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   BFH, 12.04.1988 - VIII R 154/84   

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https://dejure.org/1988,5059
BFH, 12.04.1988 - VIII R 154/84 (https://dejure.org/1988,5059)
BFH, Entscheidung vom 12.04.1988 - VIII R 154/84 (https://dejure.org/1988,5059)
BFH, Entscheidung vom 12. April 1988 - VIII R 154/84 (https://dejure.org/1988,5059)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Schätzung von Einnahmen eines Steuerpflichtigen im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 162 Abgabenordnung (AO) durch Finanzamt und Finanzgericht - Abweichung von den Angaben des Steuerpflichtigen bei der Ermittlung von ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1989, 636
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.01.1970 - I R 123/67

    Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft - Käufer - Lieferant - Verdeckte

    Auszug aus BFH, 12.04.1988 - VIII R 154/84
    Der BFH hat in anderem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß den Steuererklärungen, die der Steuerpflichtige unter der Versicherung abgibt, sie wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben (§ 150 Abs. 2 AO 1977, § 166 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung - AO -), besonderes Gewicht zukommt (vgl. Urteil vom 28. Januar 1970 I R 123/67, BFHE 98, 171, BStBl II 1970, 296, m. w. N., zur Ermittlungspflicht des FA; vgl. ferner Urteil vom 16. September 1987 II R 237/84, nicht veröffentlicht - NV -).
  • BFH, 16.09.1987 - II R 237/84

    Die in einem Einheitswertbescheid über ein Grundstück getroffenen Feststellungen

    Auszug aus BFH, 12.04.1988 - VIII R 154/84
    Der BFH hat in anderem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß den Steuererklärungen, die der Steuerpflichtige unter der Versicherung abgibt, sie wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben (§ 150 Abs. 2 AO 1977, § 166 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung - AO -), besonderes Gewicht zukommt (vgl. Urteil vom 28. Januar 1970 I R 123/67, BFHE 98, 171, BStBl II 1970, 296, m. w. N., zur Ermittlungspflicht des FA; vgl. ferner Urteil vom 16. September 1987 II R 237/84, nicht veröffentlicht - NV -).
  • BFH, 15.01.1985 - IX R 81/83

    Aufteilung der Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung auf Boden- und

    Auszug aus BFH, 12.04.1988 - VIII R 154/84
    Der Bundesfinanzhof (BFH) ist als Revisionsgericht grundsätzlich an die zu den tatsächlichen Feststellungen gehörende Schätzung des FG gebunden (§ 118 Abs. 2 FGO), wenn sie keinen Rechtsirrtum enthält, nicht gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt und nicht auf einem Verfahrensmangel beruht (BFH-Urteil vom 15. Januar 1985 IX R 81/83, BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252, m. w. N.).
  • FG Münster, 18.07.2016 - 14 K 1370/12

    Turnierpokerspieler erzielt gewerbliche Einkünfte

    Im Hinblick auf die im Streitfall gegebenen großen Manipulationsmöglichkeiten (Bargeschäfte in nennenswertem Umfang), das Fehlen zeitnah erstellter Aufzeichnungen und die von den Klägern zu vertretenden fehlenden Überprüfungsmöglichkeiten (fehlende Belege, keine Aufzeichnungen) ist lediglich eine grobe Schätzung geboten (vgl. BFH-Urteil vom 12.04.1988 - VIII R 154/84, BFH/NV 1989, 636).
  • FG Bremen, 17.01.2007 - 2 K 229/04

    Befugnis des Finanzgerichts zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei nicht

    Bestehen große Manipulationsmöglichkeiten, wie dies bei fast ausschließlichen Bargeschäften der Fall ist, und hat der Steuerpflichtige fehlende Überprüfungsmöglichkeiten zu vertreten, weil er Belege nicht vorlegt und Aufzeichnungen unrichtig sind, ist lediglich eine grobe Schätzung geboten (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 1988 VIII R 154/84, BFH/NV 1989, 636).
  • BFH, 22.10.1996 - III R 240/94

    Trinkgelder können als mittelbare Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist ein Trinkgeld einkommensteuerrechtlich Entgelt für die Heilbehandlung und nicht - wie das FG annimmt - ein "Geschenk" für den Empfänger (vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 1992 VI R 62/88, BFHE 169, 432, BStBl II 1993, 117; ebenso zu § 9 EStG z. B. BFH-Urteile vom 12. April 1988 VIII R 154/84, BFH/NV 1989, 636, und vom 6. November 1986 VI R 135/85, BFHE 148, 283, BStBl II 1987, 188); dieser Bewertung, die sich u. a. in der Steuerpflichtigkeit des Trinkgeldes und seiner Abzugsfähigkeit z. B. nach § 9 EStG auswirkt, entspricht dessen zivilrechtliche Charakterisierung als einer Zusatzvergütung für ordentliche Vertragserfüllung (vgl. Kollhosser in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 3. Aufl. 1995, § 516 BGB Rz. 18, m. w. N. auch zur abweichenden Meinung).
  • FG Hamburg, 07.05.2014 - 2 K 293/13

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei stundenweiser Vermietung von Hotelzimmern

    Bestehen große Manipulationsmöglichkeiten, wie dies bei Bargeschäften in erheblichem Umfang der Fall ist, und hat der Steuerpflichtige fehlende Überprüfungsmöglichkeiten zu vertreten, weil er Belege nicht vorlegt und Aufzeichnungen unrichtig sind, ist lediglich eine grobe Schätzung geboten (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 1988 - VIII R 154/84, BFH/NV 1989, 636).
  • FG Schleswig-Holstein, 06.03.2012 - 2 K 101/11

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

    Im Hinblick auf die im Streitfall gegebenen großen Manipulationsmöglichkeiten (fast ausschließlich Bargeschäfte) und die von den Klägern zu vertretenden fehlenden Überprüfungsmöglichkeiten (fehlende Belege, unrichtige Aufzeichnungen) ist lediglich eine grobe Schätzung geboten (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 1988 VIII R 154/84, BFH/NV 1989, 636).
  • FG München, 29.10.2009 - 15 K 219/07

    Schätzung der Erlöse eines Restaurants und einer Bar durch Nachkalkulation

    Im Hinblick auf die im Streitfall gegebenen großen Manipulationsmöglichkeiten (ausschließlich Bargeschäfte) und die vom Kläger zu vertretenen fehlenden Überprüfungsmöglichkeiten (fehlende Belege) ist lediglich eine grobe Schätzung geboten (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 1988 VIII R 154/84, BFH/NV 1989, 636).
  • FG Münster, 19.06.2015 - 14 K 3865/12

    Steuerliche Bewertung der Veräußerung eines wiederholt über bestimmte

    Im Hinblick auf die im Streitfall gegebenen großen Manipulationsmöglichkeiten (fast ausschließlich Bargeschäfte) und die von den Klägern zu vertretenden fehlenden Überprüfungsmöglichkeiten (fehlende Belege, keine Aufzeichnungen) ist lediglich eine grobe Schätzung geboten (vgl. BFH-Urteil vom 12.04.1988 - VIII R 154/84, BFH/NV 1989, 636).
  • FG Rheinland-Pfalz, 01.04.2008 - 6 K 1108/07

    Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit betrieblicher Schuldzinsen für aufgenommene

    Bestehen große Manipulationsmöglichkeiten, wie dies gerade bei Bargeschäften des täglichen Lebens der Fall ist, und hat der Steuerpflichtige fehlende Überprüfungsmöglichkeiten zu vertreten, weil er keine Aufzeichnungen führt, ist lediglich eine grobe Schätzung geboten (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 1988 VIII R 154/84, BFH/NV 1989, 636).
  • FG Münster, 31.10.2000 - 5 K 6660/98

    Gewinnzuschätzung nach Richtsätzen auch bei anhängigem Steuerstrafverfahren

    Im Hinblick auf die im Streitfall gegebenen großen Manipulationsmöglichkeiten (fast ausschließlich Bargeschäfte) und die vom Kläger zu vertretenen fehlenden Überprüfungsmöglichkeiten (fehlende Belege, unrichtige Aufzeichnungen) ist lediglich eine grobe Schätzung geboten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. April 1988 VIII R 154/84, BFH/NV 1989, 636).
  • BFH, 23.03.1993 - I B 129/92

    Schätzung trotz Abgabe der Steuererklärung (§ 149 AO )

    Steuererklärungen haben zwar auch im Rahmen der Schätzung besondere Bedeutung; indes läßt die Tatsache, daß der Steuerpflichtige Steuererklärungen mit der Versicherung abgibt, sie wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt zu haben, grundsätzlich die Schätzungsbefugnis des Finanzamts (FA) unberührt, wenn die Besteuerungsgrundlagen anhand der vorhandenen Unterlagen nicht mit hinreichender Sicherheit ermittelt werden können (BFH-Urteil vom 12. April 1988 VIII R 154/84, BFH/NV 1989, 636 m.w.N.).
  • FG Münster, 31.10.2000 - 5 K 6661/98

    Voraussetzungen der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen; Schätzung von Umsätzen

  • FG München, 20.02.1997 - 7 V 4059/96

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuer-Bescheids während eines

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