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   BFH, 28.02.1989 - VII E 5/88   

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https://dejure.org/1989,7536
BFH, 28.02.1989 - VII E 5/88 (https://dejure.org/1989,7536)
BFH, Entscheidung vom 28.02.1989 - VII E 5/88 (https://dejure.org/1989,7536)
BFH, Entscheidung vom 28. Februar 1989 - VII E 5/88 (https://dejure.org/1989,7536)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1989, 654
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 10.12.1980 - VII S 16/80

    Streitwert - Mineralölsteuerlager - Zinsen - Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus BFH, 28.02.1989 - VII E 5/88
    Dieser sich aus der angestrebten Steuervergünstigung ergebende wirtschaftliche oder finanzielle Nutzen ist deshalb für die Bestimmung des Streitwerts maßgebend (vgl. Beschluß des Senats vom 10. Dezember 1980 VII S 16/80, BFHE 132, 206, BStBl II 1981, 276).

    Da die Erinnerungsführerin die Steuervergünstigung für einen unbegrenzten Zeitraum angestrebt hat, ist der Streitwert nach dem wirtschaftlichen Vorteil zu bemessen, den die Erinnerungsführerin durch den Einsatz von steuerbegünstigtem Mineralöl in dem Zeitraum eines Jahres erlangt hätte (vgl. BFHE 132, 206, 210).

  • BFH, 11.05.1999 - VI R 43/97

    Revisionsverfahren; Rechtsbehelf gegen Streitwertfestsetzung

    Bei dieser Sachlage hält es der Senat für sachgerecht, in Anlehnung an die Streitwertbestimmung bei einer angestrebten Steuervergünstigung (vgl. Beschluß des BFH vom 28. Februar 1989 VII E 5/88, BFH/NV 1989, 654) den Streitwert nach dem wirtschaftlichen Nachteil zu bestimmen, welcher der Klägerin durch die angegriffene gesetzliche Regelung im Zeitraum eines Jahres entsteht.
  • BFH, 10.01.2000 - XI E 4/99

    Revisionsverfahren; Streitwert

    Die Beschwer des Revisionsklägers ergibt sich regelmäßig aus dem Umfang seines Unterliegens im finanzgerichtlichen Verfahren (Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., Vor § 135 FGO Tz. 90), d.h. aus einem Vergleich der in der Vorinstanz gestellten Anträge und der Entscheidung des FG (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Februar 1989 VII E 5/88, BFH/NV 1989, 654, und vom 23. Januar 1989 IV E 1/85, BFH/NV 1989, 718).
  • FG Baden-Württemberg, 10.05.2004 - 11 K 32/02

    Streitwert bei Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis zur

    Dieser ergibt sich im Streitfall aus der Differenz zwischen dem bei der Entnahme von steuerbegünstigtem Strom und dem bei der Entnahme von nichtbegünstigtem Strom von Klägerin zu zahlenden Betrag (vgl. Beschluss des BFH vom 28. Februar 1989 VII E 5/88, BFH/NV 1989, 654 zum Streitwert in einem Verfahren wegen Abgabenfreiheit für Luftfahrtbetriebsstoffe).
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