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BFH, 10.08.1988 - III R 221/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Revisionsfrist
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1989, 787
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.10.1973 - VII B 47/72
Klageerhebung - Wirkung - Schwebendes Verfahren - Verbindung - Gerichtsbeschluß - …
Auszug aus BFH, 10.08.1988 - III R 221/84
Es kann dahinstehen, ob das FG ohne ausdrückliche Trennung der Verfahren nach § 73 Abs. 1 Satz 2 FGO für jede Steuerart, die einen eigenen Klagegegenstand bildete, eine gesonderte Entscheidung treffen durfte (vgl. hierzu BFH-Beschluß vom 24. Oktober 1973 VII B 47 /72, BFHE 110, 465, BStBl II 1974, 137). - BFH, 24.11.1977 - IV R 113/75
Personengesellschaft - Einheitliche Gewinnfeststellung - Finanzgerichtliches …
Auszug aus BFH, 10.08.1988 - III R 221/84
Eine Fristversäumung ist nur dann als entschuldigt anzusehen, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. November 1977 IV R 113/75, BFHE 125, 107, BStBl II 1978, 467, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
- BFH, 20.04.2000 - XI S 10/99
PKH für noch einzulegende NZB
Umstände, die einen etwaigen Irrtum des Klägers darüber, für 1986 eine gesonderte Klage erheben zu müssen, entschuldigen könnten, sind nicht ersichtlich, nachdem die Klage vom 27. August 1996 ausdrücklich nur die Einkommensteuerbescheide für 1987 bis 1992 betraf und die Einspruchsentscheidung betreffend Einkommensteuer 1986 erst nach Klageerhebung erging (vgl. auch Beschlüsse vom 10. August 1988 III R 221/84, BFH/NV 1989, 787, …und vom 8. Mai 1996 X B 166/95, BFH/NV 1996, 771). - BFH, 07.12.1995 - III R 12/91
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bestimmung der von einem Steuerberater …
Ein Verschulden im Sinne dieser Vorschrift liegt nur dann vor, wenn ein Beteiligter diejenige Sorgfalt außer acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften Beteiligten nach den Umständen des Einzelfalles geboten und zumutbar ist (vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 3. August 1978 VI R 171/75 BFHE 125, 493, BStBl II 1978, 667, und den Beschluß des Senats vom 10. August 1988 III R 221/84, BFH/NV 1989, 787). - BFH, 20.05.1998 - VII B 64/98
Erlaß von Kraftfahrzeugsteuer - Niederlegung beim Postamt - …
Verschulden i.S. des § 56 FGO liegt vor, wenn ein Beteiligter diejenige Sorgfalt außer acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften Beteiligten nach den Umständen des Einzelfalls geboten und zumutbar war, um die gesetzlichen Fristen einzuhalten (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 3. August 1978 VI R 171/75, BFHE 125, 493, BStBl II 1978, 667, und den Beschluß vom 10. August 1988 III R 221/84, BFH/NV 1989, 787).