Rechtsprechung
BFH, 30.03.1989 - VII B 221/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Hinblick auf eine begehrte Verrechnungsstundung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1989, 794
Wird zitiert von ... (26) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 26.01.1983 - I B 48/80
Vorläufiger Rechtsschutz - Negativer Feststellungsbescheid - Einstweilige …
Auszug aus BFH, 30.03.1989 - VII B 221/88
"Andere Gründe" rechtfertigen eine einstweilige Anordnung nur dann, wenn sie für die begehrte Regelungsanordnung ähnlich gewichtig und bedeutsam sind, wie "wesentliche Nachteile" oder "drohende Gewalt"; sie müssen so schwerwiegend sein, daß sie eine einstweilige Anordnung unabweisbar machen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Januar 1983 I B 48/80, BFHE 137, 235, BStBl II 1983, 233, 236). - BFH, 12.04.1984 - VIII B 115/82
Einstweilige Anordnung - Anordnungsgrund - Einkommensteuervorauszahlung - …
Auszug aus BFH, 30.03.1989 - VII B 221/88
Umstände, wie die Bezahlung von Steuern, auch wenn sie möglicherweise nach einem Obsiegen im Hauptsacheverfahren zu erstatten wären, eine zur Bezahlung von Steuern notwendige Kreditaufnahme, ein Zurückstellen betrieblicher Investitionen oder eine Einschränkung des gewohnten Lebensstandards, sind, für sich allein gesehen, keine Anordnungsgründe (BFH-Beschluß vom 12. April 1984 VIII B 115/82, BFHE 140, 430, BStBl II 1984, 492, 494). - BFH, 25.11.1986 - VII B 123/86
Erfordernis eines über den allgemeinen Nachteil einer Steuerzahlung …
Auszug aus BFH, 30.03.1989 - VII B 221/88
Er kann allenfalls mit der Geltendmachung von Beeinträchtigungen gehört werden, die über den allgemeinen Nachteil einer Steuerzahlung oder einer Zwangsvollstreckung hinausgehen (BFH-Beschluß vom 25. November 1986 VII B 123/86, BFH / NV 1987, 522).
- FG München, 23.04.2014 - 10 V 626/14
Zuständigkeit für Vollstreckungsaufschub Vollstreckung nach Restschuldbefreiung
Deshalb sind Umstände, wie eine zur Bezahlung von Steuern oder Rückzahlung von erhaltenen Leistungen notwendige Kreditaufnahme oder eine Einschränkung des gewohnten Lebensstandards für sich allein keine Anordnungsgründe (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1989 VII B 221/88, BFH/NV 1989, 794;… vom 4. April 1989 VII B 35/85, BFH/NV 1989, 714;… vom 10. August 1993 VII B 262/92, BFH/NV 1994, 719 m.w.N.). - FG München, 29.08.2016 - 10 V 1871/16
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis bei …
Deshalb sind Umstände, wie eine zur Bezahlung von Steuern oder Rückzahlung von erhaltenen Leistungen notwendige Kreditaufnahme oder eine Einschränkung des gewohnten Lebensstandards für sich allein keine Anordnungsgründe (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1989 VII B 221/88, BFH/NV 1989, 794;… vom 4. April 1989 VII B 35/85, BFH/NV 1989, 714;… vom 10. August 1993 VII B 262/92, BFH/NV 1994, 719 m. w. N.). - BFH, 10.08.1993 - VII B 262/92
Zulässigkeit eines Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung neben einer Klage …
Deshalb sind Umstände, wie die Bezahlung von Steuern, auch wenn sie möglicherweise nach einem Obsiegen im Hauptsacheverfahren zu erstatten wären, eine zur Bezahlung von Steuern notwendige Kreditaufnahme, ein Zurückstellen betrieblicher Investitionen oder eine Einschränkung des gewohnten Lebensstandards für sich allein keine Anordnungsgründe (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschlüsse des Senats vom 30. März 1989 VII B 221/88, BFH/NV 1989, 794, …und vom 4. April 1989 VII B 35/85, BFH/NV 1989, 714 m.w.N.).
- BFH, 04.02.1992 - VII B 119/91
Ausschluss des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung durch den Antrag …
Deshalb sind Umstände, wie die Bezahlung von Steuern, auch wenn sie möglicherweise nach einem Obsiegen im Hauptsacheverfahren zu erstatten wären, eine zur Bezahlung von Steuern notwendige Kreditaufnahme, ein Zurückstellen betrieblicher Investitionen oder eine Einschränkung des gewohnten Lebensstandards für sich allein keine Anordnungsgründe (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschlüsse des Senats vom 30. März 1989 VII B 221/88, BFH/NV 1989, 794, …und vom 4. April 1989 VII B 35/85, BFH/NV 1989, 714, m. w. N.). - FG München, 14.11.2008 - 14 V 3293/08
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Pfändungsverfügung - Zulässigkeit der Pfändung …
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Umstände, wie die Bezahlung von Steuern, auch wenn sie möglicherweise nach einem Obsiegen im Hauptsacheverfahren zu erstatten wären, eine zur Bezahlung von Steuern notwendige Kreditaufnahme, ein Zurückstellen betrieblicher Investitionen oder eine Einschränkung des gewohnten Lebensstandards für sich allein keine Anordnungsgründe (vgl. Beschlüsse des Senats vom 30. März 1989 VII B 221/88, BFH/NV 1989, 794, …und vom 4. April 1989 VII B 35/85, BFH/NV 1989, 714, m.w.N.). - FG München, 25.05.2012 - 14 V 1222/12
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Umstände, wie die Bezahlung von Steuern, auch wenn sie möglicherweise nach einem Obsiegen im Hauptsacheverfahren zu erstatten wären, eine zur Bezahlung von Steuern notwendige Kreditaufnahme, ein Zurückstellen betrieblicher Investitionen oder eine Einschränkung des gewohnten Lebensstandards für sich allein keine Anordnungsgründe (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30.März 1989 VII B 221/88, BFH/NV 1989, 794, …und vom 4. April 1989 VII B 35/85, BFH/NV 1989, 714, m.w.N.). - BFH, 22.01.1991 - VII B 191/90
Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Existenzbedrohung durch unmittelbar …
Das gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch für den Fall, daß der einstweilige Rechtsschutzantrag auf § 258 AO 1977 - einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung durch das Gericht - gestützt wird (…vgl. Beschlüsse vom 4. April 1989 VII B 35/85, BFH/NV 1989, 714, und vom 30. März 1989 VII B 221/88, BFH/NV 1989, 794, m. w. N.). - FG München, 23.07.2014 - 10 V 626/14 Deshalb sind Umstände, wie eine zur Bezahlung von Steuern oder Rückzahlung von erhaltenen Leistungen notwendige Kreditaufnahme oder eine Einschränkung des gewohnten Lebensstandards für sich allein keine Anordnungsgründe (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1989 VII B 221/88, BFH/NV 1989, 794;… vom 4. April 1989 VII B 35/85, BFH/NV 1989, 714;… vom 10. August 1993 VII B 262/92, BFH/NV 1994, 719 m.w.N.).
- FG München, 25.06.2008 - 14 V 1002/08
Verfahren der Aussetzung der Vollziehung - Anerkennung von Vorsteuern im …
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Umstände, wie die Bezahlung von Steuern, auch wenn sie möglicherweise nach einem Obsiegen im Hauptsacheverfahren zu erstatten wären, eine zur Bezahlung von Steuern notwendige Kreditaufnahme, ein Zurückstellen betrieblicher Investitionen oder eine Einschränkung des gewohnten Lebensstandards für sich allein keine Anordnungsgründe (vgl. Beschlüsse des Senats vom 30.März 1989 VII B 221/88, BFH/NV 1989, 794, …und vom 4.April 1989 VII B 35/85, BFH/NV 1989, 714, m.w.N.). - BFH, 19.01.1993 - VII B 202/92
Existenzbedrohende wesentliche Nachteile als Voraussetzung der …
Deshalb sind Umstände, wie die Bezahlung von Steuern, auch wenn sie möglicherweise nach einem Obsiegen im Hauptsacheverfahren zu erstatten wären, eine zur Bezahlung von Steuern notwendige Kreditaufnahme, ein Zurückstellen betrieblicher Investitionen oder eine Einschränkung des gewohnten Lebensstandards für sich allein keine Anordnungsgründe (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschlüsse des Senats vom 30. März 1989 VII B 221/88, BFH/NV 1989, 794, …und vom 4. April 1989 VII B 35/85, BFH/NV 1989, 714, m.w.N.). - BFH, 03.08.1990 - VI B 136/88
Berechtigtes Interesse auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- FG München, 31.07.2009 - 14 V 1410/09
Erlass verwirkter Säumniszuschläge wegen sachlicher Unbilligkeit: kein Erlass …
- FG München, 25.11.2008 - 14 V 3463/08
Keine Nichtigkeit des Prüfungsberichts und Steuerbescheids bei nachträglicher …
- FG Hamburg, 05.02.2002 - V 286/01
Vorläufiger Rechtsschutz im finanzgerichtlichen Verfahren
- BFH, 07.01.1993 - VII B 125/92
Glaubhafte Darlegung eines erforderlichen Anordnungsanspruchs bei Antrag auf …
- BFH, 15.04.1992 - VII B 29/92
Glaubhaftmachung des Anordungsgrundes der einstweiligen Anordnung um eine …
- FG München, 17.12.2009 - 14 V 2498/09
Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen
- BFH, 29.01.1991 - VII B 174/90
Gründe für eine Regelungsanordnung nach § 114 Abs. 1 S. 2 Finanzgerichtsordnung …
- BFH, 07.08.1990 - VII B 70/90
Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung aufgrund "anderer Gründe" im Sinn …
- FG München, 02.08.2016 - 2 V 1212/16
Antrag auf Erlass von Vermögensteuer
- FG München, 12.11.2012 - 14 V 3041/12
Vollstreckungsmaßnahmen
- FG München, 17.11.2009 - 14 V 2365/09
Haftung des Geschäftsführers
- FG München, 15.01.2008 - 14 V 3843/07
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen
- BFH, 12.05.1993 - I B 15/93
Anordnungsgrund bei Erlass einer einstweiligen Anordnung
- BFH, 11.08.1992 - VII B 58/92
Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes bei Beantragung einer einstweiligen …
- FG München, 12.11.2012 - 14 V 3112/12
Vollstreckungsmaßnahmen
Rechtsprechung
BFH, 30.03.1989 - VII B 26/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verlust eines Rechtsschutzbedürfnisses nach Zahlung von rückständigen Steuerbeträgen an das Finanzamt
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1989, 794
Wird zitiert von ... (4)
- FG München, 20.07.2021 - 12 V 1401/21
Kindergeld
Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt nachträglich, wenn sich das Antragsverfahren in der Hauptsache erledigt (BFH-Beschluss vom 30. März 1989 VII B 26/89, BFH/NV 1989, 794, Rn. 7;… Gräber/Stapperfend, FGO, 9. Aufl. 2019, § 114 Rz. 16 m.w.N.). - BFH, 03.08.1990 - VI B 136/88
Berechtigtes Interesse auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Bejahendenfalls wäre die Beschwerde schon deshalb als unbegründet zurückzuweisen gewesen, weil die Antragsteller die gebotenen prozessualen Konsequenzen, nämlich die Erklärung der Erledigung der Hauptsache, nicht gezogen haben (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 30. März 1989 VII B 26/89, BFH/NV 1989, 794). - BFH, 13.07.1990 - VI B 107/88
Die notfalls erforderliche Kreditaufnahme zur Bezahlung der …
Sofern dies der Fall wäre, müßte die Beschwerde schon deswegen als unbegründet zurückgewiesen werden, weil das Rechtsschutzinteresse der Antragstellerin für die Weiterverfolgung ihres Anspruchs entfallen wäre und sie nicht die dann gebotenen prozessualen Konsequenzen (Erklärung der Erledigung der Hauptsache) gezogen hätte (BFH-Beschluß vom 30. März 1989 VII B 26/89, BFH/NV 1989, 794). - FG München, 25.08.2021 - 12 V 1401/21
Stichwörter: 1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Anordnung …
Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt nachträglich, wenn sich das Antragsverfahren in der Hauptsache erledigt (BFH-Beschluss vom 30. März 1989 VII B 26/89, BFH/NV 1989, 794 , Rn. 7;… Gräber/Stapperfend, FGO , 9. Aufl. 2019, § 114 Rz. 16 m.w.N.).