Weitere Entscheidung unten: BFH, 30.03.1989

Rechtsprechung
   BFH, 30.03.1989 - VII B 221/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2561
BFH, 30.03.1989 - VII B 221/88 (https://dejure.org/1989,2561)
BFH, Entscheidung vom 30.03.1989 - VII B 221/88 (https://dejure.org/1989,2561)
BFH, Entscheidung vom 30. März 1989 - VII B 221/88 (https://dejure.org/1989,2561)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2561) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Hinblick auf eine begehrte Verrechnungsstundung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1989, 794
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.01.1983 - I B 48/80

    Vorläufiger Rechtsschutz - Negativer Feststellungsbescheid - Einstweilige

    Auszug aus BFH, 30.03.1989 - VII B 221/88
    "Andere Gründe" rechtfertigen eine einstweilige Anordnung nur dann, wenn sie für die begehrte Regelungsanordnung ähnlich gewichtig und bedeutsam sind, wie "wesentliche Nachteile" oder "drohende Gewalt"; sie müssen so schwerwiegend sein, daß sie eine einstweilige Anordnung unabweisbar machen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Januar 1983 I B 48/80, BFHE 137, 235, BStBl II 1983, 233, 236).
  • BFH, 12.04.1984 - VIII B 115/82

    Einstweilige Anordnung - Anordnungsgrund - Einkommensteuervorauszahlung -

    Auszug aus BFH, 30.03.1989 - VII B 221/88
    Umstände, wie die Bezahlung von Steuern, auch wenn sie möglicherweise nach einem Obsiegen im Hauptsacheverfahren zu erstatten wären, eine zur Bezahlung von Steuern notwendige Kreditaufnahme, ein Zurückstellen betrieblicher Investitionen oder eine Einschränkung des gewohnten Lebensstandards, sind, für sich allein gesehen, keine Anordnungsgründe (BFH-Beschluß vom 12. April 1984 VIII B 115/82, BFHE 140, 430, BStBl II 1984, 492, 494).
  • BFH, 25.11.1986 - VII B 123/86

    Erfordernis eines über den allgemeinen Nachteil einer Steuerzahlung

    Auszug aus BFH, 30.03.1989 - VII B 221/88
    Er kann allenfalls mit der Geltendmachung von Beeinträchtigungen gehört werden, die über den allgemeinen Nachteil einer Steuerzahlung oder einer Zwangsvollstreckung hinausgehen (BFH-Beschluß vom 25. November 1986 VII B 123/86, BFH / NV 1987, 522).
  • FG München, 23.04.2014 - 10 V 626/14

    Zuständigkeit für Vollstreckungsaufschub Vollstreckung nach Restschuldbefreiung

    Deshalb sind Umstände, wie eine zur Bezahlung von Steuern oder Rückzahlung von erhaltenen Leistungen notwendige Kreditaufnahme oder eine Einschränkung des gewohnten Lebensstandards für sich allein keine Anordnungsgründe (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1989 VII B 221/88, BFH/NV 1989, 794; vom 4. April 1989 VII B 35/85, BFH/NV 1989, 714; vom 10. August 1993 VII B 262/92, BFH/NV 1994, 719 m.w.N.).
  • FG München, 29.08.2016 - 10 V 1871/16

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis bei

    Deshalb sind Umstände, wie eine zur Bezahlung von Steuern oder Rückzahlung von erhaltenen Leistungen notwendige Kreditaufnahme oder eine Einschränkung des gewohnten Lebensstandards für sich allein keine Anordnungsgründe (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1989 VII B 221/88, BFH/NV 1989, 794; vom 4. April 1989 VII B 35/85, BFH/NV 1989, 714; vom 10. August 1993 VII B 262/92, BFH/NV 1994, 719 m. w. N.).
  • BFH, 10.08.1993 - VII B 262/92

    Zulässigkeit eines Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung neben einer Klage

    Deshalb sind Umstände, wie die Bezahlung von Steuern, auch wenn sie möglicherweise nach einem Obsiegen im Hauptsacheverfahren zu erstatten wären, eine zur Bezahlung von Steuern notwendige Kreditaufnahme, ein Zurückstellen betrieblicher Investitionen oder eine Einschränkung des gewohnten Lebensstandards für sich allein keine Anordnungsgründe (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschlüsse des Senats vom 30. März 1989 VII B 221/88, BFH/NV 1989, 794, und vom 4. April 1989 VII B 35/85, BFH/NV 1989, 714 m.w.N.).
  • BFH, 04.02.1992 - VII B 119/91

    Ausschluss des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung durch den Antrag

    Deshalb sind Umstände, wie die Bezahlung von Steuern, auch wenn sie möglicherweise nach einem Obsiegen im Hauptsacheverfahren zu erstatten wären, eine zur Bezahlung von Steuern notwendige Kreditaufnahme, ein Zurückstellen betrieblicher Investitionen oder eine Einschränkung des gewohnten Lebensstandards für sich allein keine Anordnungsgründe (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschlüsse des Senats vom 30. März 1989 VII B 221/88, BFH/NV 1989, 794, und vom 4. April 1989 VII B 35/85, BFH/NV 1989, 714, m. w. N.).
  • FG München, 14.11.2008 - 14 V 3293/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Pfändungsverfügung - Zulässigkeit der Pfändung

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Umstände, wie die Bezahlung von Steuern, auch wenn sie möglicherweise nach einem Obsiegen im Hauptsacheverfahren zu erstatten wären, eine zur Bezahlung von Steuern notwendige Kreditaufnahme, ein Zurückstellen betrieblicher Investitionen oder eine Einschränkung des gewohnten Lebensstandards für sich allein keine Anordnungsgründe (vgl. Beschlüsse des Senats vom 30. März 1989 VII B 221/88, BFH/NV 1989, 794, und vom 4. April 1989 VII B 35/85, BFH/NV 1989, 714, m.w.N.).
  • FG München, 25.05.2012 - 14 V 1222/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Umstände, wie die Bezahlung von Steuern, auch wenn sie möglicherweise nach einem Obsiegen im Hauptsacheverfahren zu erstatten wären, eine zur Bezahlung von Steuern notwendige Kreditaufnahme, ein Zurückstellen betrieblicher Investitionen oder eine Einschränkung des gewohnten Lebensstandards für sich allein keine Anordnungsgründe (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30.März 1989 VII B 221/88, BFH/NV 1989, 794, und vom 4. April 1989 VII B 35/85, BFH/NV 1989, 714, m.w.N.).
  • BFH, 22.01.1991 - VII B 191/90

    Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Existenzbedrohung durch unmittelbar

    Das gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch für den Fall, daß der einstweilige Rechtsschutzantrag auf § 258 AO 1977 - einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung durch das Gericht - gestützt wird (vgl. Beschlüsse vom 4. April 1989 VII B 35/85, BFH/NV 1989, 714, und vom 30. März 1989 VII B 221/88, BFH/NV 1989, 794, m. w. N.).
  • FG München, 23.07.2014 - 10 V 626/14
    Deshalb sind Umstände, wie eine zur Bezahlung von Steuern oder Rückzahlung von erhaltenen Leistungen notwendige Kreditaufnahme oder eine Einschränkung des gewohnten Lebensstandards für sich allein keine Anordnungsgründe (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1989 VII B 221/88, BFH/NV 1989, 794; vom 4. April 1989 VII B 35/85, BFH/NV 1989, 714; vom 10. August 1993 VII B 262/92, BFH/NV 1994, 719 m.w.N.).
  • FG München, 25.06.2008 - 14 V 1002/08

    Verfahren der Aussetzung der Vollziehung - Anerkennung von Vorsteuern im

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Umstände, wie die Bezahlung von Steuern, auch wenn sie möglicherweise nach einem Obsiegen im Hauptsacheverfahren zu erstatten wären, eine zur Bezahlung von Steuern notwendige Kreditaufnahme, ein Zurückstellen betrieblicher Investitionen oder eine Einschränkung des gewohnten Lebensstandards für sich allein keine Anordnungsgründe (vgl. Beschlüsse des Senats vom 30.März 1989 VII B 221/88, BFH/NV 1989, 794, und vom 4.April 1989 VII B 35/85, BFH/NV 1989, 714, m.w.N.).
  • BFH, 19.01.1993 - VII B 202/92

    Existenzbedrohende wesentliche Nachteile als Voraussetzung der

    Deshalb sind Umstände, wie die Bezahlung von Steuern, auch wenn sie möglicherweise nach einem Obsiegen im Hauptsacheverfahren zu erstatten wären, eine zur Bezahlung von Steuern notwendige Kreditaufnahme, ein Zurückstellen betrieblicher Investitionen oder eine Einschränkung des gewohnten Lebensstandards für sich allein keine Anordnungsgründe (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschlüsse des Senats vom 30. März 1989 VII B 221/88, BFH/NV 1989, 794, und vom 4. April 1989 VII B 35/85, BFH/NV 1989, 714, m.w.N.).
  • BFH, 03.08.1990 - VI B 136/88

    Berechtigtes Interesse auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • FG München, 31.07.2009 - 14 V 1410/09

    Erlass verwirkter Säumniszuschläge wegen sachlicher Unbilligkeit: kein Erlass

  • FG München, 25.11.2008 - 14 V 3463/08

    Keine Nichtigkeit des Prüfungsberichts und Steuerbescheids bei nachträglicher

  • FG Hamburg, 05.02.2002 - V 286/01

    Vorläufiger Rechtsschutz im finanzgerichtlichen Verfahren

  • BFH, 07.01.1993 - VII B 125/92

    Glaubhafte Darlegung eines erforderlichen Anordnungsanspruchs bei Antrag auf

  • BFH, 15.04.1992 - VII B 29/92

    Glaubhaftmachung des Anordungsgrundes der einstweiligen Anordnung um eine

  • FG München, 17.12.2009 - 14 V 2498/09

    Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen

  • BFH, 29.01.1991 - VII B 174/90

    Gründe für eine Regelungsanordnung nach § 114 Abs. 1 S. 2 Finanzgerichtsordnung

  • BFH, 07.08.1990 - VII B 70/90

    Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung aufgrund "anderer Gründe" im Sinn

  • FG München, 02.08.2016 - 2 V 1212/16

    Antrag auf Erlass von Vermögensteuer

  • FG München, 12.11.2012 - 14 V 3041/12

    Vollstreckungsmaßnahmen

  • FG München, 17.11.2009 - 14 V 2365/09

    Haftung des Geschäftsführers

  • FG München, 15.01.2008 - 14 V 3843/07

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen

  • BFH, 12.05.1993 - I B 15/93

    Anordnungsgrund bei Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • BFH, 11.08.1992 - VII B 58/92

    Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes bei Beantragung einer einstweiligen

  • FG München, 12.11.2012 - 14 V 3112/12

    Vollstreckungsmaßnahmen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 30.03.1989 - VII B 26/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,13333
BFH, 30.03.1989 - VII B 26/89 (https://dejure.org/1989,13333)
BFH, Entscheidung vom 30.03.1989 - VII B 26/89 (https://dejure.org/1989,13333)
BFH, Entscheidung vom 30. März 1989 - VII B 26/89 (https://dejure.org/1989,13333)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,13333) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1989, 794
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • FG München, 20.07.2021 - 12 V 1401/21

    Kindergeld

    Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt nachträglich, wenn sich das Antragsverfahren in der Hauptsache erledigt (BFH-Beschluss vom 30. März 1989 VII B 26/89, BFH/NV 1989, 794, Rn. 7; Gräber/Stapperfend, FGO, 9. Aufl. 2019, § 114 Rz. 16 m.w.N.).
  • BFH, 03.08.1990 - VI B 136/88

    Berechtigtes Interesse auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Bejahendenfalls wäre die Beschwerde schon deshalb als unbegründet zurückzuweisen gewesen, weil die Antragsteller die gebotenen prozessualen Konsequenzen, nämlich die Erklärung der Erledigung der Hauptsache, nicht gezogen haben (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 30. März 1989 VII B 26/89, BFH/NV 1989, 794).
  • BFH, 13.07.1990 - VI B 107/88

    Die notfalls erforderliche Kreditaufnahme zur Bezahlung der

    Sofern dies der Fall wäre, müßte die Beschwerde schon deswegen als unbegründet zurückgewiesen werden, weil das Rechtsschutzinteresse der Antragstellerin für die Weiterverfolgung ihres Anspruchs entfallen wäre und sie nicht die dann gebotenen prozessualen Konsequenzen (Erklärung der Erledigung der Hauptsache) gezogen hätte (BFH-Beschluß vom 30. März 1989 VII B 26/89, BFH/NV 1989, 794).
  • FG München, 25.08.2021 - 12 V 1401/21

    Stichwörter: 1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Anordnung

    Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt nachträglich, wenn sich das Antragsverfahren in der Hauptsache erledigt (BFH-Beschluss vom 30. März 1989 VII B 26/89, BFH/NV 1989, 794 , Rn. 7; Gräber/Stapperfend, FGO , 9. Aufl. 2019, § 114 Rz. 16 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht