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   BFH, 21.07.1988 - V R 97/83   

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https://dejure.org/1988,1276
BFH, 21.07.1988 - V R 97/83 (https://dejure.org/1988,1276)
BFH, Entscheidung vom 21.07.1988 - V R 97/83 (https://dejure.org/1988,1276)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 1988 - V R 97/83 (https://dejure.org/1988,1276)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des einheitlichen Gewerbesteuer-Messbetrages für den Erhebungszeitraum - Notwendigkeit der Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben auch im Steuerrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1989, 356
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.06.1984 - IV R 180/81

    Zu den Voraussetzungen der Verwirkung des Anspruchs des Finanzamtes auf Erlaß

    Auszug aus BFH, 21.07.1988 - V R 97/83
    Verwirkung als Anwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Verhaltens greift ein, wenn ein Anspruchsberechtigter beim Verpflichteten einen Vertrauenstatbestand dergestalt geschaffen hat, daß nach Ablauf einer gewissen Zeit die Geltendmachung des Anspruchs als illoyale Rechtsausübung empfunden werden muß (BFH-Urteile vom 14. September 1978 IV R 89/74, BFHE 126, 130, BStBl II 1979, 121 unter II.3; vom 7. Juni 1984 IV R 180/81, BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780 unter 2b).

    Für die Anwendung der Verwirkung wird ein einen einheitlichen GewSt-Meßbetrag festsetzendes FA als Anspruchsberechtigter (siehe oben) behandelt und das Recht dieses FA, den einheitlichen GewSt-Meßbetrag festzusetzen, als verwirkbar angesehen (vgl. Urteil in BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780); siehe auch Glanegger/Güroff, a.a.O., § 1 Anm. 32).

    Durch das Rechtsinstitut der Verwirkung soll der Steuerpflichtige davor geschützt werden, daß ihm erhebliche Nachteile entstehen, die ihm nicht entstanden wären, wenn das FA den Steueranspruch rechtzeitig geltend gemacht hätte (vgl. Urteil in BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780).

    Dabei ist das FA an frühere Rechtsauffassungen selbst dann nicht gebunden gewesen, wenn die Klin. im Vertrauen auf diese disponiert hat, wie vom FG angenommen worden ist (vgl. Urteil in BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780 unter Hinweis auf das Urteil in BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749).

    Schutzwürdig ist das Vertrauen auf die Maßgeblichkeit der einkommensteuerlichen Behandlung jedoch dann nicht, wenn - wie im vorliegenden Falle - der Bescheid für das Folgejahr gemäß § 100 Abs. 2 AO vorläufig ergangen ist, weil unter solchen Umständen damit gerechnet werden muß, daß das FA der Besteuerung zunächst die Angaben in der ESt-Erklärung weitgehend ungeprüft zugrunde gelegt hat (vgl. Urteil in BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780 unter 2. b am Ende).

  • BFH, 22.06.1971 - VIII 23/65

    Gutachter - Schätzung von Einrichtungsgegenständen - Schätzung von Kunstwerken -

    Auszug aus BFH, 21.07.1988 - V R 97/83
    Dies unterscheide den vorliegenden Fall von dem, mit dem sich der BFH im Urteil vom 22. Juni 1971 VIII 23/65 (BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749 f., 750) beschäftigt habe.

    Die Grundsätze dieser Entscheidung habe der BFH im Urteil in BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749 bestätigt.

    Im Urteil in BFHE 100, 1, BStBl II 1970, 793, auf das im Urteil in BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749 Bezug genommen worden sei, habe der BFH sich mit der Frage der Verwirkung auseinandergesetzt.

    Dabei ist das FA an frühere Rechtsauffassungen selbst dann nicht gebunden gewesen, wenn die Klin. im Vertrauen auf diese disponiert hat, wie vom FG angenommen worden ist (vgl. Urteil in BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780 unter Hinweis auf das Urteil in BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749).

  • BFH, 05.03.1970 - IV 213/65

    Erlaß eines Gewerbesteuermeßbescheids - Freiberufliche Einkunftsart - Gewerbliche

    Auszug aus BFH, 21.07.1988 - V R 97/83
    Das FA rügt die Verletzung der Grundsätze von Treu und Glauben und macht geltend, der vorliegende Sachverhalt sei dem des BFH-Urteils vom 5. März 1970 IV 213/65 (BFHE 100, 1, BStBl II 1970, 793) vergleichbar.

    Im Urteil in BFHE 100, 1, BStBl II 1970, 793, auf das im Urteil in BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749 Bezug genommen worden sei, habe der BFH sich mit der Frage der Verwirkung auseinandergesetzt.

  • BFH, 04.08.1961 - VI 269/60 S

    Einkommensteuerliche Behandlung eines Grundstückskaufvertrages gegen Leibrente

    Auszug aus BFH, 21.07.1988 - V R 97/83
    Ein solcher Fall ist gegeben, wenn ein FA einem Steuerpflichtigen zugesagt hat, einen Sachverhalt bei der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen in einem bestimmten Sinne zu beurteilen (wegen der Voraussetzungen für bindende Wirkung einer finanzbehördlichen Zusage siehe BFH- Urteil vom 4. August 1961 VI 269/60 S, BFHE 73, 813, BStBl III 1961, 562).
  • BFH, 16.03.1983 - IV R 36/79

    Wirtschaftsgüter, die zum Gesamthandsvermögen einer gewerblich tätigen und

    Auszug aus BFH, 21.07.1988 - V R 97/83
    Die Festsetzung der einheitlichen GewSt- Meßbeträge für die Streitjahre (1970 bis 1972) war dem FA nicht im Hinblick auf die aus Treu und Glauben abgeleiteten Grundsätze über die Beachtung finanzamtlicher Zusagen verwehrt (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 16. März 1983 IV R 36/79, BFHE 138, 223, BStBl II 1983, 459 mit weiteren Nachweisen, unter 4c).
  • BFH, 14.09.1978 - IV R 89/74

    Betriebsprüfung - Ablaufhemmung der Verjährung - Steueranspruch -

    Auszug aus BFH, 21.07.1988 - V R 97/83
    Verwirkung als Anwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Verhaltens greift ein, wenn ein Anspruchsberechtigter beim Verpflichteten einen Vertrauenstatbestand dergestalt geschaffen hat, daß nach Ablauf einer gewissen Zeit die Geltendmachung des Anspruchs als illoyale Rechtsausübung empfunden werden muß (BFH-Urteile vom 14. September 1978 IV R 89/74, BFHE 126, 130, BStBl II 1979, 121 unter II.3; vom 7. Juni 1984 IV R 180/81, BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780 unter 2b).
  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 56/01

    Rückforderung von Kindergeld

    Hinzu kommen muss ein Verhalten des Berechtigten, aus dem der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung den Schluss ziehen darf, dass er nicht mehr in Anspruch genommen werden solle (Umstandsmoment oder Vertrauenstatbestand, vgl. BFH-Urteile vom 21. Juli 1988 V R 97/83, BFH/NV 1989, 356, 359; in BFH/NV 1989, 351, 352; in BFHE 147, 409, BStBl II 1987, 12; vom 7. Juni 1984 IV R 180/81, BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780, unter 2.b der Gründe; vom 14. September 1978 IV R 89/74, BFHE 126, 130, BStBl II 1979, 121, unter 3.a der Gründe).

    Schließlich muss der Verpflichtete auch tatsächlich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs vertraut und sich entsprechend eingerichtet haben (Vertrauensfolge, vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1989, 351, 352; in BFH/NV 1989, 356, 359; in BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780, unter 2.b der Gründe; in BFHE 126, 130, BStBl II 1979, 121, unter 3.a der Gründe).

  • BFH, 25.01.2017 - I R 70/15

    Bildung von Rückstellungen für Entsorgungspflichten nach dem Elektro- und

    Dabei ist auf die Sicht desjenigen abzustellen, dem die Zusage erteilt worden sein soll, wobei allerdings sämtliche den Beteiligten bekannten und erkennbaren Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 1988 V R 97/83, BFH/NV 1989, 356).
  • BFH, 16.04.2002 - X B 201/01

    Divergenz; Verwirkung des Anspruchs auf Festsetzung des GewSt-Messbetrages

    Er vertritt allerdings die Auffassung, dass das Urteil des FG von dem Urteil des BFH vom 21. Juli 1988 V R 97/83 (BFH/NV 1989, 356) abweicht.

    a) Der Kläger stützt seine Beschwerde auf Überlegungen, die weder vom FG noch in dem Urteil des BFH in BFH/NV 1989, 356 angestellt werden.

    Ebenso wenig hat sich der BFH in seinem Urteil in BFH/NV 1989, 356 auf § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO 1977 bezogen.

    Der BFH hat in dem vom Kläger genannten Urteil in BFH/NV 1989, 356 entgegen dem Vorbringen des Klägers nicht ausgeführt, es sei in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine im Einkommensteuerbescheid zum Ausdruck gekommene Rechtsauffassung des FA ein schutzwürdiges Vertrauen darauf begründe, das FA verzichte endgültig auf die Festsetzung eines einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags.

    b) Dass das FG bei dieser Betrachtung möglicherweise die Entscheidung des BFH in BFH/NV 1989, 356 außer Acht gelassen hat, nach der ein solches Vertrauen schaffendes Verhalten in der einkommensteuerlichen Behandlung eines gewerbesteuerbaren Sachverhalts liegen kann, begründet kein Abweichen von dieser Entscheidung.

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