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BFH, 21.07.1988 - V R 97/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Festsetzung des einheitlichen Gewerbesteuer-Messbetrages für den Erhebungszeitraum - Notwendigkeit der Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben auch im Steuerrecht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1989, 356
Wird zitiert von ... (40) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 07.06.1984 - IV R 180/81
Zu den Voraussetzungen der Verwirkung des Anspruchs des Finanzamtes auf Erlaß …
Auszug aus BFH, 21.07.1988 - V R 97/83
Verwirkung als Anwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Verhaltens greift ein, wenn ein Anspruchsberechtigter beim Verpflichteten einen Vertrauenstatbestand dergestalt geschaffen hat, daß nach Ablauf einer gewissen Zeit die Geltendmachung des Anspruchs als illoyale Rechtsausübung empfunden werden muß (BFH-Urteile vom 14. September 1978 IV R 89/74, BFHE 126, 130, BStBl II 1979, 121 unter II.3; vom 7. Juni 1984 IV R 180/81, BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780 unter 2b).Für die Anwendung der Verwirkung wird ein einen einheitlichen GewSt-Meßbetrag festsetzendes FA als Anspruchsberechtigter (siehe oben) behandelt und das Recht dieses FA, den einheitlichen GewSt-Meßbetrag festzusetzen, als verwirkbar angesehen (vgl. Urteil in BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780); siehe auch Glanegger/Güroff, a.a.O., § 1 Anm. 32).
Durch das Rechtsinstitut der Verwirkung soll der Steuerpflichtige davor geschützt werden, daß ihm erhebliche Nachteile entstehen, die ihm nicht entstanden wären, wenn das FA den Steueranspruch rechtzeitig geltend gemacht hätte (vgl. Urteil in BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780).
Dabei ist das FA an frühere Rechtsauffassungen selbst dann nicht gebunden gewesen, wenn die Klin. im Vertrauen auf diese disponiert hat, wie vom FG angenommen worden ist (vgl. Urteil in BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780 unter Hinweis auf das Urteil in BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749).
Schutzwürdig ist das Vertrauen auf die Maßgeblichkeit der einkommensteuerlichen Behandlung jedoch dann nicht, wenn - wie im vorliegenden Falle - der Bescheid für das Folgejahr gemäß § 100 Abs. 2 AO vorläufig ergangen ist, weil unter solchen Umständen damit gerechnet werden muß, daß das FA der Besteuerung zunächst die Angaben in der ESt-Erklärung weitgehend ungeprüft zugrunde gelegt hat (vgl. Urteil in BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780 unter 2. b am Ende).
- BFH, 22.06.1971 - VIII 23/65
Gutachter - Schätzung von Einrichtungsgegenständen - Schätzung von Kunstwerken - …
Auszug aus BFH, 21.07.1988 - V R 97/83
Dies unterscheide den vorliegenden Fall von dem, mit dem sich der BFH im Urteil vom 22. Juni 1971 VIII 23/65 (BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749 f., 750) beschäftigt habe.Die Grundsätze dieser Entscheidung habe der BFH im Urteil in BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749 bestätigt.
Im Urteil in BFHE 100, 1, BStBl II 1970, 793, auf das im Urteil in BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749 Bezug genommen worden sei, habe der BFH sich mit der Frage der Verwirkung auseinandergesetzt.
Dabei ist das FA an frühere Rechtsauffassungen selbst dann nicht gebunden gewesen, wenn die Klin. im Vertrauen auf diese disponiert hat, wie vom FG angenommen worden ist (vgl. Urteil in BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780 unter Hinweis auf das Urteil in BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749).
- BFH, 05.03.1970 - IV 213/65
Erlaß eines Gewerbesteuermeßbescheids - Freiberufliche Einkunftsart - Gewerbliche …
Auszug aus BFH, 21.07.1988 - V R 97/83
Das FA rügt die Verletzung der Grundsätze von Treu und Glauben und macht geltend, der vorliegende Sachverhalt sei dem des BFH-Urteils vom 5. März 1970 IV 213/65 (BFHE 100, 1, BStBl II 1970, 793) vergleichbar.Im Urteil in BFHE 100, 1, BStBl II 1970, 793, auf das im Urteil in BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749 Bezug genommen worden sei, habe der BFH sich mit der Frage der Verwirkung auseinandergesetzt.
- BFH, 04.08.1961 - VI 269/60 S
Einkommensteuerliche Behandlung eines Grundstückskaufvertrages gegen Leibrente …
Auszug aus BFH, 21.07.1988 - V R 97/83
Ein solcher Fall ist gegeben, wenn ein FA einem Steuerpflichtigen zugesagt hat, einen Sachverhalt bei der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen in einem bestimmten Sinne zu beurteilen (wegen der Voraussetzungen für bindende Wirkung einer finanzbehördlichen Zusage siehe BFH- Urteil vom 4. August 1961 VI 269/60 S, BFHE 73, 813, BStBl III 1961, 562). - BFH, 16.03.1983 - IV R 36/79
Wirtschaftsgüter, die zum Gesamthandsvermögen einer gewerblich tätigen und …
Auszug aus BFH, 21.07.1988 - V R 97/83
Die Festsetzung der einheitlichen GewSt- Meßbeträge für die Streitjahre (1970 bis 1972) war dem FA nicht im Hinblick auf die aus Treu und Glauben abgeleiteten Grundsätze über die Beachtung finanzamtlicher Zusagen verwehrt (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 16. März 1983 IV R 36/79, BFHE 138, 223, BStBl II 1983, 459 mit weiteren Nachweisen, unter 4c). - BFH, 14.09.1978 - IV R 89/74
Betriebsprüfung - Ablaufhemmung der Verjährung - Steueranspruch - …
Auszug aus BFH, 21.07.1988 - V R 97/83
Verwirkung als Anwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Verhaltens greift ein, wenn ein Anspruchsberechtigter beim Verpflichteten einen Vertrauenstatbestand dergestalt geschaffen hat, daß nach Ablauf einer gewissen Zeit die Geltendmachung des Anspruchs als illoyale Rechtsausübung empfunden werden muß (BFH-Urteile vom 14. September 1978 IV R 89/74, BFHE 126, 130, BStBl II 1979, 121 unter II.3; vom 7. Juni 1984 IV R 180/81, BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780 unter 2b).
- BFH, 14.10.2003 - VIII R 56/01
Rückforderung von Kindergeld
Hinzu kommen muss ein Verhalten des Berechtigten, aus dem der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung den Schluss ziehen darf, dass er nicht mehr in Anspruch genommen werden solle (Umstandsmoment oder Vertrauenstatbestand, vgl. BFH-Urteile vom 21. Juli 1988 V R 97/83, BFH/NV 1989, 356, 359;… in BFH/NV 1989, 351, 352; in BFHE 147, 409, BStBl II 1987, 12; vom 7. Juni 1984 IV R 180/81, BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780, unter 2.b der Gründe; vom 14. September 1978 IV R 89/74, BFHE 126, 130, BStBl II 1979, 121, unter 3.a der Gründe).Schließlich muss der Verpflichtete auch tatsächlich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs vertraut und sich entsprechend eingerichtet haben (…Vertrauensfolge, vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1989, 351, 352; in BFH/NV 1989, 356, 359; in BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780, unter 2.b der Gründe; in BFHE 126, 130, BStBl II 1979, 121, unter 3.a der Gründe).
- BFH, 25.01.2017 - I R 70/15
Bildung von Rückstellungen für Entsorgungspflichten nach dem Elektro- und …
Dabei ist auf die Sicht desjenigen abzustellen, dem die Zusage erteilt worden sein soll, wobei allerdings sämtliche den Beteiligten bekannten und erkennbaren Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 1988 V R 97/83, BFH/NV 1989, 356). - BFH, 16.04.2002 - X B 201/01
Divergenz; Verwirkung des Anspruchs auf Festsetzung des GewSt-Messbetrages
Er vertritt allerdings die Auffassung, dass das Urteil des FG von dem Urteil des BFH vom 21. Juli 1988 V R 97/83 (BFH/NV 1989, 356) abweicht.a) Der Kläger stützt seine Beschwerde auf Überlegungen, die weder vom FG noch in dem Urteil des BFH in BFH/NV 1989, 356 angestellt werden.
Ebenso wenig hat sich der BFH in seinem Urteil in BFH/NV 1989, 356 auf § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO 1977 bezogen.
Der BFH hat in dem vom Kläger genannten Urteil in BFH/NV 1989, 356 entgegen dem Vorbringen des Klägers nicht ausgeführt, es sei in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine im Einkommensteuerbescheid zum Ausdruck gekommene Rechtsauffassung des FA ein schutzwürdiges Vertrauen darauf begründe, das FA verzichte endgültig auf die Festsetzung eines einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags.
b) Dass das FG bei dieser Betrachtung möglicherweise die Entscheidung des BFH in BFH/NV 1989, 356 außer Acht gelassen hat, nach der ein solches Vertrauen schaffendes Verhalten in der einkommensteuerlichen Behandlung eines gewerbesteuerbaren Sachverhalts liegen kann, begründet kein Abweichen von dieser Entscheidung.
- BFH, 07.09.2016 - IV R 31/13
Keine Bindungswirkung des Gewerbesteuermessbescheids für den …
a) Während die persönliche Gewerbesteuerpflicht die Steuerschuldnerschaft i.S des § 5 GewStG beschreibt, betrifft die sachliche Steuerpflicht die Feststellung, ob ein Steuergegenstand (laufender Betrieb) i.S. des § 2 Abs. 1 GewStG gegeben ist (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 1988 V R 97/83, BFH/NV 1989, 356, unter 1.a aa). - BFH, 14.04.2021 - III R 1/20
Rückforderung von Kindergeld bei Auszahlung an das Kind
Hinzukommen muss ein Verhalten des Berechtigten, aus dem der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung den Schluss ziehen darf, dass er nicht mehr in Anspruch genommen werden soll (Umstandsmoment oder Vertrauenstatbestand, vgl. BFH-Urteile vom 21.07.1988 - V R 97/83, BFH/NV 1989, 356, 359, …und vom 15.06.2004 - VIII R 93/03, BFH/NV 2005, 153). - BFH, 19.05.1992 - VIII R 37/90
Übertraguns eines Gesellschaftsanteils zu einem Veräußerungspreis und einer über …
Durch das Rechtsinstitut der Verwirkung soll der Steuerpflichtige davor geschützt werden, daß ihm erhebliche Nachteile entstehen, die nicht entstanden wären, wenn die Finanzbehörde den Steueranspruch rechtzeitig geltend gemacht hätte (…vgl. BFH-Urteile vom 8. Oktober 1986 II R 167/84, a.a.O., m.w.N.; vom 21. Juli 1988 V R 97/83, BFH/NV 1989, 356;… vom 22. April 1986 VIII R 171/83, BFH/NV 1986, 679).Lediglich in ganz besonderen Ausnahmefällen wird das Merkmal zusätzlicher Dispositionen als entbehrlich angesehen, weil bei der Verwirkung die Umstände des Einzelfalles von ausschlaggebender Bedeutung sind und Billigkeitsgesichtspunkte für die Entscheidung im Widerspruch zwischen Rechtssicherheit und Gerechtigkeit eine besondere Rolle spielen (vgl. BFH-Urteile vom 29. Januar 1974 VII R 69/71, BFHE 111, 293, BStBl II 1974, 308; vom 22. Juni 1977 I R 171/74, BFHE 123, 321, BStBl II 1978, 33; vom 14. September 1978 IV R 89/74, BFHE 126, 130, BStBl II 1979, 121; vom 19. Dezember 1979 I R 23/79, BFHE 129, 462, BStBl II 1980, 368;… vom 22. April 1986 VIII R 171/83, BFH/NV 1986, 679; vom 21. Juli 1988 V R 97/83, BFH/NV 1989, 356; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 26. Januar 19722 BvR 255/67, BStBl II 1972, 306).
- FG Baden-Württemberg, 18.03.2009 - 4 K 91/07
Familienwohnsitz i.S. des § 19 Abs. 1 AO bei Mehrfachwohnsitz - Erlass einer …
Der Grundsatz von Treu und Glauben besagt, dass im konkreten Steuerrechtsverhältnis jeder Beteiligte auf die berechtigten Belange des anderen Teils angemessen Rücksicht zu nehmen habe und sich nicht zu seinem eigenen Verhalten in Widerspruch setzen darf, sofern der andere darauf vertraut und auf Grund dessen unwiderruflich disponiert hat ( BFH-Urteile vom 9. August 1989 I R 181/85, BFHE 158, 31, BStBl II 1989, 990; vom 5. Februar 1980 VII R 101/77, BFHE 130, 90; und vom 21. Juli 1988 V R 97/83, BFH/NV 1989, 356).Er verdrängt damit, allerdings nur ausnahmsweise, gesetzliche Rechte ( BFH-Urteil vom 21. Juli 1988 V R 97/83, BFH/NV 1989, 356;… Klein-Gersch, AO, 9. Aufl. 2006, § 4 Rn. 15).
- FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00
Zu den Voraussetzungen der Besteuerung von Bauleistungen nach dem Abzugsverfahren …
Durch das Rechtsinstitut der Verwirkung soll der Steuerpflichtige davor geschützt werden, dass ihm erhebliche Nachteile entstehen, die nicht entstanden wären, wenn die Finanzbehörde den Steueranspruch rechtzeitig geltend gemacht hätte (vgl. BFH-Urteile in BStBl II 1987, 12, mit weiteren Nachweisen; vom 21. Juli 1988 V R 97/83, BFH/NV 1989, 356;… vom 22. April 1986 VIII R 171/83, BFH/NV 1986, 679).Lediglich in ganz besonderen Ausnahmefällen wird das Merkmal zusätzlicher Dispositionen als entbehrlich angesehen, weil bei der Verwirkung die Umstände des Einzelfalles von ausschlaggebender Bedeutung sind und Billigkeitsgesichtspunkte für die Entscheidung im Widerspruch zwischen Rechtssicherheit und Gerechtigkeit eine besondere Rolle spielen (vgl. BFH-Urteile vom 29. Januar 1974 VII R 69/71, BStBl II 1974, 308; vom 22. Juni 1977 I R 171/74, BStBl II 1978, 33; in BStBl II 1979, 121; vom 19. Dezember 1979 I R 23/79, BStBl II 1980, 368;… vom 22. April 1986 VIII R 171/83, BFH/NV 1986, 679; vom 21. Juli 1988 V R 97/83, BFH/NV 1989, 356; BVerfG-Beschluss vom 26. Januar 1972 2 BvR 255/67, BStBl II 1972, 306).
- FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2013 - 6 K 1301/10
Gestaltung von Angebots- und Prospektwerbung ist keine künstlerische, son-dern …
Der Grundsatz von Treu und Glauben gebietet es, dass im Steuerrechtsverhältnis jeder auf die berechtigten Belange des anderen Teils angemessen Rücksicht nimmt und sich mit seinem früheren Verhalten, auf das der andere vertraut und aufgrund dessen er in einer irreparablen Weise disponiert hat, nicht in Widerspruch setzt (BFH Urteil vom 21. Juli 1988, V R 97/83, BFH/NV 1989, 356).Ein solcher Fall ist gegeben, wenn ein Finanzamt einem Steuerpflichtigen zusagt, einen Sachverhalt bei der Feststellung von Besteuerungsrundlagen in einem bestimmten Sinne zu beurteilen (BFH Urteil vom 21. Juli 1988, V R 97/83, BFH/NV 1989, 356).
- FG Schleswig-Holstein, 06.09.2017 - 5 K 42/15
Verpflichtung des Insolvenzverwalters als Leistungsempfänger i.S.d. § 37 Abs. 2 …
Hinzu kommen muss ein Verhalten des Berechtigten, aus dem der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung den Schluss ziehen darf, dass er nicht mehr in Anspruch genommen werden solle (Umstandsmoment oder Vertrauenstatbestand, vgl. BFH-Urteile vom 21. Juli 1988 V R 97/83, BFH/NV 1989, 356, 359;… in BFH/NV 1989, 351, 352; in BFHE 147, 409, BStBl II 1987, 12; vom 7. Juni 1984 IV R 180/81, BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780, unter 2.b der Gründe; vom 14. September 1978 IV R 89/74, BFHE 126, 130, BStBl II 1979, 121, unter 3.a der Gründe).Schließlich muss der Verpflichtete auch tatsächlich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs vertraut und sich entsprechend eingerichtet haben (…Vertrauensfolge, vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1989, 351, 352; in BFH/NV 1989, 356, 359; in BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780, unter 2.b der Gründe; in BFHE 126, 130, BStBl II 1979, 121, unter 3.a der Gründe).
- FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2009 - 15 K 6030/06
Rückforderung von zu Unrecht angerechneten Steuerabzugsbeträgen; Verhältnis von …
- FG Köln, 08.06.2006 - 3 K 4699/02
Steuerliche Behandlung einer Mitunternehmerschaft; Qualifizierung von Einkünften …
- FG Baden-Württemberg, 20.06.2000 - 1 K 13/96
Fußreflexzonenmassage keine freiberufliche Tätigkeit; außergerichtliches …
- FG Baden-Württemberg, 20.04.2005 - 2 K 306/03
Anspruch auf Teilkindergeld nach dem EStG durch Erwerbstätigkeit der Eltern in …
- FG Schleswig-Holstein, 09.06.2009 - 4 K 63/08
Rückforderung von Kindergeld: Unkenntnis des Kindergeldberechtigten vom Abbruch …
- BFH, 15.03.2007 - III R 39/06
Kindergeld; Korrektur bestandskräftiger Bescheide
- FG Hessen, 20.01.2005 - 12 K 197/98
Investitionszulage; Mitwirkungspflicht; Unterbrechung; Rückforderung; Verjährung; …
- BFH, 25.09.2013 - VIII R 46/11
Inhaltliche Anforderungen an einen Antrag auf "schlichte" Änderung - Nicht …
- FG Düsseldorf, 14.10.2004 - 14 K 2996/03
Einkünfte; Einkommensgrenze; Kindergeld; Verheiratete Kinder; Mangelfall; …
- FG Baden-Württemberg, 06.05.2005 - 2 K 365/04
Ab 1.6.2002 kein Kindergeld oder Teilkindergeld nach dem EStG für Eheleute, die …
- FG Köln, 27.06.1997 - 14 K 1285/92
Vertrauenstatbestand wegen einkommensteuerrechtlichem Verhalten der …
- FG Schleswig-Holstein, 07.08.1991 - IV 1053/87
Steuerrechtliche Behandlung von Einkünften aus der Verwaltung eines …
- FG Baden-Württemberg, 07.12.2017 - 1 K 1293/17
Rückabwicklung der Bauträgerfälle: Verzinsung des …
- FG München, 20.12.2005 - 13 K 2398/04
Keine Änderung zu Ungunsten bei fehlerhaftem Verböserungshinweis; Grundsatz von …
- FG Thüringen, 23.11.2011 - 3 K 371/09
Kein Kindergeldanspruch nach Geburt des Enkelkindes: Unterhaltsanspruch gegen …
- FG Düsseldorf, 24.10.2012 - 7 K 2010/12
Rechtliche Bedeutung von Mitteilungen im Erläuterungsteil des …
- FG München, 19.09.2016 - 7 K 621/16
Anpassung einer vom Betriebsprüfer gebildeten Rückstellung für Steuerforderungen …
- FG Nürnberg, 08.10.2003 - V 391/01
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von weniger als vier Objekten
- FG Thüringen, 22.03.2011 - 4 K 814/08
Kein Kindergeld für ein ausbildungssuchendes Kind, das sich nach Ablauf der …
- BFH, 12.07.1989 - X R 32/86
Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden für Folgebescheide
- FG Sachsen-Anhalt, 06.05.2010 - 5 K 1712/08
Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht eines Wasserkraftwerkes zur Erzeugung …
- FG Niedersachsen, 07.12.2000 - 14 K 651/96
Gewerbliche Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten
- FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - 2 K 2286/06
Rückforderung von Investitionszulage vom Zessionar trotz dessen Rückzahlung an …
- FG Sachsen, 30.03.2000 - 2 K 480/99
Erhöhte Eigenheimzulage in Sanierungfällen; Bautechnische Neuheit einer Wohnung; …
- BFH, 09.07.1992 - IV R 102/91
Mangelnde Substantiierung der Revisionsschrift
- FG Niedersachsen, 29.03.2001 - 14 K 452/99
Darstellung der Wiedereinsetzungsgründe bei angeblich rechtzeitiger Aufgabe des …
- FG Sachsen, 10.11.2004 - 7 K 557/03
Kein "Neubau" durch Sanierung eines Altbaus nur wegen Höhe der Aufwendungen; …
- FG Sachsen-Anhalt, 07.03.2001 - 2 K 511/99
Eigenheimzulage: Zur Gewährung des erhöhten Fördergrundbetrages in sog. …
- FG Baden-Württemberg, 07.05.2007 - 8 K 211/06
Änderung des Kraftfahrzeugsteuerbescheides aufgrund Steuererhöhung
- FG Sachsen, 07.03.2001 - 2 K 511/99
Anspruch auf Gewährung des erhöhten Fördergrundbetrages bei der Eigenheimzulage; …