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   BFH, 11.01.1990 - V R 156/84   

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https://dejure.org/1990,5692
BFH, 11.01.1990 - V R 156/84 (https://dejure.org/1990,5692)
BFH, Entscheidung vom 11.01.1990 - V R 156/84 (https://dejure.org/1990,5692)
BFH, Entscheidung vom 11. Januar 1990 - V R 156/84 (https://dejure.org/1990,5692)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Änderung der Verhältnisse durch Veräußerung vor Ablauf des maßgeblichen Berichtigungszeitraums im Sinne eines Vorsteuerabzugs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 741
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.02.1986 - V R 133/75

    Anforderungen an die Besteuerung eines Unternehmers - Umsatzsteuerliche

    Auszug aus BFH, 11.01.1990 - V R 156/84
    Die Lieferung ist gegeben, wenn die wirtschaftliche Substanz eines Gegenstands unbedingt von dem Leistenden auf den Leistungsempfänger übergeht und dies von den Beteiligten endgültig und nicht nur auf Zeit gewollt ist (vgl. BFH-Urteile vom 29.9. 1987 - X R 13/81 -, BFHE 151, 469, BStBl II 1988, 153 unter 2.; vom 20.2. 1986 - V R 133/75 -, BFH / NV 1986, 311 unter 4., m. w. N.).
  • BFH, 09.04.1987 - V R 23/80

    Der Vorsteuerberichtigungsanspruch des Finanzamts nach § 15 a UStG zählt zu den

    Auszug aus BFH, 11.01.1990 - V R 156/84
    Die Berichtigung der im Kalenderjahr der erstmaligen Verwendung abgezogenen Vorsteuerbeträge findet im Jahr der Änderung der Verhältnisse durch Veräußerung statt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24.2. 1988 - X R 67/82 -, BFHE 152, 564, BStBl II 1988, 622, unter II.2. c); vom 9.4.1987 - V R 23/80 -, BFHE 149, 323, BStBl II 1987, 527, unter II.1.
  • BFH, 24.02.1988 - X R 67/82

    - Zum Begriff des Hilfsumsatzes - Berücksichtigung von

    Auszug aus BFH, 11.01.1990 - V R 156/84
    Die Berichtigung der im Kalenderjahr der erstmaligen Verwendung abgezogenen Vorsteuerbeträge findet im Jahr der Änderung der Verhältnisse durch Veräußerung statt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24.2. 1988 - X R 67/82 -, BFHE 152, 564, BStBl II 1988, 622, unter II.2. c); vom 9.4.1987 - V R 23/80 -, BFHE 149, 323, BStBl II 1987, 527, unter II.1.
  • BFH, 06.12.1979 - V R 87/72

    Beim Wechsel zur Regelbesteuerung Vorsteuerabzug für Vorbezüge (einschl. des

    Auszug aus BFH, 11.01.1990 - V R 156/84
    Der Unternehmer kann dem Abnehmer die Verfügungsmacht über ein bebautes Grundstück schon vor Eigentumsübergang (§§ 873, 925 BGB) verschaffen (vgl. BFH-Urteil vom 6.12.1979 - V R 87/72 -, BFHE 129, 425 - BStBl II 1980, 279 unter 3. a), wenn er ihm im Verhältnis der Vertragsparteien eine eigentümerähnliche Stellung verschafft, die im Außenverhältnis abgesichert ist (z. B. durch Auflassungsvormerkung - § 883 Abs. 2 Satz 1 BGB - oder durch Verschaffung des mittelbaren Besitzes - § 869 BGB -).
  • BFH, 29.09.1987 - X R 13/81

    Begrenzte Garantie bei Gebrauchtwagengeschäften agenturunschädlich

    Auszug aus BFH, 11.01.1990 - V R 156/84
    Die Lieferung ist gegeben, wenn die wirtschaftliche Substanz eines Gegenstands unbedingt von dem Leistenden auf den Leistungsempfänger übergeht und dies von den Beteiligten endgültig und nicht nur auf Zeit gewollt ist (vgl. BFH-Urteile vom 29.9. 1987 - X R 13/81 -, BFHE 151, 469, BStBl II 1988, 153 unter 2.; vom 20.2. 1986 - V R 133/75 -, BFH / NV 1986, 311 unter 4., m. w. N.).
  • BFH, 01.04.1971 - IV R 195/69

    Würdigung des FG - Kaufmann - Reise in USA - Beruflich informierende

    Auszug aus BFH, 11.01.1990 - V R 156/84
    An diese Feststellung ist der BFH gebunden, denn sie ist möglich, weil sie verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen und nicht durch Denkfehler oder durch die Verletzung von Erfahrungssätzen beeinflußt worden ist (vgl. dazu BFH-Urteil vom 1.4. 1971 - IV R 195/69 -, BFHE 102, 85, BStBl II 1971, 522, 523).
  • BFH, 03.04.2003 - V R 63/01

    Eingliederung einer Bauträgergesellschaft in ein Architekturbüro?

    Gleiches gilt für den Vorsteuerabzug auf Grund von Leistungsbezügen der Organgesellschaft (vgl. BFH-Urteil vom 17. Januar 2002 V R 37/00, BFHE 197, 357, BStBl II 2002, 373, zu II. 2. b aa); Leistungen zwischen Organträger und Organgesellschaft (Innenleistungen) sind nicht steuerbar (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 UStG; vgl. BFH-Urteil vom 11. Januar 1990 V R 156/84, BFH/NV 1990, 741, zu II. 1. c).
  • BFH, 19.05.2005 - V R 31/03

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft - Gegenstand des Klageverfahrens

    Entfällt die finanzielle Eingliederung, so endet die Organschaft (vgl. BFH-Urteil vom 11. Januar 1990 V R 156/84, BFH/NV 1990, 741, unter II.1.c).
  • BFH, 15.06.1999 - VII R 3/97

    Umsatzsteuer im Konkursverfahren

    Die zur Ausführung einer Lieferung nach § 3 Abs. 1 UStG erforderliche Verschaffung der Verfügungsmacht verlangt die Übertragung (zumindest) wirtschaftlichen Eigentums (vgl. u.a. Urteil in BFHE 182, 444, BStBl II 1997, 585), das der Käufer erlangt, wenn ihm im Verhältnis der Vertragsparteien eine im Außenverhältnis z.B. durch Auflassungsvormerkung (§ 883 Abs. 2 Satz 1 BGB) oder durch Verschaffung des mittelbaren Besitzes (§ 869 BGB) abgesicherte eigentümerähnliche Stellung verschafft worden ist (BFH-Urteil vom 11. Januar 1990 V R 156/84, BFH/NV 1990, 741).
  • FG Sachsen-Anhalt, 21.06.2007 - 3 K 1528/05

    Persönliche Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts

    Ein Unternehmer kann dem Abnehmer die Verfügungsmacht über ein bebautes Grundstück schon vor Eigentumsübergang nach §§ 873, 925 BGB verschaffen, wenn er ihm im Verhältnis der Vertragsparteien eine eigentümerähnliche Stellung verschafft, die im Außenverhältnis abgesichert ist wie z.B. durch Auflassungsvormerkung oder durch Verschaffung des mittelbaren Besitzes (BFH-Urteil vom 11. Januar 1990 V R 156/84, BFH/NV 1990, 741).
  • FG Sachsen-Anhalt, 22.04.2010 - 3 V 173/10

    Aussetzung der Vollziehung: Verlustübernahme bei Organschaft (§ 302 Abs. 4 AktG),

    Gleiches gilt für den Vorsteuerabzug auf Grund von Leistungsbezügen der Organgesellschaft (vgl. BFH-Urteil vom 17. Januar 2002 V R 37/00, BFHE 197, 357, BStBl II 2002, 373, zu II. 2. b aa); Leistungen zwischen Organträger und Organgesellschaft (Innenleistungen) sind nicht steuerbar (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 UStG; vgl. BFH-Urteil vom 11. Januar 1990 V R 156/84, BFH/NV 1990, 741, zu II. 1. c).
  • FG Sachsen-Anhalt, 21.06.2007 - 3 K 1529/05

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids wegen der Inanspruchnahme eines gesetzlich

    Ein Unternehmer kann dem Abnehmer die Verfügungsmacht über ein bebautes Grundstück schon vor Eigentumsübergang nach §§ 873, 925 BGB verschaffen, wenn er ihm im Verhältnis der Vertragsparteien eine eigentümerähnliche Stellung verschafft, die im Außenverhältnis abgesichert ist wie z.B. durch Auflassungsvormerkung oder durch Verschaffung des mittelbaren Besitzes (BFH-Urteil vom 11. Januar 1990 V R 156/84, BFH/NV 1990, 741).
  • FG Baden-Württemberg, 10.07.1998 - 9 K 258/90

    Vertretungsbefugnis bei einer in Liquidation befindlichen Schein-KG; Keine

    Dies folgt auch daraus, daß der Tatbestand des § 15a Abs. 4 UStG 1973 außer durch Veräußerung auch durch Eigenverbrauch erfüllt werden kann und daß diese Vorgänge als Umsätze bezeichnet werden (§ 1 Abs. 1 UStG 1973; BFH-Urteil vom 11. Januar 1990 V R 156/84, BFH/NV 1990, 741 zu 2.a).
  • FG Sachsen, 05.09.2019 - 6 K 94/16

    Umsatzsteuerliche Organschaft eines Unternehmens ist die Vermietung und

    Gleiches gilt für den Vorsteuerabzug auf Grund von Leistungsbezügen der Organgesellschaft (vgl. BFH-Urteil vom 17. Januar 2002 - V R 37/00 -, BFHE 197, 357 , BStBl II 2002, 373 , zu II. 2. b aa); Leistungen zwischen Organträger und Organgesellschaft (Innenleistungen) sind nicht steuerbar (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 UStG ; vgl. BFH-Urteil vom 11. Januar 1990 - V R 156/84 -, BFH/NV 1990, 741 , zu II. 1. c).
  • FG Münster, 17.01.2008 - 5 K 451/06

    Anforderungen an die Beendigung eines umsatzsteuerlichen

    Für die Beurteilung der Frage, ob eine Organschaft vorliegt, sind allein die Verhältnisse im Streitzeitraum maßgebend; ob sie in der Vergangenheit vorlagen, ist unerheblich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. April 1998 V B 108/97, BFH/NV 1998, 1272, unter II.1.b; vom 25. April 2002 V B 128/01, BFH/NV 1990, 741, unter II.2.a).
  • FG Baden-Württemberg, 06.12.1995 - 9 K 405/91

    Aufrechnung gegen den Umsatzsteuererstattungsanspruch; Bestandteile des

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