Rechtsprechung
BFH, 21.06.1989 - II B 15/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vorlegen eines Überrraschungsurteils bei Vorbringen einer Verletzung von rechtlichem Gehör
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1990, 174
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 03.02.1982 - VII R 101/79
Versagung rechtlichen Gehörs - Revisionsverfahren - Verfahrensrüge - …
Auszug aus BFH, 21.06.1989 - II B 15/89
Es muß vielmehr im Anschluß und im konkreten Zusammenhang mit der erhobenen Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs auch dargetan werden, was der Betroffene gesagt hätte (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Februar 1982 VII R 101/79, BFHE 135, 167, BStBl II 1982, 355).
- BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98
Verletzung des Rechts auf Gehör
ee) Der Große Senat folgt nicht der vereinzelt in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassung, nach der für die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs zwar keine Darlegung erforderlich ist, dass das angefochtene Urteil auf dem gerügten Mangel "beruht" (§ 119 Nr. 3 FGO), also ohne den Mangel anders ausgefallen wäre, der Kläger aber gleichwohl darlegen muss, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (BFH-Urteil vom 3. Februar 1982 VII R 101/79, BFHE 135, 167, BStBl II 1982, 355; Beschlüsse in BFHE 145, 497, BStBl II 1986, 409; vom 21. Juni 1989 II B 15/89, BFH/NV 1990, 174;… Bittner, a.a.O., § 119 Rz. 10;… Rüsken, in: Beermann, a.a.O., § 120 FGO Rz. 204). - BFH, 28.01.1997 - IX R 23/94
Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen, wenn die …
Die Kläger hätten im einzelnen darlegen müssen, was sie vorgetragen hätten, wenn das FG sie auf diesen Punkt hingewiesen hätte (ständige Rechtsprechung; vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Februar 1982 VII R 101/79, BFHE 135, 167, BStBl II 1982, 355;… BFH- Beschlüsse vom 26. Januar 1989 V B 91/88, BFH/NV 1990, 621; vom 21. Juni 1989 II B 15/89, BFH/NV 1990, 174). - BFH, 28.07.1998 - VI B 76/98
Nichtzulassungsbeschwerde - Überraschungsentscheidung - Angebotene …
a) Zur schlüssigen Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist erforderlich, daß substantiiert dargelegt wird, wozu sich der Beteiligte nicht hat äußern können und was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (vgl. z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juni 1989 II B 15/89, BFH/NV 1990, 174).
- BFH, 09.07.1996 - VII S 16/95
Schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels - Gewährung von Prozesskostenhilfe - …
Zur schlüssigen Rüge eines Verfahrensmangels i. S. von § 119 Nr. 3 FGO ist es erforderlich, daß substantiiert dargelegt wird, wozu sich der Beteiligte nicht hat äußern können und was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (vgl. BFH-Beschluß vom 21. Juni 1989 II B 15/89, BFH/NV 1990, 174;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 119 Rdnr. 13). - BFH, 17.02.1994 - VIII B 116/93
Zulässigkeit der Beschwerde bei fehlender Prozessbevollmächtigung
Des weiteren trägt die Beschwerde nicht vor, was die Klägerin bei einem ausdrücklichen gerichtlichen Hinweis noch geltend gemacht hätte (BFH-Beschluß vom 21. Juni 1989 II B 15/89, BFH/NV 1990, 174, 175 m. w. N.). - BFH, 06.09.1993 - VIII R 41/93
Einlegung von Rechtsmitteln (§§ 73 , 121 FGO )
Außerdem sind Zulassungsgründe nicht, wie gemäߧ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO erforderlich, dargelegt; für die Bezeichnung eines Verfahrensmangels i.S. des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO genügt nicht die bloße Behauptung der Verletzung rechtlichen Gehörs (BFH-Urteil vom 3. Februar 1982 VII R 101/79, BFHE 135, 167, BStBl II 1982, 355, [BFH 03.02.1982 - VII R 101/79] und Beschluß vom 21. Juni 1989 II B 15/89, BFH/NV 1990, 174).
Rechtsprechung
BFH, 05.06.1989 - VI R 105/88 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Revision bei Nichtzulassung
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1990, 174