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Rechtsprechung
   BFH, 25.08.1989 - VI B 173/88   

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https://dejure.org/1989,5452
BFH, 25.08.1989 - VI B 173/88 (https://dejure.org/1989,5452)
BFH, Entscheidung vom 25.08.1989 - VI B 173/88 (https://dejure.org/1989,5452)
BFH, Entscheidung vom 25. August 1989 - VI B 173/88 (https://dejure.org/1989,5452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 187
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.09.1987 - VI B 71/86

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Hinreichende Aussicht

    Auszug aus BFH, 25.08.1989 - VI B 173/88
    Das ist anzunehmen, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. September 1987 VI B 71/86, BFH / NV 1988, 660).
  • BFH, 02.06.1987 - VII B 20/87

    Befugnis des Finanzgerichts zur Berufung auf die Feststellungen eines in das

    Auszug aus BFH, 25.08.1989 - VI B 173/88
    Aus der Regelung in § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO, nach der der Antragsteller in dem Antrag auf PKH das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen hat, ist zu entnehmen, daß der Antragsteller die hinreichende Erfolgsaussicht als Voraussetzung der Bewilligung einer PKH zumindest schlüssig - ggf. mit Beweisantritten - darlegen muß (BFH-Beschluß vom 2. Juni 1987 VII B 20/87, BFH / NV 1988, 261).
  • BFH, 26.04.1993 - VI B 162/92

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Dies ist anzunehmen, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. August 1989 VI B 173/88, BFH/NV 1990, 187 m.w.N.).

    Aus der Regelung in § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO, nach der der Antragsteller in dem Antrag auf PKH das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen hat, ist zu entnehmen, daß der Antragsteller die hinreichende Erfolgsaussicht als Voraussetzung der Bewilligung einer PKH zumindest schlüssig - ggf. mit Beweisantritten - darlegen muß (z.B. BFH-Beschluß in BFH/NV 1990, 187; BFH-Beschlüsse vom 7. September 1989 X B 53/89, BFH/NV 1990, 260, und vom 30. Januar 1992 V B 153/91, BFH/NV 1992, 635).

  • BFH, 01.07.1998 - IV B 7/98

    Gutachter - Selbständige Tätigkeit - Nichtabgabe von Steuererklärungen -

    Aus der Regelung in § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO, nach der der Antragsteller in dem Antrag auf PKH das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen hat, ist zu entnehmen, daß der Antragsteller die hinreichende Erfolgsaussicht als Voraussetzung der Bewilligung einer PKH zumindest schlüssig --ggf. mit Beweisantritten-- darlegen muß (BFH-Beschluß vom 25. August 1989 VI B 173/88, BFH/NV 1990, 187).
  • BFH, 15.09.1992 - VII B 62/92

    Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für die Nichtabgabe von

    Zur Darlegung einer hinreichenden Erfolgsaussicht reicht ein schlüssiges Vorbringen mit Beweisantritt aus, wenn infolge dessen eine Beweisaufnahme im Hauptverfahren ernsthaft in Betracht kommt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. Juni 1987 VII B 20/87, BFH/NV 1988, 261, 262, und vom 25. August 1989 VI B 173/88, BFH/NV 1990, 187, 188).
  • BFH, 21.06.2001 - III B 114/00

    Landwirtschaftliches Lohnunternehmen - Antrag auf Investitionszulage - Vorbehalt

    Er hat durch vollständige Beweisantritte und durch weitere Mitwirkung im Rahmen des § 118 Abs. 2 ZPO an der Herbeiführung der Entscheidungsreife im PKH-Verfahren mitzuwirken (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. August 1989 VI B 173/88, BFH/NV 1990, 187, und vom 7. September 1989 X B 53/89, BFH/NV 1990, 260).
  • BFH, 03.03.1998 - V B 144/97

    Würdigung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines

    Aus der Regelung in § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO, nach der der Antragsteller in dem Antrag auf PKH das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen hat, ist zu entnehmen, daß der Antragsteller die hinreichende Erfolgsaussicht als Voraussetzung der Bewilligung einer PKH zumindest schlüssig -- ggf. mit Beweisantritten -- darlegen muß (BFH-Beschluß vom 25. August 1989 VI B 173/88, BFH/NV 1990, 187).
  • BFH, 08.05.1996 - V B 32/95

    Umfang der Darlegungslast eines Antragstellers auf Prozesskostenhilfe

    Aus der Regelung in § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO, nach der der Antragsteller in dem Antrag auf PKH das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen hat, ist zu entnehmen, daß der Antragsteller die hinreichende Erfolgsaussicht als Voraussetzung der Bewilligung einer PKH zumindest schlüssig -- ggf. mit Beweisantritten -- darlegen muß (BFH-Beschluß vom 25. August 1989 VI B 173/88, BFH/NV 1990, 187).
  • BFH, 30.01.1992 - V B 153/91

    Gewährung eines Vorsteuerabzugs für eine Einbauküche

    Danach obliegt es dem Rechtsuchenden, durch substantiiertes, in sich schlüssiges Vorbringen, durch vollständige Beweisantritte und durch weitere Mitwirkung im Rahmen des § 118 Abs. 2 ZPO an der Herbeiführung der Entscheidungsreife im PKH-Verfahren mitzuwirken (BFH-Beschlüsse vom 25. August 1989 VI B 173/88, BFH/NV 1990, 187, und vom 7. September 1989 X B 53/89, BFH/NV 1990, 260).
  • BFH, 27.08.1990 - VI B 216/89

    Summarische Prüfung der Erfolgsaussichten des Hauptverfahrens hinsichtlich einer

    Das ist anzunehmen, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 25. August 1989 VI B 173/88, BFH/NV 1990, 187).
  • BFH, 17.11.1992 - VII B 111/92

    Pflicht zum Vortrag des Streitgegenstandes und der Beweismittel zur Ermittlung

    Zur Darlegung einer hinreichenden Erfolgsaussicht reicht ein schlüssiges Vorbringen mit Beweisantritt aus, wenn infolge dessen eine Beweisaufnahme im Hauptverfahren ernsthaft in Betracht kommt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. Juni 1987 VII B 20/87, BFH/NV 1988, 261, 262, und vom 25. August 1989 VI B 173/88, BFH/NV 1990, 187, 188).
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Rechtsprechung
   BFH, 01.08.1989 - VII S 16/89   

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https://dejure.org/1989,18794
BFH, 01.08.1989 - VII S 16/89 (https://dejure.org/1989,18794)
BFH, Entscheidung vom 01.08.1989 - VII S 16/89 (https://dejure.org/1989,18794)
BFH, Entscheidung vom 01. August 1989 - VII S 16/89 (https://dejure.org/1989,18794)
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Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 187
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 27.06.1988 - X S 10/87

    Berücksichtigung von Vermögen bei Beantragung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 01.08.1989 - VII S 16/89
    Zwar obliegt es der Klägerin, ihr Vermögen einzusetzen, soweit ihr dies zumutbar ist, was bedeutet, daß sie auch Grundbesitz grundsätzlich entweder langfristig veräußern oder kurzfristig durch Beleihung einsetzen muß (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Juni 1988 X S 10/87, BFH / NV 1989, 124, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2001 - 12 B 1962/00
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Januar 2001 - 22 B 601/00 - und vom 20. Juli 1998 - 24 A 2859/88 - BFH, Beschluss vom 1. August 1998 - VII S 16/89 -, Juris Dokumenten- Nr. STRE 905031260; Neumann in Sodan/Ziekow, Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, Stand Juli 2000, § 166, Rdnr. 198; Hartmann in: Baumbach, Lauterbach, Albers, Hartmann, Zivilprozessordnung, 51. Aufl., § 121, Rdnr. 74; zu den Anforderungen im Rahmen der vergleichbaren Vorschrift des § 78 b ZPO: BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 9 B 333.99 -, BayVBl. 2000, 252 und vom 23. März 1987 - 3 B 72.86 -, Buchholz 303 § 78 b ZPO Nr. 2; OVG NRW, Beschluss vom 21. Januar 2000 - 16 B 22/00 - OVG Hamburg, Beschluss vom 6. Oktober 1999 - 4 Bf 46/99 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. November 1998 - 1 S 2376/98 -, NVwZ-RR 99, 280.
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