Rechtsprechung
BFH, 23.02.1989 - IV R 63/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Aufgeben eines Betriebes nach dem Einkommensteuergesetz
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Betriebsverpachtung
Papierfundstellen
- BFH/NV 1990, 219
Wird zitiert von ... (28) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 27.02.1985 - I R 235/80
Betriebsunterbrechung - Betriebsaufgabe - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit …
Auszug aus BFH, 23.02.1989 - IV R 63/87
Sie kann aber auch nur eine vorübergehende Unterbrechnung der betrieblichen Tätigkeit zum Inhalt haben, sofern der Betriebsinhaber die Absicht hat, den Betrieb selbst wieder aufzunehmen oder die Wiederaufnahme einem Gesamtrechtsnachfolger oder einem Einzelrechtsnachfolger im Sinne von § 7 Abs. 1 der Einkommensteuer - Durchführungsverordnung (EStDV) zu überlassen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. Februar 1985 I R 235/80, BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456).Sie hätte als Gestaltungserklärung auch nur zur Folge, daß der Betrieb erst mit dem Zugang der Steuererklärung beim FA aufgegeben wäre (vgl. Urteil in BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456), die Einnahmen für den zurückliegenden Steuererklärungszeitraum also noch gar nicht als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung behandelt werden könnten.
- BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63
Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als …
Auszug aus BFH, 23.02.1989 - IV R 63/87
Aus Beweisgründen wird im Falle der Betriebsverpachtung die Absicht dauernder Betriebseinstellung grundsätzlich nur bei einer entsprechenden Erklärung des Verpächters angenommen, die bei Beginn der Verpachtung oder während der Pachtzeit abgegeben werden kann (BFH-Beschluß vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124). - BFH, 15.10.1987 - IV R 91/85
Betriebsaufgabe eines Forstbetriebes im Falle der Umgestaltung wesentlicher …
Auszug aus BFH, 23.02.1989 - IV R 63/87
Wie der BFH wiederholt entschieden hat, muß diese Erklärung wegen der mit ihr verbundenen Rechtsfolgen, insbesondere der Verwirklichung eines Aufgabegewinns, eindeutig und klar gegenüber dem FA abgegeben werden (Urteile vom 12. März 1964 IV 107/63 U, BFHE 79, 476, BStBl III 1964, 406; vom 15. Oktober 1987 IV R 91/85, BFHE 151, 392, BStBl II 1988, 257). - BFH, 18.12.1985 - I R 169/82
Bewertung von Verkauf und Entnahme des Grundbesitzes als Betriebsveräußerung - …
Auszug aus BFH, 23.02.1989 - IV R 63/87
Aus diesem Grunde ist zu verlangen, daß neben der Erklärung einer bestimmten Einkunftsart noch weitere Umstände hinzutreten, die auf einen Aufgabewillen schließen lassen (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1985 I R 169/82, BFH / NV 1986, 726). - BFH, 12.03.1964 - IV 107/63 U
Wahlmöglichkeit bei der Betriebseinstellung, ob das bisherige Betriebsvermögen …
Auszug aus BFH, 23.02.1989 - IV R 63/87
Wie der BFH wiederholt entschieden hat, muß diese Erklärung wegen der mit ihr verbundenen Rechtsfolgen, insbesondere der Verwirklichung eines Aufgabegewinns, eindeutig und klar gegenüber dem FA abgegeben werden (Urteile vom 12. März 1964 IV 107/63 U, BFHE 79, 476, BStBl III 1964, 406; vom 15. Oktober 1987 IV R 91/85, BFHE 151, 392, BStBl II 1988, 257).
- BFH, 17.04.1997 - VIII R 2/95
Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung
Das FG habe auch nicht die persönlichen Voraussetzungen für eine Betriebsverpachtung eingehend untersucht und gewürdigt, nämlich die Absicht des Verpächters zur Wiederaufnahme eines nur vorübergehend unterbrochenen Gewerbebetriebes (vgl. BFH-Urteile in BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456; vom 23. Februar 1989 IV R 63/87, BFH/NV 1990, 219).Ein Gewerbetreibender braucht die in seinem Betriebsvermögen enthaltenen stillen Reserven dann nicht aufzudecken, wenn er zwar selbst seine werbende Tätigkeit einstellt, aber entweder den Betrieb im Ganzen als geschlossenen Organismus oder zumindest alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs verpachtet (grundlegend BFH-Beschluß in BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124;… in BFH/NV 1992, 227, 228) und der Steuerpflichtige gegenüber den Finanzbehörden nicht ausdrücklich, d. h. klar und eindeutig, die Aufgabe des Betriebes erklärt (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. Dezember 1993 VIII R 13/93, BFHE 174, 503, BStBl II 1994, 922, 925;… vom 26. März 1991 VIII R 104/87, BFH/NV 1991, 671, 672;… vom 26. April 1989 I R 163/85, BFH/NV 1991, 357, 358; in BFH/NV 1990, 219, 220, mit umfangreichen Nachweisen; ferner vom 5. Dezember 1996 IV R 65/95, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 1997, 285, ständige Rechtsprechung).
- BFH, 12.03.1992 - IV R 29/91
Betriebsvermögen eines Zahnarztes
Hierzu genügt es nicht, daß der Verpächter in seiner Steuererklärung die Pachteinnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bezeichnet; aus diesem Grunde ist zu verlangen, daß zu der Erklärung einer bestimmten Einkunftsart noch besondere Umstände hinzutreten, die auf einen Betriebsaufgabewillen schließen lassen (…vgl. z. B. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1985 I R 169/82, BFH/NV 1986, 726; vom 15. Oktober 1987 IV R 91/85, BFHE 151, 392, BStBl II 1988, 257; vom 23. Februar 1989 IV R 63/87, BFH/NV 1990, 219). - BFH, 31.03.2021 - VI R 30/18
Grundstücksentnahme bei Bestellung von Erbbaurechten
Aus Beweisgründen konnte die Absicht der Betriebseinstellung auch schon vor Einführung des § 16 Abs. 3b EStG grundsätzlich nur bei einer entsprechenden unmissverständlichen Erklärung des Steuerpflichtigen angenommen werden (BFH-Urteile vom 23.02.1989 - IV R 63/87, BFH/NV 1990, 219;… in BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521, und in BFH/NV 1996, 110; Senatsbeschluss vom 11.05.2017 - VI B 105/16, Rz 8).
- FG Niedersachsen, 02.07.2013 - 15 K 265/11
Voraussetzungen für die Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes im Wege der …
Erscheint nach den gegebenen Verhältnissen die Wiederaufnahme der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit möglich, kann eine Betriebsaufgabe nur bei einer unmissverständlichen Erklärung des Verpächters gegenüber dem Finanzamt angenommen werden (BFH-Urteile vom 23. Februar 1989 IV R 63/87, BFH/NV 1990, 219, und in BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521). - BFH, 11.05.2017 - VI B 105/16
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Betriebsaufgabe
Aus Beweisgründen konnte die Absicht der Betriebseinstellung auch schon vor Einführung des § 16 Abs. 3b EStG grundsätzlich nur bei einer entsprechenden unmissverständlichen Erklärung des Steuerpflichtigen angenommen werden (BFH-Urteile vom 23. Februar 1989 IV R 63/87, BFH/NV 1990, 219;… in BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521, und BFH-Beschluss in BFH/NV 1991, 591). - BFH, 28.11.1991 - IV R 58/91
Verpächterwahlrecht in der Land- und Forstwirtschaft bei Erbengemeinschaft
Die Absicht der dauernden Betriebseinstellung kann indes nur bei einer entsprechenden unmißverständlichen Erklärung des Verpächters gegenüber dem FA angenommen werden (vgl. auch das Urteil des erkennenden Senates vom 23. Februar 1989 IV R 63/87, BFH/NV 1990, 219). - BFH, 07.05.1998 - IV B 31/97
Anforderungen an das Fortbestehens eines Betriebes als sogenannter …
Nach der Rechtsprechung des BFH reicht es für eine konkludente Aufgabeerklärung jedoch nicht aus, wenn der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung die aus dem verpachteten Betrieb erzielten Einkünfte als solche aus Vermietung und Verpachtung deklariert (z.B. Senatsurteile in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, m.w.N., und vom 23. Februar 1989 IV R 63/87, BFH/NV 1990, 219 sowie BFH-Urteil vom 22. April 1988 III R 104/85, BFH/NV 1989, 18).Der erkennende Senat weist jedoch darauf hin, daß in dem beabsichtigten Revisionsverfahren nicht hätte geklärt werden können, ob der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt) die Kläger im Hinblick auf das Schreiben des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen vom 29. Februar 1972 (BStBl I 1972, 102, 104, unter Nr. 6) so stellen müßte, als wäre durch die Erfassung der Einnahmen aus der Verpachtung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Einkommensteuerbescheid 1969 die Aufgabe des Betriebs erklärt worden (vgl. Senatsurteil vom 23. Februar 1989 IV R 63/87, BFH/NV 1990, 219).
- BFH, 19.08.1998 - X R 176/96
Verpächterwahlrecht bei vorweggenommener Erbfolge
Hierzu genügt es insbesondere nicht, daß er in seiner Steuererklärung die Pachteinnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bezeichnet; es müssen vielmehr noch besondere Umstände hinzutreten, die auf einen Betriebsaufgabewillen schließen lassen (BFH-Entscheidungen in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260: "ausreichend klare und eindeutige Aufgabeerklärung"; vom 23. Februar 1989 IV R 63/87, BFH/NV 1990, 219; vom 28. November 1991 IV R 58/91, BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521;… vom 14. November 1990 IV B 129/90, BFH/NV 1991, 591; vom 12. März 1992 IV R 29/91, BFHE 168, 405, BStBl II 1993, 36, unter A. II. 4., mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung;… vom 2. März 1995 IV R 52/94, BFH/NV 1996, 110). - BFH, 02.03.1995 - IV R 52/94
Betriebsaufgabe bei einer Betriebsverpachtung
Aus Beweisgründen kann die Absicht der Betriebseinstellung indessen nur bei einer entsprechenden unmißverständlichen Erklärung des Steuerpflichtigen angenommen werden (Senatsurteile vom 23. Februar 1989 IV R 63/87, BFH/NV 1990, 219;… in BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521, und in BFH/NV 1991, 591). - BFH, 21.09.2000 - IV R 29/99
Beendigung der Eigenbewirtschaftung keine Betriebsaufgabe
Erscheint nach den gegebenen Verhältnissen die Wiederaufnahme der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit möglich, kann eine Betriebsaufgabe nur bei einer unmissverständlichen Erklärung des Verpächters gegenüber dem FA angenommen werden (Senatsurteile vom 23. Februar 1989 IV R 63/87, BFH/NV 1990, 219, und in BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521). - BFH, 20.01.1999 - IV B 99/98
Betriebsfortführung trotz Verpachtung der landwirtschaftlichen Nutzflächen
- BFH, 23.11.1995 - IV R 36/94
Aufgabeerklärung bei einer Betriebsverpachtung
- FG München, 25.09.2018 - 12 K 3314/16
Besteuerungsgrundlage - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- BFH, 07.12.1995 - IV R 109/94
Aufgabeerklärung bei Betriebsverpachtung
- FG Düsseldorf, 14.09.2004 - 16 K 4939/02
Landwirtschaftlicher Betrieb; Betriebsaufgabeerklärung; Betriebsfortführung; …
- BFH, 27.11.1997 - IV R 86/96
Parzellenweise Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs
- FG Bremen, 23.08.2004 - 2 K 328/03
Betriebsaufgabe bei Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs …
- BFH, 20.11.2002 - X B 48/01
NZB: grundsätzliche Bedeutung, wesentliche Betriebsgrundlagen bei verpachtetem …
- FG Baden-Württemberg, 14.05.1999 - 9 K 27/94
Wiederkehrende Leistungen als Gegenleistung für den Erwerb eines …
- BFH, 13.02.1997 - IV R 57/96
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes als Veräußerung - Weiterführung …
- BFH, 14.11.1990 - IV B 129/90
Übernahme und Bewirtschaftung eines Hofes als lebensfähigen Organismus nach dem …
- BFH, 10.09.1996 - IV B 135/95
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
- BFH, 05.03.1996 - IV B 78/95
Zeitpunkt der Betriebsaufgabe bei verpachteten Betrieben
- FG Münster, 08.03.2023 - 6 K 3211/21
Zuordnung der Wirtschaftsgüter der verpachteten Flächen dem gewillkürten …
- FG Baden-Württemberg, 17.07.1995 - 6 K 251/91
Voraussetzung der Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ; …
- FG München, 29.08.2000 - 13 V 2062/00
Voraussetzungen einer Betriebsaufgabeerklärung in der Land- und Forstwirtschaft: …
- FG Baden-Württemberg, 28.10.1997 - 7 K 137/95
Wahlrecht des Steuerpflichtigen im Fall der Verpachtung des landwirtschaftlichen …
- FG München, 22.01.1997 - 11 K 2376/93
Wahlrecht eines Verpächters über die Einordnung von Pachteinnahmen im Rahmen …
Rechtsprechung
BFH, 07.10.1988 - VI R 194/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1990, 219
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 22.03.1985 - VI R 170/82
Übliche Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung kein Arbeitslohn; …
Auszug aus BFH, 07.10.1988 - VI R 194/84
Durch Urteile vom 22.März 1985 VI R 170/82 (BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529 [BFH 22.03.1985 - VI R 170/82]) und VI R 82/83 (BFHE 143, 550, [BFH 22.03.1985 - VI R 82/83] BStBl II 1985, 532 [BFH 22.03.1985 - VI R 82/83]) hat der Senat entschieden, daß bei einem jährlichen Betriebsausflug übliche Aufwendungen des Arbeitgebers für Beförderung und Bewirtung nicht durch das individuelle Dienstverhältnis der teilnehmenden Arbeitnehmer veranlaßt sind und die den Arbeitnehmern zufließenden Vorteile daher keinen Arbeitslohn darstellen. - BFH, 22.03.1985 - VI R 82/83
Beförderung zu und Bewirtung in Ausflugslokal bei jährlichem Betriebsausflug kein …
Auszug aus BFH, 07.10.1988 - VI R 194/84
Durch Urteile vom 22.März 1985 VI R 170/82 (BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529 [BFH 22.03.1985 - VI R 170/82]) und VI R 82/83 (BFHE 143, 550, [BFH 22.03.1985 - VI R 82/83] BStBl II 1985, 532 [BFH 22.03.1985 - VI R 82/83]) hat der Senat entschieden, daß bei einem jährlichen Betriebsausflug übliche Aufwendungen des Arbeitgebers für Beförderung und Bewirtung nicht durch das individuelle Dienstverhältnis der teilnehmenden Arbeitnehmer veranlaßt sind und die den Arbeitnehmern zufließenden Vorteile daher keinen Arbeitslohn darstellen. - BFH, 06.02.1987 - VI R 24/84
1. Aufwendungen für zweitägigen Betriebsausflug mit Übernachtung als Arbeitslohn …
Auszug aus BFH, 07.10.1988 - VI R 194/84
Der Senat verweist auch insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf sein Urteil vom 6.Februar 1987 VI R 24/84 (BFHE 149, 172, BStBl II 1987, 355 [BFH 06.02.1987 - VI R 24/84]).
- BFH, 25.05.1992 - VI R 146/88
Höhe des geldwerten Vorteils bei Kfz-Benutzung durch Arbeitnehmer
Nach der Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, sind Zuwendungen des Arbeitgebers im Rahmen eines zweitägigen Betriebsausflugs mit Übernachtung grundsätzlich Arbeitslohn, der nach § 40 Abs. 2 EStG mit dem Pauschsteuersatz von 25 v. H. versteuert werden kann (vgl. Urteile vom 7. Oktober 1988 VI R 194/84, BFH/NV 1990, 219;… vom 13. Juli 1990 VI R 22/88, BFH/NV 1991, 228). - FG München, 24.05.1996 - 8 K 3591/94
Keine Anwendung der lohnsteuerlichen Freigrenze für Betriebsveranstaltungen auf …
Bei den dort in Bezug genommenen Entscheidungen vom 25. Mai 1992 VI R 146/88 (BStBl II 1992, 700 ) und VI R 91/89 (BStBl II 1992, 856 ), vom 13. Juli 1990 VI R 22/88 (…BFH/NV 1991, 228) und vom 7. Oktober 1988 VI R 194/84 (…BFH/NV 1990, 219) hätten jeweils so hohe Aufwendungen vorgelegen, daß es auf die Dauer nicht mehr entscheidend angekommen sei.
Rechtsprechung
BFH, 07.10.1988 - VI R 195/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Qualifizierung von Aufwendungen für Betriebsausflüge als Lohn
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1990, 219
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 22.03.1985 - VI R 82/83
Beförderung zu und Bewirtung in Ausflugslokal bei jährlichem Betriebsausflug kein …
Auszug aus BFH, 07.10.1988 - VI R 195/84
Durch Urteile vom 22. März 1985 VI R 170/82 (BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529) und VI R 82/83 (BFHE 143, 550, BStBl II 1985, 532) hat der Senat entschieden, daß bei einem jährlichen Betriebsausflug die üblichen Aufwendungen des Arbeitgebers für die Beförderung und Bewirtung nicht durch das individuelle Dienstverhältnis der teilnehmenden Arbeitnehmer veranlaßt sind und die den Arbeitnehmern zufließenden Vorteile daher keinen Arbeitslohn darstellen. - BFH, 22.03.1985 - VI R 170/82
Übliche Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung kein Arbeitslohn; …
Auszug aus BFH, 07.10.1988 - VI R 195/84
Durch Urteile vom 22. März 1985 VI R 170/82 (BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529) und VI R 82/83 (BFHE 143, 550, BStBl II 1985, 532) hat der Senat entschieden, daß bei einem jährlichen Betriebsausflug die üblichen Aufwendungen des Arbeitgebers für die Beförderung und Bewirtung nicht durch das individuelle Dienstverhältnis der teilnehmenden Arbeitnehmer veranlaßt sind und die den Arbeitnehmern zufließenden Vorteile daher keinen Arbeitslohn darstellen.