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Rechtsprechung
   BFH, 07.08.1989 - VII S 20/89   

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https://dejure.org/1989,5988
BFH, 07.08.1989 - VII S 20/89 (https://dejure.org/1989,5988)
BFH, Entscheidung vom 07.08.1989 - VII S 20/89 (https://dejure.org/1989,5988)
BFH, Entscheidung vom 07. August 1989 - VII S 20/89 (https://dejure.org/1989,5988)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 257
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 12.01.1978 - IV E 1/77

    Einkommensteuerveranlagungsverfahren - Steuerminderung - Mehrere Klageverfahren -

    Auszug aus BFH, 07.08.1989 - VII S 20/89
    Denn der Streitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde bestimmt sich nach dem Streitwert des Klageverfahrens, sofern der Beschwerdeführer nicht erkennbar macht, daß er in einem Revisionsverfahren das Klagebegehren nur noch eingeschränkt weiterverfolgen will (BFH-Beschluß vom 12. Januar 1978 IV E 1/77, BFHE 124, 144, 146, BStBl II 1978, 198).
  • BFH, 26.01.1998 - VII B 180/96

    Anforderungen an die Festsetzung des Streitwertes

    Wird Zulassung der Revision begehrt, ohne daß der Rechtsmittelführer erkennbar macht, daß er im künftigen Revisionsverfahren sein Klagebegehren nur noch eingeschränkt weiterverfolgen will, ist davon auszugehen, daß der Streitwert des angestrebten Revisionsverfahrens mit dem Streitwert des Klageverfahrens erster Instanz übereinstimmt (Senatsbeschluß vom 7. August 1989 VII S 20/89, BFH/NV 1990, 257, m. w. N.).
  • BFH, 10.08.2004 - I S 4/04

    NZB: Streitwert

    Diese Grundsätze gelten indessen nicht, wenn der Beschwerdeführer erkennbar macht, dass er im künftigen Revisionsverfahren sein Klagebegehren nur noch eingeschränkt weiterverfolgen will (BFH-Beschlüsse vom 7. August 1989 VII S 20/89, BFH/NV 1990, 257; vom 4. Januar 1994 III E 1/93, BFH/NV 1994, 572; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., vor § 135 Rz. 35 "Nichtzulassungsbeschwerde", m.w.N.).
  • BFH, 04.11.1998 - VI E 5/98

    Streitwert; NZB; Revision

    Anhaltspunkte dafür, daß die Erinnerungsführer während des gesamten gerichtlichen Verfahrens ihr Begehren der Höhe nach eingeschränkt hätten (vgl. BFH-Beschluß vom 7. August 1989 VII S 20/89, BFH/NV 1990, 257), sind nicht ersichtlich.
  • BFH, 04.11.1998 - VI E 4/98

    Gerichtskosten - Erinnerung - Streitwert - Bedeutung - Antrag

    Anhaltspunkte dafür, daß die Erinnerungsführer während des gesamten gerichtlichen Verfahrens ihr Begehren der Höhe nach eingeschränkt hätten (vgl. BFH-Beschluß vom 7. August 1989 VII S 20/89, BFH/NV 1990, 257), sind nicht ersichtlich.
  • BFH, 21.09.1994 - VIII E 1/94

    Aufwendungen im Rahmen von Differenzgeschäften in Anrechnung auf

    Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren über die Nichtzulassung der Revision gegen ein die Klage in vollem Umfang abweisendes Urteil des FG entspricht im Regelfall dem Streitwert des Klageverfahrens, weil dieser regelmäßig auch dem voraussichtlichen Streitwert des angestrebten Revisionsverfahrens entspricht (§ 11 Abs. 2 Satz 1 GKG; BFH-Beschlüsse vom 4. Januar 1994 III E 1/93, BFH/NV 1994, 572, 573; vom 6. Juni 1989 X E 3/88, BFH/NV 1990, 184), sofern der Beschwerdeführer nicht erkennbar macht, daß er das Klagebegehren nur noch eingeschränkt weiterzuverfolgen beabsichtigt (BFH/NV 1994, 572, 573; BFH-Beschluß vom 7. August 1989 VII S 20/89, BFH/NV 1990, 257 m. w. N.).
  • BFH, 04.01.1994 - III E 1/93

    Berücksichtigung eines Kuraufenthalts und Kosten für eine Kfz-Fahrleistung als

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der Beschwerdeführer erkennbar macht, daß er im künftigen Revisionsverfahren sein Klagebegehren nur noch eingeschränkt weiterverfolgen will (BFH-Beschluß vom 7. August 1989 VII S 20/89, BFH/NV 1990, 257; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, vor § 135 Anm. 30 Nichtzulassungsbeschwerde m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 31.07.1989 - IX E 2/89   

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https://dejure.org/1989,19547
BFH, 31.07.1989 - IX E 2/89 (https://dejure.org/1989,19547)
BFH, Entscheidung vom 31.07.1989 - IX E 2/89 (https://dejure.org/1989,19547)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 1989 - IX E 2/89 (https://dejure.org/1989,19547)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erhebung von Gerichtskosten in Verfahren über Beschwerden gegen die Ablehnung von Anträgen auf Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 257
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.01.1989 - IX B 226/88

    Zulässigkeit einer vom Antragsteller persönlich eingelegten Beschwerde

    Auszug aus BFH, 31.07.1989 - IX E 2/89
    Die Beschwerde hat der Senat mit Beschluß vom 30. Januar 1989 IX B 226/88 als unzulässig verworfen, weil sie vom Erinnerungsführer persönlich eingelegt worden war.
  • BFH, 18.10.1988 - VII E 9/88

    Prozeßkostenhilfe - Abgelehnter Antrag - Beschwerde - Gebühr

    Auszug aus BFH, 31.07.1989 - IX E 2/89
    Das Verfahren über Beschwerden gegen die Ablehnung von Anträgen auf PKH ist ein Verfahren i. S. des § 1 Abs. 1 Buchst. c des Gerichtskostengesetzes (GKG), für das gemäß § 11 Abs. 1 GKG i. V. m. Nr. 1 371 der Anlage 1 zum GKG eine Gebühr zu erheben ist (vgl. BFH-Beschluß vom 18. Oktober 1988 VII E 9-10/88, BFHE 154, 454, BStBl II 1989, 47).
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Rechtsprechung
   BFH, 25.09.1989 - VI E 1/89   

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https://dejure.org/1989,19170
BFH, 25.09.1989 - VI E 1/89 (https://dejure.org/1989,19170)
BFH, Entscheidung vom 25.09.1989 - VI E 1/89 (https://dejure.org/1989,19170)
BFH, Entscheidung vom 25. September 1989 - VI E 1/89 (https://dejure.org/1989,19170)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 257
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 31.05.1989 - VI K 1/88

    Wiederaufnahme des Klageverfahrens bei rechtskräftigem Beschluss eines

    Auszug aus BFH, 25.09.1989 - VI E 1/89
    Die Kostenstelle des Bundesfinanzhofs (BFH) hat die von den Kostenschuldnern und Erinnerungsführern (Erinnerungsführer) für das Verfahren VI K 1/88 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens VI B 170/86 zu entrichtenden Gerichtskosten nach einem Streitwert von 12.642,00 DM bei Schreibauslagen von 6, 00 DM auf insgesamt 264, 00 DM festgesetzt.

    Im Streitfall VI K 1/88 ging es um die Wiederaufnahme des Beschwerdeverfahrens betreffend Nichtzulassung der Revision, in welchem die Erinnerungsführer letztlich die Beseitigung des Einkommensteuer-Änderungsbescheides 1974 begehrten.

    Der Senat verweist im übrigen auf seine Beschlüsse vom 20. Juli 1988 VI E 1/88 und vom 31. Mai 1989 VI K 1/88, BFH / NV 1990, 173.

  • BFH, 20.07.1988 - VI E 1/88

    Bemessung des Streitwerts im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BFH, 25.09.1989 - VI E 1/89
    Die Erinnerungsführer sind wie schon bereits in dem Verfahren VI E 1/88 der Auffassung, der Streitwert belaufe sich auf 3.998,00 DM.

    Der Senat verweist im übrigen auf seine Beschlüsse vom 20. Juli 1988 VI E 1/88 und vom 31. Mai 1989 VI K 1/88, BFH / NV 1990, 173.

  • BFH, 06.04.2021 - X E 5/20

    Gerichtskosten für eine Wiederaufnahmeklage

    Die Höhe des Streitwerts eines Wiederaufnahmeverfahrens (hier: Restitutionsklage) entspricht grundsätzlich --immer dann, wenn (wie hier) auch das Wiederaufnahmeverfahren letztlich auf die Aufhebung bzw. Änderung der angefochtenen Bescheide zielt-- dem Streitwert desjenigen Verfahrens, dessen Wiederaufnahme begehrt wird (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 04.04.1978 - VI ZB 11/77, Anwaltsblatt 1978, 260, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 04.03.1987 - III E 2/86, BFH/NV 1987, 598; vom 26.07.1988 - VII E 3/88, BFH/NV 1989, 315, und vom 25.09.1989 - VI E 1/89, BFH/NV 1990, 257).
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