Rechtsprechung
   BFH, 17.01.1989 - IV B 113/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6701
BFH, 17.01.1989 - IV B 113/87 (https://dejure.org/1989,6701)
BFH, Entscheidung vom 17.01.1989 - IV B 113/87 (https://dejure.org/1989,6701)
BFH, Entscheidung vom 17. Januar 1989 - IV B 113/87 (https://dejure.org/1989,6701)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,6701) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des für die Entscheidung über die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde entscheidenden Gesetzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 382
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 30.04.1987 - V B 86/86

    BFH - Beschwerdegericht - Prüfungsumfang - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BFH, 17.01.1989 - IV B 113/87
    Dem steht der BFH-Beschluß vom 30. April 1987 V B 86/86 (BFHE 149, 437, BStBl II 1987, 502) nicht entgegen.

    Allerdings ist das Gericht verpflichtet, den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu den Tatsachen und Beweisergebnissen vorher zu äußern, die der gerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegt werden sollen (BFH-Beschluß in BFHE 149, 437, BStBl II 1987, 502).

  • BFH, 05.02.1988 - VI R 65/86

    Geltendmachung des Verfahrensmangels der fehlenden Entscheidungsgründe -

    Auszug aus BFH, 17.01.1989 - IV B 113/87
    sei nicht verbeschieden worden, könnte darin eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) liegen, die mit der Zulassungsbeschwerde zu rügen wäre (vgl. BFH-Beschluß vom 5. Februar 1988 VI R 65/86, BFH / NV 1988, 583).
  • BFH, 29.03.1968 - III B 75/67

    Geltendmachung von ungenügender Sachaufklärung als Verfahrensmangel im Rahmen

    Auszug aus BFH, 17.01.1989 - IV B 113/87
    Denn die Ausführungen, mit denen der Kläger die mangelnde Sachaufklärung des FG begründen will, stellen, soweit es sich nicht um Rechtsausführungen handelt, neues tatsächliches Vorbringen dar, auf das das FG schon deshalb nicht eingehen konnte, weil es bisher nicht vorgetragen worden war (vgl. BFH-Beschluß vom 29. März 1968 III B 75/67, BFHE 92, 310, BStBl II 1968, 535).
  • BVerwG, 31.05.1983 - 4 C 20.83

    Revisionsgrund - Begründung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BFH, 17.01.1989 - IV B 113/87
    Der Kläger kann sich auch nicht darauf berufen, daß das FG ein unzulässiges Überraschungsurteil (vgl. z. B. BVerwG-Urteil vom 31. März 1983 4 C 20/83, StRK, Finanzgerichtsordnung, § 119 Nr. 3, Rechtsspruch 52) gefällt habe.
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 245/85
    Auszug aus BFH, 17.01.1989 - IV B 113/87
    Das BVerfG hat wiederholt entschieden (vgl. z. B. Beschluß vom 28. März 1985 1 BvR 245/85, HFR 1986, 597), daß der Gesetzgeber verfassungsrechtlich nicht daran gehindert ist, eröffnete Instanzenzüge zu schließen oder einzuschränken.
  • BFH, 16.12.1969 - II R 90/69

    Verpflichtung der Behörde - Aussetzung der Vollziehung - Verwaltungsvorverfahren

    Auszug aus BFH, 17.01.1989 - IV B 113/87
    Denn es ist nicht Sache des Revisionsgerichts, sich die für die behaupteten Verfahrensmängel notwendigen Tatsachen aus den Prozeßakten herauszusuchen (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1969 II R 90/69, BFHE 98, 386, BStBl II 1970, 408, und vom 8. November 1973 V R 130/69, BFHE 110, 493, BStBl II 1974, 219, vgl. weiter Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozeß, Rdnr. 217).
  • BFH, 19.02.1987 - III R 146/86
    Auszug aus BFH, 17.01.1989 - IV B 113/87
    Das ist nunmehr auch ausdrücklich durch Entscheidungen des BFH (vom 19. Februar 1987 III R 146/86, NV) und des BVerfG (Beschluß vom 8. Juli 1988 1 BvR 309/88, NV) bestätigt worden.
  • BVerwG, 13.09.1973 - II B 45.73

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe im Rahmen einer

    Auszug aus BFH, 17.01.1989 - IV B 113/87
    Jedenfalls hat der - durch einen Steuerberater vertretene - Kläger nicht von sich aus die jetzt von ihm vermißten Beweisanträge gestellt (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 13. September 1973 II B 45/73, StRK, Finanzgerichtsordnung, § 76, Rechtsspruch 49).
  • BFH, 06.11.1985 - II R 217/85

    Finanzgerichtsverfahren - Revision - Urteilsverkündung - Zustellung -

    Auszug aus BFH, 17.01.1989 - IV B 113/87
    Das gilt jedoch nicht nur für solche Verfahren, die nach Ergehen des Gesetzes anhängig geworden sind, sondern auch für solche, in denen Steuerbescheide überprüft werden, die vor der Verkündigung des Gesetzes vom 4. Juli 1985 ergangen sind (vgl. BFH-Urteil vom 6. November 1985 II R 217/85, BFHE 145, 120, BStBl II 1986, 175).
  • BFH, 08.11.1973 - V R 130/69

    Revision - Verfahrensrüge - Hinweis auf Akteninhalt - Ordnungsgemäße Erhebung -

    Auszug aus BFH, 17.01.1989 - IV B 113/87
    Denn es ist nicht Sache des Revisionsgerichts, sich die für die behaupteten Verfahrensmängel notwendigen Tatsachen aus den Prozeßakten herauszusuchen (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1969 II R 90/69, BFHE 98, 386, BStBl II 1970, 408, und vom 8. November 1973 V R 130/69, BFHE 110, 493, BStBl II 1974, 219, vgl. weiter Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozeß, Rdnr. 217).
  • BVerwG, 22.11.1983 - 9 C 168.83

    Auskünfte aus Parallelverfahren - Rechtliches Gehör - Erkenntnisquellen

  • BFH, 15.12.2004 - VIII B 181/04

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Sowohl der BFH als auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) haben eine solche Begrenzung des Revisionsverfahrens für zulässig und mit der Verfassung vereinbar gehalten, denn Art. 19 Abs. 4, 103 Abs. 1 und 20 Abs. 3 GG gebieten keinen mehrstufigen Rechtsweg, insbesondere nicht das Rechtsmittel der Revision (BVerfG-Beschluss vom 24. Oktober 1989 1 BvR 576/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1990, 447; BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 1989 IV B 113/87, BFH/NV 1990, 382; vom 16. April 2003 IV B 143/01, juris; vgl. auch BFH-Beschluss vom 7. Januar 2004 X B 111/03, juris).
  • BFH, 16.04.2003 - IV B 143/01

    Vergütung eines Gesellschafters für die Entwicklung von Konstruktionsplänen; Rüge

    Sowohl der BFH als auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) haben eine solche Begrenzung des Revisionsverfahrens und den Verzicht auf eine Streitwertrevision für zulässig und mit der Verfassung vereinbar gehalten, denn Art. 19 Abs. 4, 103 Abs. 1 und 20 Abs. 3 GG gebieten keinen mehrstufigen Rechtsweg, insbesondere nicht das Rechtsmittel der Revision (BVerfG-Beschluss vom 24. Oktober 1989 1 BvR 576/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1990, 447; BFH-Beschluss vom 17. Januar 1989 IV B 113/87, BFH/NV 1990, 382).
  • BFH, 13.01.2000 - VIII B 41/99

    NZB; Rüge mangelnder Sachaufklärung

    Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) ist schlüssig darzulegen, welche Tatsache aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das Finanzgericht (FG) nicht erhoben hat, warum der Beschwerdeführer --sofern er durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten war oder selbst fachkundig ist-- nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, weshalb diese Beweiserhebung sich aber dem FG auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 1989 IV B 113/87, BFH/NV 1990, 382; vom 28. Januar 1993 X B 80/92, BFH/NV 1994, 108; vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238; vom 20. Januar 1999 IV B 99/98, BFH/NV 1999, 1073; Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozess, Rdnr. 216 und 228).
  • BFH, 10.04.1999 - IX B 19/99

    Verfahrensfehler

    Demnach setzt eine Sachaufklärungsrüge voraus, daß sich dem FG eine weitere Sachaufklärung aufgrund des Vortrags der Beteiligten aufdrängen mußte (z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 17. Januar 1989 IV B 113/87, BFH/NV 1990, 382).
  • BFH, 22.08.1997 - III B 32/97
    Dies gilt insbesondere für tatsächliche Gesichtspunkte, die dem Rechtsstreit eine Wende geben, mit der ein Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BFH-Beschluß vom 17. Januar 1989 IV B 113/87, BFH/NV 1990, 382).
  • BFH, 05.09.1990 - X B 150/89

    Nichtzulassungsbeschwerde gestützt auf das Übergehen eines Beweisantrages als

    Denn es ist nicht Sache des Revisionsgerichts, sich die für die behaupteten Verfahrensmängel notwendigen Tatsachen aus den Prozeßakten herauszusuchen (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Januar 1989 IV B 113/87, BFH/NV 1990, 382, m.w.N.).
  • BFH, 17.01.1989 - IV R 65/87

    Zulassungsfreie Revision wegen mangelnder Sachaufklärung und Verletzung des

    Das FG hat die Revision im Streitfall nicht zugelassen; der BFH hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers durch Beschluß des Senats vom heutigen Tage IV B 113/87 (NV) als zum Teil unzulässig und zum Teil unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 14.03.1991 - V R 9/90

    Notwendigkeit der Gelegenheit, sich zu der für die Vorentscheidung maßgeblichen

    Dieser Anspruch gibt den Beteiligten eines finanzgerichtlichen Verfahrens das Recht, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und Beweisergebnissen äußern zu können, auf die das Urteil des FG gestützt werden soll (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 17. Januar 1989 IV B 113/87, BFH/NV 1990, 382).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht