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Rechtsprechung
   BFH, 07.06.1989 - X R 127/87   

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BFH, 07.06.1989 - X R 127/87 (https://dejure.org/1989,4978)
BFH, Entscheidung vom 07.06.1989 - X R 127/87 (https://dejure.org/1989,4978)
BFH, Entscheidung vom 07. Juni 1989 - X R 127/87 (https://dejure.org/1989,4978)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 391
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.04.1981 - IV R 24/78

    Kredite zur Beschaffung von dem Leasinggeber zuzurechnenden Leasinggegenständen

    Auszug aus BFH, 07.06.1989 - X R 127/87
    Den Gegensatz dazu bilden die laufenden Verbindlichkeiten, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr eines Unternehmens entstehen, sofern sie in der nach Art des Geschäftsvorfalls üblichen Frist getilgt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. April 1981 IV R 24/78, BFHE 133, 67, BStBl II 1981, 481, mit weiteren Nachweisen).

    Danach ist regelmäßig eine laufende Verbindlichkeit gegeben, wenn die Schuld mit nach der Art des Betriebs immer wiederkehrenden bestimmbaren Geschäftsvorfällen, insbesondere mit dem Erwerb und der Veräußerung von Umlaufvermögen im wirtschaftlichen Zusammenhang steht (BFH in BFHE 133, 67, BStBl II 1981, 481, mit weiteren Nachweisen).

    Dagegen sind allgemeine Geschäftskredite, d. h. Schulden, die der Beschaffung des für das Unternehmen erforderlichen Anlagevermögens dienen, ihrem Charakter nach regelmäßig keine laufenden Verbindlichkeiten, sondern Dauerschulden, und zwar jedenfalls dann, wenn ihre Laufzeit 12 Monate übersteigt (BFH in BFHE 133, 67, BStBl II 1981, 481, mit weiteren Nachweisen).

    Die lange Laufzeit des Kredits kann ein Anzeichen für die nicht nur vorübergehende Verstärkung des Betriebskapitals bilden, wenn unklar ist, ob ein Geschäftsvorfall als laufender einzuordnen ist (BFH-Urteile vom 18. Dezember 1986 I R 293/82, BFHE 149, 64, BStBl II 1987, 446; in BFHE 133, 67, BStBl II 1981, 481 für einen Grenzfall zwischen Anlage- und Umlaufvermögen).

    Nach den unangefochtenen Feststellungen des FG standen die bei der Stadtsparkasse aufgenommenen Kredite in wirtschaftlichem Zusammenhang mit immer wiederkehrenden, bestimmbaren Geschäftsvorfällen; jeder einmalige Erwerbsvorgang war - im Unterschied zu den im Fall des Urteils in BFHE 133, 67, BStBl II 1981, 481 vorliegeden Leasinggeschäften - mit einem einmaligen Veräußerungsvorgang verknüpft.

  • BFH, 23.02.1967 - IV 344/65

    Ausnahme von der Regel, dass Mindestschulden bei Kontokorrentverhältnissen als

    Auszug aus BFH, 07.06.1989 - X R 127/87
    Der Zusammenhang mit dem einzelnen Geschäftsvorfall und dem in Anspruch genommenen Kredit muß vertraglich begründet und bei der Abwicklung des Kredits auch tatsächlich gewahrt werden (vgl. insbesondere BFH-Urteile vom 25. Juli 1961 I 54/60 U, BFHE 73, 427, BStBl III 1961, 422; vom 23. Februar 1967 IV 344/65, BFHE 88, 134, BStBl III 1967, 322).
  • BFH, 25.07.1961 - I 54/60 U

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Dauerschuld

    Auszug aus BFH, 07.06.1989 - X R 127/87
    Der Zusammenhang mit dem einzelnen Geschäftsvorfall und dem in Anspruch genommenen Kredit muß vertraglich begründet und bei der Abwicklung des Kredits auch tatsächlich gewahrt werden (vgl. insbesondere BFH-Urteile vom 25. Juli 1961 I 54/60 U, BFHE 73, 427, BStBl III 1961, 422; vom 23. Februar 1967 IV 344/65, BFHE 88, 134, BStBl III 1967, 322).
  • BFH, 18.12.1986 - I R 293/82

    Langfristiger Kredit für den Erwerb und das Halten stiller Beteiligungen auf die

    Auszug aus BFH, 07.06.1989 - X R 127/87
    Die lange Laufzeit des Kredits kann ein Anzeichen für die nicht nur vorübergehende Verstärkung des Betriebskapitals bilden, wenn unklar ist, ob ein Geschäftsvorfall als laufender einzuordnen ist (BFH-Urteile vom 18. Dezember 1986 I R 293/82, BFHE 149, 64, BStBl II 1987, 446; in BFHE 133, 67, BStBl II 1981, 481 für einen Grenzfall zwischen Anlage- und Umlaufvermögen).
  • BFH, 12.06.1975 - IV R 34/72

    Zur Frage des Finanzierungszusammenhangs bei Lieferantenschulden

    Auszug aus BFH, 07.06.1989 - X R 127/87
    Das FG beruft sich zur Begründung seiner Entscheidung zu Unrecht auf das BFH-Urteil vom 12. Juni 1975 IV R 34/72 (BFHE 116, 386, BStBl II 1975, 784).
  • BFH, 06.02.1985 - I R 81/81

    Dauerschuldzinsen - Verletzung von Patentrechten - Zinsen aus Verbindlichkeiten

    Auszug aus BFH, 07.06.1989 - X R 127/87
    Der BFH hat diese Rechtsauffassung, die auch der herrschenden Meinung im Schrifttum entspricht (vgl. insbesondere Blümich / Hofmeister, Einkommensteuergesetz / Körperschaftsteuergesetz / Gewerbesteuergesetz, Rdnr. 49 ff. zu § 8 GewStG; Glanegger / Güroff, Gewerbesteuergesetz, Randnote 23 zu § 8 Nr. 1), im Urteil vom 6. Februar 1985 I R 81/81 (BFHE 143, 468, BStBl II 1985, 431) bestätigt.
  • FG Düsseldorf, 17.05.2004 - 17 K 5816/01

    Behandlung von Refinanzierungskrediten bei Immobilien-Leasing als Dauerschulden

    Der Bundesfinanzhof - BFH - habe in einem Fall betreffend den Mietkauf eines beweglichen Wirtschaftsguts (Urteil vom 07.06.1989, X R 127/87, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1990, 391) entschieden, dass bei den zu Grunde liegenden Mietkaufverträgen die Erwerbsvorgänge unmittelbar mit den anschließenden Veräußerungsvorgängen verknüpft und die erworbenen Wirtschaftsgüter dem Umlaufvermögen zuzuordnen seien.

    Das gilt insbesondere für einen Kredit, den ein Unternehmen zur Finanzierung der Anschaffungs- und Herstellungskosten eines bestimmten Wirtschaftsguts des Umlaufvermögens aufnimmt und der aus dem bei der Veräußerung dieses Wirtschaftsguts erzielten Erlös zu tilgen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 07.06.1989 X R 127/87, a.a.O.; vom 07.08.1990 VIII R 40/87, BStBl II 1990, 1077, m.w.N.).

  • BFH, 28.05.1998 - X R 80/94

    Dauerschulden; Finanzierung durch sog. "sale and lease-back"-Verfahren

    Nach ständiger Rechtsprechung hat ein Kredit (nur) Dauerschuldcharakter, wenn die Valuta "der Schaffung des eigentlichen Dauerkapitals" dient, das der Betrieb seiner Eigenart und seiner besonderen Anlage und Gestaltung nach ständig zur Verfügung haben muß (z.B. BFH-Urteile vom 18. April 1991 IV R 6/90, BFHE 164, 381, BStBl II 1991, 584; vom 7. Juni 1989 X R 127/87, BFH/NV 1990, 391).
  • BFH, 18.04.1991 - IV R 6/90

    Kredit, der aus den Verkaufserlösen des damit angeschafften Grundbesitzes zu

    Das gilt insbesondere für einen Kredit, den ein Unternehmen zur Finanzierung der Anschaffungs- und Herstellungskosten eines bestimmten Wirtschaftsguts des Umlaufvermögens aufnimmt und der aus dem bei der Veräußerung dieses Wirtschaftsguts erzielten Erlös zu tilgen ist (ständige Rechtsprechung, zuletzt BFH-Urteile vom 7. Juni 1989 X R 127/87, BFH/NV 1990, 391, 392; vom 7. August 1990 VIII R 40/87, BFHE 162, 122, BStBl II 1990, 1077, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 13.12.1989 - VIII S 16-21/89, VIII S 16/89, VIII S 17/89, VIII S 18/89, VIII S 19/89   

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https://dejure.org/1989,27200
BFH, 13.12.1989 - VIII S 16-21/89, VIII S 16/89, VIII S 17/89, VIII S 18/89, VIII S 19/89 (https://dejure.org/1989,27200)
BFH, Entscheidung vom 13.12.1989 - VIII S 16-21/89, VIII S 16/89, VIII S 17/89, VIII S 18/89, VIII S 19/89 (https://dejure.org/1989,27200)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 1989 - VIII S 16-21/89, VIII S 16/89, VIII S 17/89, VIII S 18/89, VIII S 19/89 (https://dejure.org/1989,27200)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 391
 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 14.12.2010 - VII S 57/10

    Keine PKH auf nach Verfahrensende gestellten Antrag

    Nach Beendigung eines gerichtlichen Verfahrens kann ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für dieses Verfahren nicht mehr wirksam gestellt werden (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 13. Dezember 1989 VIII S 16-21/89, BFH/NV 1990, 391, und vom 15. März 1999 IX S 7/99, BFH/NV 1999, 1231, jeweils m.w.N.).
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