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   BFH, 27.06.1989 - VII K 10/88   

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https://dejure.org/1989,15091
BFH, 27.06.1989 - VII K 10/88 (https://dejure.org/1989,15091)
BFH, Entscheidung vom 27.06.1989 - VII K 10/88 (https://dejure.org/1989,15091)
BFH, Entscheidung vom 27. Juni 1989 - VII K 10/88 (https://dejure.org/1989,15091)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 467
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 08.05.1984 - VII R 96/81
    Auszug aus BFH, 27.06.1989 - VII K 10/88
    Diese Beurteilung entspricht dem Erfordernis einer Tarifierung aufgrund der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware, dem Beurteilungsmaßstab, nach dem der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zu Kapital 44 des früheren Gemeinsamen Zolltarifs entschieden hat, daß eine über die zugelassene Behandlung hinausgehende, sie nicht nur ergänzende Bearbeitung zu einer anderweitigen zolltariflichen Einordnung führt (Urteil vom 4. Juli 1985 Rs. 167/84, EuGHE 1985, 2235, 2247 - Balsaholz; vgl. auch Senat, Beschluß vom 8. Mai 1984 VII R 96/81, BFHE 141, 103).

    Im maßgebenden Zeitpunkt, der auch die tariferhebliche Beschaffenheit festlegt (vgl. z. B. Senat in BFHE 141, 103), ist das Material als solches noch nicht zur Herstellung von Spanplatten bestimmt.

  • BFH, 06.08.1985 - VII K 11/84
    Auszug aus BFH, 27.06.1989 - VII K 10/88
    Denn die Unterposition 4401 2100 umfaßt nicht nur Holzplättchen und -schnitzel (einschließlich kleiner Holzstücke), die selbst schon zu einer entsprechenden Herstellung bestimmt sind (unter Umständen objektives Tarifierungsmerkmal; Senat, Urteil vom 6. August 1985 VII K 11/84, BFHE 144, 309, 311), sondern auch Material, das grob zerkleinert ist, ohne daß es bereits unmittelbar als Vorprodukt einer solchen Herstellung in Betracht käme.
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 27.06.1989 - VII K 10/88
    Die Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH erscheint deshalb nicht veranlaßt (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415, 3430).
  • EuGH, 04.07.1985 - 167/84

    Hauptzollamt Bremen-Freihafen / Drünert

    Auszug aus BFH, 27.06.1989 - VII K 10/88
    Diese Beurteilung entspricht dem Erfordernis einer Tarifierung aufgrund der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware, dem Beurteilungsmaßstab, nach dem der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zu Kapital 44 des früheren Gemeinsamen Zolltarifs entschieden hat, daß eine über die zugelassene Behandlung hinausgehende, sie nicht nur ergänzende Bearbeitung zu einer anderweitigen zolltariflichen Einordnung führt (Urteil vom 4. Juli 1985 Rs. 167/84, EuGHE 1985, 2235, 2247 - Balsaholz; vgl. auch Senat, Beschluß vom 8. Mai 1984 VII R 96/81, BFHE 141, 103).
  • EuGH, 18.03.1986 - 58/85

    Ethicon / Hauptzollamt Itzehoe

    Auszug aus BFH, 27.06.1989 - VII K 10/88
    Die Tarifpositionen müssen nach objektiven, nach ihrem Wortlaut zu bestimmenden Kriterien ausgelegt werden; sie dürfen nicht entgegen ihrem Wortlaut auf andere Erzeugnisse angewandt werden, und zwar selbst dann nicht, wenn diese sich in ihren Eigenschaften und ihrer Verwendung nicht von denjenigen unterscheiden, die von der Tarifvorschrift erfaßt werden (EuGH, Urteil vom 18. März 1986 Rs. 58/85, EuGHE 1986, 1131, 1145 - Zollaussetzung für Spinnfäden aus Polyglykolsäure).
  • BFH, 23.07.1998 - VII R 36/97

    Übergang Verpflichtungs-, Fortsetzungsfeststellungsantrag

    Die Auslegung der Anm. 6, wie sie die OFD im Rahmen der Erteilung der vZTAe vorgenommen hat, stellt sich daher als eine unzulässige teleologische Extension dar (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 1989 VII K 10/88, BFH/NV 1990, 467, wonach bei der Auslegung der Positionen der KN eine Analogie nicht zulässig ist; sowie Senatsurteil vom 6. November 1990 VII R 38/87, BFHE 162, 524).
  • FG München, 19.12.2017 - 2 K 668/16

    Ermäßigter Steuersatz für Holzhackschnitzel

    Es liege ein vergleichbarer Sachverhalt zu dem vom Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 27. Juni 1989 (VII K 10/88, BFH/NV 1990, 467) entschiedenen Fall vor.

    Im Übrigen liegt auch kein vergleichbarer Sachverhalt zu dem vom BFH mit Urteil vom 27. Juni 1989 VII K 10/88, (BFH/NV 1990, 467) entschiedenen Fall vor, da die dort streitgegenständlichen Hackschnitzel zur Spanplattenproduktion bestimmt waren.

  • BFH, 10.06.2020 - V R 6/18

    EuGH-Vorlage zum Umsatzsteuersatz auf Lieferungen von Holzhackschnitzeln

    Hiervon weicht die --frühere-- Unterposition 4401 30 KN ausdrücklich nur bei einer Bearbeitung in Gestalt des Pressens, nicht aber im hiesigen Fall des Häckselns ab (vgl. BFH-Urteil vom 27.06.1989 - VII K 10/88, BFH/NV 1990, 467).
  • BFH, 15.11.2005 - VII R 66/04

    Tarifierung sog. Polyester-Regeneratfasern

    5505 KN (vgl. zu einem ähnlichen Fall: Senatsurteil vom 27. Juni 1989 VII K 10/88, BFH/NV 1990, 467).
  • BFH, 26.02.1991 - VII K 30/90

    Beschaffenheit und Verwendungszweck von Handtaschen zur Feststellung des

    Abgesehen davon, daß innerhalb des Zolltarifs Analogieschlüsse grundsätzlich nicht zulässig sind (Senat, Urteile vom 6. November 1990 VII R 38/87, BFHE 162, 524 vom 21. August 1990 VII K 16-26/89, BFH/NV 1991, 422, und vom 27. Juni 1989 VII K 10/88, BFH/NV 1990, 467), ergibt sich auch aus dem Aufbau der Position 4202, daß im Hinblick auf die Außenseite zwischen "Kunststoff" als Oberbegriff und "Kunststoffolien" als Unterbegriff zu unterscheiden ist (vgl. Unterposition 4202 12).
  • BFH, 19.02.1991 - VII K 28/90

    Zollrechtliche Beurteilung von "Flugtaschen"

    Abgesehen davon, daß innerhalb des Zolltarifs Analogieschlüsse grundsätzlich nicht zulässig sind (Senat, Urteile vom 6. November 1990 VII R 38/87, BFHE 162, 524, vom 21. August 1990 VII K 16-26/89, BFH/NV 1991, 422, und vom 27. Juni 1989 VII K 10/88, BFH/NV 1990, 467), ergibt sich auch aus dem Aufbau der Position 4202, daß im Hinblick auf die Außenseite zwischen "Kunststoff" als Oberbegriff und "Kunststoffolien" als Unterbegriff zu unterscheiden ist (vgl. Unterposition 4202 12).
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