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Rechtsprechung
   BFH, 13.10.1989 - V B 18/89   

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https://dejure.org/1989,8132
BFH, 13.10.1989 - V B 18/89 (https://dejure.org/1989,8132)
BFH, Entscheidung vom 13.10.1989 - V B 18/89 (https://dejure.org/1989,8132)
BFH, Entscheidung vom 13. Oktober 1989 - V B 18/89 (https://dejure.org/1989,8132)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vertretung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts vor dem Bundesfinanzhof (BFH) bei einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 517
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 13.10.1989 - V S 3/89
    Auszug aus BFH, 13.10.1989 - V B 18/89
    Den Antrag des Klägers, ihm Prozeßkostenhilfe für das Beschwerdeverfahren zu gewähren und ihm einen Prozeßbevollmächtigten beizuordnen, hat der erkennende Senat durch Beschluß V S 3/89 vom heutigen Tage abgelehnt.
  • BFH, 28.01.1991 - V S 9/90

    Annahme von hinreichenden Erfolgsaussichten hinsichtlich der Beantragung von

    Diese Voraussetzung ist dem Antragsteller aus dem Beschluß des Senats vom 13. Oktober 1989 V S 3/89 (BFH/NV 1990, 517) bekannt, in dem sein Antrag auf Bewilligung von PKH für eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die erste Abweisung seiner Restitutionsklage abgelehnt worden war.

    Dem Antrag auf Akteneinsicht war nicht zu entsprechen, weil nicht erkennbar ist, welche Umstände aus den Steuerakten für die im vorliegenden Verfahren zu beurteilenden Erfolgsaussichten für die Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensfehlers von Bedeutung sein könnten (vgl. BFH in BFH/NV 1990, 517).

  • BFH, 08.05.2000 - III S 3/00

    Notanwalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Die Akten sind danach unter keinem Gesichtspunkt geeignet, dem Rechtsschutz des Antragstellers in einem Beschwerdeverfahren gegen den Ablehnungsbeschluss zu dienen (BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 1991 III S 2, 3/91, BFH/NV 1992, 191; vom 1. Oktober 1990 X B 119/90, BFH/NV 1991, 331, und vom 13. Oktober 1989 V B 18/89, BFH/NV 1990, 517).
  • BFH, 21.08.2000 - V S 14/00

    Beiordnung eines Notanwalts

    Die Akten sind danach unter keinem Gesichtspunkt geeignet, dem hier angestrebten Rechtsschutz der Antragstellerin zu dienen (BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 1991 III S 2, 3/91, BFH/NV 1992, 191; vom 1. Oktober 1990 X B 119/90, BFH/NV 1991, 331, und vom 13. Oktober 1989 V B 18/89, BFH/NV 1990, 517).
  • BFH, 09.08.2000 - III S 5/00

    Ablehnung eines Richters - Wiedereinsetzung - Beiordnung eines Notanwalts -

    Die Akten sich danach unter keinem Gesichtspunkt geeignet, dem Rechtsschutz des Antragstellers in einem Revisionsverfahren zu dienen (BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 1991 III S 2, 3/91, BFH/NV 1992, 191; vom 1. Oktober 1990 X B 119/90, BFH/NV 1991, 331, und vom 13. Oktober 1989 V B 18/89, BFH/NV 1990, 517).
  • BFH, 21.05.1993 - VIII R 31/93

    Abweisung der Revision aus verschiedenen Gründen

    Die Akten sind danach unter keinem Gesichtspunkt geeignet, dem Rechtsschutz der Kläger im Rechtsmittelverfahren zu dienen (BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 1991 III S 2, 3/91, BFH/NV 1992, 191; vom 1. Oktober 1990 X B 119/90, BFH/NV 1991, 331, und vom 13. Oktober 1989 V B 18/89, BFH/NV 1990, 517).
  • BFH, 16.07.1991 - III S 2/91
    Da das Gesuch des Klägers auf PKH abzulehnen ist und keine Sachentscheidung mehr zu treffen ist, sind die zu der Kindschaftssache des Klägers angelegten Akten unter keinem Gesichtspunkt geeignet, seinem Rechtsschutz in einem Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung der Aussetzung der Verfahren wegen Einkommensteuer 1982 und 1983 zu dienen (vgl. BFH-Beschluß vom 13. Oktober 1989 V B 18/89, BFH/NV 1990, 517).
  • BFH, 14.11.1996 - XI B 195/96
    Die Akten sind damit unter keinem Gesichtspunkt geeignet, dem Rechtsschutz des Antragstellers zu dienen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Mai 1993 VIII R 31/93, BFH/NV 1994, 48, und vom 13. Oktober 1989 V B 18/89, BFH/NV 1990, 517).
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Rechtsprechung
   BFH, 13.10.1989 - VI R 9/88   

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https://dejure.org/1989,17647
BFH, 13.10.1989 - VI R 9/88 (https://dejure.org/1989,17647)
BFH, Entscheidung vom 13.10.1989 - VI R 9/88 (https://dejure.org/1989,17647)
BFH, Entscheidung vom 13. Oktober 1989 - VI R 9/88 (https://dejure.org/1989,17647)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 517
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.10.1984 - IX R 177/83

    Revisionsbegründung - Anforderungen - Prozeßbevollmächtiger - Bezugnahme auf

    Auszug aus BFH, 13.10.1989 - VI R 9/88
    Daraus hat der Bundesfinanzhof (BFH) in ständiger Rechtsprechung gefolgert, daß der Revisionskläger - über die in § 120 Abs. 2 FGO ausdrücklich geforderten Angaben hinaus - dartun muß, welche Ausführungen der Vorinstanz aus welchen Gründen unrichtig sein sollen, welche Punkte des angefochtenen Urteils für änderungsbedürftig angesehen werden und aus welchen Gründen im einzelnen die Änderung für geboten erachtet wird (Beschluß vom 16. Oktober 1984 IX R 177/83, BFHE 143, 196, BStBl II 1985, 470).
  • BFH, 08.05.1985 - I R 108/81

    Revision - Revisionsbegründung - Abweichung von der Rechtsprechung des BFH - Rüge

    Auszug aus BFH, 13.10.1989 - VI R 9/88
    Dann muß aber der Revisionskläger zumindest die Abweichung darstellen und darauf hinweisen, daß er sich der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung anschließt (BFH-Urteil vom 8. Mai 1985 I R 108/81, BFHE 144, 40, BStBl II 1985, 523).
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