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   BFH, 22.09.1989 - III R 180/86   

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BFH, 22.09.1989 - III R 180/86 (https://dejure.org/1989,5778)
BFH, Entscheidung vom 22.09.1989 - III R 180/86 (https://dejure.org/1989,5778)
BFH, Entscheidung vom 22. September 1989 - III R 180/86 (https://dejure.org/1989,5778)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Gewährung des rechtlichen Gehörs - Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 528
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 07.03.1980 - III R 45/78

    Zu den Begriffen "Antrag auf Baugenehmigung" und "Beginn der Bauarbeiten" i. S.

    Auszug aus BFH, 22.09.1989 - III R 180/86
    Ebenso sind der Beginn von Abbrucharbeiten an einem alten Gebäude (Senatsurteil vom 7. März 1980 III R 45/78, BFHE 130, 218, BStBl II 1980, 411) oder die Durchführung von Planungsarbeiten (Urteil vom 28. September 1982 III R 12/80, BFHE 137, 134, BStBl II 1983, 146) noch nicht als Beginn der Bauarbeiten zu werten.

    Diesen Entscheidungen liegt der Gedanke zugrunde, daß solche Arbeiten noch nicht "notwendigerweise die alsbaldige Durchführung des geplanten Bauvorhabens zur Folge haben" (so insbesondere im Urteil des Senats in BFHE 130, 218, BStBl II 1980, 411).

    Es sollte bewußt auch für die Fälle ein Konjunkturimpuls gegeben werden, in denen der Baugenehmigungsantrag am Stichtag zwar schon gestellt, mit der Herstellung des Gebäudes vor diesem Termin aber noch nicht begonnen worden war (BTDrucks 7/3010, S. 9; siehe auch das Senatsurteil in BFHE 130, 218, BStBl II 1980, 411).

  • BFH, 24.06.1981 - III R 135/80
    Auszug aus BFH, 22.09.1989 - III R 180/86
    Der Senat hat allerdings auch entschieden, daß Arbeiten, die dazu dienen, den Grund und Boden baureif zu machen, noch nicht als Beginn der Bauarbeiten i. S. des § 4 b Abs. 2 Satz 6 InvZulG 1975 anzusehen sind (Urteile vom 24. Juni 1981 III R 135/80, NV, und vom 17. Juli 1981 III R 98/79, ebenfalls NV).

    Diese Arbeiten gingen - jedenfalls teilweise - über das bloße Baureifmachen des Geländes (siehe hierzu die Senatsurteile III R 135/80 und III R 98/79) hinaus.

  • BFH, 30.03.1982 - III R 112/81
    Auszug aus BFH, 22.09.1989 - III R 180/86
    Auch der Beginn der Ausschachtungsarbeiten an der Baugrube (Senatsurteil vom 30. März 1982 III R 112/81, nicht veröffentlicht - NV -) oder die Erteilung eines Auftrags zur Fertigung und Lieferung von speziellen Bauteilen, die für das geplante Bauvorhaben von wesentlicher bautechnischer Bedeutung sind, stelle zumindest dann, wenn der Steuerpflichtige das Gebäude selbst errichtet, den Baubeginn dar (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1986 III R 123/82, BFH/NV 1987, 468).

    Eine gewisse Nähe zu Ausschachtungsarbeiten, die der Senat früher schon im Urteil III R 112/81 als Beginn der Bauarbeiten i. S. des § 4 b Abs. 2 Satz 6 InvZulG 1975 angesehen hat, ist unverkennbar.

  • BFH, 17.07.1981 - III R 98/79
    Auszug aus BFH, 22.09.1989 - III R 180/86
    Der Senat hat allerdings auch entschieden, daß Arbeiten, die dazu dienen, den Grund und Boden baureif zu machen, noch nicht als Beginn der Bauarbeiten i. S. des § 4 b Abs. 2 Satz 6 InvZulG 1975 anzusehen sind (Urteile vom 24. Juni 1981 III R 135/80, NV, und vom 17. Juli 1981 III R 98/79, ebenfalls NV).

    Diese Arbeiten gingen - jedenfalls teilweise - über das bloße Baureifmachen des Geländes (siehe hierzu die Senatsurteile III R 135/80 und III R 98/79) hinaus.

  • BFH, 26.02.1988 - III R 30/83

    Nichtgewährung der Investitionzulage auf Grund verspätetem Baubeginn

    Auszug aus BFH, 22.09.1989 - III R 180/86
    Im einzelnen hat der Senat - wie bereits der BMF - die Erteilung eines spezifizierten Bauauftrages an einen Bauunternehmer als ausreichend angesehen (Senatsurteile vom 28. September 1979 III R 95/77, BFHE 129, 104, BStBl II 1980, 56, und III R 12/78, BFHE 129, 107, BStBl II 1980, 57, und vom 26. Februar 1988 III R 30/83, BFH/NV 1988, 666).
  • BFH, 28.09.1979 - III R 12/78

    Erteilung eines Bauauftrags - Bauauftrag - Beginn der Bauarbeiten - Bauvertrag

    Auszug aus BFH, 22.09.1989 - III R 180/86
    Im einzelnen hat der Senat - wie bereits der BMF - die Erteilung eines spezifizierten Bauauftrages an einen Bauunternehmer als ausreichend angesehen (Senatsurteile vom 28. September 1979 III R 95/77, BFHE 129, 104, BStBl II 1980, 56, und III R 12/78, BFHE 129, 107, BStBl II 1980, 57, und vom 26. Februar 1988 III R 30/83, BFH/NV 1988, 666).
  • BFH, 04.05.1984 - III R 80/81
    Auszug aus BFH, 22.09.1989 - III R 180/86
    Um dieser Zielsetzung des Gesetzes gerecht zu werden, ist hinsichtlich der Frage, wann mit den Bauarbeiten begonnen wurde, darauf abzustellen, ob der Steuerpflichtige die Entscheidung zu bauen, für sich bindend und unwiderruflich nach außen hin erkennbar gemacht hat (siehe hierzu Urteil des Senats vom 4. Mai 1984 III R 80/81, NV).
  • BFH, 18.12.1986 - III R 123/82

    Gewährung von Investitionszulagen für Bauliche Maßnahmen

    Auszug aus BFH, 22.09.1989 - III R 180/86
    Auch der Beginn der Ausschachtungsarbeiten an der Baugrube (Senatsurteil vom 30. März 1982 III R 112/81, nicht veröffentlicht - NV -) oder die Erteilung eines Auftrags zur Fertigung und Lieferung von speziellen Bauteilen, die für das geplante Bauvorhaben von wesentlicher bautechnischer Bedeutung sind, stelle zumindest dann, wenn der Steuerpflichtige das Gebäude selbst errichtet, den Baubeginn dar (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1986 III R 123/82, BFH/NV 1987, 468).
  • BFH, 28.09.1979 - III R 95/77

    Beginn der Bauarbeiten - Erteilung eines spezifizierten Bauauftrags -

    Auszug aus BFH, 22.09.1989 - III R 180/86
    Im einzelnen hat der Senat - wie bereits der BMF - die Erteilung eines spezifizierten Bauauftrages an einen Bauunternehmer als ausreichend angesehen (Senatsurteile vom 28. September 1979 III R 95/77, BFHE 129, 104, BStBl II 1980, 56, und III R 12/78, BFHE 129, 107, BStBl II 1980, 57, und vom 26. Februar 1988 III R 30/83, BFH/NV 1988, 666).
  • BFH, 28.09.1982 - III R 12/80

    Bei Durchführung eines Bauvorhabens auf einem anderen als dem ursprünglich

    Auszug aus BFH, 22.09.1989 - III R 180/86
    Ebenso sind der Beginn von Abbrucharbeiten an einem alten Gebäude (Senatsurteil vom 7. März 1980 III R 45/78, BFHE 130, 218, BStBl II 1980, 411) oder die Durchführung von Planungsarbeiten (Urteil vom 28. September 1982 III R 12/80, BFHE 137, 134, BStBl II 1983, 146) noch nicht als Beginn der Bauarbeiten zu werten.
  • BFH, 16.01.1986 - III B 71/84

    Rechtliches Gehör - Versagung - Rüge - Nichtverlegung der mündlichen Verhandlung

  • FG Münster, 25.06.2009 - 3 K 3018/07

    Berücksichtigung eines Selbstbehalts bei der Gewährung einer Investitionszulage

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der der Senat sich auch für den vorliegenden Fall anschließt, kann bereits die Erteilung eines spezifizierten Bauauftrags den Beginn der Bauarbeiten und damit den Investitionsbeginn markieren(vgl. BFH - Urteile vom 28.09.1979 III R 95/77, BFHE 129, 104, BStBl II 1980, 56; vom 22.09.1989 III R 180/86, BFH/NV 1990, 528; vom 16.12.1998 X R 153/95, BFH/NV 1999, 782).

    Für die Frage, ob ein spezifizierter Bauauftrag bereits als Investitionsbeginn anzusehen ist, ist die Zielsetzung der anzuwendenden Vorschrift zu berücksichtigen (vgl. BFH - Urteile vom 22.09.1989 III R 180/86, BFH/NV 1990, 528 und vom 16.12.1998 X R 153/95, BFH/NV 1999, 782).

    Er muss die Investitionsentscheidung für sich bindend und unwiderruflich nach außen hin erkennbar gemacht haben (vgl. BFH - Urteil vom 22.09.1989 III R 180/86, BFH/NV 1990, 528).

  • FG München, 28.09.2000 - 15 K 3895/96

    Schnurgerüsterstellung auf der Baustelle nicht bereits als Beginn der Bauarbeiten

    Nach dem BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 782 ist der Begriff "Beginn der Herstellung" im Sinne des § 52 Abs. 14 Satz 3 EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 1992 verfassungskonform auszulegen als "Beginn der Bauarbeiten auf dem Grundstück: z.B. Beginn der Ausschachtungsarbeiten, Anfuhr von Baumaterial auf dem Bauplatz oder Aufstellen einer Bauleitungsbaracke" (vgl. auch BFH-Urteil vom 22. September 1989 - III R 180/86 -, BFH/NV 1990, 528).

    Arbeiten, die dazu dienen, den Grund und Boden lediglich baureif zu machen, sind noch nicht als Beginn der Bauarbeiten anzusehen (vgl. in diesem Zusammenhang das zu § 4b des Investitionszulagengesetzes 1975 ergangene Urteil in BFH/NV 1990, 528, unter 3a m.w.N.).

  • BFH, 10.01.1992 - III R 99/89

    Rückforderung der Investitionszulage auf Grund eines kurzen Zeitraums um neue

    Der Senat hat mit Urteil vom 22. September 1989 III R 180/86 (BFH/NV 1990, 528) entschieden, daß im Zuge einer kontinuierlich fortschreitenden Entwicklung mit dem Ziel der Errichtung des geplanten Gebäudes ein Vorgang von nicht unbedeutendem Gewicht im Begünstigungszeitraum den Beginn der Bauarbeiten kennzeichnen kann.

    Die kontinuierliche Entwicklung mit dem Ziel der Errichtung des geplanten Gebäudes muß sich vielmehr durch einen Vorgang im Begünstigungszeitraum so verdichten, daß der Steuerpflichtige die Entscheidung zu bauen für sich bindend und unwiderruflich nach außen hin erkennbar gemacht hat (vgl. Urteil in BFH/NV 1990, 528; ferner Urteil des Senats vom 4. Mai 1984 III R 80/81, nicht veröffentlicht).

  • BFH, 16.12.1998 - X R 153/95

    Beginn der Herstellung i.S.d. § 52 Abs. 14 Satz 3 EStG 1992; spezifizierter

    Da sich eine Ungleichbehandlung nur dann ergibt, wenn die Erteilung des spezifizierten Bauauftrags durch den Steuerpflichtigen bereits als "Beginn der Herstellung" angesehen wird, ist dieser Begriff verfassungskonform auszulegen als Beginn der Bauarbeiten auf dem Grundstück: z.B. Beginn der Ausschachtungsarbeiten, Anfuhr von Baumaterial auf dem Bauplatz oder Aufstellen einer Bauleitungsbaracke (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 1989 III R 180/86, BFH/NV 1990, 528).
  • FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 1 K 1701/05

    Investitionszulage nach § 3 Investitionszulagengesetz (InvZulG) 1999 für

    Er sieht die Richtigkeit der in dem Urteil aufgezeigten Grundsätze auch durch die Rechtsprechung bestätigt, die im Hinblick auf die durch die Fördergesetze beabsichtigten Investitionsanreize grundsätzlich den Beginn der Herstellung zu dem Zeitpunkt und in dem Umfange annimmt, zu dem und soweit der Investor sich bindend und unwiderruflich in einer nach außen dokumentierten Weise für die Herstellung entschieden hat (Urteile des BFH vom 01. Juni 1979, III R 101/76, BStBl. 1979 II 580; vom 22. September 1989, III R 180/86, BFH/NV 1990, 528; vom 13. Juli 1990, III R 54/86, BStBl. 1990 II 923; vom 09. November 1990, III R 50/88, BStBl. 1991 II 425; vom 10. Januar 1992, III R 99/89, BFH/NV 1992 II 558).
  • FG Brandenburg, 25.11.2004 - 5 K 1993/02

    Investitionszulagensatz für ein Gebäude, für das im Oktober 1999 der Bauantrag

    Nach der ständigen investitionszulagenrechtlichen Rechtsprechung wird daher bei Gebäuden als Beginn der Herstellung der Zeitpunkt der Erteilung eines spezifizierten Bauauftrags oder der Zeitpunkt der Erteilung eines Auftrags zur Fertigung und Lieferung von speziellen Bauteilen qualifiziert (BFH, Urteile vom 18.12.1986 III R 123/82, BFH/NV 1987, 486; vom 28.9.1979 III R 95/77, BStBl. II 1980, 56, BFHE 129, 104 ; vom 10.01.1992 III R 99/89, BFH/NV 1992, 558; vom 22.09.1989 III R 180/86, BFH/NV 1990, 528).
  • FG Baden-Württemberg, 18.02.1998 - 5 K 353/97

    Eigenheimzulage bei verfahrensfreiem Bauvorhaben

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhof -BFH- (vgl. z.B. Urteil vom 22. September 1989 - III R 180/86 -, BFH/NV 1990, 528 zur Auslegung des § 4b Abs. 2 Satz 6 Investitionszulagegesetz 1975) zumindest dann der Fall, wenn mit den Ausschachtungsarbeiten oder der Anfuhr von nicht unbedeutenden Mengen von Baumaterialien auf dem Bauplatz begonnen worden ist (so auch Wacker, aaO., § 19 EigZulG Rdn. 10 unter Hinweis auf Abschn. 52 Abs. 3 der Einkommensteuerrichtlinien - EStR - 1987).
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