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Rechtsprechung
   BFH, 21.06.1990 - X R 210/87   

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https://dejure.org/1990,2725
BFH, 21.06.1990 - X R 210/87 (https://dejure.org/1990,2725)
BFH, Entscheidung vom 21.06.1990 - X R 210/87 (https://dejure.org/1990,2725)
BFH, Entscheidung vom 21. Juni 1990 - X R 210/87 (https://dejure.org/1990,2725)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 772
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.11.1980 - VI R 179/78

    Laufende Bezüge, die einem Arbeitnehmer als Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst.

    Auszug aus BFH, 21.06.1990 - X R 210/87
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegen außerordentliche Einkünfte i. S. des § 34 Abs. 1 EStG grundsätzlich nur vor, wenn die Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen in einem Betrag gezahlt wird (Urteile vom 21. November 1980 VI R 179/78, BFHE 132, 60, BStBl II 1981, 214; vom 20. Juli 1988 I R 250 /83, BFHE 154, 98, BStBl II 1988, 936 jeweils m. w. N.).

    Ausnahmsweise ist die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG auch dann zulässig, wenn sich die Zahlung der Entschädigung auf zwei Veranlagungszeiträume verteilt (BFH in BFHE 132, 60, BStBl II 1981, 214).

  • BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87

    Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen

    Auszug aus BFH, 21.06.1990 - X R 210/87
    Eine Beschränkung auf die Abfindung nach § 6 des Pensionsvertrages ist nicht statthaft; ein selbständiger Streitgegenstand liegt insoweit nicht vor (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 23. Oktober 1989 GrS 2/87, BFHE 159, 4, BStBl II 1990, 327; Gräber / Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl. 1987, § 126 Rdnrn. 11 und 14).
  • BFH, 01.02.1957 - VI 87/55 U

    Begünstigung außerordentlicher Zuflüsse nach dem Einkommensteuergesetz bei

    Auszug aus BFH, 21.06.1990 - X R 210/87
    Einen solchen Ausnahmetatbestand hat der BFH in einem Fall angenommen, in dem die Entschädigung als einmaliger Zahlungsvorgang gedacht war, der Entschädigungsempfänger aber bar aller Existenzmittel dringend auf den alsbaldigen Bezug einer Vorauszahlung angewiesen war (Urteil vom 1. Februar 1957 VI 87/55 U, BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104).
  • BFH, 20.07.1988 - I R 250/83

    Laufende vorzeitige Teilzahlungen an einen Handelsvertreter auf seine künftige

    Auszug aus BFH, 21.06.1990 - X R 210/87
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegen außerordentliche Einkünfte i. S. des § 34 Abs. 1 EStG grundsätzlich nur vor, wenn die Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen in einem Betrag gezahlt wird (Urteile vom 21. November 1980 VI R 179/78, BFHE 132, 60, BStBl II 1981, 214; vom 20. Juli 1988 I R 250 /83, BFHE 154, 98, BStBl II 1988, 936 jeweils m. w. N.).
  • BFH, 14.01.2004 - X R 37/02

    Ablösung einer betrieblichen Veräußerungsleibrente bei Zuflussbesteuerung

    Denn wenn ein Veräußerungsgewinn in mehreren Veranlagungszeiträumen erfasst wird, fehlt es an der die Anwendung des § 34 Abs. 1 EStG rechtfertigenden Zusammenballung (vgl. dazu auch die BFH-Urteile vom 21. Juni 1990 X R 210/87, BFH/NV 1990, 772 unter 1.; vom 2. September 1992 XI R 63/89, BFH/NV 1993, 23 unter 1.).

    Denn die Kapitalabfindung ist steuerlich in einem einzigen Veranlagungszeitraum zu erfassen (vgl. zu dieser Voraussetzung BFH-Urteil in BFH/NV 1990, 772 unter 1.); auch gilt sie entgangene Einnahmen ab, die bei normalem Ablauf über mehrere Jahre verteilt zugeflossen wären (dazu BFH-Urteil vom 21. September 1993 IX R 32/90, BFH/NV 1994, 308 unter 2.).

  • BFH, 02.09.1992 - XI R 63/89

    Außerordentliche Einkünfte durch Entschädigung für entgangene Einnahmen

    Verteilt sich die Entschädigungszahlung auf zwei Veranlagungszeiträume, läßt die Rechtsprechung die Steuerermäßigung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zu (vgl. BFH-Urteile in BFHE 70, 195, BStBl III 1960, 72; vom 21. November 1980 VI R 179/78, BFHE 132, 60, BStBl II 1981, 214; in BFHE 154, 98, BStBl II 1988, 936, und vom 21. Juni 1990 X R 210/87, BFH/NV 1990, 772).
  • BFH, 24.10.2007 - XI R 33/06

    Abgrenzung Tantieme-Entschädigung

    a) Eine Entschädigung ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur dann gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 EStG ermäßigt zu besteuern, wenn sie dem Steuerpflichtigen zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum zufließt (vgl. z.B. Senatsurteile vom 16. Juni 2004 XI R 55/03, BFHE 206, 544, BStBl II 2004, 1055; vom 21. Januar 2004 XI R 33/02, BFHE 205, 125, BStBl II 2004, 715; BFH-Urteil vom 21. Juni 1990 X R 210/87, BFH/NV 1990, 772).
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Rechtsprechung
   BFH, 16.05.1990 - X R 4/86   

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BFH, 16.05.1990 - X R 4/86 (https://dejure.org/1990,22102)
BFH, Entscheidung vom 16.05.1990 - X R 4/86 (https://dejure.org/1990,22102)
BFH, Entscheidung vom 16. Mai 1990 - X R 4/86 (https://dejure.org/1990,22102)
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Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 772
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei

    Auszug aus BFH, 16.05.1990 - X R 4/86
    Anschluß an BFHBeschluß vom 27. November 1989 GrS 1/88.
  • FG Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 10 K 1922/10

    Steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken

    "Die Einkommensteuer" ist nach dem Sprachgebrauch des Gesetzes - z.B. § 36 Abs. 1, § 37 Abs. 1 Satz 1 EStG - der Inbegriff des Steueranspruchs (ebenso BFH-Urteile vom 25. April 1990 X R 4/86, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1990, 739 und vom 26. Februar 1991 IX R 202/85, juris).
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