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   BFH, 21.06.1990 - X R 210/87   

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https://dejure.org/1990,2725
BFH, 21.06.1990 - X R 210/87 (https://dejure.org/1990,2725)
BFH, Entscheidung vom 21.06.1990 - X R 210/87 (https://dejure.org/1990,2725)
BFH, Entscheidung vom 21. Juni 1990 - X R 210/87 (https://dejure.org/1990,2725)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.11.1980 - VI R 179/78

    Laufende Bezüge, die einem Arbeitnehmer als Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst.

    Auszug aus BFH, 21.06.1990 - X R 210/87
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegen außerordentliche Einkünfte i. S. des § 34 Abs. 1 EStG grundsätzlich nur vor, wenn die Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen in einem Betrag gezahlt wird (Urteile vom 21. November 1980 VI R 179/78, BFHE 132, 60, BStBl II 1981, 214; vom 20. Juli 1988 I R 250 /83, BFHE 154, 98, BStBl II 1988, 936 jeweils m. w. N.).

    Ausnahmsweise ist die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG auch dann zulässig, wenn sich die Zahlung der Entschädigung auf zwei Veranlagungszeiträume verteilt (BFH in BFHE 132, 60, BStBl II 1981, 214).

  • BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87

    Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen

    Auszug aus BFH, 21.06.1990 - X R 210/87
    Eine Beschränkung auf die Abfindung nach § 6 des Pensionsvertrages ist nicht statthaft; ein selbständiger Streitgegenstand liegt insoweit nicht vor (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 23. Oktober 1989 GrS 2/87, BFHE 159, 4, BStBl II 1990, 327; Gräber / Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl. 1987, § 126 Rdnrn. 11 und 14).
  • BFH, 01.02.1957 - VI 87/55 U

    Begünstigung außerordentlicher Zuflüsse nach dem Einkommensteuergesetz bei

    Auszug aus BFH, 21.06.1990 - X R 210/87
    Einen solchen Ausnahmetatbestand hat der BFH in einem Fall angenommen, in dem die Entschädigung als einmaliger Zahlungsvorgang gedacht war, der Entschädigungsempfänger aber bar aller Existenzmittel dringend auf den alsbaldigen Bezug einer Vorauszahlung angewiesen war (Urteil vom 1. Februar 1957 VI 87/55 U, BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104).
  • BFH, 20.07.1988 - I R 250/83

    Laufende vorzeitige Teilzahlungen an einen Handelsvertreter auf seine künftige

    Auszug aus BFH, 21.06.1990 - X R 210/87
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegen außerordentliche Einkünfte i. S. des § 34 Abs. 1 EStG grundsätzlich nur vor, wenn die Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen in einem Betrag gezahlt wird (Urteile vom 21. November 1980 VI R 179/78, BFHE 132, 60, BStBl II 1981, 214; vom 20. Juli 1988 I R 250 /83, BFHE 154, 98, BStBl II 1988, 936 jeweils m. w. N.).
  • BFH, 14.01.2004 - X R 37/02

    Ablösung einer betrieblichen Veräußerungsleibrente bei Zuflussbesteuerung

    Denn wenn ein Veräußerungsgewinn in mehreren Veranlagungszeiträumen erfasst wird, fehlt es an der die Anwendung des § 34 Abs. 1 EStG rechtfertigenden Zusammenballung (vgl. dazu auch die BFH-Urteile vom 21. Juni 1990 X R 210/87, BFH/NV 1990, 772 unter 1.; vom 2. September 1992 XI R 63/89, BFH/NV 1993, 23 unter 1.).

    Denn die Kapitalabfindung ist steuerlich in einem einzigen Veranlagungszeitraum zu erfassen (vgl. zu dieser Voraussetzung BFH-Urteil in BFH/NV 1990, 772 unter 1.); auch gilt sie entgangene Einnahmen ab, die bei normalem Ablauf über mehrere Jahre verteilt zugeflossen wären (dazu BFH-Urteil vom 21. September 1993 IX R 32/90, BFH/NV 1994, 308 unter 2.).

  • BFH, 02.09.1992 - XI R 63/89

    Außerordentliche Einkünfte durch Entschädigung für entgangene Einnahmen

    Verteilt sich die Entschädigungszahlung auf zwei Veranlagungszeiträume, läßt die Rechtsprechung die Steuerermäßigung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zu (vgl. BFH-Urteile in BFHE 70, 195, BStBl III 1960, 72; vom 21. November 1980 VI R 179/78, BFHE 132, 60, BStBl II 1981, 214; in BFHE 154, 98, BStBl II 1988, 936, und vom 21. Juni 1990 X R 210/87, BFH/NV 1990, 772).
  • BFH, 24.10.2007 - XI R 33/06

    Abgrenzung Tantieme-Entschädigung

    a) Eine Entschädigung ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur dann gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 EStG ermäßigt zu besteuern, wenn sie dem Steuerpflichtigen zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum zufließt (vgl. z.B. Senatsurteile vom 16. Juni 2004 XI R 55/03, BFHE 206, 544, BStBl II 2004, 1055; vom 21. Januar 2004 XI R 33/02, BFHE 205, 125, BStBl II 2004, 715; BFH-Urteil vom 21. Juni 1990 X R 210/87, BFH/NV 1990, 772).
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Rechtsprechung
   BFH, 26.06.1990 - IX R 148/86   

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https://dejure.org/1990,8389
BFH, 26.06.1990 - IX R 148/86 (https://dejure.org/1990,8389)
BFH, Entscheidung vom 26.06.1990 - IX R 148/86 (https://dejure.org/1990,8389)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 1990 - IX R 148/86 (https://dejure.org/1990,8389)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 773
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.12.1989 - 1 BvR 1269/89

    Abschnittsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 26.06.1990 - IX R 148/86
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist es an die Sachbehandlung in früherer Zeit grundsätzlich nicht gebunden und kann jeder Veranlagung eine gewandelte Rechtsauffassung zugrunde legen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. November 1985 VIII R 25/85, BFHE 146, 32, BStBl II 1986, 520, 522, m. w. N., Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 1989 1 BvR 1269/89, StE 1990, 71).
  • BFH, 21.07.1988 - IX R 86/84

    Einfamilienhaus - Nutzungswert - Zurechnung des Nutzungswerts - Vorbehalt des

    Auszug aus BFH, 26.06.1990 - IX R 148/86
    Zur Selbstnutzung durch den Steuerpflichtigen gehört auch die Mitbenutzung der Wohnung durch die mit dem Steuerpflichtigen in einer Haushaltsgemeinschaft lebenden Familienangehörigen (Senatsurteil vom 21. Januar 1988 IX R 86/84, BFHE 154, 108, BStBl II 1988, 938).
  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 25/85

    Klagebefugnis - Personengesellschaft - Übergang auf Rechtsnachfolger -

    Auszug aus BFH, 26.06.1990 - IX R 148/86
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist es an die Sachbehandlung in früherer Zeit grundsätzlich nicht gebunden und kann jeder Veranlagung eine gewandelte Rechtsauffassung zugrunde legen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. November 1985 VIII R 25/85, BFHE 146, 32, BStBl II 1986, 520, 522, m. w. N., Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 1989 1 BvR 1269/89, StE 1990, 71).
  • BFH, 14.09.1999 - IX R 88/95

    Keine Einkünfte bei häuslicher Pflege

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung im Rahmen einer privaten Lebensgemeinschaft erbrachte Leistungen der einkommensteuerrechtlich unbeachtlichen Privatsphäre zugewiesen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 126, 285, BStBl II 1979, 80 --Reinigung des häuslichen Arbeitszimmers durch die Ehefrau--; vom 26. Juni 1990 IX R 148/86, BFH/NV 1990, 773 --Vermietung von Räumen in einem gemeinsam genutzten Reihenhaus an die Lebensgefährtin--; in BFHE 173, 140, BStBl II 1994, 298 --Telefondienst der Arzttochter in der Familienwohnung--; in BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359 --Vermietung einer gemeinsam genutzten Eigentumswohnung an die Lebensgefährtin--).
  • BFH, 23.07.1997 - X R 143/94

    Einkommensteuer; Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (10e EStG)

    Aus den von der Klägerin zu 1 zitierten, die Besonderheiten einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft betreffenden Urteilen des IX. Senats in BFHE 162, 244, [BFH 08.08.1990 - IX R 122/86] BStBl II 1991, 171, [BFH 08.08.1990 - IX R 122/86] und vom 26. Juni 1990 IX R 148/86 (BFH/NV 1990, 773) ergibt sich nichts anderes.
  • FG Baden-Württemberg, 23.03.1995 - 6 K 230/91

    Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Art und Umfang der

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  • FG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - 5 K 5173/08

    Steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses mit dem ehemaligen

    Bereits diese Mitbenutzung der Wohnung durch die Klin führt aber zur steuerlichen Nichtanerkennung des abgeschlossenen Mietvertrags (vgl. BFH mit Urteil vom 26. Juni 1990 IX R 148/86, BFH/NV 1990, 773).
  • BFH, 13.11.1990 - IX R 183/85

    Voraussetzungen für eine Selbstnutzung einer Wohnung durch den Steuerpflichtigen

    Anmerkung: Mit gleicher Begründung hat der BFH bei "hälftiger" Vermietung und gemeinschaftlicher Nutzung eines Einfamilienhauses die ausschließliche Selbstnutzung durch den Eigentümer i. S. v. §§ 21 Abs. 2 Alt. 1, 21a EStG bejaht; Urteil vom 27. November 1990 IX R 5/88, BFH/NV 1991, 305 (Vorinstanz: Nds. FG, EFG 1988, 173); vgl. auch das Urteil vom 26. Juni 1990 IX R 148/86, BFH/NV 1990, 773.
  • FG München, 29.11.2007 - 1 V 2502/07

    Möglichkeit einer steuerlichen Berücksichtigung von Mietteinnahmen; Steuerliche

    Vielmehr führt die Mitbenutzung einer Wohnung durch den Vermieter dazu, dass insgesamt von einer Selbstnutzung auszugehen ist, auch soweit ein anderer die Wohnung mitnutzt (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juni 1990 IX R 148/86, BFH/NV 1990, 773).
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