Rechtsprechung
   BFH, 14.09.1989 - IV R 17/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5986
BFH, 14.09.1989 - IV R 17/87 (https://dejure.org/1989,5986)
BFH, Entscheidung vom 14.09.1989 - IV R 17/87 (https://dejure.org/1989,5986)
BFH, Entscheidung vom 14. September 1989 - IV R 17/87 (https://dejure.org/1989,5986)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,5986) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 782
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.09.1987 - IX R 101/82

    Rechtliche Wirkungen der Teilunanfechtbarkeit eines Verwaltungsaktes auf eine

    Auszug aus BFH, 14.09.1989 - IV R 17/87
    Die gegenwärtig erörterte Frage, ob ein einmal gestellter Antrag nach Ablauf der Klagefrist des § 47 Abs. 2 FGO noch erweitert werden kann (vgl. BFH-Beschluß vom 22. September 1987 IX R 101/82, BFHE 152, 304, BStBl II 1988, 541), hat deshalb für den Fall des notwendig Beigeladenen keine Bedeutung.
  • BFH, 23.05.1973 - I R 121/71

    OHG - Tod eines Gesellschafters - Fortsetzung ohne Erben - Einheitliche

    Auszug aus BFH, 14.09.1989 - IV R 17/87
    Hinsichtlich des Veräußerungsgewinns stand den Kommanditisten das Klagerecht gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 2 FGO zu; als ausgeschiedene Gesellschafter konnten sie darüber hinaus die Feststellungsbescheide auch hinsichtlich der für die KG ausgewiesenen Gesellschaftsgewinne angreifen, weil sie nunmehr von der Klagebeschränkung des § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO befreit waren (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Mai 1973 I R 121/71, BFHE 110, 1, BStBl II 1973, 746, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 04.05.1972 - IV 251/64

    Einheitlicher Feststellungsbescheid - Einlegung von Rechtsbehelfen -

    Auszug aus BFH, 14.09.1989 - IV R 17/87
    Da eine Klage der KG durch die vertretungsberechtigten Gesellschafter erhoben wird (BFH-Urteil vom 4. Mai 1972 IV 251/64, BFHE 105, 449, BStBl II 1972, 672), war auch ein für die KG wirkender Beiladungsbeschluß gegen sie als Vertreter der KG zu richten.
  • BFH, 17.07.1967 - GrS 1/66

    Entscheidung des Großen Senats - Mitwirkung eines Richters - Erkennender Senat -

    Auszug aus BFH, 14.09.1989 - IV R 17/87
    Im steuergerichtlichen Verfahren ist Streitgegenstand die Rechtmäßigkeit des die Steuer festsetzenden Steuerbescheids, wobei die Sachentscheidung im Rahmen der von den Prozeßbeteiligten gestellten Anträge bleiben muß (BFH-Beschluß vom 17. Juli 1967 GrS 1/66, BFHE 91, 393, BStBl II 1968, 344).
  • BFH, 25.08.1987 - IX R 98/82

    Hinzugezogener/Beigeladener bei widerstreitender Steuerfestsetzung (§ 174 Abs. 5

    Auszug aus BFH, 14.09.1989 - IV R 17/87
    Dies bedeutet, daß er auch Klageanträge stellen darf, die sich ggf. gegen den Kläger richten können (vgl. BFH-Urteil vom 25. August 1987 IX R 98/82, BFHE 151, 506, BStBl II 1988, 344).
  • BFH, 14.11.1995 - VIII R 8/94

    Beiladung bei doppelstöckigen Personengesellschaften

    ccc) Der Beiladungsbeschluß ist an die U-KG, vertreten durch die Komplementär-GmbH, zu richten (BFH-Urteil vom 14. September 1989 IV R 17/87, BFH/NV 1990, 782).
  • FG München, 23.11.2005 - 1 K 170/04

    Zeitpunkt des Beginns einer Mitunternehmerschaft

    Eine davon abweichende, klageerweiternde Antragstellung ist unzulässig (BFH-Urteile vom 7. Dezember 1999 VIII R 26/94, BStBl II 2000, 300 , vom 14. September 1989 IV R 17/87, BFH/NV 1990, 782, und vom 25. August 1987 IX R 98/82, BStBl II 1988, 344 ).
  • FG Düsseldorf, 17.11.1995 - 14 K 1782/91

    Veräußerung von Kommanditanteilen innerhalb der Sperrfrist der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.01.2008 - 6 K 6351/05

    Keine Einspruchserledigung durch bloßen Zeitablauf - Arbeitslohn als unbilliger

    Zwar wäre das Verböserungsverbot aufgehoben worden, wenn die Beigeladene einen über die bloße Klageabweisung hinausgehenden Klageantrag gestellt hätte (vgl. BFH, Urteil vom 14. September 1989 IV R 17/87, BFH/NV 1990, 782); der Bevollmächtigte der Klägerin hat aber trotz Hinweises des Vorsitzenden keinen weitergehenden Antrag gestellt.
  • FG Köln, 06.11.2008 - 15 K 4515/02

    Unterliegen einer Vergütung für die technische Produktionsleistung im

    b) Die demnach nur begrenzte gerichtliche Überprüfung des Klagebegehrens der Klägerin könnte jedoch verfahrensrechtlichen Bedenken im Hinblick darauf begegnen, dass nunmehr auch die Vergütungsschuldnerin und Steuerabzugsverpflichtete in ihrer prozessualen Funktion als notwendig Beigeladene die Aufhebung ihrer Steueranmeldung als rechtswidrig begehrt (vgl. zum eigenständigen, ggf. auch vom Klägerantrag abweichenden Antragsrecht des notwendig Beigeladenen BFH-Urteil vom 14. September 1989 IV R 17/87, BFH/NV 1990, 782).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht