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   BFH, 16.05.1989 - V B 5/89   

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https://dejure.org/1989,6250
BFH, 16.05.1989 - V B 5/89 (https://dejure.org/1989,6250)
BFH, Entscheidung vom 16.05.1989 - V B 5/89 (https://dejure.org/1989,6250)
BFH, Entscheidung vom 16. Mai 1989 - V B 5/89 (https://dejure.org/1989,6250)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde aufgrund Wegfalls der Prozeßfähigkeit einer GmbH durch deren Löschung aus dem Handelsregister

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 796
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.03.1980 - I R 111/79

    Beiladung - GmbH - Löschung aus dem Handelsregister - Auflösung einer GmbH

    Auszug aus BFH, 16.05.1989 - V B 5/89
    Da die Löschung aber den Verlust der Geschäftsführerbefugnis des Geschäftsführers zur Folge hat, wird die GmbH mangels eines vertretungsberechtigten Organs prozeßunfähig (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. März 1980 I R 111/79, BFHE 130, 477, BStBl II 1980, 587; vom 5. Februar 1985 VIII R 223/79, BFH / NV 1985, 88, und BFH-Beschluß vom 23. Januar 1985 I B 36/83, BFH / NV 1986, 341, jeweils m. w. N.); gleichwohl vorgenommene Prozeßhandlungen sind unzulässig.
  • BFH, 23.01.1985 - I B 36/83

    Auswirkungen einer Löschung aus dem Handelsregister auf die Beteiligungsfähigkeit

    Auszug aus BFH, 16.05.1989 - V B 5/89
    Da die Löschung aber den Verlust der Geschäftsführerbefugnis des Geschäftsführers zur Folge hat, wird die GmbH mangels eines vertretungsberechtigten Organs prozeßunfähig (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. März 1980 I R 111/79, BFHE 130, 477, BStBl II 1980, 587; vom 5. Februar 1985 VIII R 223/79, BFH / NV 1985, 88, und BFH-Beschluß vom 23. Januar 1985 I B 36/83, BFH / NV 1986, 341, jeweils m. w. N.); gleichwohl vorgenommene Prozeßhandlungen sind unzulässig.
  • BFH, 03.12.1971 - III R 44/68

    Streit über Prozeßfähigkeit - Behandlung als prozeßfähig - Prozeßunfähigkeit

    Auszug aus BFH, 16.05.1989 - V B 5/89
    Ein Rechtsstreit um die Prozeßfähigkeit der GmbH, in dem sie als prozeßfähig zu behandeln wäre (vgl. BFH-Urteil vom 3. Dezember 1971 III R 44/68, BFHE 105, 230, BStBl II 1972, 541), liegt nicht vor.
  • BFH, 05.02.1985 - VIII R 223/79

    Beteiligtenfähigkeit einer Kommanditgesellschaft im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BFH, 16.05.1989 - V B 5/89
    Da die Löschung aber den Verlust der Geschäftsführerbefugnis des Geschäftsführers zur Folge hat, wird die GmbH mangels eines vertretungsberechtigten Organs prozeßunfähig (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. März 1980 I R 111/79, BFHE 130, 477, BStBl II 1980, 587; vom 5. Februar 1985 VIII R 223/79, BFH / NV 1985, 88, und BFH-Beschluß vom 23. Januar 1985 I B 36/83, BFH / NV 1986, 341, jeweils m. w. N.); gleichwohl vorgenommene Prozeßhandlungen sind unzulässig.
  • FG München, 25.04.2016 - 7 K 531/15

    Verdeckte Gewinnausschüttung; Verzinsung eines Verrechnungskontos

    Die dem Prozessbevollmächtigten erteilte Prozessvollmacht wird durch den Verlust der Prozessfähigkeit der Klägerin nicht berührt und führt dazu, dass sie wegen der in § 86 Zivilprozessordnung ( ZPO ) angeordneten Fortwirkung der Bevollmächtigung gemäß § 246 ZPO nach wie vor als prozessfähig anzusehen ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Mai 1989 V B 5/89, BFH/NV 1990, 796).
  • FG Münster, 26.07.2011 - 9 K 3871/10

    Handlungsfähigkeit einer aufgelösten Limited

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH zu im Handelsregister gelöschten und damit beendeten Kapitalgesellschaften nach deutschem Recht, diese solange als fortbestehend anzusehen, wie sie noch steuerrechtliche Pflichten zu erfüllen haben und gegen sie gerichtete Bescheide angreifen (vgl. etwa BFH-Urteil vom 26.3.1980 I R 111/79, BStBl II 1980, 587, unter 2.a; BFH-Beschlüsse vom 23.1.1985 I B 36/83, BFH/NV 1986, 41, unter 1.; vom 16.5.1989 V B 5/89, BFH/NV 1990, 796, unter 1.).

    Diese Beurteilung entspricht zudem der Rechtslage, die für nach deutschem Recht gegründete Kapitalgesellschaften für den Fall einer Löschung im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gilt (vgl. etwa BFH-Urteil in BStBl II 1980, 587, unter 2.b; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1986, 41, unter 1.; in BFH/NV 1990, 796, unter 1.; anders für den Fall der Löschung einer GmbH wegen eines Satzungsmangels allerdings BFH-Beschluss vom 11.4.2001 I B 130/00, BFH/NV 2001, 1284, unter II.2.: fortbestehende Vertretung durch die früheren Geschäftsführer als Liquidatoren).

  • FG Münster, 11.05.2011 - 9 V 3872/10

    Prozessvollmacht erlischt mit Auflösung der antragstellenden Gesellschaft in der

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH zu im Handelsregister gelöschten und damit beendeten Kapitalgesellschaften nach deutschem Recht, diese solange als fortbestehend anzusehen, als sie noch steuerrechtliche Pflichten zu erfüllen haben und gegen sie gerichtete Bescheide angreifen (vgl. etwa BFH-Urteil vom 26.3.1980 I R 111/79, BStBl II 1980, 587, unter 2.a; BFH-Beschlüsse vom 23.1.1985 I B 36/83, BFH/NV 1986, 41, unter 1.; vom 16.5.1989 V B 5/89, BFH/NV 1990, 796, unter 1.).

    Diese Beurteilung entspricht zudem der Rechtslage, die für nach deutschem Recht gegründete Kapitalgesellschaften für den Fall einer Löschung im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gilt (vgl. etwa BFH-Urteil in BStBl II 1980, 587, unter 2.b; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1986, 41, unter 1.; in BFH/NV 1990, 796, unter 1.; anders für den Fall der Löschung einer GmbH wegen eines Satzungsmangels allerdings BFH-Beschluss vom 11.4.2001 I B 130/00, BFH/NV 2001, 1284, unter II.2.: fortbestehende Vertretung durch die früheren Geschäftsführer als Liquidatoren).

  • BFH, 29.09.2005 - III B 104/05

    Mandatsniederlegung nach Tod des Beschwerdeführers

    Das Verfahren ist durch das Ableben des Klägers während des Beschwerdeverfahrens nicht gemäß § 239 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 155 FGO unterbrochen; denn der Kläger war im Zeitpunkt seines Todes durch eine ausdrücklich bevollmächtigte und vor dem Bundesfinanzhof (BFH) postulationsfähige Prozessbevollmächtigte vertreten (§ 246 Abs. 1 erster Halbsatz ZPO i.V.m. § 155 FGO; BFH-Beschlüsse vom 14. Juli 1987 VII R 81/83, BFH/NV 1988, 164, und vom 16. Mai 1989 V B 5/89, BFH/NV 1990, 796).
  • FG München, 23.03.2015 - 7 K 1790/12

    Wertberichtigung einer Forderung wegen Überschuldung der Schuldnerin; für die

    Die dem Prozessbevollmächtigten erteilte Prozessvollmacht wird durch den Verlust der Prozessfähigkeit der Klägerin nicht berührt und führt dazu, dass sie wegen der in § 86 ZPO angeordneten Fortwirkung der Bevollmächtigung gemäß § 246 ZPO nach wie vor als prozessfähig anzusehen ist (BFH-Beschluss vom 16.05.1989 V B 5/89, BFH/NV 1990, 796).
  • BFH, 26.03.1991 - VIII R 2/88

    Zulassungsvoraussetzungen der Revisionseinlegung - Prozessuale Rechtsfolgen der

    Da die Löschung aber den Verlust der Geschäftsführerbefugnis des Geschäftsführers zur Folge hat, wird die GmbH mangels eines vertretungsberechtigten Organs prozeßunfähig (vgl. BFH-Urteile vom 26. März 1980 I R 111/79, BFHE 130, 477, BStBl II 1980, 587; vom 5. Februar 1985 VIII R 223/79, BFH/NV 1985, 88; vom 18. März 1986 VII R 146/81, BFHE 146, 492, BStBl II 1986, 589; BFH-Beschlüsse vom 23. Januar 1985 I B 36/83, BFH/NV 1986, 341; vom 16. Mai 1989 V B 5/89, BFH/NV 1990, 796, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 11.11.1998 - VII R 137/97

    Nachweis der Prozessvollmacht; Bezugnahme auf FG-Verfahren

    Da dieser trotz zweimaliger Aufforderung keine Prozeßvollmacht vorgelegt hat, ist davon auszugehen, daß er als vollmachtloser Vertreter gehandelt hat, dem nach ständiger Rechtsprechung des BFH die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind, weil er das erfolglose Revisionsverfahren veranlaßt hat (vgl. BFH-Beschluß vom 16. Mai 1989 V B 5/89, BFH/NV 1990, 796).
  • BFH, 11.06.1997 - VII R 73/96

    Vertretungsberechtigung vor dem Bundesfinanzhof

    Da der Prozeßbevollmächtigte des Klägers trotz zweimaliger Aufforderung keine Prozeßvollmacht vorgelegt hat, ist anzunehmen, daß er als vollmachtloser Vertreter gehandelt hat, dem nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind, weil er das erfolglose Revisionsverfahren veranlaßt hat (vgl. u. a. BFH, Beschlüsse vom 19. April 1968 III B 85/67, BFHE 92, 173, BStBl II 1968, 473; vom 16. Mai 1989 V B 5/89, BFH/NV 1990, 796).
  • BFH, 11.11.1998 - VII B 137/97

    Prozeßbevollmächtigter - Steuerberater - Prozeßvollmacht - Schriftlich - Vorlage

    Da dieser trotz zweimaliger Aufforderung keine Prozeßvollmacht vorgelegt hat, ist davon auszugehen, daß er als vollmachtloser Vertreter gehandelt hat, dem nach ständiger Rechtsprechung des BFH die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind, weil er das erfolglose Revisionsverfahren veranlaßt hat (vgl. BFH-Beschluß vom 16. Mai 1989 V B 5/89, BFH/NV 1990, 796).
  • FG München, 28.10.1999 - 3 K 1504/99

    Fortsetzung des Klageverfahrens einer durch einen Prozessbevollmächtigten

    Jedoch gilt dies - wegen Fortbestands der Vollmacht (§ 155 der Finanzgerichtsordnung - FGO - i.V.m. § 86 der Zivilprozeßordnung - ZPO -) - nicht, wenn - wie im Streitfall - der Prozeßbevollmächtigte die Streitsache im Zeitpunkt des Eintritts der Prozeßunfähigkeit bereits anhängig gemacht hatte (vgl. BFH-Beschluß vom 16. Mai 1989 V B 5/89, BFH/NV 1990, 796).
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Rechtsprechung
   BFH, 23.04.1990 - X S 1/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,13861
BFH, 23.04.1990 - X S 1/90 (https://dejure.org/1990,13861)
BFH, Entscheidung vom 23.04.1990 - X S 1/90 (https://dejure.org/1990,13861)
BFH, Entscheidung vom 23. April 1990 - X S 1/90 (https://dejure.org/1990,13861)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 796
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.11.1976 - VII R 22/76

    Festsetzung des Streitwertes - Verfahren vor dem Finanzgericht - Abänderung des

    Auszug aus BFH, 23.04.1990 - X S 1/90
    Der Kostenstreitwert wird für jede Rechtsstufe gesondert (vgl. BFH-Beschluß vom 9. November 1976 VII R 22/76, BFHE 120, 164, BStBl II 1977, 42) durch das Gericht festgesetzt, wenn ein Beteiligter oder die Staatskasse dies beantragen oder das Gericht es für angemessen erachtet (§ 25 Abs. 1 Satz 1 GKG).
  • BFH, 17.11.1987 - VIII R 346/83

    Beschluß des BFH - Antrag auf Ergänzung eines Beschlusses - Zweiwochenfrist -

    Auszug aus BFH, 23.04.1990 - X S 1/90
    Ein Rechtsschutzbedürfnis ist dann nicht gegeben, wenn der Streitwert eindeutig aus dem gestellten Sachantrag zu ermitteln ist (BFH-Beschluß vom 17. November 1987 VIII R 346/83, BFHE 152, 5, 9 f., BStBl II 1988, 287).
  • BFH, 28.08.1986 - VIII R 414/83

    Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses als Voraussetzung für die Festsetzung

    Auszug aus BFH, 23.04.1990 - X S 1/90
    Trifft dies zu, so ergibt sich ein Rechtsschutzbedürfnis nicht schon daraus, daß die Höhe des Streitwertes zwischen den Beteiligten streitig ist (BFH-Beschluß vom 28. August 1986 VIII R 414/83, BFH / NV 1988, 798).
  • BFH, 28.05.1986 - IV R 25/85

    Bestimmung des Streitwerts in Berufungsverfahren und Revisionsverfahren

    Auszug aus BFH, 23.04.1990 - X S 1/90
    Zwar kann als Streitwert für das Revisionsverfahren auch der Auffangwert des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG in Betracht kommen, wenn ein Revisionskläger keinen bezifferten Revisionsantrag gestellt hat und aus seinem sonstigen Vorbringen im Revisionsverfahren und Klageverfahren nicht zu entnehmen ist, in welchem Umfang er meint, durch die angefochtene Verwaltungsentscheidung in seinen Rechten verletzt zu sein (vgl. BFH-Beschluß vom 28. Mai 1986 IV R 25/85, BFH / NV 1988, 587).
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