Weitere Entscheidung unten: BFH, 14.09.1989

Rechtsprechung
   BFH, 26.10.1989 - V R 88/86   

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https://dejure.org/1989,3902
BFH, 26.10.1989 - V R 88/86 (https://dejure.org/1989,3902)
BFH, Entscheidung vom 26.10.1989 - V R 88/86 (https://dejure.org/1989,3902)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 1989 - V R 88/86 (https://dejure.org/1989,3902)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Umsatzsteuerfestsetzungen - Steuerfreiheit der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 810
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.09.1988 - V R 46/83

    Steuerpflicht, wenn dieselben Räume wahlweise zur vorübergehenden Beherbergung

    Auszug aus BFH, 26.10.1989 - V R 88/86
    Der BFH hat z. B. in den Urteilen vom 20. April 1988 X R 5/82 (BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795) und vom 13. September 1988 V R 46/83 (BFHE 154, 280, BStBl II 1988, 1021) die Vorschrift des § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG 1967 dahingehend ausgelegt, daß es nicht auf die tatsächliche Dauer der Vermietung ankommt, sondern daß vielmehr die aus äußeren Umständen ableitbare Absicht des Unternehmers, die Räume zur vorübergehenden Beherbergung bereitzuhalten, entscheidend ist.
  • BFH, 20.04.1988 - X R 5/82

    Steuerpflicht, wenn dieselben Räume wahlweise zur lang- oder kurzfristigen

    Auszug aus BFH, 26.10.1989 - V R 88/86
    Der BFH hat z. B. in den Urteilen vom 20. April 1988 X R 5/82 (BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795) und vom 13. September 1988 V R 46/83 (BFHE 154, 280, BStBl II 1988, 1021) die Vorschrift des § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG 1967 dahingehend ausgelegt, daß es nicht auf die tatsächliche Dauer der Vermietung ankommt, sondern daß vielmehr die aus äußeren Umständen ableitbare Absicht des Unternehmers, die Räume zur vorübergehenden Beherbergung bereitzuhalten, entscheidend ist.
  • BFH, 04.12.1980 - V R 60/79

    Überlassung von Parkplätzen als steuerpflichtige Leistung

    Auszug aus BFH, 26.10.1989 - V R 88/86
    Der Senat läßt offen, ob - mit dem FA - ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Steuerfestsetzung bereits mit der Begründung zu verneinen sind, daß die Überlassung einer Schlafstelle im Heim der Klägerinnen nicht als Vermietung von Grundstücken (Wohn- und Schlafräumen) angesehen werden kann, insbesondere, ob es daran fehlt, daß den Benutzern der Gebrauch eines bestimmten Raums, der nur ihnen zur Verfügung stand, fehlt (etwa wenn dem Benutzer durch den Vermieter abwechselnd verschiedene Schlafstellen im selben Raum zugewiesen werden können) - vgl. BFH, Urteil vom 4. Dezember 1980 V R 60/79, BFHE 132, 124, BStBl II 1981, 231 -.
  • BFH, 27.04.1972 - V R 50/69

    Vermietung von Grundstücken - Beherbergung in Gaststätten - Abgrenzung

    Auszug aus BFH, 26.10.1989 - V R 88/86
    Die Aufteilung der Entgelte sei deshalb nicht gerechtfertigt und im übrigen gesetzlich nicht zulässig (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. April 1972 V R 50/69, BFHE 105, 305, BStBl II 1972, 557).
  • BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 127.71

    Gerichtskosten für sozialhilferechtlichen Streitigkeiten - Rechtliche Einordnung

    Auszug aus BFH, 26.10.1989 - V R 88/86
    Darin sei - unter offenkundiger Billigung durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 25. Oktober 1972 VIII C 127.71, BVerwGE 41, 115 - ausgeführt, der Umstand, daß eine Person zusammen mit einer anderen das Zimmer teile, spreche nicht gegen die Annahme, daß das Doppelzimmer ihr Wohnraum sei.
  • BFH, 27.10.1993 - XI R 69/90

    Umsatzsteuer; Kurzfristige Beherbergung von Fremden (§ 4 UStG )

    Hält er hingegen nur einzelne bestimmte Räume zur kurzfristigen Vermietung bereit, so ist nur die Vermietung dieser Räume steuerpflichtig (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1989 V R 88/86, BFH/NV 1990, 810).
  • FG Bremen, 01.12.1998 - 298086K 4

    Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs; Bau- und Nebenkosten einer

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  • BFH, 06.08.1998 - V R 26/98

    Wohnheim - Bürgerkriegsflüchtlinge - Asylbewerber - Kostenübernahmescheine der

    Etwas anderes könnte nur angenommen werden, wenn mehreren Personen lediglich Schlafmöglichkeit in einem großen Raum (z.B. ohne Schlafstellen) bei täglich wechselnder örtlicher Nutzung gewährt würde (vgl. dazu BFH-Urteile vom 26. Oktober 1989 V R 88/86, BFH/NV 1990, 810, m.w.N., und vom 27. Oktober 1993 XI R 69/90, BFH/NV 1994, 744; s.a. FG Nürnberg, rechtskräftiges Urteil vom 24. Juli 1990 II 30/88, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1991, 157 zu Gemeinschaftsunterkünften).
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Rechtsprechung
   BFH, 14.09.1989 - V B 16/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,13302
BFH, 14.09.1989 - V B 16/89 (https://dejure.org/1989,13302)
BFH, Entscheidung vom 14.09.1989 - V B 16/89 (https://dejure.org/1989,13302)
BFH, Entscheidung vom 14. September 1989 - V B 16/89 (https://dejure.org/1989,13302)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 810
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.11.1976 - V R 98/71

    Kein Vorsteuerabzug, wenn der maßgebliche Gegenstand erst in einem späteren

    Auszug aus BFH, 14.09.1989 - V B 16/89
    Der Zeitpunkt des damit angesprochenen Vorsteuerabzugsanspruchs richtet sich in entsprechender Anwendung des § 13 Abs. 1 UStG 1980 nach dem Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Merkmale des § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 oder Satz 2 UStG 1980 erfüllt sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 25. November 1976 V R 98/71, BFHE 121, 550, BStBl II 1977, 448, und vom 26. Februar 1987 V R 1/79, BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521, unter II. 1. a).
  • BFH, 17.09.1974 - VII B 112/73

    Grundsätzliche Bedeutung - Rechtssache - Gerichtliche Entscheidung -

    Auszug aus BFH, 14.09.1989 - V B 16/89
    Die angeschnittenen Rechtsfragen sind nicht klärungsbedürftig, sie lassen sich ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten bzw. sind bereits durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) geklärt (vgl. z. B. Beschluß vom 17. September 1974 VII B 112/73, BFHE 113, 409, BStBl II 1975, 196; Klein / Ruban, Der Zugang zum Bundesfinanzhof, 1986, Rdnr. 50).
  • BFH, 26.02.1987 - V R 1/79

    1. Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug richtet sich nach der tatsächlichen und

    Auszug aus BFH, 14.09.1989 - V B 16/89
    Der Zeitpunkt des damit angesprochenen Vorsteuerabzugsanspruchs richtet sich in entsprechender Anwendung des § 13 Abs. 1 UStG 1980 nach dem Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Merkmale des § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 oder Satz 2 UStG 1980 erfüllt sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 25. November 1976 V R 98/71, BFHE 121, 550, BStBl II 1977, 448, und vom 26. Februar 1987 V R 1/79, BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521, unter II. 1. a).
  • BFH, 09.09.1993 - V R 42/91

    1. Bei monatlichen Mietzahlungen empfängt der Mieter Teilleistungen, die für

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Entstehungszeitpunkt des Vorsteuerabzugsanspruchs (§ 15 Abs. 1, § 16 Abs. 2 UStG 1980) in entsprechender Anwendung des § 13 Abs. 1 UStG 1980 zu bestimmen ist (vgl. Senatsurteile vom 25. November 1976 V R 98/71, BFHE 121, 550, BStBl II 1977, 448; vom 26. Februar 1987 V R 1/79, BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521; Senatsbeschluß vom 14. September 1989 V B 16/89, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Umsatzsteuergesetz 1980, § 15 Abs. 1, Rechtsspruch 14).
  • BFH, 06.12.1994 - V B 52/94

    Eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG wirkt auch auf die angegebenen

    Dies ist durch Auslegung der einschlägigen Vorschriften ohne weiteres ersichtlich und bedarf keiner Klärung durch ein Revisionsverfahren (vgl. zur mangelnden Klärungsbedürftigkeit, wenn sich die Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten läßt: Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. September 1989 V B 16/89, BFH/NV 1990, 810).
  • BFH, 22.08.1994 - V B 179/93

    Betriebsteilung zwischen Ehegatten in der Landwirtschaft

    Sie ist nach der zu den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ergangenen Rechtsprechung geklärt (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 14. September 1989 V B 16/89, Umsatzsteuer-Rundschau -- UR -- 1990, 18).
  • BFH, 27.06.1991 - V B 10/90

    Rechtmäßigkeit eines Umsatzsteueränderungsbescheides

    Die als grundsätzlich bedeutsam i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) dargelegte Rechtsfrage, ob bei Änderung einer Umsatzsteuerjahresanmeldung die Umsatzsteuer als Unterschiedsbetrag zwischen der in der Anmeldung ausgewiesenen negativen Umsatzsteuer (im Streitfall ./. . . . DM) und der im Änderungsbescheid ausgewiesenen positiven Umsatzsteuer (im Streitfall . . . DM) festgesetzt worden ist, ist aus dem Gesetz zu beantworten (vgl. zur Unbegründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde in einem solchen Fall: BFH-Beschluß vom 14. September 1989 V B 16/89, BFH/NV 1990, 810).
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