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   BFH, 02.03.1989 - IV R 201/85   

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https://dejure.org/1989,4184
BFH, 02.03.1989 - IV R 201/85 (https://dejure.org/1989,4184)
BFH, Entscheidung vom 02.03.1989 - IV R 201/85 (https://dejure.org/1989,4184)
BFH, Entscheidung vom 02. März 1989 - IV R 201/85 (https://dejure.org/1989,4184)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verpachtung der wesentlichen Betriebsgrundlagen - Ausübung des Wahlrechts im Sinne einer Betriebsaufgabe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 88
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.11.1968 - III R 49/68

    Grundstück - Übertragung des Eigentums - Übertragung des wirtschaftlichen

    Auszug aus BFH, 02.03.1989 - IV R 201/85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) kann der gemeine Wert eines Grundstücks auch aus dem tatsächlich erzielten Kaufpreis bei einem zeitnahen Verkauf des zu bewertenden Grundstücks abgeleitet werden (vgl. Urteile vom 27. Februar 1985 I R 235/80, BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456, und vom 22. November 1968 III R 49/68, BFHE 94, 498, BStBl II 1969, 226).

    Daneben können Umstände außerhalb der öffentlichen Bauleitsplanung, wie etwa die Lage des Grundstücks und die bauliche Entwicklung der Gemeinde, als Anhaltspunkte für die Zulassung der erhofften Bebauung in Betracht kommen (vgl. Urteil in BFHE 94, 498, BStBl II 1969, 226, ein in unmittelbarer Nähe einer sich ständig ausdehnenden Großstadt gelegenes Landgut betreffend).

  • BFH, 27.02.1985 - I R 235/80

    Betriebsunterbrechung - Betriebsaufgabe - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 02.03.1989 - IV R 201/85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) kann der gemeine Wert eines Grundstücks auch aus dem tatsächlich erzielten Kaufpreis bei einem zeitnahen Verkauf des zu bewertenden Grundstücks abgeleitet werden (vgl. Urteile vom 27. Februar 1985 I R 235/80, BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456, und vom 22. November 1968 III R 49/68, BFHE 94, 498, BStBl II 1969, 226).
  • BFH, 01.04.1998 - X R 150/95

    Gemeiner Grundstückswert bei späterem Altlastenverdacht

    Der gemeine Wert eines Grundstücks kann auch aus dem tatsächlich erzielten Kaufpreis bei einem zeitnahen Verkauf des zu bewertenden Grundstücks abgeleitet werden (Urteile in BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456), sofern dieser nicht als für die Bestimmung des objektiven Verkehrswertes unbeachtlicher Spekulationspreis anzusehen ist (BFH-Urteil vom 2. März 1989 IV R 201/85, BFH/NV 1990, 88, unter 2.).

    Daher hat der BFH im Urteil in BFH/NV 1990, 88 entschieden, daß eine spätere Änderung des baurechtlichen Nutzungsgrades eines Grundstücks infolge einer zuvor "nicht bekannten Sinnesänderung der Gemeinde" nicht auf den Entnahmezeitpunkt zurückwirkt.

  • BFH, 31.08.2006 - IV R 53/04

    Erhöhung eines Betriebsaufgabegewinns durch Zahlungen auf Grund einer

    Eine spätere Änderung der baurechtlichen Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks infolge eines zuvor nicht bekannten Sinneswandels der Gemeinde könne nicht auf den Betriebsaufgabezeitpunkt zurückwirken (Senatsurteil vom 2. März 1989 IV R 201/85, BFH/NV 1990, 88).

    Nichts anderes gilt für die Bezugnahme auf das Urteil des Senats in BFH/NV 1990, 88, das zudem vor der Entscheidung des Großen Senats in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897 ergangen ist.

  • BFH, 18.08.2005 - IV R 9/04

    Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns und Zeitpunkt einer Betriebsaufgabe bei

    Dennoch konnte sich am Markt bereits auf diesen Beschluss die sichere Erwartung gründen, dass nicht nur ein Teil, sondern auch der größere Rest des strittigen Grundstücks zu Bauerwartungsland i.S. von § 4 Abs. 2 der Wertermittlungsverordnung --WertV-- (vgl. dazu die BFH-Urteile vom 1. April 1998 X R 150/95, BFHE 186, 70, BStBl II 1998, 569, unter 2.d, und vom 2. März 1989 IV R 201/85, BFH/NV 1990, 88; Kleiber/Simon/Weyers, Verkehrswertermittlung von Grundstücken, 4. Aufl., 2002, § 4 WertV Rn. 145; Köhne, Landwirtschaftliche Taxationslehre, 3. Aufl., S. 112) werden würde.
  • FG Münster, 15.05.2002 - 7 K 1486/00

    Unzureichende Sachverhaltsaufklärung durch das Finanzamt

    Zum einen ist der Verkaufspreis zwar eine wertbegründende Tatsache, da durch einen zeitnah erzielten Kaufpreis auf den Verkehrswert geschlossen werden kann (BFH-Urteil vom 02.03.1989 IV R 201/85, BFH/NV 1990, 88).
  • BFH, 21.11.2000 - IV B 153/99

    Quotelung des Freibetrages - Verfassungswidrige Regelung - Grundsätzliche

    f) Aus demselben Grund weicht das FG auch nicht von den BFH-Urteilen vom 2. März 1989 IV R 201/85 (BFH/NV 1990, 88) und vom 1. April 1998 X R 150/95 (BFHE 186, 70, BStBl II 1998, 569) ab.
  • BFH, 12.12.1991 - IV R 53/90

    Zur Berechnung des gemeinen Werts verpachteter landwirtschaftlicher Grundstücke

    Die Höhe des gemeinen Wertes bestimmt sich gemäß § 1 des Bewertungsgesetzes (BewG) nach den allgemeinen Bewertungsvorschriften (§§ 2 bis 16 BewG), weil das EStG insoweit keine eigenen Regelungen enthält (BFH-Urteile vom 19. Januar 1978 IV R 61/73, BFHE 124, 327, BStBl II 1978, 295; vom 2. März 1989 IV R 201/85, BFH/NV 1990, 88, und vom 2. Februar 1990 III R 173/86, BFHE 159, 505, BStBl II 1990, 497, m. w. N.).
  • BFH, 10.09.1991 - VIII R 26/87

    Anforderungen an Aufgabe des Gewerbebetriebs nach dem Einkommensteuergesetz

    Bei der Ermittlung des gemeinen Werts, den die Betriebsgrundstücke zum Betriebsaufgabezeitpunkt hatten, kann ein Gutachten des Gutachterausschusses unter Heranziehung geeigneter Vergleichswerte aus der Kaufpreissammlung (§§ 192 f. des Baugesetzbuches, §§ 3 f. der Wertermittlungsverordnung) ein wichtiges Erkenntnismittel sein, ohne jedoch für das FG eine verbindliche Aussage darzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1989 IV R 201/85, BFH/NV 1990, 88, Rößler / Langer / Simon / Kleiber, Schätzung und Ermittlung von Grundstückswerten, 6. Aufl., S. 34).
  • FG Baden-Württemberg, 15.11.2002 - 12 K 37/02

    Zeitpunkt der Entstehung eines Grundstücksveräußerungsgewinns bei Verzicht des

    Die Beteiligten haben eine Nichtausübung der vertraglichen Rechte (für die Zukunft) nach dem Inhalt der Vereinbarung vom 27.07.1999 vereinbart statt, wie das FA zu Unrecht meint, den Vertrag vom 14.12.1988 auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses rückabzuwickeln (vgl. BFH Urteil vom 30.11.1994 XI R 84/92, BFH/NV 1995, 665; Beschluss vom 10.07.1996 II B 139/95, BFH/NV 1997, 61; zu Ungewissen, sich in der Zukunft erst realisierenden Wertumständen vgl. BFH Urteil vom 02.03.1989 IV R 201/85, BFH/NV 1990, 88).
  • FG Düsseldorf, 24.11.2005 - 12 K 6851/02

    Land- und Forstwirtschaft; Betriebsaufgabe; Verkehrswert; Grund und Boden;

    Bei der Ermittlung des gemeinen Werts, den die Betriebsgrundstücke zum Betriebsaufgabezeitpunkt hatten, kann ein Gutachten des Gutachterausschusses unter Heranziehung geeigneter Vergleichswerte aus der Kaufpreissammlung §§ 192 f. des Baugesetzbuches (BauGB), §§ 3 f. der Wertermittlungsverordnung) ein wichtiges Erkenntnismittel sein, ohne jedoch für das Finanzgericht (FG) eine verbindliche Aussage darzustellen (vgl. BFH-Urteile vom 2.3.1989 IV R 201/85, BFH/NV 1990, 88, und vom 10.9.1991 VIII R 26/87, Rößler/Langer/ Simon/Kleiber, Schätzung und Ermittlung von Grundstückswerten, 6.Aufl., S.34).
  • BFH, 30.04.1996 - X B 41/96

    Anforderungen an die Ermittlung des Aufgabegewinns

    Hiervon geht auch das BFH- Urteil vom 2. März 1989 IV R 201/85 (BFH/NV 1990, 88) aus, auf welches sich die Antragsteller berufen.
  • FG München, 17.02.1998 - 7 V 3338/97

    Streit über die Höhe eines betrieblichen Aufgabegewinns; Veräußerung der Anteile

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