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Rechtsprechung
   BFH, 08.05.1990 - VII B 173/89   

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https://dejure.org/1990,3747
BFH, 08.05.1990 - VII B 173/89 (https://dejure.org/1990,3747)
BFH, Entscheidung vom 08.05.1990 - VII B 173/89 (https://dejure.org/1990,3747)
BFH, Entscheidung vom 08. Mai 1990 - VII B 173/89 (https://dejure.org/1990,3747)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 34 § 69
    Eingeschränkte Haftung des AG-Vorstandsvorsitzenden für Umsatzsteuerrückstände bei Bestellung eines Prokuristen für steuerliche Belange

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.07.1987 - VII R 162/84

    Anforderungen an die Ermessensausübung des Finanzamtes - Überprüfbarkeit der

    Auszug aus BFH, 08.05.1990 - VII B 173/89
    »Im PKH-Verfahren: Zur (wesentlich eingeschränkten Möglichkeit der) Haftung eines Vorstandsvorsitzenden einer AG für Umsatzsteuerrückstände, wenn für die steuerlichen Belange (Ressort Finanzen und Rechnungswesen) ein Prokurist (gleichzeitig Generalbevollmächtigter der AG) durch den Aufsichtsrat bestellt war und ab Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten in der Erklärung von Steuern dem Prokuristen ein zusätzlicher Mitarbeiter zur Überwachung zur Seite gestellt worden war (vgl. BFH vom 26.4.1984 - V R 128/79 - und vom 2.7.1987 - VII R 162/84 -).«.

    Es ist daher bei der hier gebotenen summarischen Beurteilung zweifelhaft, ob dem Kläger hinsichtlich der unrichtigen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und der unzureichenden Umsatzsteuervorauszahlung für Januar 1985 trotz Beistellung dieses zusätzlichen Mitarbeiters noch ein auf grober Fahrlässigkeit (vgl. § 69 Satz 1 AO 1977 ) beruhendes Überwachungsverschulden angelastet werden kann (vgl. hierzu das Urteil des BEH vom 2. Juli 1987 - VII R 162/84 -, BFH/NV 1988, 221 unter Ziff. II Nr. 1).

  • BFH, 26.04.1984 - V R 128/79

    GmbH - Haftung - Geschäftsführung

    Auszug aus BFH, 08.05.1990 - VII B 173/89
    »Im PKH-Verfahren: Zur (wesentlich eingeschränkten Möglichkeit der) Haftung eines Vorstandsvorsitzenden einer AG für Umsatzsteuerrückstände, wenn für die steuerlichen Belange (Ressort Finanzen und Rechnungswesen) ein Prokurist (gleichzeitig Generalbevollmächtigter der AG) durch den Aufsichtsrat bestellt war und ab Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten in der Erklärung von Steuern dem Prokuristen ein zusätzlicher Mitarbeiter zur Überwachung zur Seite gestellt worden war (vgl. BFH vom 26.4.1984 - V R 128/79 - und vom 2.7.1987 - VII R 162/84 -).«.

    War aber - wovon wegen Fehlens anderweitiger Anhaltspunkte auszugehen ist - die Kompetenzverteilung in schriftlicher Form erfolgt, so war sie jedenfalls solange verbindlich und damit hinsichtlich der steuerlichen Angelegenheiten verantwortungszuweisend, als Unregelmäßigkeiten in der Erklärung der Steuern oder der Erfüllung der Steuerschulden durch den Leiter der Finanzabteilung der AG nicht zu besorgen waren (Urteil des BFH vom 26. April 1984 - V R 128/79 -, BFHE 141, 443 = BStBl II 1984, 776 unter Ziff. 2 Buchst. d und f.).

  • BFH, 16.04.1985 - VII R 132/80

    Haftung eines Geschäftsführers wegen schuldhafter Pflichtverletzung hinsichtlich

    Auszug aus BFH, 08.05.1990 - VII B 173/89
    Das FG beruft sich hierfür u.a. auf das Urteil des BFH vom 16. April 1985 - VII R 132/80 - (BFH/NV 1987, 273).
  • BFH, 25.03.1986 - III B 5/86

    Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Gründe - Abweisung der Klage durch

    Auszug aus BFH, 08.05.1990 - VII B 173/89
    Die hier gebotene summarische Prüfung (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. März 1986 - III B 5-6/86 -, BFHE 146, 223 = BStBl II 1986, 526 ) der Erfolgsaussichten des Klagebegehrens ergibt Folgendes:.
  • BFH, 05.03.1998 - VII B 36/97

    Geschäftsführerhaftung: erforderliche Überwachungsmaßnahmen

    Mangelhaftes Überwachen der zur Pflichterfüllung herangezogenen Personen hat der Senat regelmäßig als grob fahrlässige Pflichtverletzung ("Überwachungsverschulden") eingestuft, wenn er auch betont hat, daß die Entscheidung, welche Überwachungsmaßnahmen von einem Geschäftsführer zu treffen sind, wenn er die Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten auf andere überträgt, weitgehend von den Umständen des Einzelfalls abhängt (vgl. Entscheidungen des Senats vom 5. März 1985 VII R 134/80, BFH/NV 1986, 61; vom 16. April 1985 VII R 132/80, BFH/NV 1987, 273; vom 7. Mai 1985 VII R 111/78, BFH/NV 1987, 210; vom 11. November 1986 VII R 201/83, BFH/NV 1987, 212; vom 2. Juli 1987 VII R 162/84, BFH/NV 1988, 220; vom 10. Mai 1988 VII R 24/85, BFH/NV 1989, 72; vom 25. April 1989 VII S 15/89, BFH/NV 1989, 757; vom 8. Mai 1990 VII B 173/79, BFH/NV 1991, 12; vom 29. Mai 1990 VII R 81/89, BFH/NV 1991, 283, und in BFHE 175, 509, BStBl II 1995, 278).
  • FG Berlin, 22.10.2001 - 9 K 2460/00

    Zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers

    So beginnt bei verspäteter Abgabe von Steuererklärungen (1. Alternative) der für die Berechnung der Tilgungsquote maßgebliche Haftungszeitraum mit der fiktiven Fälligkeit der verspätet festgesetzten Steuerschuld und endet bei einem Wechsel der Geschäftsführer mit dessen Abberufung oder Amtsniederlegung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 8. Mai 1990 VII B 173/89, BFH/NV 1991, 12).
  • FG Köln, 10.05.2001 - 15 K 3417/93

    Gesellschafterhaftung für rückständige Umsatzsteuer einer ehemaligen GmbH & Co.

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  • FG Sachsen, 22.06.2005 - 5 K 207/01

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Umsatzsteuervoranmeldungen und

    Ende des Haftungszeitraum ist der Zeitpunkt, in dem der Geschäftsführer seine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Steuerschuldnerin und damit die Möglichkeit die steuerlichen Pflichten doch noch zu erfüllen, verliert (vgl. BFH-Beschluss v. 08. Mai 1990 VII B 173/89, BFH/NV 1991, 12).
  • FG Sachsen, 22.06.2005 - 5 K 2075/01
    Ende des Haftungszeitraum ist der Zeitpunkt, in dem der Geschäftsführer seine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Steuerschuldnerin und damit die Möglichkeit die steuerlichen Pflichten doch noch zu erfüllen, verliert (vgl. BFH-Beschluss v. 08. Mai 1990 VII B 173/89, BFH/NV 1991, 12).
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Rechtsprechung
   BFH, 08.05.1990 - VII B 173/79   

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https://dejure.org/1990,7914
BFH, 08.05.1990 - VII B 173/79 (https://dejure.org/1990,7914)
BFH, Entscheidung vom 08.05.1990 - VII B 173/79 (https://dejure.org/1990,7914)
BFH, Entscheidung vom 08. Mai 1990 - VII B 173/79 (https://dejure.org/1990,7914)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der ordnungsgemäßen Wahrnehmung steuerlicher Angelegenheiten - Unterlassene Überprüfung der eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen und deren Begleichung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 12
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.04.1984 - V R 128/79

    GmbH - Haftung - Geschäftsführung

    Auszug aus BFH, 08.05.1990 - VII B 173/79
    War aber - wovon wegen Fehlens anderweitiger Anhaltspunkte auszugehen ist - die Kompetenzverteilung in schriftlicher Form erfolgt, so war sie jedenfalls solange verbindlich und damit hinsichtlich der steuerlichen Angelegenheiten verantwortungszuweisend, als Unregelmäßigkeiten in der Erklärung der Steuern oder der Erfüllung der Steuerschulden durch den Leiter der Finanzabteilung der AG nicht zu besorgen waren (Urteil des BFH vom 26. April 1984 V R 128/79, BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776 unter Ziff. 2 Buchst. d und f).
  • BFH, 16.04.1985 - VII R 132/80

    Haftung eines Geschäftsführers wegen schuldhafter Pflichtverletzung hinsichtlich

    Auszug aus BFH, 08.05.1990 - VII B 173/79
    Das FG beruft sich hierfür u. a. auf das Urteil des BFH vom 16. April 1985 VII R 132/80 (BFH/NV 1987, 273).
  • BFH, 02.07.1987 - VII R 162/84

    Anforderungen an die Ermessensausübung des Finanzamtes - Überprüfbarkeit der

    Auszug aus BFH, 08.05.1990 - VII B 173/79
    Es ist daher bei der hier gebotenen summarischen Beurteilung zweifelhaft, ob dem Kläger hinsichtlich der unrichtigen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und der unzureichenden Umsatzsteuervorauszahlung für Januar 1985 trotz Beistellung dieses zusätzlichen Mitarbeiters noch ein auf grober Fahrlässigkeit (vgl. § 69 Satz 1 AO 1977) beruhendes Überwachungsverschulden angelastet werden kann (vgl. hierzu das Urteil des BFH vom 2. Juli 1987 VII R 162/84, BFH/NV 1988, 221 unter Ziff. II Nr. 1).
  • BFH, 25.03.1986 - III B 5/86

    Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Gründe - Abweisung der Klage durch

    Auszug aus BFH, 08.05.1990 - VII B 173/79
    Die hier gebotene summarische Prüfung (vgl. Beschluß des BFH vom 25. März 1986 III B 5-6/86, BFHE 146, 223, BStBl II 1986, 526) der Erfolgsaussichten des Klagebegehrens ergibt folgendes:.
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   BFH, 27.04.1990 - VI R 95/86   

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https://dejure.org/1990,22032
BFH, 27.04.1990 - VI R 95/86 (https://dejure.org/1990,22032)
BFH, Entscheidung vom 27.04.1990 - VI R 95/86 (https://dejure.org/1990,22032)
BFH, Entscheidung vom 27. April 1990 - VI R 95/86 (https://dejure.org/1990,22032)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,22032) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 12
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 15.12.1989 - VI R 151/86

    Keine Hemmung der Festsetzungsfrist in bezug auf den Einkommensteueranspruch

    Auszug aus BFH, 27.04.1990 - VI R 95/86
    BFH-Urteil vom 15. Dezember 1989 VI R 151/86.
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