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   BFH, 07.08.1990 - X B 48, 49/90, X B 48/90, X B 49/90   

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BFH, 07.08.1990 - X B 48, 49/90, X B 48/90, X B 49/90 (https://dejure.org/1990,15609)
BFH, Entscheidung vom 07.08.1990 - X B 48, 49/90, X B 48/90, X B 49/90 (https://dejure.org/1990,15609)
BFH, Entscheidung vom 07. August 1990 - X B 48, 49/90, X B 48/90, X B 49/90 (https://dejure.org/1990,15609)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 184
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.05.1988 - X B 185/87

    Hinreichende Erfolgsaussichten als Voraussetzung für die Gewährung von

    Auszug aus BFH, 07.08.1990 - X B 48/90
    Insbesondere in Schätzungsfällen darf im allgemeinen nicht durch eine abschließende Würdigung der Umstände die Endentscheidung vorweggenommen und der Antragsteller dadurch gehindert werden, seine Rechte in vollem Umfang wahrzunehmen (vgl. Beschluß des Senats vom 18. Mai 1988 X B 185/87, BFH/NV 1988, 731, m. w. N.).
  • BFH, 25.03.1986 - III B 6/85

    Ernstliche Zweifelhaftigkeit - Einkommensteuerbescheid - Folgebescheid -

    Auszug aus BFH, 07.08.1990 - X B 48/90
    Letztere Voraussetzung für die Gewährung von PKH ist erfüllt, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. März 1986 III B 6/85, BFHE 146, 225, BStBl II 1986, 477).
  • BFH, 07.04.1989 - VI B 70/88

    Anforderungen an den summarischen Prüfungsumfang zur Gewährung von

    Auszug aus BFH, 07.08.1990 - X B 48/90
    Dies schließt nicht aus, daß das Gericht die Möglichkeit einer Beweisführung dann für ganz unwahrscheinlich hält, wenn das FA für die Richtigkeit des von ihm angenommenen Sachverhalts konkrete Tatsachen und Schlußfolgerungen benennt und der Steuerpflichtige dies lediglich pauschal bestreitet (BFH-Beschluß vom 7. April 1989 VI B 70/88, BFH/NV 1989, 662).
  • BFH, 05.02.1993 - VIII B 103/92

    Ermittlung der Höhe der Besteuerungsgrundlagen durch Schätzung - Darlegung der

    Dies schließt indessen nicht aus, daß das Gericht die Möglichkeit einer Beweisführung dann für völlig unwahrscheinlich hält, wenn der Steuerpflichtige den der Schätzung zugrunde-liegenden konkreten Tatsachen und Schlußfolgerungen lediglich pauschal entgegentritt oder er keinen Versuch unternimmt, in Erfüllung der ihm obliegenden Mitwirkungspflicht zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Februar 1991 X B 184/90, BFH/NV 1991, 405, und vom 7. August 1990 X B 48, 49/90, BFH/NV 1991, 184).
  • BFH, 07.07.1994 - VIII S 1/94

    Unwahrscheinliches Obsiegen in Verbindung mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe

    Bei summarischer Prüfung ist auch keine Abweichung des FG von der umfangreichen BFH-Rechtsprechung (vgl. zunächst Tipke/Kruse, Abgabenordnung -- Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 14. Aufl., § 162 AO 1977 Anm. 6 m. w. N.) zur Schätzungsbefugnis gegeben, wenn der Steuerpflichtige -- wie hier die Klägerin -- die Mitwirkungspflicht im Besteuerungs- wie finanzgerichtlichen Verfahren anhaltend verletzt und sich im wesentlichen darauf beschränkt hat, die vom FA herangezogenen Schätzungsgrundlagen zu bestreiten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. April 1989 VI B 70/88, BFH/NV 1989, 662; vom 7. August 1990 X B 48, 49/90, BFH/NV 1991, 184, und vom 5. Februar 1993 VIII B 103/92, BFH/NV 1993, 352).
  • BFH, 29.12.1998 - III B 90/98

    Prozeßkostenhilfe - Einkommensteuerfestsetzung - Freie Mitarbeit - Werbungskosten

    Das ist anzunehmen, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seines Sachvortrags und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Februar 1987 III B 169, 170/86, BFH/NV 1987, 322, und vom 7. August 1990 X B 48, 49/90, BFH/NV 1991, 184).
  • BFH, 17.01.1994 - X B 154/93
    Hat der Steuerpflichtige die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten zur Aufklärung des Sachverhalts nicht erfüllt, kommt PKH regelmäßig nicht in Betracht (BFH, Beschlüsse vom 17. Juli 1989 X B 39/89, BFH/NV 1990, 551; vom 7. August 1990 X B 48, 49/90, BFH/NV 1991, 184).
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Rechtsprechung
   BFH, 07.08.1990 - III S 2/90   

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https://dejure.org/1990,14916
BFH, 07.08.1990 - III S 2/90 (https://dejure.org/1990,14916)
BFH, Entscheidung vom 07.08.1990 - III S 2/90 (https://dejure.org/1990,14916)
BFH, Entscheidung vom 07. August 1990 - III S 2/90 (https://dejure.org/1990,14916)
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  • BFH/NV 1991, 184
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