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Rechtsprechung
   BFH, 14.09.1990 - III B 96/89   

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https://dejure.org/1990,22114
BFH, 14.09.1990 - III B 96/89 (https://dejure.org/1990,22114)
BFH, Entscheidung vom 14.09.1990 - III B 96/89 (https://dejure.org/1990,22114)
BFH, Entscheidung vom 14. September 1990 - III B 96/89 (https://dejure.org/1990,22114)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 259
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.12.1986 - III R 54/82

    Investitionszulage - Errichtung eines Gebäudes - Baugesuch - Identität -

    Auszug aus BFH, 14.09.1990 - III B 96/89
    Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) übersieht insbesondere --im Zusammenhang mit ihrer Divergenzrüge--, daß das Finanzgericht (FG) die vom Bundesfinanzhof im Urteil vom 18.Dezember 1986 III R 54/82 (BFHE 148, 570, BStBl II 1987, 454 [BFH 18.12.1986 - III R 54/82]) entwickelten Rechtsgrundsätze auf den Streitfall angewendet hat.
  • BFH, 23.06.1999 - IV B 13/99

    Mehrgewinnverteilung bei Mitunternehmerschaft

    Befaßt sich das FG nicht mit einer Rechtsfrage, zu der der BFH einen Rechtssatz aufgestellt hat, weil es die Entscheidung des BFH nicht in seine Überlegungen einbezieht oder für nicht entscheidungserheblich hält, so liegt eine Abweichung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO selbst dann nicht vor, wenn die Nichtberücksichtigung der BFH-Entscheidung zu einer unzutreffenden Entscheidung des Streitfalls führt (BFH-Urteil vom 22. Juli 1971 V B 15/71, BFHE 103, 44, BStBl II 1971, 774; BFH-Beschluß vom 14. September 1990 III B 96/89, BFH/NV 1991, 259; Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 17).
  • BFH, 03.07.1998 - III B 37/98

    Unterhaltsleistungen an Angehörige; Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen

    Eine möglicherweise im Einzelfall unzutreffende Würdigung der konkreten Umstände, die zu einem von einer bestimmten Entscheidung des BFH abweichenden Ergebnis gelangt, begründet überdies keine Divergenz i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 14. September 1990 III B 96/89, BFH/NV 1991, 259).
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Rechtsprechung
   BFH, 25.05.1990 - X B 162/89   

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https://dejure.org/1990,22044
BFH, 25.05.1990 - X B 162/89 (https://dejure.org/1990,22044)
BFH, Entscheidung vom 25.05.1990 - X B 162/89 (https://dejure.org/1990,22044)
BFH, Entscheidung vom 25. Mai 1990 - X B 162/89 (https://dejure.org/1990,22044)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 259
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.04.1989 - I B 60/88

    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - OHG - Vertretungsberechtigung

    Auszug aus BFH, 25.05.1990 - X B 162/89
    88, BFHE 157, 17, [BFH 26.04.1989 - I B 60/88] BStBl II 1989, 701 [BFH 26.04.1989 - I B 60/88] m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 20.08.1990 - IX B 309/89   

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https://dejure.org/1990,16338
BFH, 20.08.1990 - IX B 309/89 (https://dejure.org/1990,16338)
BFH, Entscheidung vom 20.08.1990 - IX B 309/89 (https://dejure.org/1990,16338)
BFH, Entscheidung vom 20. August 1990 - IX B 309/89 (https://dejure.org/1990,16338)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Postulationsfähigkeit eines Steuerberaters vor dem Bundesfinanzhof nach dem Beschluß eines Finanzgerichts zur Bestellung eines Bevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 259
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.04.1989 - IX B 22/88

    Bestehen einer Postulationsfähigkeit eines Steuerberaters zur Einlegung von

    Auszug aus BFH, 20.08.1990 - IX B 309/89
    Die hiergegen vom Kläger eingelegte Beschwerde hat der erkennende Senat mit Beschluß vom 11. April 1989 IX B 22/88 (BFH/NV 1989, 796) als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 12.02.1986 - IV B 54/85

    Zwischenrechtsstreit über die Bestellung eines Bevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 20.08.1990 - IX B 309/89
    Denn dadurch hat der Kläger die Postulationsfähigkeit in dem vorliegenden Verfahren verloren (vgl. BFH-Beschluß vom 12. Februar 1986 IV B 54/85, BFH/NV 1986, 616, Ziff. 3a der Gründe; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 13. Aufl., § 62 FGO, Tzn. 2 und 4).
  • BFH, 24.04.1975 - VI R 210/74

    Bestellung eines Bevollmächtigten - Prozeßbevollmächtigter - Einlegung der

    Auszug aus BFH, 20.08.1990 - IX B 309/89
    Der Verlust der Postulationsfähigkeit erstreckt sich auch auf die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde, die gem. § 115 Abs. 3 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bei dem FG einzulegen war (vgl. BFH-Beschluß vom 24. April 1975 VI R 210/74, BFHE 115, 423, BStBl II 1975, 672 - zur Revision - und Gräber / Koch, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 2. Aufl., § 62, Anm. 40).
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Rechtsprechung
   BFH, 02.10.1990 - VIII R 11/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,22180
BFH, 02.10.1990 - VIII R 11/87 (https://dejure.org/1990,22180)
BFH, Entscheidung vom 02.10.1990 - VIII R 11/87 (https://dejure.org/1990,22180)
BFH, Entscheidung vom 02. Oktober 1990 - VIII R 11/87 (https://dejure.org/1990,22180)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 259
 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 30.01.2004 - IV B 81/02

    Notwendige Beiladung der nicht als Kl. auftretenden Miterben eines klagebefugten

    Enthält der Feststellungsbescheid die Feststellung eines Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils, betrifft ein Streit über die Rechtmäßigkeit dieser Feststellung den jeweiligen Mitunternehmer persönlich (BFH-Urteil vom 2. Oktober 1990 VIII R 11/87, BFH/NV 1991, 259).
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   BFH, 16.05.1990 - X B 90/90   

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https://dejure.org/1990,22104
BFH, 16.05.1990 - X B 90/90 (https://dejure.org/1990,22104)
BFH, Entscheidung vom 16.05.1990 - X B 90/90 (https://dejure.org/1990,22104)
BFH, Entscheidung vom 16. Mai 1990 - X B 90/90 (https://dejure.org/1990,22104)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 259
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 25.05.1988 - I B 16/88

    Kostenentscheidung - Isolierte Entscheidung - Beschwerde - Beseitigung

    Auszug aus BFH, 16.05.1990 - X B 90/90
    BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 1988 I B 16/88.
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