Weitere Entscheidung unten: BFH, 13.08.1990

Rechtsprechung
   BFH, 05.09.1990 - X B 150/89   

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https://dejure.org/1990,8274
BFH, 05.09.1990 - X B 150/89 (https://dejure.org/1990,8274)
BFH, Entscheidung vom 05.09.1990 - X B 150/89 (https://dejure.org/1990,8274)
BFH, Entscheidung vom 05. September 1990 - X B 150/89 (https://dejure.org/1990,8274)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde gestützt auf das Übergehen eines Beweisantrages als Verfahrensmangel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 329
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.01.1989 - IV B 113/87

    Verfassungsmäßigkeit des für die Entscheidung über die Zulässigkeit der

    Auszug aus BFH, 05.09.1990 - X B 150/89
    Denn es ist nicht Sache des Revisionsgerichts, sich die für die behaupteten Verfahrensmängel notwendigen Tatsachen aus den Prozeßakten herauszusuchen (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Januar 1989 IV B 113/87, BFH/NV 1990, 382, m.w.N.).
  • BFH, 26.02.1975 - II R 120/73

    Angriffsmittel - Verteidigungsmittel - Schluß der mündlichen Verhandlung -

    Auszug aus BFH, 05.09.1990 - X B 150/89
    Wird mit der Rüge mangelnde Sachaufklärung - hier: Übergehen eines Beweisantrages - geltend gemacht, so muß der Kläger u. a. darlegen, was das Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Februar 1975 II R 120/73, BFHE 115, 185, BStBl II 1975, 489) und weshalb die Vorentscheidung auf dem Fehlen dieses Beweisergebnisses beruhen könne (BFH-Urteil vom 14. Januar 1981 I R 133/79, BFHE 132, 508, BStBl II 1981, 443).
  • BFH, 14.01.1981 - I R 133/79

    Fristsetzung - Bezeichnung von Beweismitteln - Aufklärungsbedürftige Tatsache -

    Auszug aus BFH, 05.09.1990 - X B 150/89
    Wird mit der Rüge mangelnde Sachaufklärung - hier: Übergehen eines Beweisantrages - geltend gemacht, so muß der Kläger u. a. darlegen, was das Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Februar 1975 II R 120/73, BFHE 115, 185, BStBl II 1975, 489) und weshalb die Vorentscheidung auf dem Fehlen dieses Beweisergebnisses beruhen könne (BFH-Urteil vom 14. Januar 1981 I R 133/79, BFHE 132, 508, BStBl II 1981, 443).
  • BFH, 10.07.2002 - X B 170/00

    NZB; Verfahrensmängel, Verletzung des rechtlichen Gehörs, Übergehen von

    Deshalb muss der Beschwerdeführer in der Beschwerdeschrift das Beweisthema und das angebotene Beweismittel nennen und vortragen, zu welchem Ergebnis die Beweiserhebung voraussichtlich geführt hätte und inwiefern das angefochtene Urteil auf der unterlassenen Beweiserhebung beruhen kann (Beermann, a.a.O., § 115 FGO Rz. 151; Gräber/ Ruban, a.a.O., § 120 Anm. 40; Senatsbeschlüsse vom 5. September 1990 X B 150/89, BFH/NV 1991, 329, und vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238).
  • BFH, 09.11.2000 - IV R 1/00

    Nicht ordnungsgemäße Ladung

    Bloße Behauptungen reichen dazu nicht aus, weil es grundsätzlich nicht Aufgabe des Revisionsgerichts ist, die für die behaupteten Verfahrensmängel notwendigen Tatsachen den Prozessakten zu entnehmen (BFH-Beschlüsse vom 5. September 1990 X B 150/89, BFH/NV 1991, 329, und vom 16. November 1999 XI B 108/99, BFH/NV 2000, 475).
  • BFH, 16.11.1999 - XI B 108/99

    Ablehnung eines Vertagungsantrages

    Nicht genügend ist wie vorliegend die bloße Behauptung des Verfahrensmangels; es kann nicht dem Revisionsgericht überlassen bleiben, seinerseits den Prozeßakten die für die behaupteten Verfahrensmängel notwendigen Tatsachen zu entnehmen (BFH-Beschlüsse vom 5. September 1990 X B 150/89, BFH/NV 1991, 329; in BFH/NV 1993, 243).
  • BFH, 03.02.1995 - VIII B 97/94

    Zulässigkeit eines neuen tatsächlichen Vorbringens im Verfahren der

    Dazu hätte es der Darlegung des voraussichtlichen Beweisergebnisses sowie seiner Entscheidungserheblichkeit bedurft, wobei von der materiell-rechtlichen Auffassung des Finanzgerichts (FG) auszugehen war (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 5. September 1990 X B 150/89, BFH/NV 1991, 329, und vom 11. Februar 1991 V B 13/89, BFH/NV 1992, 669).
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Rechtsprechung
   BFH, 13.08.1990 - IV S 8/90   

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https://dejure.org/1990,11016
BFH, 13.08.1990 - IV S 8/90 (https://dejure.org/1990,11016)
BFH, Entscheidung vom 13.08.1990 - IV S 8/90 (https://dejure.org/1990,11016)
BFH, Entscheidung vom 13. August 1990 - IV S 8/90 (https://dejure.org/1990,11016)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der für die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes vorausgesetzten "ernstlichen Zweifel" an dessen Rechtmäßigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 329
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 29.03.1974 - III B 43/73

    Aussetzung der Vollziehung - Beschwerde - Beschluß - Zurückweisung - Revision -

    Auszug aus BFH, 13.08.1990 - IV S 8/90
    Wird der angefochtene Verwaltungsakt unanfechtbar, können ernstliche Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit nicht mehr bestehen (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. März 1974 III B 43/73, BFHE 112, 239, BStBl II 1974, 463).
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