Weitere Entscheidung unten: BFH, 24.10.1990

Rechtsprechung
   BFH, 14.11.1990 - X R 145/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2831
BFH, 14.11.1990 - X R 145/87 (https://dejure.org/1990,2831)
BFH, Entscheidung vom 14.11.1990 - X R 145/87 (https://dejure.org/1990,2831)
BFH, Entscheidung vom 14. November 1990 - X R 145/87 (https://dejure.org/1990,2831)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2831) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besteuerung des Aufgabegewinns aus einem Räumungsverkauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 08.03.1988 - VII R 34/85

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 145/87
    Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs kann schon deswegen keinen Erfolg haben, weil die Klägerin nicht dargelegt hat, daß sie und ihr verstorbener Ehemann die prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hätten, um sich in dem von ihnen für geboten erachteten Umfang rechtliches Gehör zu verschaffen (ständige Rechtsprechung, z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. März 1988 VII R 34/85, BFH/NV 1988, 792).
  • BFH, 03.03.1988 - IV R 212/85

    Veräußerung eines Betriebes durch Übertragung aller wesentlichen Grundlagen des

    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 145/87
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 12. März 1964 IV 107/63 U, BFHE 79, 476, BStBl III 1964, 406; vom 25. Juni 1970 IV 350/64, BFHE 99, 479, BStBl II 1970, 719; vom 3. März 1988 IV R 212/85, BFH/NV 1988, 558) können Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens anläßlich einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe nicht mit der Absicht in das Privatvermögen überführt werden, sie bei sich bietender Gelegenheit zu veräußern.
  • BFH, 29.11.1988 - VIII R 316/82

    Gewinn aus einem Räumungsverkauf kein Aufgabegewinn

    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 145/87
    Der VIII. Senat des BFH hat mit Urteil vom 29. November 1988 VIII R 316/82 (BFHE 156, 408, BStBl II 1989, 602) entschieden, daß die Veräußerung von Waren nicht zum begünstigten Aufgabegewinn gehöre, wenn die Waren wie im bisherigen laufenden Betrieb an den bisherigen Kundenkreis veräußert und insoweit die bisherige geschäftliche Tätigkeit fortgesetzt werde; nicht zum begünstigten Aufgabegewinn gehöre der Gewinn aus einem Räumungsverkauf im Rahmen einer Betriebsaufgabe.
  • BFH, 12.03.1964 - IV 107/63 U

    Wahlmöglichkeit bei der Betriebseinstellung, ob das bisherige Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 145/87
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 12. März 1964 IV 107/63 U, BFHE 79, 476, BStBl III 1964, 406; vom 25. Juni 1970 IV 350/64, BFHE 99, 479, BStBl II 1970, 719; vom 3. März 1988 IV R 212/85, BFH/NV 1988, 558) können Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens anläßlich einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe nicht mit der Absicht in das Privatvermögen überführt werden, sie bei sich bietender Gelegenheit zu veräußern.
  • BFH, 03.02.1982 - VII R 101/79

    Versagung rechtlichen Gehörs - Revisionsverfahren - Verfahrensrüge -

    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 145/87
    Wird mit der Revision die Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt, ist weiterhin erforderlich, daß der Beteiligte im einzelnen darlegt, wozu er sich infolge dieser Verletzung nicht hat äußern können und was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (BFH-Urteil vom 3. Februar 1982 VII R 101/79, BFHE 135, 167, BStBl II 1982, 355).
  • BFH, 17.10.1979 - I R 247/78

    Unsachliches Verhalten eines Richters - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 145/87
    Hatte der Beteiligte von einem Mangel Kenntnis, mußte er ihn in der (nächsten) mündlichen Verhandlung rügen; anderenfalls kann er ihn nicht als absoluten Revisionsgrund geltend machen (BFH-Urteil vom 17. Oktober 1979 I R 247/78, BFHE 129, 524, BStBl II 1980, 299).
  • BFH, 25.06.1970 - IV 350/64

    Tarifbegünstigte Betriebsaufgabe - Liquidation des Unternehmens - Tatsächliche

    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 145/87
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 12. März 1964 IV 107/63 U, BFHE 79, 476, BStBl III 1964, 406; vom 25. Juni 1970 IV 350/64, BFHE 99, 479, BStBl II 1970, 719; vom 3. März 1988 IV R 212/85, BFH/NV 1988, 558) können Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens anläßlich einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe nicht mit der Absicht in das Privatvermögen überführt werden, sie bei sich bietender Gelegenheit zu veräußern.
  • FG Rheinland-Pfalz, 09.03.1987 - 5 K 126/86
    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 145/87
    Das Urteil des FG ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1987, 404.
  • BFH, 09.09.2005 - I B 40/05

    Verfahrensmängel; Rügeverzicht

    Dasselbe gilt hinsichtlich der Rüge der Verletzung der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (BFH-Beschluss vom 25. November 1992 II B 169/91, BFH/NV 1993, 258; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 101), und soweit die Klägerin die Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 119 Nr. 3 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) infolge der Nichtverlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung rügt (vgl. BFH-Beschluss vom 14. November 1990 X R 145/87, BFH/NV 1991, 373; Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz. 15).
  • FG Düsseldorf, 20.03.2003 - 15 K 1835/00

    Pensionszusage; Kommanditist; Altzusage; Passivierungswahlrecht; Abfindung;

    Gleiches gilt für Gewinne aus einem Räumungsverkauf (Urteil des BFH vom 14.11.1990 X R 145/87, BFH/NV 1991, 373; vgl. H 139 Abs. 9 EStR Stichwort "Räumungsverkauf"), aus der Aufgabe eines gewerblichen Grundstückshandels (Urteil des BFH vom 25.01.1995 X R 76-77/92, BStBl II 1995, 388) und aus der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen (Urteil des BFH vom 25.07.2001 X R 55/97, BStBl II 2001, 809, Schmidt-Wacker, EStG, 21. Auflage, § 16 Rdnr. 342).
  • FG München, 22.10.2002 - 6 K 880/02

    Abgrenzung laufender Gewinn und Aufgabegewinn bei Räumungsverkauf

    Es stützt sich im Wesentlichen auf zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofes (29. November 1988 VIII R 316/82, BStBl II 602 und vom 14. November 1990 X R 145/87, BFH/NV 1991, 372).

    Dies ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (vgl. Urteile des BFH vom 29. November 1988 VIII R 316/82, BStBl II 1989, 602 und vom 14. November 1990 X R 145/87, BFH/NV 1991, 373).

  • BFH, 19.03.1993 - III R 79/91

    Verkauf einer Buchhandlung an eine GmbH - Behandlung eines Darlehenserlasses als

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteile vom 14. März 1990 I R 64/85, BFHE 161, 28, BStBl II 1990, 810, und I R 106/85, BFHE 161, 34, BStBl II 1990, 813; vom 24. Oktober 1990 X R 129/87, BFH/NV 1991, 372, und vom 18. Dezember 1990 VIII R 40/86, BFHE 163, 200, BStBl II 1991, 232) bestehe die Sanierungseignung auch dann, wenn der Forderungserlaß es einem Einzelunternehmer ermögliche, das von ihm betriebene Unternehmen aufzugeben, ohne von weiterbestehenden Schulden beeinträchtigt zu sein.
  • BFH, 14.12.2004 - XI R 36/02

    Betriebsaufgabe - steuerbegünstigter Aufgabegewinn

    Dementsprechend sind Gewinne aus der Veräußerung von zum Umlaufvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern während oder nach einer Betriebsaufgabe als laufender Gewinn zu behandeln, wenn sie sich als Fortsetzung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit darstellt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 201, 278, BStBl II 2003, 467; in BFHE 195, 402, BStBl II 2001, 809; vom 25. Januar 1995 X R 76-77/92, BFHE 176, 426, BStBl II 1995, 388, und vom 14. November 1990 X R 145/87, BFH/NV 1991, 373).
  • FG München, 06.12.2002 - 5 K 4177/99

    Qualifikation eines Gewinns, den die beiden einzigen Kommanditisten einer

    So ist der Gewinn aus einem Räumungsverkauf von Waren und Erzeugnissen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe als nichtbegünstigter laufender Gewinn anzusehen; die Umlaufgüter werden noch im Zuge der normalen Geschäftstätigkeit an den bisherigen Abnehmerkreis veräußert (BFH-Urteile vom 25. Juni 1970 IV 350/64, BFHE 99, 479 , BStBl II 1970, 719 ; vom 29. November 1988 VIII R 316/82, BFHE 156, 408 , BStBl II 1989, 602 ; vom 14. November 1990 X R 145/87, BFH/NV 1991, 373).
  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2012 - 14 K 2035/09

    Verkauf eines GmbH-Geschäftsanteils aus dem Umlaufvermögen einer KG kein Aufgabe-

    Allerdings macht es diese Einbeziehung davon abhängig, dass die Veräußerung im Rahmen der Aufgabe des Betriebs erfolgt (vgl. BFH-Urteil vom 14. November 1990 X R 145/87, BFH/NV 1991, 373).
  • FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 192/08

    Gewerbesteuerpflichtiger Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf des einzigen

  • FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 263/06

    Teilbestandskraft eines Feststellungsbescheides - Grundstück eines Bauträgers als

  • BFH, 25.11.1993 - IV R 19/92

    Erlös aus Edelmetallabfällen bei Aufgabe einer Zahnarztpraxis (§ 18 EStG )

  • BFH, 27.04.1993 - IX R 118/89

    Nutzungswert der Wohnung im eigenen Haus als Teil der Einkünfte aus Vermietung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 24.10.1990 - X R 129/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,10285
BFH, 24.10.1990 - X R 129/87 (https://dejure.org/1990,10285)
BFH, Entscheidung vom 24.10.1990 - X R 129/87 (https://dejure.org/1990,10285)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 1990 - X R 129/87 (https://dejure.org/1990,10285)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,10285) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 372
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.03.1990 - I R 106/85

    Sanierungseignung auch bei schuldenfreier Liquidation

    Auszug aus BFH, 24.10.1990 - X R 129/87
    Der I. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 14. März 1990 I R 106, 85, BFHE 161, 34, BStBl II 1990, 813 entschieden, daß diese Auslegung dem Wortlaut und dem Sinn des § 3 Nr. 66 EStG entspricht.
  • BFH, 04.04.1989 - VII R 12/87

    Voraussetzungen einer zulassungsfreien Revision

    Auszug aus BFH, 24.10.1990 - X R 129/87
    Insoweit enthält das Urteil einen materiell-rechtlichen Mangel, der auch ohne diesbezügliche Revisionsrüge von Amts wegen zu beachten ist (vgl. hierzu zuletzt BFH-Urteil vom 4. April 1989 VII R 12/87, BFH/NV 1989, 713, m. w. N.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 115 Rdnr. 27, § 119 Rdnr. 23, m w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht