Rechtsprechung
BFH, 14.11.1990 - X R 145/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Besteuerung des Aufgabegewinns aus einem Räumungsverkauf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1991, 373
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 08.03.1988 - VII R 34/85
Anforderungen an die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs
Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 145/87
Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs kann schon deswegen keinen Erfolg haben, weil die Klägerin nicht dargelegt hat, daß sie und ihr verstorbener Ehemann die prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hätten, um sich in dem von ihnen für geboten erachteten Umfang rechtliches Gehör zu verschaffen (ständige Rechtsprechung, z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. März 1988 VII R 34/85, BFH/NV 1988, 792). - BFH, 03.03.1988 - IV R 212/85
Veräußerung eines Betriebes durch Übertragung aller wesentlichen Grundlagen des …
Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 145/87
Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 12. März 1964 IV 107/63 U, BFHE 79, 476, BStBl III 1964, 406; vom 25. Juni 1970 IV 350/64, BFHE 99, 479, BStBl II 1970, 719; vom 3. März 1988 IV R 212/85, BFH/NV 1988, 558) können Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens anläßlich einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe nicht mit der Absicht in das Privatvermögen überführt werden, sie bei sich bietender Gelegenheit zu veräußern. - BFH, 29.11.1988 - VIII R 316/82
Gewinn aus einem Räumungsverkauf kein Aufgabegewinn
Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 145/87
Der VIII. Senat des BFH hat mit Urteil vom 29. November 1988 VIII R 316/82 (BFHE 156, 408, BStBl II 1989, 602) entschieden, daß die Veräußerung von Waren nicht zum begünstigten Aufgabegewinn gehöre, wenn die Waren wie im bisherigen laufenden Betrieb an den bisherigen Kundenkreis veräußert und insoweit die bisherige geschäftliche Tätigkeit fortgesetzt werde; nicht zum begünstigten Aufgabegewinn gehöre der Gewinn aus einem Räumungsverkauf im Rahmen einer Betriebsaufgabe.
- BFH, 12.03.1964 - IV 107/63 U
Wahlmöglichkeit bei der Betriebseinstellung, ob das bisherige Betriebsvermögen …
Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 145/87
Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 12. März 1964 IV 107/63 U, BFHE 79, 476, BStBl III 1964, 406; vom 25. Juni 1970 IV 350/64, BFHE 99, 479, BStBl II 1970, 719;… vom 3. März 1988 IV R 212/85, BFH/NV 1988, 558) können Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens anläßlich einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe nicht mit der Absicht in das Privatvermögen überführt werden, sie bei sich bietender Gelegenheit zu veräußern. - BFH, 03.02.1982 - VII R 101/79
Versagung rechtlichen Gehörs - Revisionsverfahren - Verfahrensrüge - …
Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 145/87
Wird mit der Revision die Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt, ist weiterhin erforderlich, daß der Beteiligte im einzelnen darlegt, wozu er sich infolge dieser Verletzung nicht hat äußern können und was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (BFH-Urteil vom 3. Februar 1982 VII R 101/79, BFHE 135, 167, BStBl II 1982, 355). - BFH, 17.10.1979 - I R 247/78
Unsachliches Verhalten eines Richters - Mündliche Verhandlung - …
Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 145/87
Hatte der Beteiligte von einem Mangel Kenntnis, mußte er ihn in der (nächsten) mündlichen Verhandlung rügen; anderenfalls kann er ihn nicht als absoluten Revisionsgrund geltend machen (BFH-Urteil vom 17. Oktober 1979 I R 247/78, BFHE 129, 524, BStBl II 1980, 299). - BFH, 25.06.1970 - IV 350/64
Tarifbegünstigte Betriebsaufgabe - Liquidation des Unternehmens - Tatsächliche …
Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 145/87
Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 12. März 1964 IV 107/63 U, BFHE 79, 476, BStBl III 1964, 406; vom 25. Juni 1970 IV 350/64, BFHE 99, 479, BStBl II 1970, 719;… vom 3. März 1988 IV R 212/85, BFH/NV 1988, 558) können Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens anläßlich einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe nicht mit der Absicht in das Privatvermögen überführt werden, sie bei sich bietender Gelegenheit zu veräußern. - FG Rheinland-Pfalz, 09.03.1987 - 5 K 126/86
Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 145/87
Das Urteil des FG ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1987, 404.
- BFH, 26.06.2007 - IV R 49/04
Flugzeugleasing und Gewerbesteuer
Es macht diese Einbeziehung nur davon abhängig, dass die Veräußerung im Rahmen der Aufgabe des Betriebs erfolgt (z.B. BFH-Urteile in BFHE 156, 408, BStBl II 1989, 602, und vom 14. November 1990 X R 145/87, BFH/NV 1991, 373). - BFH, 25.01.1995 - X R 76/92
Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerungsgewinn als laufender Gewinn
So ist der Gewinn aus einem Räumungsverkauf von Waren und Erzeugnissen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe als nichtbegünstigter laufender Gewinn anzusehen; die Umlaufgüter werden noch im Zuge der normalen Geschäftstätigkeit an den bisherigen Abnehmerkreis veräußert (BFH-Urteile vom 25. Juni 1970 IV 350/64, BFHE 99, 479, BStBl II 1970, 719; vom 29. November 1988 VIII R 316/82, BFHE 156, 408, BStBl II 1989, 602; vom 14. November 1990 X R 145/87, BFH/NV 1991, 373). - FG Baden-Württemberg, 23.03.1995 - 6 K 230/91
Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Art und Umfang der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 09.09.2005 - I B 40/05
Verfahrensmängel; Rügeverzicht
Dasselbe gilt hinsichtlich der Rüge der Verletzung der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (…BFH-Beschluss vom 25. November 1992 II B 169/91, BFH/NV 1993, 258;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 101), und soweit die Klägerin die Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 119 Nr. 3 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) infolge der Nichtverlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung rügt (vgl. BFH-Beschluss vom 14. November 1990 X R 145/87, BFH/NV 1991, 373;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz. 15). - FG Düsseldorf, 20.03.2003 - 15 K 1835/00
Pensionszusage; Kommanditist; Altzusage; Passivierungswahlrecht; Abfindung; …
Gleiches gilt für Gewinne aus einem Räumungsverkauf (Urteil des BFH vom 14.11.1990 X R 145/87, BFH/NV 1991, 373; vgl. H 139 Abs. 9 EStR Stichwort "Räumungsverkauf"), aus der Aufgabe eines gewerblichen Grundstückshandels (Urteil des BFH vom 25.01.1995 X R 76-77/92, BStBl II 1995, 388) und aus der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen (…Urteil des BFH vom 25.07.2001 X R 55/97, BStBl II 2001, 809, Schmidt-Wacker, EStG, 21. Auflage, § 16 Rdnr. 342). - FG München, 22.10.2002 - 6 K 880/02
Abgrenzung laufender Gewinn und Aufgabegewinn bei Räumungsverkauf
Es stützt sich im Wesentlichen auf zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofes (29. November 1988 VIII R 316/82, BStBl II 602 und vom 14. November 1990 X R 145/87, BFH/NV 1991, 372).Dies ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (vgl. Urteile des BFH vom 29. November 1988 VIII R 316/82, BStBl II 1989, 602 und vom 14. November 1990 X R 145/87, BFH/NV 1991, 373).
- BFH, 19.03.1993 - III R 79/91
Verkauf einer Buchhandlung an eine GmbH - Behandlung eines Darlehenserlasses als …
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteile vom 14. März 1990 I R 64/85, BFHE 161, 28, BStBl II 1990, 810, und I R 106/85, BFHE 161, 34, BStBl II 1990, 813; vom 24. Oktober 1990 X R 129/87, BFH/NV 1991, 372, und vom 18. Dezember 1990 VIII R 40/86, BFHE 163, 200, BStBl II 1991, 232) bestehe die Sanierungseignung auch dann, wenn der Forderungserlaß es einem Einzelunternehmer ermögliche, das von ihm betriebene Unternehmen aufzugeben, ohne von weiterbestehenden Schulden beeinträchtigt zu sein. - BFH, 14.12.2004 - XI R 36/02
Betriebsaufgabe - steuerbegünstigter Aufgabegewinn
Dementsprechend sind Gewinne aus der Veräußerung von zum Umlaufvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern während oder nach einer Betriebsaufgabe als laufender Gewinn zu behandeln, wenn sie sich als Fortsetzung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit darstellt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 201, 278, BStBl II 2003, 467; in BFHE 195, 402, BStBl II 2001, 809; vom 25. Januar 1995 X R 76-77/92, BFHE 176, 426, BStBl II 1995, 388, und vom 14. November 1990 X R 145/87, BFH/NV 1991, 373). - FG München, 06.12.2002 - 5 K 4177/99
Qualifikation eines Gewinns, den die beiden einzigen Kommanditisten einer …
So ist der Gewinn aus einem Räumungsverkauf von Waren und Erzeugnissen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe als nichtbegünstigter laufender Gewinn anzusehen; die Umlaufgüter werden noch im Zuge der normalen Geschäftstätigkeit an den bisherigen Abnehmerkreis veräußert (BFH-Urteile vom 25. Juni 1970 IV 350/64, BFHE 99, 479 , BStBl II 1970, 719 ; vom 29. November 1988 VIII R 316/82, BFHE 156, 408 , BStBl II 1989, 602 ; vom 14. November 1990 X R 145/87, BFH/NV 1991, 373). - FG Baden-Württemberg, 09.05.2012 - 14 K 2035/09
Verkauf eines GmbH-Geschäftsanteils aus dem Umlaufvermögen einer KG kein Aufgabe- …
Allerdings macht es diese Einbeziehung davon abhängig, dass die Veräußerung im Rahmen der Aufgabe des Betriebs erfolgt (vgl. BFH-Urteil vom 14. November 1990 X R 145/87, BFH/NV 1991, 373). - FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 192/08
Gewerbesteuerpflichtiger Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf des einzigen …
- FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 263/06
Teilbestandskraft eines Feststellungsbescheides - Grundstück eines Bauträgers als …
- BFH, 25.11.1993 - IV R 19/92
Erlös aus Edelmetallabfällen bei Aufgabe einer Zahnarztpraxis (§ 18 EStG )
- BFH, 27.04.1993 - IX R 118/89
Nutzungswert der Wohnung im eigenen Haus als Teil der Einkünfte aus Vermietung …
Rechtsprechung
BFH, 13.11.1990 - IX R 183/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Selbstnutzung einer Wohnung durch den Steuerpflichtigen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1991, 373
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 21.07.1988 - IX R 86/84
Einfamilienhaus - Nutzungswert - Zurechnung des Nutzungswerts - Vorbehalt des …
Auszug aus BFH, 13.11.1990 - IX R 183/85
Zur Selbstnutzung durch den Steuerpflichtigen gehört die Mitbenutzung der Wohnung durch die mit dem Steuerpflichtigen in einer Haushaltsgemeinschaft lebenden Familienangehörigen (Senatsurteil vom 21. Januar 1988 IX R 86/84, BFHE 154, 108, BStBl II 1988, 938). - BFH, 08.08.1990 - IX R 122/86
Einkünfteermittlung nach §§ 21 Abs. 2, 21a EStG bei gemeinsamer Nutzung der …
Auszug aus BFH, 13.11.1990 - IX R 183/85
Der Senat hat in seinem Urteil vom 8. August 1990 IX R 122/86, BFHE 162, 244, BStBl II, 1991, 171, entschieden, daß die Selbstnutzung durch den Steuerpflichtigen auch dann erfüllt ist, wenn er die Wohnung zusammen mit anderen Personen, insbesondere nahen Angehörigen, Lebensgefährten, Freunden oder Bekannten, gemeinschaftlich nutzt. - BFH, 26.06.1990 - IX R 148/86
Anforderungen an Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Auszug aus BFH, 13.11.1990 - IX R 183/85
Anmerkung: Mit gleicher Begründung hat der BFH bei "hälftiger" Vermietung und gemeinschaftlicher Nutzung eines Einfamilienhauses die ausschließliche Selbstnutzung durch den Eigentümer i. S. v. §§ 21 Abs. 2 Alt. 1, 21a EStG bejaht; Urteil vom 27. November 1990 IX R 5/88, BFH/NV 1991, 305 (Vorinstanz: Nds. FG, EFG 1988, 173); vgl. auch das Urteil vom 26. Juni 1990 IX R 148/86, BFH/NV 1990, 773. - BFH, 27.11.1990 - IX R 5/88
Einkommensteuer; Vermietung eines Einfamilienhauses zur Hälfte
Auszug aus BFH, 13.11.1990 - IX R 183/85
Anmerkung: Mit gleicher Begründung hat der BFH bei "hälftiger" Vermietung und gemeinschaftlicher Nutzung eines Einfamilienhauses die ausschließliche Selbstnutzung durch den Eigentümer i. S. v. §§ 21 Abs. 2 Alt. 1, 21a EStG bejaht; Urteil vom 27. November 1990 IX R 5/88, BFH/NV 1991, 305 (Vorinstanz: Nds. FG, EFG 1988, 173); vgl. auch das Urteil vom 26. Juni 1990 IX R 148/86, BFH/NV 1990, 773.
- FG Baden-Württemberg, 23.03.1995 - 6 K 230/91
Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Art und Umfang der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 27.04.1993 - IX R 118/89
Nutzungswert der Wohnung im eigenen Haus als Teil der Einkünfte aus Vermietung …
Die Eigennutzung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß mit einem Mitbewohner ein Mietvertrag in bezug auf die gemeinsam genutzte Wohnung besteht und/ oder ein Entgelt für die (Mit-)Nutzung entrichtet wird (Urteil in BFHE 162, 244, BStBl II 1991, 171; Senatsurteile vom 13. November 1990 IX R 183/85, BFH/NV 1991, 373;… vom 27. November 1990 IX R 5/88, BFH/NV 1991, 305 - nur im Leitsatz veröffentlicht -).