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Rechtsprechung
   BFH, 18.01.1991 - VI B 134/89   

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https://dejure.org/1991,3428
BFH, 18.01.1991 - VI B 134/89 (https://dejure.org/1991,3428)
BFH, Entscheidung vom 18.01.1991 - VI B 134/89 (https://dejure.org/1991,3428)
BFH, Entscheidung vom 18. Januar 1991 - VI B 134/89 (https://dejure.org/1991,3428)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine ablehnende Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 475
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 18.07.1995 - X B 68/95

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Aus dieser Regelung wird der allgemeine Grundsatz entnommen, daß die Beschwerde in einer PKH-Sache nicht an diejenige Instanz gerichtet werden kann, an die die zugehörige Hauptsache nicht (mehr) gelangen kann (ständige Rechtsprechung des BFH, Beschlüsse vom 18. Januar 1991 VI B 134/89, BFH/NV 1991, 475; vom 29. Oktober 1993 XI B 42/93, BFH/NV 1994, 655, jeweils m. w. N. der Rechtsprechung).

    Solches ist z. B. dann angenommen worden, wenn die vom FG nach Erledigung der Hauptsache getroffene isolierte Kostenentscheidung gemäß Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) nicht anfechtbar ist (Beschlüsse vom 10. Januar 1985 VII B 63/84, BFH/NV 1985, 97; in BFH/NV 1991, 475).

  • BFH, 16.08.1999 - VII B 131/99

    Akteneinsicht

    Diese Rechtslage ist in einem solchen Maße eindeutig und offenkundig, daß der Akteneinsichtsantrag, der offenbar lediglich der Verzögerung des Verfahrens dienen soll oder ohne ernstliche Prüfung der Rechtslage gestellt worden ist, als rechtsmißbräuchlich abzulehnen war (vgl. BFH-Beschluß vom 24. Januar 1991 X B 7-8/90, BFH/NV 1991, 475).
  • BFH, 24.07.1992 - VI B 6/92

    Voraussetzung des Gelangens einer Beschwerde gegen die Nichtgewährung von

    § 142 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i. V. m. § 114 Abs. 2 Satz 2 der Zivilprozeßordnung (ZPO), wonach gegen eine ablehnende Entscheidung über PKH die Beschwerde stattfand, "es sei denn, daß das Berufungsgericht die Entscheidung getroffen hat", wurde nach bisheriger ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. Beschluß vom 18. Januar 1991 VI B 134/89, BFH/NV 1991, 475 m. w. N.) der allgemeine Rechtsgrundsatz der Begrenzung des Beschwerdeweges auf den Rechtszug der Hauptsache entnommen.
  • BFH, 09.03.1998 - X B 42/97

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)

    Inwiefern zur Erfüllung dieser prozessualen Verpflichtung Akteneinsicht sachdienlich hätte sein können, ist nicht ersichtlich (vgl. auch Senatsbeschluß vom 24. Januar 1991 X B 7--8/90, BFH/NV 1991, 475, 476).
  • BFH, 02.02.1996 - VIII B 88/95

    Beschwerde gegen einen ablehnenden Beschluss über Prozesskostenhilfe (PKH)

    Danach war die auf eine angeblich unzutreffende Beurteilung der Erfolgsaussichten gestützte Beschwerde gegen die Ablehnung von PKH unzulässig, wenn die Hauptsache nicht an den Bundesfinanzhof (BFH) gelangen konnte (vgl. BFH-Beschluß vom 18. Januar 1991 VI B 134/89, BFH/NV 1991, 475, m. w. N.).
  • BFH, 29.10.1993 - XI B 42/93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Zwar ist gemäß § 142 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 127 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung (ZPO) die Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von PKH durch das FG nicht statthaft, wenn das zugehörige Hauptverfahren nicht (mehr) an den Bundesfinanzhof (BFH) gelangen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Mai 1982 VIII B 1/82, BFHE 136, 53, BStBl II 1982, 600; vom 7. August 1984 VII B 27/84, BFHE 141, 494, BStBl II 1984, 838; vom 18. Januar 1991 VI B 134/89, BFH/NV 1991, 475, und - zur Rechtslage nach Neufassung des § 127 Abs. 2 ZPO durch das Rechtspflegevereinfachungsgesetz vom 17. Dezember 1990, BGBl I 1990, 2847 - vom 24. Juli 1992 VI B 6/92, BFH/NV 1992, 835); dies ist vorliegend der Fall, weil die Hauptsache erledigt und die Kostenentscheidung durch das FG unanfechtbar ist (§ 128 Abs. 4 FGO n.F.; Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs; BFH-Beschlüsse vom 15. Juli 1986 I B 26/86, BFH/NV 1987, 449, und in BFH/NV 1991, 475).
  • BFH, 25.03.1993 - V B 73/92

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Aus dieser Regelung wird der allgemeine Grundsatz entnommen, daß die Beschwerde in einer PKH-Sache nicht an diejenige Instanz gerichtet werden kann, an die die zugehörige Hauptsache nicht (mehr) zu gelangen vermag (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Mai 1982 VIII B 1/82, BFHE 136, 53, BStBl II 1982, 600; vom 18. Januar 1991 VI B 134/89, BFH/NV 1991, 475, m.w.N.).
  • BFH, 07.10.1991 - XI B 37/91
    Zwar kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die Beschwerde in einer PKH-Sache nicht an diejenige Instanz gerichtet werden, an die die zugehörige Hauptsache nicht (mehr) zu gelangen vermag (BFH-Beschluß vom 18. Januar 1991 VI B 134/89, BFH/NV 1991, 475 m. w. N.).
  • BFH, 07.11.1991 - XI B 81/91

    Auswirkung einer Anlaufeinschränkung bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Zwar kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die Beschwerde in einer PKH-Sache nicht an diejenige Instanz gerichtet werden, an die die zugehörige Hauptsache nicht (mehr) zu gelangen vermag (BFH-Beschluß vom 18. Januar 1991 VI B 134/89, BFH/NV 1991, 475 m. w. N.).
  • FG Düsseldorf, 23.08.1996 - 18 K 8159/92

    Anspruch auf Einsicht in Steuerakten; Reichweite des Rechts auf informationelle

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  • BFH, 10.10.1995 - VI B 135/95
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Rechtsprechung
   BFH, 24.01.1991 - X B 7-8/90, X B 7/90, X B 8/90   

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https://dejure.org/1991,21838
BFH, 24.01.1991 - X B 7-8/90, X B 7/90, X B 8/90 (https://dejure.org/1991,21838)
BFH, Entscheidung vom 24.01.1991 - X B 7-8/90, X B 7/90, X B 8/90 (https://dejure.org/1991,21838)
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Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 475
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus BFH, 24.01.1991 - X B 7/90
    Auf die ausführlichen Urteilsbegründungen wird Bezug genommen, insbesondere auch auf die Ausführungen des FG zur mangelnden Mitwirkung der Beschwerdeführerin bei der Sachverhaltsermittlung und der hieraus abzuleitenden Begrenzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht (vgl. dazu auch das Urteil des erkennenden Senats vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462) sowie zur Ablehnung der Vertagungsanträge.
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