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   BFH, 04.12.1990 - VIII R 81/89   

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https://dejure.org/1990,13792
BFH, 04.12.1990 - VIII R 81/89 (https://dejure.org/1990,13792)
BFH, Entscheidung vom 04.12.1990 - VIII R 81/89 (https://dejure.org/1990,13792)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 1990 - VIII R 81/89 (https://dejure.org/1990,13792)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auflösung eines einheitlich gewährten Wechselkredites in steuerlich einzeln zu beurteilende Kreditgeschäfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 478
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.12.1970 - VI R 313/68

    Gewinnfeststellungsverfahren - Beteiligter - Beschwer - Herabsetzung des

    Auszug aus BFH, 04.12.1990 - VIII R 81/89
    sfr hinaus verneint hat, denn die Revision der Klägerin darf nicht zu einer Verböserung des FG-Urteils führen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1970 VI R 313/68, BFHE 102, 202, BStBl II 1971, 591 m. w. N.).
  • BFH, 11.12.1986 - IV R 185/83

    Refinanzierung der von einem Werbemittler an Filmtheater zur Erlangung

    Auszug aus BFH, 04.12.1990 - VIII R 81/89
    Ein wirtschaftlicher Zusammenhang kommt insbesondere darin zum Ausdruck, daß die Erlöse aus den kreditfinanzierten Geschäften zur Abdeckung des Kredits zu verwenden sind (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1986 IV R 185/83, BFHE 149, 248, 252, BStBl II 1987, 443 m. w. N.).
  • BFH, 23.02.1967 - IV 344/65

    Ausnahme von der Regel, dass Mindestschulden bei Kontokorrentverhältnissen als

    Auszug aus BFH, 04.12.1990 - VIII R 81/89
    Ein einheitlich gewährter Kredit kann nur dann in einzelne, steuerlich für sich zu beurteilende Kreditgeschäfte aufgelöst werden, wenn ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Kreditgewährungen, den einzelnen Warengeschäften und deren Abwicklung festgestellt werden kann (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 5. Dezember 1939 I 132/39, RStBl 1940, 27; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Februar 1967 IV 344/65, BFHE 88, 134, BStBl III 1967, 322 m. w. N.).
  • RFH, 05.12.1939 - I 132/39
    Auszug aus BFH, 04.12.1990 - VIII R 81/89
    Ein einheitlich gewährter Kredit kann nur dann in einzelne, steuerlich für sich zu beurteilende Kreditgeschäfte aufgelöst werden, wenn ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Kreditgewährungen, den einzelnen Warengeschäften und deren Abwicklung festgestellt werden kann (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 5. Dezember 1939 I 132/39, RStBl 1940, 27; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Februar 1967 IV 344/65, BFHE 88, 134, BStBl III 1967, 322 m. w. N.).
  • BFH, 11.11.1997 - VIII R 49/95

    Wechselkredite als Dauerschulden

    Es reicht für die Zuordnung eines Kredits zu den Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs nicht aus, daß nur gedanklich oder aufgrund der Tilgungsreihenfolge des § 366 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgestellt werden kann, inwieweit ein zur Finanzierung mehrerer Geschäftsvorfälle dienender Kreditbetrag nach Anlaß und Abwicklung wirtschaftlich mit einem dieser Geschäftsvorfälle zusammenhängt (BFH-Beschluß vom 4. Dezember 1990 VIII R 81/89, BFH/NV 1991, 478).
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