Rechtsprechung
BFH, 17.10.1990 - II B 44/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Grundsatz über die Bestimmung des Streitgegenstandes des Erwerbsvorgangs im Rahmen einer Nichtzulasssungsbeschwerde
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1991, 483
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 18.10.1989 - II R 85/87
- Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei Fertighäusern - Einheitlichkeit der Verträge …
Auszug aus BFH, 17.10.1990 - II B 44/90
Das Finanzgericht (FG) hat ausgehend von der Rechtsprechung des erkennenden Senats zum einheitlichen Vertrag / einheitlichen Vertragsgegenstand (vgl. dazu neuerdings Bundesfinanzhof - BFH - vom 18. Oktober 1989 II R 85/87, BFHE 158, 483, BStBl II 1990, 181, m. w. N) entschieden, daß Gegenstand des Erwerbsvorgangs im Streitfall das bebaute Grundstück sei.Auch wenn der Kläger - wie er behauptet - das Grundstück auch ohne Abschluß eines Betreuungsvertrages hätte erhalten können, schließt dies nicht aus, daß Gegenstand des Erwerbsvorgangs das bebaute Grundstück sein kann (vgl. BFH in BFHE 158, 483, BStBl II 1990, 181).
- BFH, 14.02.1990 - II B 158/89
Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei Erwerb eines unbebauten Grundstücks und …
Auszug aus BFH, 17.10.1990 - II B 44/90
Auch auf deren Motive - z. B. Gewinnerzielung oder Verfolgung gemeinnütziger Ziele - kommt es deshalb nicht an (vgl. dazu Beschluß des BFH vom 14. Februar 1990 II B 158/89, BFHE 159, 373, BStBl II 1990, 391). - BFH, 08.11.1973 - V R 130/69
Revision - Verfahrensrüge - Hinweis auf Akteninhalt - Ordnungsgemäße Erhebung - …
Auszug aus BFH, 17.10.1990 - II B 44/90
Die nach Auffassung des Klägers voneinander abweichenden Rechtssätze sind erkennbar oder doch zumindest in nachvollziehbarer Weise gegenüberzustellen (vgl. BFH vom 8. November 1973 V R 130/69, BFHE 110, 493, BStBl II 1974, 219).
- BFH, 26.08.1992 - II B 100/92
Mangelnde Substantiierung einer Divergenzentscheidnug
Die nach Auffassung der Klägerin voneinander abweichenden Rechtssätze sind dabei erkennbar oder doch zumindest in nachvollziehbarer Weise gegenüberzustellen (vgl. Senatsbeschluß vom 17. Oktober 1990 II B 44/90, BFH/NV 1991, 483). - BFH, 18.01.1999 - III B 88/98
Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - Hausrat - Verlust - Zwangsräumung - …
Eine zulässige Divergenzrüge setzt Ausführungen dazu voraus, daß das FG einen (abstrakten) Rechtssatz aufgestellt habe, der von einem (abstrakten) Rechtssatz einer Entscheidung des BFH abweicht (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 17. Oktober 1990 II B 44/90, BFH/NV 1991, 483;… Gräber/Ruban, a.a.O., 3. Aufl., § 115 Anm. 17, m.w.N.). - BFH, 22.10.1996 - III B 66/96
Anforderungen an Begründung einer Beschwerde als Zulässigkeitsvoraussetzung
Wird als Zulassungsgrund Divergenz geltend gemacht, so muß in der Beschwerdeschrift aus der angefochtenen Entscheidung des Finanzgerichts (FG) ein diese tragender abstrakter Rechtssatz herausgestellt werden, der zu einem ebenfalls tragenden abstrakten Rechtssatz in einer genau zu bezeichnenden Entscheidung des BFH in Widerspruch stehen könnte (vgl. Senatsentscheidung vom 17. Oktober 1990 II B 44/90, BFH/NV 1991, 483).
- BFH, 02.03.1994 - I B 219/93
Verfahrensrecht; Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Eine zulässige Divergenzrüge setzt Ausführungen dazu voraus, daß das Finanzgericht (FG) einen (abstrakten) Rechtssatz aufgestellt habe, der von einem (abstrakten) Rechtssatz einer Entscheidung des BFH abweicht (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 17. Oktober 1990 II B 44/90, BFH/NV 1991, 483;… vgl. z.B. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 115 Rdnr. 17 m.w.N.). - BFH, 30.01.1997 - III B 164/96
Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz
Diese (möglicherweise) voneinander abweichenden Rechtsauffassungen sind dabei erkennbar oder zumindest in ohne weiteres nachvollziehbarer Weise gegenüberzustellen (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Oktober 1990 II B 44/90, BFH/NV 1991, 483). - BFH, 17.05.1995 - II B 10/95
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache …
Wird als Zulassungsgrund Divergenz geltend gemacht, so muß in der Beschwerdeschrift aus der angefochtenen Entscheidung des FG ein diese tragender abstrakter Rechtssatz herausgestellt werden, der zu einem ebenfalls tragenden abstrakten Rechtssatz in einer genau zu bezeichnenden Entscheidung des BFH in Widerspruch stehen könnte (vgl. Senatsentscheidung vom 17. Oktober 1990 II B 44/90, BFH/NV 1991, 483). - BFH, 15.02.1995 - II B 78/94
Anforderungen an die Darlegung einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung …
Die voneinander abweichenden Rechtssätze sind dabei erkennbar oder doch zumindest in nachvollziehbarer Weise gegenüberzustellen (vgl. Senatsbeschluß vom 17. Oktober 1990 II B 44/90, BFH/NV 1991, 483). - BFH, 16.06.1993 - I B 20/93
Vorliegen einer Divergenz zwischen Finanzgerichtsurteil und Bundesfinanzhofurteil
Eine Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO setzt voraus, daß das FG einen (abstrakten) Rechtssatz aufgestellt hat, der von einem (abstrakten) Rechtssatz einer Entscheidung des BFH abweicht (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 17. Oktober 1990 IIB44/90, BFH/ NV 1991, 483;… vgl. z.B. auch Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 115 Rdnr. 17 m.w.N.). - BFH, 13.12.1996 - III B 56/95
Annahme der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
Diese (möglicherweise) voneinander abweichenden Rechtsauffassungen sind dabei erkennbar oder zumindest in ohne weiteres nachvollziehbarer Weise gegenüberzustellen (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Oktober 1990 II B 44/90, BFH/NV 1991, 483). - BFH, 29.03.1995 - II B 127/94
Übergehung eines Beweisantrages als Verfahrensmangel
Die nach Auffassung des Beschwerdeführers voneinander abweichenden Rechtssätze sind dabei erkennbar oder zumindest in nachvollziehbarer Weise gegenüberzustellen (vgl. Senatsbeschluß vom 17. Oktober 1990 II B 44/90, BFH/NV 1991, 483). - BFH, 07.12.1994 - II B 84/94
Klarstellungsbedürftigkeit des Umfangs der Fünf-Jahres-Frist nach § 1 Abs. 1 des …
- BFH, 28.04.1993 - I B 1/93
Voraussetzungen der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage als Grund einer …
- BFH, 27.05.1992 - II R 78/89
Grunderwerbssteuerrechtliche Ausnahme nach § 1 Abs. 1 S. 1 Nr.3 Gesetz zur …
- BFH, 17.10.1990 - II B 45/90
Rechtsprechung
BFH, 23.01.1991 - II R 74/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Steuerbefreiung für den Erwerb eines Einfamilienhauses
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1991, 483
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 27.05.1987 - II B 21/87
Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Hinreichende Aussicht der …
Auszug aus BFH, 23.01.1991 - II R 74/88
Maßgebend war vielmehr, ob es binnen fünf Jahren seit dem Erwerb von den im Gesetz näher beschriebenen Personen ein Jahr lang ununterbrochen bewohnt wurde (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. Mai 1987 II B 21/87, BFH/NV 1987, 805, m. w. N.).Der erkennende Senat hat hieraus gefolgert, daß nur bei neu errichteten, im Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht fertiggestellten Gebäuden die Fünfjahresfrist des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrEStEigWoG erst mit Bezugsfertigkeit beginne (Beschluß in BFH/NV 1987, 805).
- BFH, 07.12.1994 - II B 84/94
Klarstellungsbedürftigkeit des Umfangs der Fünf-Jahres-Frist nach § 1 Abs. 1 des …
Der Kläger mißt der Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung bei, ob dies auch dann gelte, "wenn der Käufer einer Eigentumswohnung die Fertigstellung nicht freiwillig sondern gezwungenermaßen zur Rettung des Objekts und Abwendung ruinöser Nachteile durchführt, wobei die Verkäuferin nach wie vor rechtlich zur Fertigstellung verpflichtet bleibt." Zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit dieser vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfrage wäre es erforderlich gewesen, daß der Kläger in Auseinandersetzung mit dem vorhandenen Schrifttum und der Rechtsprechung zum Beginn der Frist des § 1 Abs. 1 GrEStEigWoG (…vgl. z. B. Senatsurteil vom 27. Mai 1992 II R 78/89, BFH/NV 1993, 432; Urteil vom 23. Januar 1991 II R 74/88, BFH/NV 1991, 483 m. w. N.) dartut, daß die von ihm herausgestellte Rechtsfrage bisher noch nicht geklärt ist. - BFH, 27.05.1992 - II R 78/89
Grunderwerbssteuerrechtliche Ausnahme nach § 1 Abs. 1 S. 1 Nr.3 Gesetz zur …
Der Senat hat bereits wiederholt entschieden (vgl. Urteil vom 23. Januar 1991 II R 74/88, BFH/NV 1991, 483 …sowie Beschluß vom 27. Mai 1987 II B 21/87, BFH/NV 1987, 805), daß der Beginn der Fünfjahresfrist durch Satz 2 des § 1 Abs. 1 GrEStEigWoG nicht schlechthin bis zur Bezugsfertigkeit hinausgeschoben wird, wenn das Gebäude zu Wohnzwecken nicht bezogen werden konnte, sondern daß dies nur dann der Fall ist, wenn das Gebäude nicht bezogen werden konnte, weil es im Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht erstmals fertiggestellt war.
Rechtsprechung
BFH, 14.11.1990 - II S 11/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1991, 483
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 18.03.1986 - II S 2/86
Befreiung des Erwerbs eines Grundstücks mit einem Zweifamilienhaus von der …
Auszug aus BFH, 14.11.1990 - II S 11/90
Angesichts des nicht aufklärbaren Geschehensablaufes genügt es für die Verneinung ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Steuerbescheide schlüssig darzulegen --wie es das FG getan hat--, daß die Antragsteller den Nachweis nicht geführt haben (vgl. Beschluß des Senats vom 18.März 1986 II S 2/86, BFH/NV 1987, 533).