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   BFH, 06.03.1991 - X R 6/88   

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https://dejure.org/1991,5409
BFH, 06.03.1991 - X R 6/88 (https://dejure.org/1991,5409)
BFH, Entscheidung vom 06.03.1991 - X R 6/88 (https://dejure.org/1991,5409)
BFH, Entscheidung vom 06. März 1991 - X R 6/88 (https://dejure.org/1991,5409)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abschreibbarkeit eines Nutzungsrecht an einem Hallenerweiterungsbau, der dem Ehegatter eines Steuerpflichtigen zivilrechtlich zusteht - Beleg für ein Handeln im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bei der Erstellung einer Halle

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 525
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 24.04.1990 - IX R 9/86

    AfA bei einem unentgeltlich zugewendeten dinglichen Wohnungsrecht

    Auszug aus BFH, 06.03.1991 - X R 6/88
    Wegen des Verböserungsverbots braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob und ggf. inwieweit die von der Klägerin getätigten Zinsaufwendungen nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 5. Juni 1985 I R 289/81 (BFHE 144, 57, BStBl II 1985, 619; vgl. ferner BFH-Urteil vom 24. April 1990 IX R 9/86, BFHE 160, 522, BStBl II 1990, 888, unter 2. a) nach § 12 Nr. 2 EStG vom Abzug als Betriebsausgaben ausgeschlossen sind.
  • BFH, 17.03.1989 - III R 58/87

    Gewinnauswirkung bei Wegfall eines entgeltlich erworbenen Nutzungsrechts an einem

    Auszug aus BFH, 06.03.1991 - X R 6/88
    Im betrieblichen Bereich wird hierdurch ein "Nutzungsrecht" geschaffen, das wie ein materielles Wirtschaftsgut mit den anteiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren ist (vgl. zuletzt BFH-Urteile vom 17. März 1989 III R 58/87, BFHE 157, 83, BStBl II 1990, 6; vom 20. September 1989 X R 140/87, BFHE 158, 361, BStBl II 1990, 368).
  • BFH, 20.09.1989 - X R 140/87

    Schenkweise Übertragung eines bebauten Betriebsgrundstücks unter Vorbehalt eines

    Auszug aus BFH, 06.03.1991 - X R 6/88
    Im betrieblichen Bereich wird hierdurch ein "Nutzungsrecht" geschaffen, das wie ein materielles Wirtschaftsgut mit den anteiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren ist (vgl. zuletzt BFH-Urteile vom 17. März 1989 III R 58/87, BFHE 157, 83, BStBl II 1990, 6; vom 20. September 1989 X R 140/87, BFHE 158, 361, BStBl II 1990, 368).
  • BFH, 21.12.1978 - III R 20/77

    Grundstück - Wirtschaftliches Eigentum - Betriebsgebäude - Verfügungsmacht über

    Auszug aus BFH, 06.03.1991 - X R 6/88
    Insbesondere zwischen einander nahestehenden Personen kann wirtschaftliches Eigentum dem das Gebäude Nutzenden nur aufgrund eindeutiger Abmachungen mit dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer des Grundstücks zugerechnet werden (BFH-Urteil vom 21. Dezember 1978 III R 20/77, BFHE 127, 423, BStBl II 1979, 466).
  • BFH, 20.05.1988 - III R 151/86

    1. Zur Teilwertvermutung bei Anschaffung eines Wirtschaftsguts - 2. Verzicht auf

    Auszug aus BFH, 06.03.1991 - X R 6/88
    Aus einem bloßen Einverständnis mit dem Bauvorhaben läßt sich nicht ableiten, daß der "Nutzungsberechtigte" den Eigentümer für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Gebäude ausschließen kann (zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Mai 1988 III R 151/86, BFHE 153, 566, BStBl II 1989, 269, m. w. N.).
  • BFH, 05.06.1985 - I R 289/81

    Privatschuld - Betriebsschuld - Darlehn - Kreditaufnahme zugunsten der Ehefrau -

    Auszug aus BFH, 06.03.1991 - X R 6/88
    Wegen des Verböserungsverbots braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob und ggf. inwieweit die von der Klägerin getätigten Zinsaufwendungen nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 5. Juni 1985 I R 289/81 (BFHE 144, 57, BStBl II 1985, 619; vgl. ferner BFH-Urteil vom 24. April 1990 IX R 9/86, BFHE 160, 522, BStBl II 1990, 888, unter 2. a) nach § 12 Nr. 2 EStG vom Abzug als Betriebsausgaben ausgeschlossen sind.
  • BFH, 10.04.1984 - VIII R 134/81

    Schenkung mit anschließendem Darlehen oder Schenkungsversprechen.

    Auszug aus BFH, 06.03.1991 - X R 6/88
    Die im Mietvertrag enthaltene Zusage eines "Nutzungs- und Entschädigungsrechts", "soweit" der Kläger an dem Gebäude "sein Eigentum nach §§ 95, 946 BGB verloren hat", ist allenfalls ein formunwirksames (§ 518 Abs. 1 Satz 1 BGB) Schenkungsversprechen (vgl. zu Darlehen aus geschenkten Beträgen BFH-Urteil vom 10. April 1984 VIII R 134/81, BFHE 141, 308, BStBl II 1984, 705).
  • BFH, 22.04.1998 - X R 101/95

    Bestandsvergleich - Veräußerungsgewinn - Aufgabegewinn - Aufbauten auf Grundstück

    Dieser Anspruch kann bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses "zur Geltung kommen": Hat ein Steuerpflichtiger die von ihm auf den Grundstücksanteil des Ehegatten (Eigentümers) aufgewandten Herstellungskosten eines Gebäudes unter dem Gesichtspunkt eines Nutzungsrechts aktiviert, so tritt bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses eine Gewinnrealisierung in Höhe der Differenz zwischen der Ausgleichsforderung gegenüber dem Eigentümer und dem Restbuchwert des aktivierten Nutzungsrechts ein (vgl. BFH-Urteile in BFHE 152, 125, BStBl II 1988, 493; in BFHE 157, 83, BStBl II 1990, 6; vom 13. Juli 1989 IV R 137/88, BFH/NV 1990, 422; vom 15. März 1990 IV R 30/88, BFHE 160, 244, BStBl II 1990, 623; vom 6. März 1991 X R 6/88, BFH/NV 1991, 525; vom 16. Dezember 1992 X R 15/91, BFH/NV 1993, 411; in BFH/NV 1996, 306).
  • BFH, 16.12.1992 - X R 15/91

    Anwendbarkeit der Grundsätze über die steuerrechtliche Behandlung von

    Dieses Recht ist in seinem sachlichen Gehalt der Verwendungsersatzanspruch nach § 951 BGB, der dem Bauenden gegen den Eigentümer zusteht, sofern dessen Bereicherung keine Schenkung zugrunde liegt (BFH-Urteil vom 10. August 1984 III R 98/83, BFHE 142, 90, 92, BStBl II 1984, 805; Senatsurteil vom 6. März 1991 X R 6/88, BFH/NV 1991, 525, m.w.N.).
  • BFH, 06.03.1991 - X R 7/88

    Abziehbarkeit von Betriebsausgaben eines Mieter - Ehegatten

    Wegen der Begründung im einzelnen wird auf das Urteil des Senats vom heutigen Tage in der Einkommensteuersache (X R 6/88, vorstehend abgedruckt) Bezug genommen.
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