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   BFH, 09.11.1990 - X R 67/89   

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https://dejure.org/1990,4226
BFH, 09.11.1990 - X R 67/89 (https://dejure.org/1990,4226)
BFH, Entscheidung vom 09.11.1990 - X R 67/89 (https://dejure.org/1990,4226)
BFH, Entscheidung vom 09. November 1990 - X R 67/89 (https://dejure.org/1990,4226)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 546
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.02.1977 - I R 136/76

    Zulassungsfreie Revision - Verfahrensrüge - Sachrüge - Würdigung des

    Auszug aus BFH, 09.11.1990 - X R 67/89
    Ein Mangel i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO ist nach der Rechtsprechung jedoch nur gegeben, wenn die Begründung überhaupt fehlt oder das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (z. B. BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, m. w. N., und vom 17. September 1987 IV R 161/85, BFH/NV 1989, 245).
  • BFH, 07.09.1988 - X R 12/88

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers aufgrund der Verletzung von Denkgesetzen

    Auszug aus BFH, 09.11.1990 - X R 67/89
    Ein Mangel i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO ist nach der Rechtsprechung jedoch nur gegeben, wenn die Begründung überhaupt fehlt oder das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (z. B. BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, m. w. N., und vom 17. September 1987 IV R 161/85, BFH/NV 1989, 245).
  • BFH, 17.09.1987 - IV R 161/85

    Ordnungsgemäße Erhebung der Rüge eines Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 09.11.1990 - X R 67/89
    Ein Mangel i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO ist nach der Rechtsprechung jedoch nur gegeben, wenn die Begründung überhaupt fehlt oder das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (z. B. BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, m. w. N., und vom 17. September 1987 IV R 161/85, BFH/NV 1989, 245).
  • BFH, 18.04.1989 - VII R 14/88

    Voraussetzungen für die schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels

    Auszug aus BFH, 09.11.1990 - X R 67/89
    Wird geltend gemacht, das FG habe bei seiner Würdigung des Sachverhalts rechtliche Gesichtspunkte übergangen oder das rechtliche Vorbringen der Beteiligten in den Urteilsgründen nicht erschöpfend abgehandelt, handelt es sich nicht um eine Verfahrensrüge, sondern um die Rüge unrichtiger Anwendung sachlichen Rechts, die eine zulassungsfreie Revision nicht begründen kann (z. B. BFH-Beschluß vom 18. April 1989 VII R 14/88, BFH/NV 1990, 169).
  • BFH, 12.03.2014 - X B 126/13

    Gesetzlicher Richter; Anforderungen an den Geschäftsverteilungsplan eines FG

    bb) Ein Besetzungsmangel i.S. des § 119 Nr. 1 FGO liegt bei einem Spruchkörper u.a. vor, wenn bei der Aufstellung des Geschäftsverteilungsplans gegen die Vorschriften des § 4 FGO i.V.m. §§ 21e bis g GVG verstoßen wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2007 VI B 88/07, BFH/NV 2008, 401; Senatsbeschluss vom 9. November 1990 X R 67/89, BFH/NV 1991, 546; siehe auch Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 119 FGO Rz 57 ff.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 119 Rz 4).
  • BFH, 10.12.2007 - VI B 88/07

    Verfahrensmangel wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des erkennenden

    a) Ein Besetzungsmangel i.S. des § 119 Nr. 1 FGO liegt bei einem Spruchkörper u.a. vor, wenn gegen die Vorschriften des § 4 FGO i.V.m. §§ 21e bis g des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) verstoßen wurde (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. November 1990 X R 67/89, BFH/NV 1991, 546; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 119 FGO Rz 57 ff.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 119 Rz 4 f.).
  • BFH, 07.06.2001 - X R 64/00

    Gaststätteninhaber - Spielautomatenaufsteller - Außenprüfung - Gewinnerhöhung -

    Eine lediglich unvollständige Würdigung des Vortrags der Beteiligten ist hingegen kein Verfahrensmangel i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO a.F. Wird geltend gemacht, das FG habe bei seiner Würdigung des Sachverhalts rechtliche Gesichtspunkte übergangen oder das rechtliche Vorbringen der Beteiligten in den Urteilsgründen nicht erschöpfend abgehandelt, handelt es sich nicht um eine Verfahrensrüge, sondern um die Rüge unrichtiger Anwendung sachlichen Rechts, die eine zulassungsfreie Revision nicht begründen kann (z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. November 1990 X R 67/89, BFH/NV 1991, 546, und vom 16. August 1999 VIII R 9/99, BFH/NV 2000, 209, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 29.10.1998 - X R 64/98

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Richterablehnung nach Urteilserlass

    Der Beteiligte, der sie geltend macht, muß jedenfalls konkrete Tatsachen vortragen, die geeignet erscheinen, eine Verletzung der Vorschrift über die Besetzung darzutun (z.B. Senatsbeschluß vom 9. November 1990 X R 67/89, BFH/NV 1991, 546).
  • BFH, 18.12.1997 - III R 12/94

    Anforderungen an Darlegung eines Verfahrensmangels zur Einlegung der Revision

    Hingegen kann eine Revision nach § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nicht erfolgreich lediglich damit begründet werden, daß ein Urteil lückenhaft sei oder daß das FG auf Einzelheiten des Sachverhalts, auf einzelne Tatbestandsmerkmale oder rechtliche Gesichtspunkte oder auf einzelne Argumente der Beteiligten nicht eingegangen ist (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 20. Mai 1994 VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707; BFH-Beschlüsse vom 9. November 1990 X R 67/89, BFH/NV 1991, 546, und vom 30. Juli 1990 V R 49/87, BFH/NV 1991, 325).
  • BFH, 17.04.1997 - III R 39/96

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision

    Hingegen kann eine Revision nach § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nicht erfolgreich lediglich damit begründet werden, daß ein Urteil lückenhaft sei oder daß das FG auf Einzelheiten des Sachverhalts, auf einzelne Tatbestandsmerkmale oder rechtliche Gesichtspunkte oder auf einzelne Argumente der Beteiligten nicht eingegangen sei (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 20. Mai 1994 VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707; BFH-Beschlüsse vom 9. November 1990 X R 67/89, BFH/NV 1991, 546, und vom 30. Juli 1990 V R 49/87, BFH/NV 1991, 325).
  • BFH, 25.11.1992 - VIII R 28/92

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen einem Begründungsmangel

    Mit einer derartigen Rüge wird regelmäßig die unrichtige Anwendung materiellen Rechts (hier: des § 4 Abs. 4 EStG) gerügt; sie kann die zulassungsfreie Revision nach § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nicht eröffnen (BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 1989 II R 154/88, BFH/NV 1990, 244, und vom 9. November 1990 X R 67/89, BFH/NV 1991, 546 m.w.N.).
  • BFH, 01.10.1992 - V R 18/92

    Festsetzung einer negativen Umsatzsteuer bei einer Außenprüfung

    Eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung i. S. des § 119 Nr. 1 FGO liegt vor, wenn bei der Zusammensetzung des Gerichts § 5 Abs. 3, §§ 14 bis 27 FGO nicht beachtet wurden oder wenn gegen die Vorschriften des § 4 FGO i. V. m. §§ 21e bis 21g des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) oder gegen den Geschäftsverteilungsplan des Gerichts verstoßen wurde (Beschluß des BFH vom 9. November 1990 X R 67/89, BFH/ NV 1991, 546).
  • BFH, 07.11.1995 - III R 46/93

    Unzureichende Substantiiernug der gerügten Verfahrensmängel

    Hingegen kann eine Revision nach § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nicht erfolgreich damit begründet werden, daß ein Urteil lückenhaft sei und daß das FG auf Einzelheiten des Sachverhalts, auf einzelne Tatbestandsmerkmale und rechtliche Gesichtspunkte oder auf einzelne Argumente der Beteiligten nicht eingegangen sei (vgl. z. B. BFH- Urteil vom 20. Mai 1994 VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707; BFH-Beschlüsse vom 9. November 1990 X R 67/89, BFH/NV 1991, 546, und in BFH/NV 1991, 325).
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