Rechtsprechung
   BFH, 03.06.1991 - IX B 13/90   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • BFH/NV 1991, 645



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Wird zitiert von ... (7)  

  • FG Niedersachsen, 03.06.2009 - 9 V 80/09  

    Kein Anspruch auf Eigenheimzulage für eine in Spanien belegene Ferienimmobilie -

    Die Antragsteller haben weder schlüssig vorgetragen noch glaubhaft gemacht, dass ihnen durch die Vollziehung des angefochtenen Änderungsbescheides erhebliche oder nur schwer wieder gutzumachende Nachteile drohen oder dass die Vollziehung zu einer Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz führen würde (vgl. zu den Voraussetzungen einer unbilligen Härte im Sinne des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO: BFH-Beschlüsse vom 3. Juni 1991, IX B 13/90, BFH/NV 1991, 645 und vom 2. Februar 1994, I B 143/93, BFH/NV 1994, 864).
  • FG Schleswig-Holstein, 04.09.2008 - 5 V 10067/08  

    EG-Rechtswidrigkeit des Ausschlusses eines negativen Progressionsvorbehalts -

    Die Antragsteller haben weder schlüssig vorgetragen noch glaubhaft gemacht, dass ihnen durch die Vollziehung des angefochtenen ESt-Bescheides für 2006 nicht oder nur schwer wieder gutzumachende Nachteile drohen oder dass die Vollziehung zu einer Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz führen würde (vgl. zu den Voraussetzungen einer unbilligen Härte im Sinne des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO: BFH-Beschlüsse vom 3. Juni 1991, IX B 13/90, BFH/NV 1991, 645 und vom 2. Februar 1994, I B 143/93, BFH/NV 1994, 864).
  • FG Niedersachsen, 07.05.2009 - 9 V 300/08  

    Keine Ansparrücklage im Sonderbetriebsvermögen bei einem atypisch still

    Die Antragsteller haben weder schlüssig vorgetragen noch glaubhaft gemacht, dass ihnen durch die Vollziehung des angefochtenen Einkommensteuerbescheides für 2006 erhebliche oder nur schwer wieder gutzumachende Nachteile drohen oder dass die Vollziehung zu einer Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz führen würde (vgl. zu den Voraussetzungen einer unbilligen Härte im Sinne des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO: BFH-Beschlüsse vom 3. Juni 1991, IX B 13/90, BFH/NV 1991, 645 und vom 2. Februar 1994, I B 143/93, BFH/NV 1994, 864).
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  • FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 3247/06  

    Zur Bindung des Finanzamts an eine unzutreffende Teilwertermittlung

    Da an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verwaltungsakte keine ernstlichen Zweifel bestehen, kann mithin in der Vollziehung der Zahlungsverpflichtung auch im Übrigen keine unbillige Härte liegen (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 9. Juni 1991 IX B 13/90, BFH/NV 1991, 645, 646).
  • FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2553/06  

    Zur Bindung des Finanzamts an eine unzutreffende Teilwertermittlung

    Da an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verwaltungsakte keine ernstlichen Zweifel bestehen, kann mithin in der Vollziehung der Zahlungsverpflichtung auch im Übrigen keine unbillige Härte liegen (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 9. Juni 1991 IX B 13/90, BFH/NV 1991, 645, 646).
  • BFH, 28.01.1997 - X S 28/96  
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  • FG Schleswig-Holstein, 05.04.2005 - 5 V 285/04  

    Kursgewinn aus Veräußerung eines Wandeldarlehens steuerpflichtig

    Der Ast. hat nicht glaubhaft gemacht, dass ihm durch die Vollziehung des geänderten ESt-Bescheides 2000 vom 17. Juni 2004 nicht oder nur schwer wieder gutzumachende Nachteile drohen oder dass die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (z.B. BFH/NV 1991, 645; 1994, 864).
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