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   BFH, 03.06.1991 - IX B 13/90   

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https://dejure.org/1991,5480
BFH, 03.06.1991 - IX B 13/90 (https://dejure.org/1991,5480)
BFH, Entscheidung vom 03.06.1991 - IX B 13/90 (https://dejure.org/1991,5480)
BFH, Entscheidung vom 03. Juni 1991 - IX B 13/90 (https://dejure.org/1991,5480)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 645
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.08.1989 - IX R 76/88

    Zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften aus Vermietung und

    Auszug aus BFH, 03.06.1991 - IX B 13/90
    Der Senat hat außerdem im Urteil vom 17. August 1989 IX R 76/88 (BFHE 159, 398, BStBl II 1990, 411) ausgeführt, daß die für Bauherren- und Erwerbergemeinschaften handelnden Personen auch schon nach § 180 Abs. 2 AO 1977 i. d. F. vor Inkrafttreten des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 (AO 1977 a. F.) unter der Voraussetzung des § 58 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) i. V. m. § 34 Abs. 3 AO 1977 zur Abgabe von Feststellungserklärungen verpflichtet waren.

    Wie der erkennende Senat in dem Urteil in BFHE 152, 17, BStBl II 1988, 319 entschieden hat, können gesonderte und einheitliche Feststellungen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht nur für sog. Bauherrenmodelle, sondern auch für Erwerbermodelle durchgeführt werden (für die Rechtslage nach § 180 Abs. 2 AO 1977 a. F. vgl. das Urteil in BFHE 159, 398, BStBl II 1990, 411).

  • BFH, 01.12.1987 - IX R 90/86

    Die VO zu § 180 Abs. 2 AO ist auch für Feststellungszeiträume vor ihrem

    Auszug aus BFH, 03.06.1991 - IX B 13/90
    Der Antragsteller gehört zu den erklärungspflichtigen Personen i. S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Verordnung zu § 180 Abs. 2 AO 1977 n. F., die nach dem Urteil des Senats vom 1. Dezember 1987 IX R 90/86 (BFHE 152, 17, BStBl II 1988, 319) in anhängigen Fällen rückwirkend anzuwenden ist.

    Wie der erkennende Senat in dem Urteil in BFHE 152, 17, BStBl II 1988, 319 entschieden hat, können gesonderte und einheitliche Feststellungen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht nur für sog. Bauherrenmodelle, sondern auch für Erwerbermodelle durchgeführt werden (für die Rechtslage nach § 180 Abs. 2 AO 1977 a. F. vgl. das Urteil in BFHE 159, 398, BStBl II 1990, 411).

  • BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66

    Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und

    Auszug aus BFH, 03.06.1991 - IX B 13/90
    Da an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Aufforderung keine ernstlichen Zweifel bestehen, kann in der Vollziehung der Aufforderung auch im übrigen keine unbillige Härte liegen (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 19. April 1968 IV B 3/66, BFHE 92, 314, BStBl II 1968, 538).
  • BFH, 07.08.1990 - IX R 114/89

    Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung unabhängig davon, ob auch andere

    Auszug aus BFH, 03.06.1991 - IX B 13/90
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 7. August 1990 IX R 114/89 (BFHE 162, 197, BStBl II 1991, 119) entschieden, daß das FA von jeder nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Verordnung zu § 180 Abs. 2 AO 1977 n. F. erklärungspflichtigen Person die Abgabe einer Feststellungserklärung verlangen kann, und zwar unabhängig davon, ob auch eine andere oder mehrere andere Personen aufgrund derselben oder anderer Vorschriften ebenfalls zur Abgabe der Erklärung verpflichtet sind oder sein können.
  • FG Niedersachsen, 03.06.2009 - 9 V 80/09

    Anspruch auf Eigenheimzulage für eine in Spanien belegene Ferienwohnung oder

    Die Antragsteller haben weder schlüssig vorgetragen noch glaubhaft gemacht, dass ihnen durch die Vollziehung des angefochtenen Änderungsbescheides erhebliche oder nur schwer wieder gutzumachende Nachteile drohen oder dass die Vollziehung zu einer Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz führen würde (vgl. zu den Voraussetzungen einer unbilligen Härte im Sinne des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO: BFH-Beschlüsse vom 3. Juni 1991, IX B 13/90, BFH/NV 1991, 645 und vom 2. Februar 1994, I B 143/93, BFH/NV 1994, 864).
  • FG Niedersachsen, 07.05.2009 - 9 V 300/08

    Notwendigkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung ausländischer

    Die Antragsteller haben weder schlüssig vorgetragen noch glaubhaft gemacht, dass ihnen durch die Vollziehung des angefochtenen Einkommensteuerbescheides für 2006 erhebliche oder nur schwer wieder gutzumachende Nachteile drohen oder dass die Vollziehung zu einer Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz führen würde (vgl. zu den Voraussetzungen einer unbilligen Härte im Sinne des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO: BFH-Beschlüsse vom 3. Juni 1991, IX B 13/90, BFH/NV 1991, 645 und vom 2. Februar 1994, I B 143/93, BFH/NV 1994, 864).
  • FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 3247/06

    Zur Bindung des Finanzamts an eine unzutreffende Teilwertermittlung

    Da an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verwaltungsakte keine ernstlichen Zweifel bestehen, kann mithin in der Vollziehung der Zahlungsverpflichtung auch im Übrigen keine unbillige Härte liegen (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 9. Juni 1991 IX B 13/90, BFH/NV 1991, 645, 646).
  • FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2553/06

    Zur Bindung des Finanzamts an eine unzutreffende Teilwertermittlung

    Da an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verwaltungsakte keine ernstlichen Zweifel bestehen, kann mithin in der Vollziehung der Zahlungsverpflichtung auch im Übrigen keine unbillige Härte liegen (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 9. Juni 1991 IX B 13/90, BFH/NV 1991, 645, 646).
  • FG Schleswig-Holstein, 04.09.2008 - 5 V 10067/08

    EG-Rechtswidrigkeit des Ausschlusses eines negativen Progressionsvorbehalts -

    Die Antragsteller haben weder schlüssig vorgetragen noch glaubhaft gemacht, dass ihnen durch die Vollziehung des angefochtenen ESt-Bescheides für 2006 nicht oder nur schwer wieder gutzumachende Nachteile drohen oder dass die Vollziehung zu einer Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz führen würde (vgl. zu den Voraussetzungen einer unbilligen Härte im Sinne des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO: BFH-Beschlüsse vom 3. Juni 1991, IX B 13/90, BFH/NV 1991, 645 und vom 2. Februar 1994, I B 143/93, BFH/NV 1994, 864).
  • BFH, 28.01.1997 - X S 28/96

    Beurteilung des Vorliegens ernstlicher Zweifel bei einem schon in der

    Eine unbillige Härte im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn den Antragstellern durch die Vollziehung des angefochtenen Bescheids wirtschaftliche Nachteile drohen, die nicht oder nur schwer wiedergutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz führen würde (z. B. Beschluß vom 3. Juni 1991 IX B 13/90, BFH/NV 1991, 645).
  • FG Schleswig-Holstein, 05.04.2005 - 5 V 285/04

    Kursgewinn aus Veräußerung eines Wandeldarlehens steuerpflichtig

    Der Ast. hat nicht glaubhaft gemacht, dass ihm durch die Vollziehung des geänderten ESt-Bescheides 2000 vom 17. Juni 2004 nicht oder nur schwer wieder gutzumachende Nachteile drohen oder dass die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (z.B. BFH/NV 1991, 645; 1994, 864).
  • FG München, 10.04.1995 - 1 V 2335/94

    Antrag auf Aussetzung einer Vollziehung einer Aufforderung zur Abgabe von

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