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   BFH, 26.03.1991 - VIII R 104/87   

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https://dejure.org/1991,4366
BFH, 26.03.1991 - VIII R 104/87 (https://dejure.org/1991,4366)
BFH, Entscheidung vom 26.03.1991 - VIII R 104/87 (https://dejure.org/1991,4366)
BFH, Entscheidung vom 26. März 1991 - VIII R 104/87 (https://dejure.org/1991,4366)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung der Verpachtung eines Gastwirtschaftsbetriebs als Betriebsaufgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    Notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen bei Land- und Forstwirten
    Verpachtete Land- und Forstwirtschaft

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 671
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus BFH, 26.03.1991 - VIII R 104/87
    Betreibt ein Steuerpflichtiger in einem ihm gehörenden Gebäude ein Unternehmen und werden andere Teile des Gebäudes zu anderen als eigenbetrieblichen Zwecken genutzt (fremdbetriebliche Zwecke, eigene oder fremde Wohnzwecke), so bildet der eigenbetrieblich genutzte Gebäudeteil ein selbständiges Wirtschaftsgut (BFH-Beschluß vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132).

    Das FG hat übersehen, daß ein Gebäude, das zu unterschiedlichen Zwecken genutzt wird, aus verschiedenen WG besteht (BFH in BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132) und daß diese verschiedenen WG teils zu einem Betriebsvermögen, teils zum Privatvermögen gehören können.

  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus BFH, 26.03.1991 - VIII R 104/87
    Auch nach der 1963 geänderten Rechtsprechung (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124) tritt durch eine Betriebsverpachtung nicht automatisch eine Betriebsaufgabe ein.
  • BFH, 17.04.1997 - VIII R 2/95

    Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung

    Die gleichzeitig eingebrachte, bislang privat genutzte Grundstückshälfte sei objektiv nicht geeignet gewesen, einen vom Verpächter nach Pachtende selbst zu führenden Betrieb zu fördern (BFH-Urteil vom 26. März 1991 VIII R 104/87, BFH/NV 1991, 671).

    Ein Gewerbetreibender braucht die in seinem Betriebsvermögen enthaltenen stillen Reserven dann nicht aufzudecken, wenn er zwar selbst seine werbende Tätigkeit einstellt, aber entweder den Betrieb im Ganzen als geschlossenen Organismus oder zumindest alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs verpachtet (grundlegend BFH-Beschluß in BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124; in BFH/NV 1992, 227, 228) und der Steuerpflichtige gegenüber den Finanzbehörden nicht ausdrücklich, d. h. klar und eindeutig, die Aufgabe des Betriebes erklärt (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. Dezember 1993 VIII R 13/93, BFHE 174, 503, BStBl II 1994, 922, 925; vom 26. März 1991 VIII R 104/87, BFH/NV 1991, 671, 672; vom 26. April 1989 I R 163/85, BFH/NV 1991, 357, 358; in BFH/NV 1990, 219, 220, mit umfangreichen Nachweisen; ferner vom 5. Dezember 1996 IV R 65/95, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 1997, 285, ständige Rechtsprechung).

  • BFH, 19.07.2011 - IV R 10/09

    Zuordnung eines im Zeitpunkt des Erwerbs verpachteten und von der Hofstelle mehr

    d) Auch der Verpächter eines zunächst eigenbewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Betriebs kann die Zusammensetzung des Betriebsvermögens seines fortgeführten Betriebs --wie ein aktiv wirtschaftender Land- und Forstwirt-- ändern (BFH-Urteile vom 26. März 1991 VIII R 104/87, BFH/NV 1991, 671, unter 2.b, und vom 28. November 1991 IV R 58/91, BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521).

    Wirtschaftsgüter, die der Verpächter für seinen verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb neu anschafft und dem Pächter zur Nutzung im Rahmen des Pachtverhältnisses überlässt, gehören zum notwendigen Betriebsvermögen des verpachteten Betriebs (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 671).

  • FG Köln, 21.09.2016 - 4 K 1927/15

    Beurteilung einer hinzuerworbenen landwirtschaftlichen Fläche als

    Wirtschaftsgüter, die der Verpächter für seinen verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb neu anschaffe und dem Pächter zur Nutzung im Rahmen des Pachtverhältnisses überlässt, gehörten zum notwendigen Betriebsvermögen des verpachteten Betriebs (BFH, BFH/NV 1991, 671).

    bb) Auch der Verpächter eines zunächst eigenbewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Betriebs kann die Zusammensetzung des Betriebsvermögens seines fortgeführten Betriebs - wie ein aktiv wirtschaftender Land- und Forstwirt - ändern (BFH-Urteile vom 26.3.1991 VIII R 104/87, BFH/NV 1991, 671, unter 2.b, und vom 28.22.1991 IV R 58/91, BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521).

    Wirtschaftsgüter, die der Verpächter für seinen verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb neu anschafft und dem Pächter zur Nutzung im Rahmen des Pachtverhältnisses überlässt, gehören zum notwendigen Betriebsvermögen des verpachteten Betriebs (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 671).

  • BFH, 12.04.2022 - VI R 22/20

    Einwurf von Grundstücken des Privat- und Betriebsvermögens in ein

    Das FA kann sich insoweit insbesondere nicht auf die BFH-Urteile vom 16.12.1988 - III R 113/85 (BFHE 155, 380, BStBl II 1989, 763), vom 24.08.1989 - IV R 135/86 (BFHE 158, 245, BStBl II 1989, 1014), vom 26.03.1991 - VIII R 104/87 (BFH/NV 1991, 671) und in BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521 stützen.

    Das BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 671 betrifft lediglich den umgekehrten Fall, nämlich dass ein Wirtschaftsgut, das der Verpächter für seinen verpachteten landwirtschaftlichen Betrieb neu anschafft und dem Pächter zur Nutzung im Rahmen des Pachtverhältnisses überlässt, zum notwendigen Betriebsvermögen des verpachteten Betriebs gehört (s.a. Senatsurteil vom 19.12.2019 - VI R 53/16, BFHE 267, 260, BStBl II 2021, 427, Rz 21).

  • BFH, 19.12.2019 - VI R 53/16

    Notwendiges Betriebsvermögen bei einem land- und forstwirtschaftlichen

    Wirtschaftsgüter, die der Verpächter für seinen verpachteten landwirtschaftlichen Betrieb neu anschafft und dem Pächter zur Nutzung im Rahmen des Pachtverhältnisses überlässt, gehören zum notwendigen Betriebsvermögen des verpachteten Betriebs (vgl. BFH-Urteil vom 26.03.1991 - VIII R 104/87, BFH/NV 1991, 671).
  • BFH, 24.09.1998 - IV R 1/98

    Erweiterung eines verpachteten Betriebs

    b) Danach kann der Verpächter die Zusammensetzung des Betriebsvermögens seines fortgeführten Betriebs --wie ein aktiv wirtschaftender Land- und Forstwirt-- ändern (BFH-Urteil vom 26. März 1991 VIII R 104/87, BFH/NV 1991, 671 unter 2. b).

    Für Wirtschaftsgüter, die der Verpächter für seinen verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb neu anschafft und dem Pächter zur Nutzung im Rahmen des Pachtverhältnisses überläßt, muß das erst recht gelten (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 671).

  • BFH, 22.04.1998 - XI R 28/97

    Erbbaurecht bei gewerblichem Grundstückshandel

    Eine dahingehende Erklärung hätte gegenüber den Finanzbehörden ausdrücklich, d.h. klar und eindeutig erfolgen müssen (BFH-Urteile vom 14. Dezember 1993 VIII R 13/93, BFHE 174, 503, BStBl II 1994, 922, 925; vom 26. März 1991 VIII R 104/87, BFH/NV 1991, 671, 672).
  • BFH, 09.11.2011 - IV B 130/10

    Auslegung eines Bevollmächtigtenschreibens kann regelmäßig nicht zum Verstoß

    Darauf, ob der von der Klägerin "auf einer zweiten Stufe" geltend gemachte Revisionszulassungsgrund nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO --wonach das FG zur Begründung seiner Rechtsauffassung auf das BFH-Urteil vom 26. März 1991 VIII R 104/87 (BFH/NV 1991, 671) abgestellt habe, obwohl es zum Streitfall keine Aussagekraft habe-- vorliegen kann, kommt es nicht an, weil sich das FG nur für den Fall hilfsweise auf dieses Urteil gestützt hat, dass --entgegen seiner eigenen Auffassung-- eine Betriebsaufgabe erfolgt wäre.
  • FG Hessen, 19.09.2007 - 12 K 1411/01

    Auflösung der klagenden Personengesellschaft während des Klageverfahrens -

    Denn auch ein (bilanzierender) Verpachtungsbetrieb hat ein Betriebsvermögen, das sich während der Zeit, in der der Betrieb verpachtet ist, verändern kann (z.B. durch die Entnahme vorhandener oder die Einlage neu angeschaffter und dem Pächter zur Nutzung im Rahmen des Pachtverhältnisses überlassenen Wirtschaftsgüter; vgl. dazu die BFH-Urteile vom 26.3.1991 VIII R 104/87, BFH/NV 1991, 671, und in BStBl II 1999, 55).
  • BFH, 03.05.2005 - X B 142/04

    Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung

    Nach dem BFH-Urteil vom 26. März 1991 VIII R 104/87 (BFH/NV 1991, 671) ist ein Grundstück, das dem Steuerpflichtigen nur anteilig gehört, anteilig dem Betriebsvermögen des Verpachtungsbetriebs zuzurechnen.
  • BFH, 26.05.1993 - IV B 184/92

    Einkommensteuer; Aktien als notwendiges Betriebsvermögen eines Landwirts (§ 4

  • FG Köln, 24.02.1999 - 4 K 6016/94

    Schätzung eines Grundstückswerts; Diskrepanz zwischen Privatgutachten und

  • FG Münster, 07.12.1995 - 8 K 4427/92
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