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Rechtsprechung
   BFH, 28.05.1990 - V B 13/90   

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https://dejure.org/1990,5078
BFH, 28.05.1990 - V B 13/90 (https://dejure.org/1990,5078)
BFH, Entscheidung vom 28.05.1990 - V B 13/90 (https://dejure.org/1990,5078)
BFH, Entscheidung vom 28. Mai 1990 - V B 13/90 (https://dejure.org/1990,5078)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Umsatzsteueränderungsbescheide ohne drohende Vollstreckung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 698
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 11.10.1979 - IV B 61/79

    Aussetzung der Vollziehung - Zulässigkeit eines Antrags - Zugangsvoraussetzung -

    Auszug aus BFH, 28.05.1990 - V B 13/90
    Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung an das FG (§ 69 Abs. 3 FGO), der die Zugangsvoraussetzungen des Art. 3 § 7 Abs. 1 VGFGEntlG nicht erfüllt, ist unzulässig (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, z. B. Beschlüsse vom 11. Oktober 1979 IV B 61/79, BFHE 129, 8, BStBl II 1980, 49; vom 27. Juni 1986 III S 6/86, BFH/NV 1986, 691).
  • BFH, 22.06.1989 - V R 34/87

    Für die Beurteilung der Zwischenvermietung als rechtsmißbräuchlich sind allein

    Auszug aus BFH, 28.05.1990 - V B 13/90
    Andererseits ist im Streitfall nicht verständlich, daß für die Streitjahre 1985 und 1986 Umsatzsteuer für die steuerfreie Vermietung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 22. Juni 1989 V R 34/87 unter II. vor 1., BFHE 158, 152, BStBl II 1989, 1007) der Eigentumswohnung festgesetzt worden ist.
  • BFH, 07.07.1988 - V B 72/86

    Zu den Anforderungen an Mietverträge als Rechnungen mit gesondertem Ausweis der

    Auszug aus BFH, 28.05.1990 - V B 13/90
    Falls die Steuerfestsetzung auf § 14 Abs. 3 UStG 1980 gestützt worden sein sollte, wäre zu beachten, daß die Voraussetzungen dieser Vorschrift erst erfüllt worden sind, wenn die Antragsteller Umsatzsteuer in Abrechnungen über die jeweiligen Leistungsabschnitte gesondert ausgewiesen hätten (BFH-Beschluß vom 7. Juli 1988 V B 72/86, BFHE 154, 197, BStBl II 1988, 913).
  • BFH, 27.06.1986 - III S 6/86

    Klage gegen die im Anschluss an eine Außenprüfung geänderten

    Auszug aus BFH, 28.05.1990 - V B 13/90
    Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung an das FG (§ 69 Abs. 3 FGO), der die Zugangsvoraussetzungen des Art. 3 § 7 Abs. 1 VGFGEntlG nicht erfüllt, ist unzulässig (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, z. B. Beschlüsse vom 11. Oktober 1979 IV B 61/79, BFHE 129, 8, BStBl II 1980, 49; vom 27. Juni 1986 III S 6/86, BFH/NV 1986, 691).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

    Ebensowenig wie aber das Nachprüfungsverfahren für erkannte und nicht unverzüglich gerügte Vergabeverstöße durch eine im Nachprüfungsverfahren nachgeholte Rüge eröffnet wird, kann die Entbehrlichkeit der Rüge von Vergabefehlern darauf gestützt werden, die Vergabestelle verteidige ihr Vergabeverfahren im Nachprüfungsverfahren als ordnungsgemäß (zur ähnlichen Problematik bei Art. 3 § 7 Abs. 1 VGFGEntlG sowie § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO: BFH, BStBl II 1980, 49, 50; Beschl. v. 28. Mai 1990 - V B 13/90; Beschl. v. 31. August 1994 - II S 12/94).
  • BFH, 12.05.2000 - VI B 266/98

    Aussetzung der Vollziehung (AdV) unter Widerrufsvorbehalt

    Nach der Rechtsprechung des BFH handelt es sich bei der Vorschrift des § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO, wonach eine Antragstellung bei Gericht nur zulässig ist, wenn die Behörde einen AdV-Antrag ganz oder zum Teil abgelehnt hat, um eine Zugangsvoraussetzung (vgl. BFH-Beschluss vom 31. August 1994 II S 12/94, BFH/NV 1995, 413; ständige Rechtsprechung bereits zuvor zu Art. 3 § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit --VGFGEntlG--, vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. Oktober 1979 IV B 61/79, BFHE 129, 8, BStBl II 1980, 49; vom 28. Mai 1990 V B 13/90, BFH/NV 1991, 698).
  • BFH, 31.08.1994 - II S 12/94

    Erfordernis der Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung durch die

    Zugangsvoraussetzung und nicht um eine Sachentscheidungsvoraussetzung handelt (vgl. Gräber/Koch, a.a.O., § 69 Rdnr. 62; ständige Rechtsprechung zu Art. 3 § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Entla stung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit, dem Vorläufer des § 69 Abs. 4 FGO n. F.: vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 11. Oktober 1979 IV B 61/79, BFHE 129, 8, BStBl II 1980, 49; vom 29. Mai 1985 II B 2/85, BFH/NV 1986, 107; vom 29. November 1985 VI S 6/85, BFH/NV 1986, 348; vom 20. Dezember 1985 VI B 51/85, BFH/NV 1986, 421; vom 11. Dezember 1985 II S 7/85, BFH/NV 1985, 753; vom 23. Januar 1985 I B 38/83, BFH/NV 1987, 314; vom 28. Mai 1990 V B 13/90, BFH/NV 1991, 698).
  • BFH, 04.02.2000 - VII B 5/00

    Rücknahme der vorläufigen Bestellung als Steuerbevollmächtigter

    Entscheidend ist nur, dass auch in diesem Fall die Rücknahme eines unanfechtbaren, angeblich rechtswidrigen Verwaltungsakts in einer berufsrechtlichen Angelegenheit begehrt wird, die gemäß § 164 a StBerG nach § 130 Abs. 1 AO 1977 zu beurteilen ist (vgl. Bundesfinanzhof, Urteil vom 10. März 1992 VII R 70/91, BFH/NV 1992, 698).
  • FG München, 19.01.2000 - 7 V 4999/99

    Rohgewinnprovision als verdeckte Gewinnausschüttung; Antragsvoraussetzungen für

    Der AdV-Antrag ist auch nicht durch die ablehnende Stellungnahme des Finanzamts in der Stellungnahme vom 1.12.1999 zum AdV-Antrag zulässig geworden; denn die Voraussetzung des § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO muß bereits bei Antragstellung vorliegen (vgl. BFH vom 28.5.1990 V B 13/90, BFH/NV 1992, 698).
  • FG Sachsen, 05.03.1997 - 2 V 19/97

    Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung durch die Finanzbehörde als

    Es handelt sich hierbei um eine besondere Zugangsvorausetzung: d.h. die genannten Voraussetzungen müssen vor der Antragstellung bei Gericht vorliegen, andernfalls ist de rAntrag als unzulässig zu verwerfen (ständige Rechtsprechung z.B. BFH-Beschluß vom 28.5.1990 V B 13/90, BFH/NV 1991, S. 698 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 09.09.1998 - 1 V 2/98

    Voraussetzungen für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

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Rechtsprechung
   BFH, 29.04.1991 - IV R 22/90   

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https://dejure.org/1991,3763
BFH, 29.04.1991 - IV R 22/90 (https://dejure.org/1991,3763)
BFH, Entscheidung vom 29.04.1991 - IV R 22/90 (https://dejure.org/1991,3763)
BFH, Entscheidung vom 29. April 1991 - IV R 22/90 (https://dejure.org/1991,3763)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 698
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.12.1981 - V R 75/76

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des echten und des unechten

    Auszug aus BFH, 29.04.1991 - IV R 22/90
    Diese sind vielmehr regelmäßig als materiellrechtliche Fehler der angefochtenen Entscheidung anzusehen und somit allenfalls mit einer gemäß § 115 FGO zugelassenen Revision geltend zu machen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Dezember 1981 V R 75/76, BFHE 134, 470, BStBl II 1982, 200).
  • BFH, 21.04.1986 - IV R 190/85

    Zulassungsfreie Revision - Rüge von Verfahrensmängeln - Schlüssiger Vortrag -

    Auszug aus BFH, 29.04.1991 - IV R 22/90
    Schlüssig gerügt ist ein Verfahrensmangel nur, wenn die zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen - ihre Richtigkeit unterstellt - einen Mangel i. S. des § 116 Abs. 1 FGO ergeben (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568, m. w. N.) Diese Voraussetzungen erfüllen die vom Kläger vorgetragenen Tatsachen nicht.
  • BFH, 11.06.1969 - I R 27/68

    Klage - Veräußerungsgewinn - Absoluter Revisionsgund - Unvollständige

    Auszug aus BFH, 29.04.1991 - IV R 22/90
    Eine Rechtsverletzung i. S. der §§ 116 Abs. 1 Nr. 5, 119 Nr. 6 FGO wäre demgegenüber nur dann gegeben, wenn aus dem Urteil des FG nicht zu erkennen wäre, welche rechtlichen Überlegungen für das Gericht maßgeblich waren (vgl. BFH-Beschluß vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351) oder das FG einen selbständigen Anspruch, ein selbständiges Angriffs- oder ein selbständiges Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hätte (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juni 1969 I R 27/68, BFHE 95, 529, BStBl II 1969, 492).
  • BFH, 05.09.1989 - VII R 61/87

    Urteil - Tatbestand - Bild des Streitstoffes - Klarheit - Vollständigkeit -

    Auszug aus BFH, 29.04.1991 - IV R 22/90
    Nichts anderes folgt auch aus dem vom Kläger zitierten BFH-Urteil vom 5. September 1989 VII R 61/87 (BFHE 158, 13, BStBl II 1989, 979).
  • BFH, 09.02.1977 - I R 136/76

    Zulassungsfreie Revision - Verfahrensrüge - Sachrüge - Würdigung des

    Auszug aus BFH, 29.04.1991 - IV R 22/90
    Eine Rechtsverletzung i. S. der §§ 116 Abs. 1 Nr. 5, 119 Nr. 6 FGO wäre demgegenüber nur dann gegeben, wenn aus dem Urteil des FG nicht zu erkennen wäre, welche rechtlichen Überlegungen für das Gericht maßgeblich waren (vgl. BFH-Beschluß vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351) oder das FG einen selbständigen Anspruch, ein selbständiges Angriffs- oder ein selbständiges Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hätte (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juni 1969 I R 27/68, BFHE 95, 529, BStBl II 1969, 492).
  • BFH, 28.07.1999 - II R 2/99

    Miterbe - Letztwillige Verfügung - Erbschaftsteuer - Bewertung der

    Soweit hierin überhaupt ein Mangel gesehen werden könnte, wäre er ohne Bedeutung, denn Mängel im Urteilstatbestand eröffnen nicht die zulassungsfreie Revision gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO (BFH-Beschluß vom 29. April 1991 IV R 22/90, BFH/NV 1991, 698).
  • BFH, 26.07.1994 - VII R 87/93

    Revision wegen befangenem Richter - Zulässigkeit der Erstellung des Urteilstenors

    Ein solcher liegt nur vor, wenn eine hinreichende rechtliche Begründung fehlt, nicht jedoch schon dann, wenn Darstellungen im Tatbestand fehlen oder unzureichend sind (BFH- Beschlüsse vom 18. Januar 1993 X R 5/92, BFH/NV 1993, 610, und vom 29. April 1991 IV R 22/90, BFH/NV 1991, 698 m. w. N.).
  • BFH, 28.07.1999 - II R 3/99

    Bewertung von Sparkassenpapieren - Besteuerung des Kapitalvermögens -

    Soweit hierin überhaupt ein Mangel gesehen werden könnte, wäre er ohne Bedeutung, denn Mängel im Urteilstatbestand eröffnen nicht die zulassungsfreie Revision gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO (BFH-Beschluß vom 29. April 1991 IV R 22/90, BFH/NV 1991, 698).
  • BFH, 26.07.1994 - VII R 78/93

    Rüge nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts - Rüge des Fehlens von

    Ein solcher liegt nur vor, wenn eine hinreichende rechtliche Begründung fehlt, nicht jedoch schon dann, wenn Darstellungen im Tatbestand fehlen oder unzureichend sind (BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 1993 X R 5/92, BFH/NV 1993, 610, und vom 29. April 1991 IV R 22/90, BFH/NV 1991, 698 m. w. N.).
  • BFH, 27.01.2000 - VII R 10/99

    Grundstücksveräußerungen - Veräußerungsmitteilungen -

    Ein Verfahrensmangel i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO ist aber nur gegeben, wenn eine hinreichende rechtliche Begründung fehlt, nicht jedoch wenn Darstellungen im Tatbestand fehlen oder unzureichend sind (BFH-Beschlüsse vom 29. April 1991 IV R 22/90, BFH/NV 1991, 698, und in BFH/NV 1993, 610; BFH-Urteil vom 26. Juli 1994 VII R 78/93, BFH/NV 1995, 403, 405) Zum einen ist für die Darstellung des Tatbestandes die Bezugnahme sogar gesetzlich vorgeschrieben (§ 105 Abs. 3 Satz 2 FGO), zum anderen sind den Beteiligten --über den Austausch-- der Klageschriftsatz und die übrigen jeweils von ihnen eingereichten Schriftsätze grundsätzlich bekannt bzw. nach § 78 FGO jederzeit im Wege der Akteneinsicht zugänglich.
  • BFH, 18.02.1993 - VI R 23/92

    Voraussetzungen für das Vorleigen einer zulassungsfreien Revision

    Eine Entscheidung ist i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nicht mit Gründen versehen, wenn aus ihr nicht zu entnehmen ist, welche rechtlichen Erwägungen für sie maßgebend waren (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 29. April 1991 IV R 22/90, BFH/NV 1991, 698; Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozeß, 1986 Rdnr. 82, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 24.10.1996 - IV R 38/95

    Voraussetzung der Rüge des Fehlens der Urteilsbegründung

    Ein solcher Verfahrensmangel liegt im übrigen nur vor, wenn eine hinreichende rechtliche Begründung fehlt, nicht jedoch schon dann, wenn Darstellungen im Tatbestand fehlen oder unzureichend sind (BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 1993 X R 5/92, BFH/NV 1993, 610, und vom 29. April 1991 IV R 22/90, BFH/NV 1991, 698, m. w. N.).
  • FG Baden-Württemberg, 09.09.1998 - 1 V 2/98

    Voraussetzungen für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

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Rechtsprechung
   BFH, 24.04.1991 - X R 43/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,22551
BFH, 24.04.1991 - X R 43/90 (https://dejure.org/1991,22551)
BFH, Entscheidung vom 24.04.1991 - X R 43/90 (https://dejure.org/1991,22551)
BFH, Entscheidung vom 24. April 1991 - X R 43/90 (https://dejure.org/1991,22551)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 698
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 08.05.1985 - I R 108/81

    Revision - Revisionsbegründung - Abweichung von der Rechtsprechung des BFH - Rüge

    Auszug aus BFH, 24.04.1991 - X R 43/90
    Dabei muß deutlich werden, welche Gründe tatsächlicher oder rechtlicher Art nach Ansicht des Rechtsuchenden das angefochtene Urteil als unrichtig erscheinen lassen und welche Gesichtspunkte dem entgegengestellt werden (BFH-Urteil vom 8.Mai 1985 I R 108 81, BFHE 144, 40, BStBl II 1985, 523 [BFH 08.05.1985 - I R 108/81]).
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