Rechtsprechung
BFH, 10.08.1990 - III R 39/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Zustellung von Einspruchsentscheidungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1991, 713
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 12.01.1990 - VI R 137/86
Zur Wirksamkeit der förmlichen Zustellung eines Steuerbescheides
Auszug aus BFH, 10.08.1990 - III R 39/88
Die Angabe der Geschäftsnummer auf der Sendung (§ 3 Abs. 1 Satz 2 VwZG) und in der Postzustellungsurkunde stellt die einzige urkundliche Beziehung zwischen dieser und dem zuzustellenden Schriftstück her (BFH-Urteil vom 12. Januar 1990 VI R 137/86, BFHE 160, 103). - BFH, 08.02.1972 - VIII R 14/68
Zustellung - Geschäftsnummer - Steuernummer des Empfängers - Mangelnde Gewähr - …
Auszug aus BFH, 10.08.1990 - III R 39/88
Werden mehrere Schriftstücke verschiedenen Inhalts in einem verschlossenen Briefumschlag zugestellt, muß sich aus der Geschäftsnummer auf der Zustellungsurkunde und auf dem Briefumschlag ergeben, welchen Inhalt die zugestellte Sendung hat; aus der Angabe der Steuernummer allein - ohne entsprechenden Zusatz - kann das nicht entnommen werden (vgl. BFH-Urteile vom 8. Februar 1972 VIII R 14/68, BFHE 105, 85, BStBl II 1972, 506; und vom 17. Oktober 1984 I R 167/81, BFHE 142, 108, BStBl II 1985, 74). - BFH, 11.12.1985 - I R 352/83
Versäumung der einmonatigen Klagefrist - Voraussetzungen für eine …
Auszug aus BFH, 10.08.1990 - III R 39/88
Die Klagefrist wird zwar nur in Lauf gesetzt, wenn die Bekanntgabe der Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf den gesetzlichen Vorschriften entspricht (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. Dezember 1985 I R 352/83, BFH/NV 1986, 644 m. w. N.). - BFH, 17.10.1984 - I R 167/81
Zustellung - Zustellung mehrerer Schriftstücke verschiedenen Inhalts - …
Auszug aus BFH, 10.08.1990 - III R 39/88
Werden mehrere Schriftstücke verschiedenen Inhalts in einem verschlossenen Briefumschlag zugestellt, muß sich aus der Geschäftsnummer auf der Zustellungsurkunde und auf dem Briefumschlag ergeben, welchen Inhalt die zugestellte Sendung hat; aus der Angabe der Steuernummer allein - ohne entsprechenden Zusatz - kann das nicht entnommen werden (vgl. BFH-Urteile vom 8. Februar 1972 VIII R 14/68, BFHE 105, 85, BStBl II 1972, 506; und vom 17. Oktober 1984 I R 167/81, BFHE 142, 108, BStBl II 1985, 74).
- BFH, 17.06.1998 - X B 138/97
Zustellung der Urteile - Postzustellungsurkunde - Empfangsbekenntnis - …
Gleichzeitig wies er auf § 56 der Finanzgerichtsordnung (FGO) und hinsichtlich der Wirksamkeit der Zustellung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. August 1990 III R 39/88 (BFH/NV 1991, 713) hin.Der Nachweis der Zustellung der zutreffend bezeichneten Schriftstücke ist dadurch jedoch nicht berührt (BFH-Urteil vom 10. August 1990 III R 39/88, BFH/NV 1991, 713).
Obwohl der Prozeßbevollmächtigte des Klägers auf den verspäteten Eingang der Nichtzulassungsbeschwerde und --hinsichtlich der Beurteilung der Zustellung-- auf das BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 713 hingewiesen worden war, hat der Kläger hierauf nicht reagiert.
- BFH, 04.04.2011 - VIII B 112/10
Wirksamkeit der förmlichen Zustellung - Bestimmtheit und Vollständigkeit der …
Vielmehr hat der BFH im Urteil vom 10. August 1990 III R 39/88 (BFH/NV 1991, 713) ausdrücklich entschieden, dass Kennzeichnungsfehler bei einzelnen in einer Sendung enthaltenen Schriftstücken die Wirksamkeit der Zustellung im Übrigen nicht hindern (Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 3 VwZG Rz 15 a.E.). - VG Chemnitz, 15.02.1996 - 3 K 154/96
Erteilung einer richterlichen Durchsuchungsanordnung; Entziehung der …
Da die Postzustellungsurkunde dementsprechend nicht die Übergabe des Schriftstücks selbst bezeugt, sondern nur die Übergabe einer mit einer Geschäftsnummer bezeichneten Sendung (§ 3 Abs. 1 Satz 2 SächsVwZG), stellt die Angabe der Geschäftsnummer auf der Sendung und der Zustellungsurkunde die einzige urkundliche Beziehung zwischen dieser und dem zuzustellenden Schriftstück her (vgl. BFH, Beschluß vom 10.11.1971, BFHE 103, 454 ; Urteil vom 12.01.1990, BFHE 160, 103; Urteil vom 10.08.1990, - III R 39/88 -). - FG Baden-Württemberg, 28.11.1996 - 6 K 232/96
Anforderungen an ein berechtigtes Interesse für eine Klage auf Feststellung der …
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