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   BFH, 27.09.1990 - I R 104/89   

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https://dejure.org/1990,5595
BFH, 27.09.1990 - I R 104/89 (https://dejure.org/1990,5595)
BFH, Entscheidung vom 27.09.1990 - I R 104/89 (https://dejure.org/1990,5595)
BFH, Entscheidung vom 27. September 1990 - I R 104/89 (https://dejure.org/1990,5595)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung von Einkünften aus einer Tätigkeit beim Europäischen Patentamt in die Berechnung des Steuersatzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 729
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 9/13 R

    Elterngeld - Beamtin des Europäischen Patentamts - Anspruchsberechtigung -

    Das PPI löst damit die Kollision zwischen der Steuerhoheit des deutschen Staates und derjenigen des Europäischen Patentamts als zwischenstaatlicher Organisation (vgl allgemein Lang in Tipke/Lang, Steuerrecht, 20. Aufl 2010, § 2 RdNr 40 ff) in der Art eines Doppelbesteuerungsabkommens (vgl BFH Urteil vom 27.9.1990 - I R 104/89 -, BFH/NV 1991, 729) zu Gunsten des Europäischen Patentamts auf.
  • BFH, 02.11.1999 - I B 163/98

    Einkünfte von Bediensteten des europäischen Patentamts

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß Art. 16 Abs. 1 Satz 3 des Immunitätenprotokolls es gestattet, bei der Festsetzung der Einkommensteuer die nach Abs. 1 Satz 1 steuerfreien Einkünfte in die Berechnung des Steuersatzes einzubeziehen (Urteile vom 27. September 1990 I R 181/87, BFHE 162, 284, BStBl II 1991, 84; vom 27. September 1991 I R 104/89, BFH/NV 1991, 729; Beschluß vom 26. August 1994 I B 35/94, BFH/NV 1995, 381).

    Einige dieser Entscheidungen bezogen sich speziell auf die im Streitfall vorliegende Konstellation, in der ein Angehöriger des Europäischen Patentamts neben seinen Dienstbezügen weitere Einkünfte erzielt hatte und diese weiteren Einkünfte unter Anwendung des Progressionsvorbehalts in Deutschland besteuert worden waren (z.B. Urteil in BFH/NV 1991, 729).

    Es mag dahingestellt bleiben, ob die vorgesehenen steuerlichen Begünstigungen überhaupt der Unabhängigkeit der beim Europäischen Patentamt beschäftigten Personen dienen (vgl. hierzu Senatsbeschluß in BFH/NV 1996, 548) oder ob sie nicht lediglich auf eine Harmonisierung der Nettobezüge abzielen (Senatsurteil in BFH/NV 1991, 729, 730).

  • BFH, 26.08.1994 - I B 35/94

    Progressionsvorbehalt bei steuerfreien Einkünften aus einer Tätigkeit beim

    Dies hat der erkennende Senat bereits in seinen Urteilen vom 27. September 1990 I R 181/87 (BFHE 162, 284, BStBl II 1991, 84) und I R 104/89 (BFH/NV 1991, 729) entschieden.
  • BFH, 28.02.2000 - I B 67/99

    Bedienstete des Europäischen Patentamts - Deutsche Einkommensbesteuerung -

    Im Streitfall hat das FG sein Urteil auf die Rechtsprechung des Senats gestützt, nach der bei der Festsetzung der deutschen Einkommensteuer Einkünfte aus einer Tätigkeit beim Europäischen Patentamt in die Berechnung des Steuersatzes einzubeziehen sind (Urteile vom 27. September 1990 I R 181/87, BFHE 162, 284, BStBl II 1991, 84; vom 27. September 1990 I R 104/89, BFH/NV 1991, 729; Beschluss vom 13. Dezember 1995 I B 83/95, BFH/NV 1996, 548, m.w.N.).
  • BFH, 22.09.1993 - VIII B 38/93

    Klärungsbedürftigkeit bezüglich der Geltung des Grundsatzes von Treu und Glauben

    Es fehlt auch an der erforderlichen Vertrauensfolge (BFH-Urteile vom 6. Februar 1991 I R 13/86, BFHE 164, 168, BStBl II 1991, 673, 674, und vom 10. April 1991 XI R 25/89, BFH/NV 1991, 729, m.w.N.).
  • BFH, 27.09.1990 - I R 181/87
    Aus dem Zusammenhang der Regelungen in Art. 16 Abs. 1 des Protokolls folgt, daß die Aufnahme des Progressionsvorbehalts in dessen Satz 3 die in Satz 2 ausgesprochene Steuerbefreiung der durch das Europäische Patentamt gezahlten Gehälter und Bezüge einschränkt (ebenso FG München, Urteil vom 9. November 1988 I 82/83 E, EFG 1989, 232, bestätigt durch Senatsurteil vom 27. September 1990 I R 104/89 ).
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