Rechtsprechung
BFH, 23.01.1990 - IX R 17/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 bis 2, § 21 Abs. 1 Nr. 1, § 24 Nr. 2
- Wolters Kluwer
Mietwohngrundstück - Werbungskosten - Schadensbeseitigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 159, 491
- NJW 1990, 2084
- NJW-RR 1990, 1036 (Ls.)
- BB 1990, 1252
- BB 1990, 990
- DB 1990, 1065
- BStBl II 1990, 465
Wird zitiert von ... (44) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 23.02.1988 - IX R 151/86
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten
Auszug aus BFH, 23.01.1990 - IX R 17/85
Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bilden grundsätzlich alle Aufwendungen, bei denen objektiv ein Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung besteht und die subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Oktober 1984 IX R 48/80, BFHE 143, 313, BStBl II 1985, 453, und vom 23. Februar 1988 IX R 151/86, BFH/NV 1989, 485).Der erkennende Senat hat im Urteil in BFH/NV 1989, 485 ausgesprochen, daß auch Räumungskosten im Zusammenhang mit der beabsichtigten Veräußerung eines Mietwohngrundstücks nicht gemäß § 9 Abs. 1 EStG abziehbar sind.
- BFH, 04.03.1966 - VI 258/65
Auszug aus BFH, 23.01.1990 - IX R 17/85
Davon, daß mit der Veräußerung eines Mietobjekts zusammenhängende Aufwendungen nicht als Werbungskosten abziehbar sind, ist der BFH bereits im Urteil vom 4. März 1966 VI 258/65 (BFHE 85, 417, BStBl III 1966, 451, 3. Absatz der Gründe) ausgegangen. - BFH, 23.10.1984 - IX R 48/80
Nutzungswert - Entgeltliche Nutzung - Zurechnung - Rohmietwert - Abzug von …
Auszug aus BFH, 23.01.1990 - IX R 17/85
Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bilden grundsätzlich alle Aufwendungen, bei denen objektiv ein Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung besteht und die subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Oktober 1984 IX R 48/80, BFHE 143, 313, BStBl II 1985, 453, …und vom 23. Februar 1988 IX R 151/86, BFH/NV 1989, 485). - BFH, 06.03.1979 - VIII R 110/74
Keine AfaA nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG, wenn ein zum Privatvermögen gehörendes, …
Auszug aus BFH, 23.01.1990 - IX R 17/85
Ferner hat der VIII. Senat im Urteil vom 6. März 1979 VIII R 110/74 (BFHE 127, 510, BStBl II 1979, 551) entschieden, daß eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) entfalle, wenn ein Gebäude abgebrochen werde, um ein unbebautes Grundstück veräußern zu können. - BFH, 15.12.1981 - VIII R 107/79
Werbungskosten - Vorbereitung einer Tätigkeit - Grundstückserwerb
Auszug aus BFH, 23.01.1990 - IX R 17/85
Das FG hat hierzu im Einklang mit dem BFH-Urteil vom 15. Dezember 1981 VIII R 107/79 (BFHE 135, 431, BStBl II 1982, 495) ausgesprochen, daß maßgebend nicht der Zeitpunkt der Schadensermittlung, sondern der Zeitpunkt entscheidend ist, in dem der Schaden beseitigt wird.
- BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03
Instandsetzungsaufwendungen während der Vermietungszeit als Veräußerungskosten
Mithin können auch die damit im Zusammenhang angefallenen Aufwendungen nicht einkommensteuermindernd berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 159/85, BFH/NV 1990, 761, und IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465, m.w.N.).Die Mitveranlassung der Aufwendungen durch die Abnutzung der Immobilie während der bisherigen Vermietungstätigkeit reicht nicht aus, um den Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu rechtfertigen; denn der objektive Zusammenhang der Aufwendungen mit der früheren Einkunftserzielung wird durch die von den Beteiligten gewollte Verknüpfung mit der nicht einkommensteuerbaren Grundstücksveräußerung überlagert (vgl. BFH in BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465; zur Erwerberseite bei sog. Modernisierungsmodellen s. BFH-Urteile vom 30. Juli 1991 IX R 43/89, BFHE 165, 245, BStBl II 1991, 918;… vom 12. November 1991 IX R 71/89, BFH/NV 1992, 301).
- FG Düsseldorf, 28.05.2003 - 16 K 770/01
Vermietung und Verpachtung; Instandsetzungsaufwand; Mietwohnhaus; …
Das FA wies den fristgerecht eingelegten Einspruch unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Januar 1990 IX R 17/85 (BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465) als unbegründet zurück (Einspruchsentscheidung vom 11. Januar 2001).Die Kläger führen u.A. aus: Das FA berufe sich zu Unrecht auf das BFH-Urteil in BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465, weil im Streitfall die Reparaturen während des Zeitraums der Vermietung (vor dem Besitzübergang) durchgeführt worden seien.
Das FA geht davon aus, dass nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465 der Werbungskostenabzug hier ausscheide, weil eine vertragliche Verpflichtung bestanden habe und die Arbeiten im Zeitraum zwischen Abschluss des Kaufvertrags und dem Besitzübergang durchgeführt worden seien.
Hiervon ausgehend hat der BFH in seinen Urteilen vom 23. Januar 1990 IX R 17/85 (BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465) und IX R 159/85 (…BFH/NV 1990, 761), die das FG im Ergebnis für zutreffend hält, eine solche "Überlagerung" durch eine Veräußerung jeweils für den Fall bejaht, dass der Verkäufer sich im Kaufvertrag zu Instandsetzungsmaßnahmen verpflichtet und dieselben erst nach dem Besitzübergang und Beendigung der Vermietung durchgeführt hatte.
Nichts Anderes ergibt sich entgegen der Ansicht der Kläger auch aus Ausführungen im vorletzten Absatz des BFH-Urteils in BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465 ("Das FG hat hierzu im Einklang mit dem BFH-Urteil vom 15.Dezember 1981 VIII R 107/79 (BFHE 135, 431, BStBl II 1982, 495) ausgesprochen, daß maßgebend nicht der Zeitpunkt der Schadensermittlung, sondern der Zeitpunkt entscheidend ist, in dem der Schaden beseitigt wird.
Dass ab dem Zeitpunkt des Besitzübergangs "auch die für den Werbungskostenabzug grundsätzlich erforderliche Absicht der Kläger zur Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nicht mehr gegeben" war (s. BFH in BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465 im viertletzten Absatz), bedeutet nicht (umgekehrt), dass Maßnahmen vor dem Zeitpunkt des Besitzübergangs in einer ebensolchen Absicht gemacht wären.
- BFH, 01.12.2015 - IX R 9/15
Unbebautes Grundstück - Feststellung der Bebauungs- und Vermietungsabsicht
Bei der tatrichterlichen Würdigung der Umstände kann in Zweifelsfällen auch das spätere Verhalten des Steuerpflichtigen miteinbezogen werden (BFH-Urteile vom 8. Februar 1983 VIII R 163/81, BFHE 138, 202, BStBl II 1983, 355; vom 4. Juni 1991 IX R 89/88, BFH/NV 1991, 741;… BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2006 IX B 202/05, BFH/NV 2007, 226).Er ist jedoch bei der tatrichterlichen Würdigung zu beachten, ob nach den Gesamtumständen ein wirtschaftlicher Zusammenhang von Aufwendungen mit künftigen Einnahmen besteht (BFH-Urteile in BFHE 138, 195, BStBl II 1983, 554, und in BFH/NV 1991, 741).
d) Weitere Indizien, aus denen sich der wirtschaftliche Zusammenhang ergeben kann, sind nach der Rechtsprechung die Bebaubarkeit des Grundstücks (BFH-Urteile in BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761; in BFH/NV 1991, 741;… vom 19. Dezember 2007 IX R 30/07, BFH/NV 2008, 1300), die Beauftragung eines Architekten oder eine Bauvoranfrage (BFH-Urteil in BFHE 138, 195, BStBl II 1983, 554).
- BFH, 31.07.2007 - IX R 51/05
Abrisskosten und AfaA: nachträgliche Werbungskosten bei V+V
Der erforderliche Veranlassungszusammenhang mit der Vermietungstätigkeit ist nicht gegeben, soweit die Aufwendungen nicht allein oder ganz überwiegend durch die Veräußerung des Mietwohnobjekts (vgl. BFH-Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 159/85, BFH/NV 1990, 761, und IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465, m.w.N.) oder durch die im Anschluss an die Renovierung oder Instandsetzung beabsichtigte Eigennutzung veranlasst sind (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 2000 IX R 48/96, BFHE 192, 311, BStBl II 2001, 784). - FG Baden-Württemberg, 30.10.2007 - 4 K 292/04
Zuordnung von Renovierungskosten eines zunächst vermieteten und danach verkauften …
Denn nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Januar 1990 IX R 17/85, BFHE 159, 491; BStBl II 1990, 465, sei für die Zuordnung zur Vermietung einerseits bzw. zur Veräußerung andererseits der Zeitpunkt der Schadensbeseitigung maßgebend.Denn der BFH habe in seinem Urteil vom 23. Januar 1990, BStBl II 1990, 465, ausgesprochen, dass nicht der Zeitpunkt der Schadensermittlung, sondern der Zeitpunkt der Schadensbeseitigung maßgebend sei.
Eine derartige Veranlassung liegt vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (vgl. BFH-Urteile vom 23. Oktober 1984 IX R 48/80, BFHE 143, 313; BStBl II 1985, 453;…vom 23. Februar 1988 IX R 151/86, BFH/NV 1989, 485;vom 23. Januar 1990 IX R 17/85, am angegebenen Ort - a.a.O. -;vom 20. Dezember 1994 IX R 122/92, BFHE 177, 50; BStBl II 1995, 534;…vom 18. Dezember 2001 IX R 24/98, BFH/NV 2002, 904 undvom 14. Dezember 2004 IX R 34/03, BFHE 208, 232; BStBl II 2005, 343).
Auf diesem Rechtsgedanken beruht auch die gesetzliche Regelung des § 3c EStG, wonach mit steuerfreien Einnahmen unmittelbar wirtschaftlich zusammenhängende Ausgaben nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen (BFH-Urteil vom 23. Januar 1990 IX R 17/85, a.a.O.).
Denn der objektive Zusammenhang der Aufwendungen mit der früheren Einkunftserzielung wird durch die von den Beteiligten gewollte Verknüpfung mit der nicht einkommensteuerbaren Grundstücksveräußerung überlagert (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 1990 IX R 17/85, a.a.O.).
- FG Baden-Württemberg, 07.09.1995 - 6 K 105/92
Werbungskosten als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 26.02.2002 - IX R 20/98
Geschlossene Fonds - Eigenkapitalvermittlungsprovisionen
Andererseits führt die Veräußerung eines ursprünglich zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bestimmten Wirtschaftsguts des Privatvermögens nicht zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (vgl. die BFH-Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464, und IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465, sowie vom 20. Februar 1990 IX R 13/87, BFHE 160, 440, BStBl II 1990, 775). - BFH, 16.02.2016 - IX R 1/15
Vergebliche Aufwendungen für den gescheiterten Erwerb eines Immobilienobjekts als …
Bei der tatrichterlichen Würdigung der Umstände kann in Zweifelsfällen auch das spätere Verhalten des Steuerpflichtigen mit einbezogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 8. Februar 1983 VIII R 163/81, BFHE 138, 202, BStBl II 1983, 355; vom 4. Juni 1991 IX R 89/88, BFH/NV 1991, 741;… BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2006 IX B 202/05, BFH/NV 2007, 226). - BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89
Werbungskosten beim Grundstückskauf
Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bilden Werbungskosten grundsätzlich alle Aufwendungen, bei denen objektiv ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung besteht und die subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Januar 1990 IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465). - BFH, 17.07.2007 - IX R 2/05
Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung: …
Die nutzungsbedingte Veranlassung der Aufwendungen wurde auch nicht durch die spätere, erst Anfang 2000 erfolgte Grundstücksveräußerung verdrängt oder überlagert (vgl. dazu BFH-Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465; vom 14. Dezember 2004 IX R 34/03, BFHE 208, 232, BStBl II 2005, 343, m.w.N.). - BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99
VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach …
- BFH, 31.03.1998 - IX R 26/96
Abbruchkosten als nachträgliche Werbungskosten
- BFH, 27.07.2004 - IX R 44/01
Urteilsberichtigung - Revisionsfrist
- BFH, 08.12.1992 - IX R 68/89
Keine Werbungskosten bei Beteilung des früheren Ehepartners an …
- BFH, 06.09.2016 - IX R 19/15
Vermietung und Verpachtung - vorab entstandene Werbungskosten bei gescheiterter …
- FG Hamburg, 05.11.2021 - 2 K 163/19
Einkommensteuer: Berücksichtigung von Renovierungskosten bei Einkünften aus …
- BFH, 30.07.1991 - IX R 123/90
Anschaffungsnahe Aufwendungen nach Ablauf von drei Jahren seit der Anschaffung
- BFH, 25.02.2009 - IX R 80/07
Instandsetzungsaufwendungen für Denkmalschutzobjekt während der Vermietungszeit …
- FG Baden-Württemberg, 18.04.1996 - 14 K 601/91
Abzugsfähigkeit von Abbruchkosten und Restbuchwert als nachträgliche …
- BFH, 29.07.1997 - IX R 70/95
Abzugsfähigkeit von Werbungskosten für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- FG München, 13.12.2002 - 2 K 1488/98
Steuerpflicht des geldwerten Vorteils aus der Teilnahme an Incentive-Reisen; …
- FG Niedersachsen, 26.09.2006 - 15 K 10556/03
Gewerblicher Grundstückshandel im Fall der Errichtung und Veräußerung zweier …
- FG München, 25.03.1997 - 11 K 3095/95
Möglichkeit der Berücksichtigung von Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung …
- FG Köln, 17.04.2007 - 10 K 4626/06
Erzielung eines Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten im Bereich der …
- BFH, 04.06.1991 - IX R 89/88
Anforderungen an Abziehbarkeit von strittigen Finanzierungskosten als vorab …
- BFH, 24.11.1992 - IX R 138/89
Keine Verteilung von Erhaltungsaufwendungen auf Zeiträume vor dem 1.1.1987
- FG München, 13.02.2008 - 9 K 2576/05
(nachträgliche) Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung
- BFH, 25.02.1992 - IX R 331/87
Abzug von Aufwendungen auf ein Wohnobjekt als Werbungskosten
- FG München, 28.07.2014 - 7 K 2732/11
Verschiedenen Vorstellungen der Klägerin über mögliche Nutzungen sprechen gegen …
- FG Hessen, 27.10.2010 - 3 K 646/06
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines Mietvertrages zwischen …
- BFH, 29.03.1994 - VIII R 62/92
Finanzierung eines Grundstückskaufpreises durch Veräußerer
- BFH, 03.12.1990 - IX B 136/89
- FG Köln, 12.05.1999 - 1 K 6206/97
Erhaltungsaufwand als vorweggenommene Werbungskosten
- FG Köln, 22.07.1998 - 12 K 5552/93
Anerkennung von Ausgaben nach dem Auszug eines Mieters als Werbungskosten; …
- FG München, 22.08.1995 - 13 K 1502/93
Änderung eines Einkommensteuerbescheids wegen Berücksichtigung von …
- BFH, 23.01.1990 - IX R 159/85
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten
- FG Baden-Württemberg, 05.04.2001 - 5 K 495/99
Finanzierungskosten des Erwerbs eines Bauerwartungslandes nicht als vorab …
- FG München, 28.09.2005 - 9 K 4800/03
Werbungskostenabzug für unbebautes Grundstück; Zeitpunkt der Aufgabe der …
- FG Hessen, 03.03.2005 - 3 V 425/04
Vermietung und Verpachtung; Unbebautes Grundstück; Schuldzinsen; Vorweggenommene …
- FG München, 23.07.2003 - 1 K 126/00
Fehlende Einnahmeerzielungsabsicht bei unbebautem Grundstück; Einkommensteuer …
- FG München, 30.07.2002 - 13 K 3548/98
Angabe des Umfangs der Vorläufigkeit in einer Anlage zum Steuerbescheid; …
- FG Hamburg, 06.06.2000 - VI 260/99
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietungseinkünften
- FG München, 30.04.1998 - 13 K 4291/95
- FG Baden-Württemberg, 11.07.1996 - 6 K 87/95
Werbungskosten als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von …
Rechtsprechung
BFH, 04.06.1991 - IX R 89/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an Abziehbarkeit von strittigen Finanzierungskosten als vorab entstandene Werbungskosten für einen Hausbau
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1991, 741
Wird zitiert von ... (28) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 08.02.1983 - VIII R 130/79
Wirtschaftlicher Zusammenhang von vorab entstandenen Werbungskosten mit …
Auszug aus BFH, 04.06.1991 - IX R 89/88
Es ist jedoch bei der tatrichterlichen Würdigung zur Entscheidung der Frage zu beachten, ob nach den Gesamtumständen ein wirtschaftlicher Zusammenhang von Aufwendungen mit künftigen Einnahmen besteht (BFH-Urteil vom 8. Februar 1983 VIII R 130/79, BFHE 138, 195, BStBl II 1983, 554).Auch andere Umstände können Indizien für einen wirtschaftlichen Zusammenhang bilden, wie z. B. der Abschluß von Bausparverträgen, um nach dem Grundstückserwerb nunmehr die Mittel für die Baukosten anzusparen, die Beauftragung eines Architekten oder eine Bauvoranfrage (BFH-Urteil in BFHE 138, 195, BStBl II 1983, 554).
Bezüglich dieses Umstandes sind starre Regeln für seine Gewichtung bei der tatrichterlichen Würdigung gleichermaßen abzulehnen, wie es der BFH bereits in seinem Urteil in BFHE 138, 195, BStBl II 1983, 554 für den zeitlichen Zusammenhang getan hat.
Im Urteilsfalle in BFHE 138, 195, BStBl II 1983, 554 mußten der Kläger und seine Ehefrau vor der Verwirklichung ihrer Bauabsicht erst einmal die hierfür erforderlichen Geldmittel ansparen.
- BFH, 29.07.1986 - IX R 206/84
Rentenversicherung - Arbeitnehmer - Werbungskosten - Sonderausgaben - …
Auszug aus BFH, 04.06.1991 - IX R 89/88
Ein solcher Abzug ist von dem Zeitpunkt an gegeben, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen läßt, daß der Entschluß, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefaßt worden ist (BFH-Urteile vom 29. November 1983 VIII R 96/81, BFHE 140, 208, BStBl II 1984, 303; vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747). - BFH, 29.11.1983 - VIII R 96/81
Vergebliche Planungskosten gehören nur dann nicht zu den Herstellungskosten eines …
Auszug aus BFH, 04.06.1991 - IX R 89/88
Ein solcher Abzug ist von dem Zeitpunkt an gegeben, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen läßt, daß der Entschluß, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefaßt worden ist (BFH-Urteile vom 29. November 1983 VIII R 96/81, BFHE 140, 208, BStBl II 1984, 303; vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747).
- BFH, 08.02.1983 - VIII R 163/81
Werbungskosten - Bausparverträge - Abschlußgebühren
Auszug aus BFH, 04.06.1991 - IX R 89/88
Bei der tatrichterlichen Würdigung der Umstände kann in Zweifelsfällen schließlich auch das spätere Verhalten des Steuerpflichtigen miteinbezogen werden (BFH-Urteil vom 8. Februar 1983 VIII R 163/81, BFHE 138, 202, BStBl II 1983, 355). - BFH, 23.01.1990 - IX R 17/85
Mit dem Gebäudeverkauf zusammenhängende Reparaturkosten keine Werbungskosten bei …
Auszug aus BFH, 04.06.1991 - IX R 89/88
Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bilden Werbungskosten grundsätzlich alle Aufwendungen, bei denen objektiv ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung besteht und die subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Januar 1990 IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465). - FG Baden-Württemberg, 08.12.1988 - VIII K 345/85
Einkommensteuer; Erwerb von Bauerwartungsland
Auszug aus BFH, 04.06.1991 - IX R 89/88
Welche Bedeutung für den Abzug von Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten dem Umstand zukommt, daß ein Grundstück bei seinem Erwerb noch nicht bebaubar ist, ist umstritten (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Dezember 1988 VIII K 345/85, EFG 1989, 508, Revision IX R 145/89, und das Urteil der Vorinstanz in EFG 1988, 468).
- BFH, 06.12.1994 - IX R 11/91
Doppelte Haushaltsführung - Kausalität bei der Abgabenordnung - Hilfstatsachen
Erforderlich ist allerdings, daß der Steuerpflichtige trotz der finanziellen Schwierigkeiten bzw. der noch fehlenden Bebaubarkeit konkret damit rechnen konnte, das Grundstück in überschaubarer Zeit bebauen zu können, und er seine Bauabsicht nachhaltig zu verwirklichen sucht (vgl. dazu Senatsurteile vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761, und IX R 89/88, BFH/NV 1991, 741). - BFH, 16.02.2016 - IX R 1/15
Vergebliche Aufwendungen für den gescheiterten Erwerb eines Immobilienobjekts als …
Bei der tatrichterlichen Würdigung der Umstände kann in Zweifelsfällen auch das spätere Verhalten des Steuerpflichtigen mit einbezogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 8. Februar 1983 VIII R 163/81, BFHE 138, 202, BStBl II 1983, 355; vom 4. Juni 1991 IX R 89/88, BFH/NV 1991, 741;… BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2006 IX B 202/05, BFH/NV 2007, 226). - BFH, 01.12.2015 - IX R 9/15
Unbebautes Grundstück - Feststellung der Bebauungs- und Vermietungsabsicht
Bei der tatrichterlichen Würdigung der Umstände kann in Zweifelsfällen auch das spätere Verhalten des Steuerpflichtigen miteinbezogen werden (BFH-Urteile vom 8. Februar 1983 VIII R 163/81, BFHE 138, 202, BStBl II 1983, 355; vom 4. Juni 1991 IX R 89/88, BFH/NV 1991, 741;… BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2006 IX B 202/05, BFH/NV 2007, 226).
- BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89
Werbungskosten beim Grundstückskauf
Welche Bedeutung für den Abzug von Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten dem Umstand zukommt, daß ein Grundstück bei seinem Erwerb noch nicht bebaubar ist, ist umstritten (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteile vom 8. Dezember 1988 VIII K 345/85, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1989, 508, Revision IX R 145/89, und vom 17. März 1988 X-K 355/86, EFG 1988, 468, Revision IX R 89/88). - FG Nürnberg, 05.11.2020 - 8 K 954/18
Berücksichtigung einkommensmindernder langjähriger negativer Einkünfte aus …
Bei der tatrichterlichen Würdigung der Umstände kann in Zweifelsfällen auch das spätere Verhalten des Steuerpflichtigen miteinbezogen werden (BFH-Urteile vom 8. Februar 1983 VIII R 163/81, BFHE 138, 202, BStBl II 1983, 355; vom 4. Juni 1991 IX R 89/88, BFH/NV 1991, 741;… BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2006 IX B 202/05, BFH/NV 2007, 226).Er ist jedoch bei der tatrichterlichen Würdigung zu beachten, ob nach den Gesamtumständen ein wirtschaftlicher Zusammenhang von Aufwendungen mit künftigen Einnahmen besteht (BFH-Urteile in BFHE 138, 195, BStBl II 1983, 554, und in BFH/NV 1991, 741) .Dabei ist nach der neueren Rechtsprechung des BFH eine abschließende (negative) Beurteilung der Vermietungsabsicht mit Rücksicht auf den bloßen Zeitablauf regelmäßig erst dann möglich, wenn eine Vermietung über mehr als zehn Jahre nicht zustande gekommen ist (BFH-Urteile vom 11.08.2010 IX R 3/10, BStBl II 2011, 166;… vom 16.06.2015 IX R 27/14, BFH/NV 2016, 98).
d) Weitere Indizien, aus denen sich der wirtschaftliche Zusammenhang ergeben kann, sind nach der Rechtsprechung die Bebaubarkeit des Grundstücks (BFH-Urteile in BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761; in BFH/NV 1991, 741;… vom 19. Dezember 2007 IX R 30/07, BFH/NV 2008, 1300), die Beauftragung eines Architekten oder eine Bauvoranfrage (BFH-Urteil in BFHE 138, 195, BStBl II 1983, 554).
- FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 10 K 41/12
Vermietungsabsicht bei jahrelangem Leerstand eines ohne Sanierung nicht …
Dabei muss der Steuerpflichtige seine erkennbare Vermietungsabsicht nachhaltig zu verwirklichen suchen (BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 89/88, BFH/NV 1991, 741).Ein Abzug ist von dem Zeitpunkt an gegeben, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Entschluss, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst worden ist (BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 741).
- BFH, 05.03.2008 - X R 48/06
Gewerblicher Grundstückshandel - vorweggenommene Werbungskosten - Verletzung der …
Ein solcher Abzug ist von dem Zeitpunkt an geboten, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Entschluss, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst worden ist (BFH-Urteile vom 29. November 1983 VIII R 96/81, BFHE 140, 208, BStBl II 1984, 303; vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747, und vom 4. Juni 1991 IX R 89/88, BFH/NV 1991, 741). - FG Nürnberg, 27.01.2017 - 4 K 764/16
Streit wegen verbilligter Vermietung
Bei der tatrichterlichen Würdigung der Umstände kann in Zweifelsfällen auch das spätere Verhalten des Steuerpflichtigen miteinbezogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 08.02.1983 VIII R 163/81, BFHE 138, 202, BStBl II 1983, 355; vom 04.06.1991 IX R 89/88, BFH/NV 1991, 741;… BFH-Beschluss vom 12.10.2006 IX B 202/05, BFH/NV 2007, 226). - BFH, 06.09.2016 - IX R 19/15
Vermietung und Verpachtung - vorab entstandene Werbungskosten bei gescheiterter …
Bei der tatrichterlichen Würdigung der Umstände kann in Zweifelsfällen auch das spätere Verhalten des Steuerpflichtigen miteinbezogen werden (BFH-Urteile vom 8. Februar 1983 VIII R 163/81, BFHE 138, 202, BStBl II 1983, 355; vom 4. Juni 1991 IX R 89/88, BFH/NV 1991, 741;… BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2006 IX B 202/05, BFH/NV 2007, 226). - FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 10 K 11283/09
Notwendigkeit des Nachweises der Vermietungsabsicht bei leerstehender Wohnung im …
Dabei muss der Steuerpflichtige seine erkennbare Vermietungsabsicht nachhaltig zu verwirklichen suchen (BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 89/88, BFH/NV 1991, 741).Ein Abzug ist von dem Zeitpunkt an gegeben, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Entschluss, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst worden ist (BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 741).
- BFH, 17.03.2009 - X B 34/08
Grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht
- BFH, 10.11.1992 - VIII R 98/90
Zulässigkeit des Abzugs nachträglicher Werbungskosten - Refinanzierungskosten für …
- FG München, 16.12.2009 - 10 K 3037/08
Keine vorab entstandenen Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung bei …
- FG Düsseldorf, 21.10.2014 - 13 K 1365/12
Bewertung von aufgrund einer gesellschaftsrechtlichen Nachhaftung gezahlten …
- BFH, 19.08.2002 - IX B 190/01
NZB; Klärungsbedürftigkeit; vorab entstandene WK
- BFH, 19.08.2002 - IX B 189/01
Abziehbarkeit von vorab entstandenen Werbungskosten - Einkünften aus Vermietung …
- FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2007 - 2 K 2139/06
Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen als Vorbezugskosten bei langer Bauphase
- BFH, 14.07.1992 - VIII R 49/90
Einkommensteuer; Werbungskostenabzug von Schuldzinsen bei den Einkünften aus …
- FG München, 28.07.2014 - 7 K 2732/11
Verschiedenen Vorstellungen der Klägerin über mögliche Nutzungen sprechen gegen …
- FG Baden-Württemberg, 05.04.2001 - 5 K 495/99
Finanzierungskosten des Erwerbs eines Bauerwartungslandes nicht als vorab …
- FG Sachsen-Anhalt, 12.12.2014 - 1 K 1008/09
Grundstück im Alleineigentum kein Betriebsvermögen eines Dritten - Wegfall der …
- FG München, 23.07.2003 - 1 K 126/00
Fehlende Einnahmeerzielungsabsicht bei unbebautem Grundstück; Einkommensteuer …
- FG München, 26.10.2000 - 10 V 1717/00
Grundstücksaufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften …
- FG Saarland, 26.04.2001 - 2 K 327/97
Werbungskostenabzug trotz vorübergehender Unterbrechung der beruflichen …
- FG Rheinland-Pfalz, 22.05.1996 - 1 K 1067/94
Einkommensteuer; kein Abzug von Vorkosten ohne nachhaltige Verfolgung der …
- FG München, 25.03.1997 - 11 K 3095/95
Möglichkeit der Berücksichtigung von Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung …
- FG Baden-Württemberg, 11.07.1996 - 6 K 87/95
Werbungskosten als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von …
- FG Baden-Württemberg, 08.12.1988 - VIII K 345/85