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   BFH, 07.08.1990 - IX R 139/86   

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https://dejure.org/1990,4582
BFH, 07.08.1990 - IX R 139/86 (https://dejure.org/1990,4582)
BFH, Entscheidung vom 07.08.1990 - IX R 139/86 (https://dejure.org/1990,4582)
BFH, Entscheidung vom 07. August 1990 - IX R 139/86 (https://dejure.org/1990,4582)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abziehbarkeit von Versicherungsbeträgen als Wergbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 94
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.10.1985 - IX R 56/82

    Versicherungsprämie - Werbungskosten - Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 07.08.1990 - IX R 139/86
    Wenn der Bundesfinanzhof (BFH) in den Urteilen vom 29. Oktober 1985 IX R 56/82 (BFHE 145, 52, BStBl II 1986, 143) und IX R 61/82 (BFHE 145, 348, BStBl II 1986, 260) entschieden habe, daß der Risikoanteil der Lebensversicherungsprämien bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht als Werbungskosten abziehbar sei, so habe es sich dabei immer um Fälle gehandelt, in denen nur eine natürliche Person die eingegangenen Verpflichtungen habe erfüllen müssen.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile in BFHE 145, 52, BStBl II 1986, 143, und BFHE 145, 348, BStBl II 1986, 260, bestätigt im Urteil vom 10. August 1988 IX R 220/84, BFHE 154, 503, 506, BStBl II 1989, 137) sind Versicherungsprämien einer Risikolebensversicherung, die der Erwerber eines Grundstücks zur Sicherung des Kaufpreises abgeschlossen hat, keine Werbungskosten.

  • BFH, 29.10.1985 - IX R 61/82

    Versicherungsprämien einer Risikolebensversicherung, die der Erwerber eines

    Auszug aus BFH, 07.08.1990 - IX R 139/86
    Wenn der Bundesfinanzhof (BFH) in den Urteilen vom 29. Oktober 1985 IX R 56/82 (BFHE 145, 52, BStBl II 1986, 143) und IX R 61/82 (BFHE 145, 348, BStBl II 1986, 260) entschieden habe, daß der Risikoanteil der Lebensversicherungsprämien bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht als Werbungskosten abziehbar sei, so habe es sich dabei immer um Fälle gehandelt, in denen nur eine natürliche Person die eingegangenen Verpflichtungen habe erfüllen müssen.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile in BFHE 145, 52, BStBl II 1986, 143, und BFHE 145, 348, BStBl II 1986, 260, bestätigt im Urteil vom 10. August 1988 IX R 220/84, BFHE 154, 503, 506, BStBl II 1989, 137) sind Versicherungsprämien einer Risikolebensversicherung, die der Erwerber eines Grundstücks zur Sicherung des Kaufpreises abgeschlossen hat, keine Werbungskosten.

  • BFH, 11.05.1989 - IV R 56/87

    Prämien für eine auf das Leben eines Gesellschafters abgeschlossene

    Auszug aus BFH, 07.08.1990 - IX R 139/86
    Der IV. Senat des BFH hat zudem in seinem Urteil vom 11. Mai 1989 IV R 56/87 (BFHE 157, 152, BStBl II 1989, 657) entschieden, daß Versicherungsprämien, die eine Personengesellschaft auf eine Risikolebensversicherung zahlt, die sie auf das Leben eines Gesellschafters abgeschlossen hat, keine Betriebsausgaben sind, selbst dann nicht, wenn die Versicherung der Absicherung eines Bankkredits dient.
  • BFH, 10.08.1988 - IX R 220/84

    Werbungskosten - Darlehn

    Auszug aus BFH, 07.08.1990 - IX R 139/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile in BFHE 145, 52, BStBl II 1986, 143, und BFHE 145, 348, BStBl II 1986, 260, bestätigt im Urteil vom 10. August 1988 IX R 220/84, BFHE 154, 503, 506, BStBl II 1989, 137) sind Versicherungsprämien einer Risikolebensversicherung, die der Erwerber eines Grundstücks zur Sicherung des Kaufpreises abgeschlossen hat, keine Werbungskosten.
  • BFH, 04.08.2016 - VI R 47/13

    Treuhändervergütung im Verbraucherinsolvenzverfahren weder Werbungskosten noch

    Bei der erforderlichen wertenden Beurteilung kommt diesem privaten Umstand --die Schuldentilgung ist dem Vermögensbereich des Steuerpflichtigen zuzurechnen (vgl. BFH-Urteil vom 7. August 1990 IX R 139/86, BFH/NV 1991, 94)-- das entscheidende Gewicht zu.
  • BFH, 13.10.2015 - IX R 35/14

    Risikolebensversicherungsbeiträge keine Werbungskosten bei den Einkünften aus

    Bei der erforderlichen wertenden Beurteilung (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672 Rz 93) kommt diesem privaten Umstand --die Darlehenstilgung ist dem Vermögensbereich des Steuerpflichtigen zuzurechnen (vgl. BFH-Urteil vom 7. August 1990 IX R 139/86, BFH/NV 1991, 94)-- das entscheidende Gewicht zu; er ist das "auslösende Moment" für das Entstehen der getätigten Aufwendungen, welche damit insgesamt der Privatsphäre und nicht der einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre zuzuordnen sind.
  • BFH, 25.02.2009 - IX R 62/07

    Finanzierungskosten von Beiträgen für eine zur Sicherung eines

    Schließt der Erwerber eines Grundstücks zur Sicherung des Kaufpreises eine Risikolebensversicherung ab, so führen zwar die Prämien selbst nach ständiger Rechtsprechung nicht zu Werbungskosten (BFH-Urteil vom 7. August 1990 IX R 139/86, BFH/NV 1991, 94, m.w.N.).
  • BFH, 23.04.2013 - VIII R 4/10

    Gegenseitige Risikolebensversicherungen von Gesellschaftern einer GbR - Kein

    Dies gilt auch für Prämienzahlungen auf eine Risikolebensversicherung, die die Tilgung einer Darlehensschuld absichert; denn die Darlehenstilgung ist eine erfolgsneutrale Vermögensumschichtung (vgl. BFH-Urteile in BFHE 157, 152, BStBl II 1989, 657; vom 7. August 1990 IX R 139/86, BFH/NV 1991, 94).
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - 5 K 11174/15

    Keine Änderung der Einspruchsentscheidung durch Antrag nach § 172 AO während

    Schließe der Erwerber eines Grundstücks zur Sicherung des Kaufpreises eine Risikolebensversicherung ab, so führten - nach Auffassung des BFH - zwar die Prämien selbst nicht zu Werbungskosten (vgl. Urteil vom 7. August 1990 - IX R 139/86, BFH/NV 1991, 94, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.09.2023 - 5 K 1800/19

    Rückstellung für Insolvenzverwaltervergütung

    Bei der erforderlichen wertenden Beurteilung kommt diesem privaten Umstand - die Schuldentilgung ist dem Vermögensbereich des Steuerpflichtigen zuzurechnen (vgl. BFH-Urteil vom 7. August 1990 IX R 139/86, BFH/NV 1991, 94) - das entscheidende Gewicht zu.
  • FG Düsseldorf, 21.08.2007 - 17 K 2330/06

    Berücksichtigung von Zinsen für ein zur Finanzierung von (Kapital)

    Versicherungsbeiträge (Prämien), die für eine reine Risikolebensversicherung oder - wie im Streitfall - für eine Kapitallebensversicherung gezahlt werden, sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH, auf die zur weiteren Begründung verwiesen wird, regelmäßig wegen des privaten Charakters des versicherten Risikos (Daseinsvorsorge) nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nicht als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten, hier bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 7. August 1990 IX R 139/86, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen den BFH 1991, 94 m.w.N.; vom 10. April 1990 VIII R 63/88, BStBl II 1990, 1017; vom 21. Mai 1987 IV R 80/85, BStBl II 1987, 710).
  • FG München, 23.07.1997 - 1 K 1743/94

    Annahme von Werbungskosten bei Einnahmen aus dem Kapitalvermögen; Abziehbarkeit

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  • FG Schleswig-Holstein, 02.02.2011 - 2 K 287/07

    Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen für ein Gesellschafterdarlehen zur Finanzierung

    Schließt der Erwerber eines Grundstücks zur Sicherung des Kaufpreises eine Risikolebensversicherung ab, so führen danach zwar die Prämien selbst nach ständiger Rechtsprechung nicht zu Werbungskosten (BFH-Urteil vom 7. August 1990 IX R 139/86, BFH/NV 1991, 94, m.w.N.).
  • BFH, 11.09.2003 - IX B 75/03

    Risikoanteil von Lebensversicherungsprämien

    Die Rechtsfrage ist bereits durch die einschlägige Rechtsprechung des BFH (vgl. die Urteile vom 29. Oktober 1985 IX R 61/82, BFHE 145, 348, BStBl II 1986, 260, und IX R 56/82, BFHE 145, 52, BStBl II 1986, 143; sowie des Weiteren die BFH-Entscheidungen vom 7. August 1990 IX R 139/86, BFH/NV 1991, 94; vom 13. März 1991 VIII R 70/89, BFH/NV 1991, 736; vom 18. Juni 1997 X B 209/96, BFH/NV 1997, 842, m.w.N.) geklärt.
  • BFH, 18.06.1997 - X B 209/96

    Werbungskostenabzug für Lebensversicherungsprämien?

  • FG München, 19.12.2000 - 1 K 4843/98

    Schätzung der PKW-Restnutzungsdauer

  • BFH, 13.03.1991 - VIII R 70/89

    Zahlungen für eine Lebensversicherung eines Gesellschafters einer

  • FG München, 01.02.2006 - 10 K 3128/03

    Leibrentenversicherung gegen Einmalbeitrag; Kapitalerträge; Werbungskosten

  • FG Münster, 03.12.1996 - 11 K 528/96
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