Rechtsprechung
BFH, 22.07.1991 - III B 22/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Fristversäumnis bei Krankheit des Prozeßvertreters
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1992, 257
Wird zitiert von ... (36) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 03.07.1986 - IV R 133/84
Informationspflichten des Steuerpflichtigen über das Wesen einer Ausschlußfrist …
Auszug aus BFH, 22.07.1991 - III B 22/91
Irrtümer über das Wesen einer Ausschlußfrist oder über materielles Recht begründen dagegen eine Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht; denn in diesen Fällen kann dem Steuerpflichtigen oder seinem Berater zugemutet werden, von den Verfahrensrechten in der gebotenen Weise Gebrauch zu machen bzw. sich hierüber zu informieren (BFH-Urteil vom 3. Juli 1986 IV R 133/84, BFH/NV 1986, 717 m. w. N. zur Rechtsprechung). - BGH, 05.06.1981 - I ZB 5/81
Zustellung eines landgerichtlichen Urteils - Anforderungen - Wirksame …
Auszug aus BFH, 22.07.1991 - III B 22/91
Es ist zwar anerkannt, daß bei schweren seelischen Belastungen ein Entschuldigungsgrund vorliegen kann (Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 5. Juni 1981 I ZB 5/81, Versicherungsrecht 1981, 839). - BFH, 09.03.1990 - V B 159/88
Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen …
Auszug aus BFH, 22.07.1991 - III B 22/91
Eine Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten wird nur dann als schuldlose Verhinderung gewertet, wenn die Krankheit plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, daß es für den Prozeßbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist zu wahren oder wenigstens rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (…BFH-Beschlüsse vom 9. August 1989 IX R 163/85, BFH/NV 1990, 303, und vom 9. März 1990 V B 159/88, BFH/NV 1991, 245). - BFH, 09.08.1989 - IX R 163/85
Auszug aus BFH, 22.07.1991 - III B 22/91
Eine Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten wird nur dann als schuldlose Verhinderung gewertet, wenn die Krankheit plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, daß es für den Prozeßbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist zu wahren oder wenigstens rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (BFH-Beschlüsse vom 9. August 1989 IX R 163/85, BFH/NV 1990, 303, …und vom 9. März 1990 V B 159/88, BFH/NV 1991, 245). - BFH, 09.08.1989 - X R 76/87
Fortführung eines Verfahrens, das Unternehmensteuern betrifft, nach dem Tode des …
Auszug aus BFH, 22.07.1991 - III B 22/91
Eine Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten wird nur dann als schuldlose Verhinderung gewertet, wenn die Krankheit plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, daß es für den Prozeßbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist zu wahren oder wenigstens rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (BFH-Beschlüsse vom 9. August 1989 IX R 163/85, BFH/NV 1990, 303, …und vom 9. März 1990 V B 159/88, BFH/NV 1991, 245).
- BFH, 20.06.1996 - X R 95/93
Verfristung einer Revision und eines Wiedereinsetzgungsbegehrens
Der Senat geht mit der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung davon aus, daß auch eine aus familiären Gründen entstandene, schwerwiegende seelische Belastung einen Entschuldigungsgrund bilden kann (Beschlüsse des Bundesgerichtshofs -- BGH --vom 5. Juni 1981 I ZB 5/81, Versicherungsrecht -- VersR -- 1981, 839; vom 6. März 1985 VIII ZB 27/84, VersR 1985, 550; vom 18. Mai 1994 XII ZB 62/94, Familienrechts-Zeitung 1994, 1520; vgl. BFH-Beschluß vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257 -- zur Krankheit des Prozeßbevollmächtigten --, und BGH-Beschluß vom 24. März 1994 X ZB 24/93, NJW-Rechtsprechungs-Report 1994, 957 -- zur Krankheit eines Beteiligten --). - FG Köln, 28.04.2010 - 7 K 3373/08
Versäumen der Einspruchsfrist
Denn in diesen Fallgestaltungen wird dem Steuerpflichtigen zugemutet, sich ausreichend zu informieren (…vgl. BFH-Urteile vom 3. Juli 1986 IV R 133/84, BFH/NV 1986, 717 und vom 14. September 1999 III R 78/97 BStBl II 2000, 37; BFH-Beschluss vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257).Vor diesen Hintergründen ist insbesondere nicht erkennbar, dass die Wahrung der Einspruchsfristen oder die Bestellung eines Vertreters unzumutbar waren (vgl. dazu etwa BFH-Beschluss vom 22. Juli 1999 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257).
- FG Baden-Württemberg, 13.01.2000 - 8 K 369/97
Schuldhafte Fristversäumung eines Anwalts wegen unterlassener sofortiger …
Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung, daß eine schwere seelische Belastung ein Entschuldigungsgrund sein kann (vgl. Beschluß des BFH vom 22. Juli 1991 III B 22/91, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter BFH-Entscheidungen -BFH/NV- 1992, 257; Beschluß des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 5. Juni 1981 I ZB 5/81, Versicherungsrecht -VersR- 1981, 839 und Urteil des FG Düsseldorf vom 23. Januar 1991 7 K 293/89 F, Entscheidungen der Finanzgerichte ( EFG ) 1991, 507).Hiervon gehen auch die vom Beklagten angesprochenen Entscheidungen aus (vgl. Beschluß des BFH 10. März 1971 I B 50/70, BStBl II 1970, 401; Urteil vom 17. September 1987 III R 235/84, BStBl II 1988, 249 ; Beschluß vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257; siehe auch Beschluß des BFH vom 3. August 1977 II R 59/77, BStBl II 1977, 768 …und Urteil des BFH vom 11. Dezember 1985 I R 380/83, BFH/NV 1986, 742 …sowie Beschlüsse des BFH vom 8. Oktober 1985 IX R 111/85, BFH/NV 1986, 172 …und vom 6. Mai 1986 IX R 114/85, BFH/NV 1986, 620).
- BFH, 09.11.1999 - XI R 17/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Krankheit des Prozessbevollmächtigten
Eine Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten wird nur dann als schuldlose Verhinderung des Revisionsführers gewertet, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, daß es für den Prozeßbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Juli 1996 V R 29/96, BFH/NV 1997, 125;… vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332; vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257). - OLG Hamm, 27.02.2014 - 6 U 193/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Zwar ist anerkannt, dass das Versäumnis eines Prozessbevollmächtigten als unverschuldet gewertet werden kann, wenn es auf einem durch Krankheit verursachten Erregungszustand beruht (vgl. BGH VersR 1986, 95;… BFH/NV 2007, 244; BAG NJW 2013, 1467), auf einer krankheitsbedingten Fehleinschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit (BGH VersR 2000, 252) oder einer besonderen persönlichen Belastungssituation durch Todesfälle naher Angehöriger oder befreundeter Kollegen (vgl. BGH VersR 1981, 839; BFH/NV 1992, 257). - FG Düsseldorf, 03.11.2003 - 16 K 2522/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Irrtum über …
Deshalb besteht über die Gesetzeslage eine allgemeine Informationspflicht des Bürgers (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257; Urteil vom 14. September 1999 III R 78/97, BStBl II 2000, 37). - FG Saarland, 10.04.1996 - 1 K 135/95
Abgabenordnung; Versäumung der Einspruchsfrist und Vertreterverschulden
Denn die Erkrankung eines Prozeßbevollmächtigten wird nur dann als schuldlose Verhinderung gewertet, wenn die Krankheit plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, daß es für den Prozeßbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist zu wahren oder wenigstens rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen ( BFH vom 22. Juli 1991 III B 22/91 , BFH/NV 1992, 257).Wenn es dem Vertreter der Klägerinnen über diesen Zeitpunkt nicht möglich gewesen sein sollte, gesetzliche Fristen zu wahren, so hätte er rechtzeitig für eine anderweitige Vertreterbestellung sorgen können und müssen (vgl. dazu BFH vom 22. Juli 1991 a.a.O. vom 29. September 1971 I R 124/70, BStBl. II 1972, 19).
- FG München, 20.01.2011 - 14 K 549/10
Restitutionsklage
Irrtümer über das materielle Recht rechtfertigen die Wiedereinsetzung dagegen nicht (…Entscheidungen vom 3. Juli 1986 IV R 133/84, BFH/NV 1986, 717, m.w.N., und vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257). - BFH, 07.09.2006 - V B 106/05
NZB: grundsätzliche Bedeutung, verspätet vorgelegte Vollmacht
Es ist geklärt, dass eine schwere seelische Belastung des Prozessbevollmächtigten eine Fristversäumnis entschuldigen kann (BFH-Beschluss vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257). - BFH, 02.05.2001 - VIII R 3/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden - Klagefrist - …
Hierbei ist nicht nur zu berücksichtigen, dass der für das erstinstanzliche Verfahren am letzten Tag der Klagefrist beauftragte Prozessbevollmächtigte (Z) durch die Mitteilung über den Unfalltod seines Vaters einer schweren seelischen Belastung ausgesetzt und es ihm demgemäß nicht zumutbar war, für die Unterzeichnung durch einen anderen Angehörigen der Sozietät sowie die Absendung der zuvor diktierten Klageschrift persönlich Sorge zu tragen (vgl. Beschlüsse des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 5. Juni 1981 I ZB 5/81, Versicherungsrecht --VersR-- 1981, 839; vom 6. März 1990 VI ZB 4/90, VersR 1990, 1026; BFH vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257, m.w.N.). - BFH, 29.10.2002 - II R 60/01
Rechtsmittelbelehrung; Versäumung der Revisionsbegründungsfrist
- BFH, 23.06.1999 - IV B 150/98
Wiedereinsetzung; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten
- FG Berlin, 12.11.2003 - 6 K 6230/02
(Ab-)Lauf der zweijährigen Ausschlussfrist für die Durchführung der …
- FG Sachsen-Anhalt, 01.12.2010 - 3 K 1160/06
Eigenhändige Unterzeichnung eines Antrags auf mündliche Verhandlung - …
- BFH, 03.07.2003 - XI B 15/01
Wiedereinsetzung, Krankheit des Prozessbevollmächtigten
- FG Hamburg, 04.08.1998 - II 128/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Krankheit und eingeschränkter …
- BFH, 18.08.2000 - III B 40/00
Nichtzulassungsbeschwerde: Begründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen …
- BFH, 11.10.1995 - VIII B 106/95
Voraussetzungen der Wertung einer Erkrankung eines Prozeßbevollmächtigten als …
- BFH, 08.05.1996 - X B 166/95
Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und …
- FG München, 27.11.2007 - 13 K 1456/07
Rechtmäßigkeit einer aufgrund eines nicht eingelegten Einspruchs ergangenen …
- BFH, 23.07.1996 - V R 29/96
Voraussetzung der Wertung einer Erkrankung eines Prozessbevollmächtigten als …
- BFH, 24.07.1992 - V R 39/86
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung aufgrund einer …
- FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 361/01
Wiedereinsetzung bei rechtsirrtümlicher Unkenntnis der Ausschlussfrist für eine …
- BFH, 06.09.1995 - XI S 26/95
Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)
- FG München, 13.11.2006 - 8 K 3111/04
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Irrtum eines Steuerlaien über …
- BFH, 23.08.1996 - VIII B 26/95
- BFH, 24.08.1994 - XI S 6/94
Antrag auf Prozesskostenhilfe und Nichtzulassungsbeschwerde
- BFH, 29.05.1992 - VII B 14/92
Frist für Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
- FG Hessen, 16.12.2003 - 1 K 1276/03
Wiedereinsetzung bei Versäumen der Antragsfrist - Wiedereinsetzung; …
- BFH, 29.08.1997 - V R 10/97
Schuldlose Verhinderung der Einhaltung der Revisionsfrist bei Erkrankung des für …
- FG München, 10.03.2017 - 12 K 2612/14
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Klagefrist
- FG Hamburg, 10.03.2005 - III 211/04
Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- FG München, 30.09.1998 - 1 K 3123/97
Versagung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- FG Rheinland-Pfalz, 27.05.1997 - 2 K 1215/97
- VG München, 10.03.2017 - M 12 K 14.2612
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Klagefrist
- FG München, 01.08.1996 - 11 K 3509/95
Zulässigkeit eines Einspruchs gegen Einkommensteuerbescheid hinsichtlich …
Rechtsprechung
BFH, 01.08.1991 - VII B 31/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Prozeßkostenhilfe in einem Verfahren wegen eines Lohnsteuerhaftungsbescheides
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1992, 257
Wird zitiert von ... (26) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 10.01.1978 - VII R 106/74
Strafurteil - Einwendung - Beweisantrag - Beweiserhebung
Auszug aus BFH, 01.08.1991 - VII B 31/91
Nach der Rechtsprechung des BFH kann sich das FG in tatsächlicher Hinsicht die Feststellungen eines in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteils zu eigen machen, es sei denn, daß die Beteiligten gegen die strafgerichtlichen Feststellungen substantiierte Einwendungen vortragen und entsprechende Beweisanträge stellen, die das FG nicht nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen unbeachtet lassen kann (Urteil des BFH vom 10. Januar 1978 VII R 106/74, BFHE 124, 305, BStBl II 1978, 311).
- BFH, 20.06.1996 - X R 95/93
Verfristung einer Revision und eines Wiedereinsetzgungsbegehrens
Der Senat geht mit der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung davon aus, daß auch eine aus familiären Gründen entstandene, schwerwiegende seelische Belastung einen Entschuldigungsgrund bilden kann (Beschlüsse des Bundesgerichtshofs -- BGH --vom 5. Juni 1981 I ZB 5/81, Versicherungsrecht -- VersR -- 1981, 839; vom 6. März 1985 VIII ZB 27/84, VersR 1985, 550; vom 18. Mai 1994 XII ZB 62/94, Familienrechts-Zeitung 1994, 1520; vgl. BFH-Beschluß vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257 -- zur Krankheit des Prozeßbevollmächtigten --, und BGH-Beschluß vom 24. März 1994 X ZB 24/93, NJW-Rechtsprechungs-Report 1994, 957 -- zur Krankheit eines Beteiligten --). - FG Köln, 28.04.2010 - 7 K 3373/08
Versäumen der Einspruchsfrist
Denn in diesen Fallgestaltungen wird dem Steuerpflichtigen zugemutet, sich ausreichend zu informieren (…vgl. BFH-Urteile vom 3. Juli 1986 IV R 133/84, BFH/NV 1986, 717 und vom 14. September 1999 III R 78/97 BStBl II 2000, 37; BFH-Beschluss vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257).Vor diesen Hintergründen ist insbesondere nicht erkennbar, dass die Wahrung der Einspruchsfristen oder die Bestellung eines Vertreters unzumutbar waren (vgl. dazu etwa BFH-Beschluss vom 22. Juli 1999 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257).
- BFH, 29.01.1999 - V B 112/97
Strafurteil; Verwertung von Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren
Nach feststehender Rechtsprechung des BFH kann sich ein FG die tatsächlichen Feststellungen eines in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteils zu eigen machen, es sei denn die Beteiligten erheben gegen die strafgerichtlichen Feststellungen substantiierte Einwendungen und stellen entsprechende Beweisanträge, die das FG nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet lassen kann (…z.B. BFH-Beschluß vom 18. September 1997 X B 92/96, BFH/NV 1998, 472; Urteil vom 13. Juli 1994 I R 112/93, BFHE 175, 489, BStBl II 1995, 198;… Beschlüsse vom 17. Dezember 1991 VIII B 163/91, BFH/NV 1992, 612; vom 1. August 1991 VII B 31/91, BFH/NV 1992, 257;… vom 5. Mai 1989 V B 49/88, BFH/NV 1990, 300).
- BFH, 27.07.2000 - V R 38/99
Verfahrensfehler aufgrund unterlassener Beweiserhebung
Das FG kann sich aber im zweiten Rechtsgang die tatsächlichen Feststellungen eines in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteils zu eigen machen, es sei denn, die Beteiligten erheben gegen die strafgerichtlichen Feststellungen substantiierte Einwendungen und stellen entsprechende Beweisanträge, die das FG nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet lassen kann (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 1999 V B 112/97, BFH/NV 1999, 1103;… vom 18. September 1997 X B 92/96, BFH/NV 1998, 472; Urteil vom 13. Juli 1994 I R 112/93, BFHE 175, 489, BStBl II 1995, 198;… Beschlüsse vom 17. Dezember 1991 VII B 163/91, BFH/NV 1992, 612; vom 1. August 1991 VII B 31/91, BFH/NV 1992, 257;… vom 5. Mai 1989 V B 49/88, BFH/NV 1990, 300). - BFH, 09.11.1999 - XI R 17/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Krankheit des Prozessbevollmächtigten
Eine Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten wird nur dann als schuldlose Verhinderung des Revisionsführers gewertet, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, daß es für den Prozeßbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Juli 1996 V R 29/96, BFH/NV 1997, 125;… vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332; vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257). - FG Düsseldorf, 03.11.2003 - 16 K 2522/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Irrtum über …
Deshalb besteht über die Gesetzeslage eine allgemeine Informationspflicht des Bürgers (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257; Urteil vom 14. September 1999 III R 78/97, BStBl II 2000, 37). - FG München, 20.01.2011 - 14 K 549/10
Restitutionsklage
Irrtümer über das materielle Recht rechtfertigen die Wiedereinsetzung dagegen nicht (…Entscheidungen vom 3. Juli 1986 IV R 133/84, BFH/NV 1986, 717, m.w.N., und vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257). - BFH, 02.05.2001 - VIII R 3/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden - Klagefrist - …
Hierbei ist nicht nur zu berücksichtigen, dass der für das erstinstanzliche Verfahren am letzten Tag der Klagefrist beauftragte Prozessbevollmächtigte (Z) durch die Mitteilung über den Unfalltod seines Vaters einer schweren seelischen Belastung ausgesetzt und es ihm demgemäß nicht zumutbar war, für die Unterzeichnung durch einen anderen Angehörigen der Sozietät sowie die Absendung der zuvor diktierten Klageschrift persönlich Sorge zu tragen (vgl. Beschlüsse des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 5. Juni 1981 I ZB 5/81, Versicherungsrecht --VersR-- 1981, 839; vom 6. März 1990 VI ZB 4/90, VersR 1990, 1026; BFH vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257, m.w.N.). - BFH, 29.10.2002 - II R 60/01
Rechtsmittelbelehrung; Versäumung der Revisionsbegründungsfrist
Denn eine Erkrankung des Prozessbevollmächtigten wird nur dann als schuldlose Verhinderung des Revisionsführers gewertet, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, dass es für den Prozessbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (…BFH-Beschlüsse des vom 23. Juli 1996 V R 29/96, BFH/NV 1997, 125;… vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332; vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257). - FG Hamburg, 04.08.1998 - II 128/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Krankheit und eingeschränkter …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 11.10.1995 - VIII B 106/95
Voraussetzungen der Wertung einer Erkrankung eines Prozeßbevollmächtigten als …
- BFH, 08.05.1996 - X B 166/95
Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und …
- FG München, 27.11.2007 - 13 K 1456/07
Rechtmäßigkeit einer aufgrund eines nicht eingelegten Einspruchs ergangenen …
- FG Münster, 26.02.2009 - 5 K 320/06
Voraussetzungen des Anspruchs auf einen Vorsteuerabzug auf die Umsatzsteuer nach …
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Voraussetzung der Wertung einer Erkrankung eines Prozessbevollmächtigten als …
- FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 361/01
Wiedereinsetzung bei rechtsirrtümlicher Unkenntnis der Ausschlussfrist für eine …
- BFH, 06.09.1995 - XI S 26/95
Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)
- FG München, 13.11.2006 - 8 K 3111/04
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Irrtum eines Steuerlaien über …
- BFH, 23.08.1996 - VIII B 26/95
- FG Hamburg, 13.10.2000 - II 388/97
Kurzfristiger Antrag auf Terminverlegung
- BFH, 24.08.1994 - XI S 6/94
Antrag auf Prozesskostenhilfe und Nichtzulassungsbeschwerde
- BFH, 29.05.1992 - VII B 14/92
Frist für Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
- BFH, 29.08.1997 - V R 10/97
Schuldlose Verhinderung der Einhaltung der Revisionsfrist bei Erkrankung des für …
- FG Hamburg, 10.03.2005 - III 211/04
Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- FG München, 30.09.1998 - 1 K 3123/97
Versagung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- FG München, 01.08.1996 - 11 K 3509/95
Zulässigkeit eines Einspruchs gegen Einkommensteuerbescheid hinsichtlich …