Weitere Entscheidung unten: BFH, 29.10.1991

Rechtsprechung
   BFH, 29.10.1991 - IX S 1/91   

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https://dejure.org/1991,1867
BFH, 29.10.1991 - IX S 1/91 (https://dejure.org/1991,1867)
BFH, Entscheidung vom 29.10.1991 - IX S 1/91 (https://dejure.org/1991,1867)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 1991 - IX S 1/91 (https://dejure.org/1991,1867)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Einkommensteuerbescheides

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 259
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.01.1988 - VI S 5/87

    Voraussetzungen eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus BFH, 29.10.1991 - IX S 1/91
    Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn eine Nichtzulassungsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg hat und demnach die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Einkommensteuerbescheide nicht Gegenstand eines Hauptverfahrens beim BFH werden kann (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Januar 1988 VI S 5/87, BFH/NV 1989, 28).

    Hat ein Rechtsbehelf in der Hauptsache keine Aussicht auf Erfolg, so ist die Aussetzung der Vollziehung selbst dann zu versagen, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hat (BFH in BFH/NV 1989, 28 f.; vgl. ferner BFH-Beschlüsse vom 31. August 1987 V B 57/86, BFH/NV 1988, 174, 175; vom 12. Oktober 1988 I S 9/88, BFH/NV 1989, 444, 445).

  • BFH, 04.12.1987 - V S 9/85

    1. Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für

    Auszug aus BFH, 29.10.1991 - IX S 1/91
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit können in einem solchen Fall nur dann bestehen, wenn auch unter Beachtung der nur noch beschränkten Prüfungsmöglichkeit des Revisionsgerichts ernstlich mit der Aufhebung oder Änderung der angefochtenen Verwaltungsakte zu rechnen ist (Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluß vom 4. Dezember 1987 V S 9/85, BStBl II 1988, 702, 705).
  • BFH, 31.08.1987 - V B 57/86

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Bindung der Finanzverwaltung an Treu und

    Auszug aus BFH, 29.10.1991 - IX S 1/91
    Hat ein Rechtsbehelf in der Hauptsache keine Aussicht auf Erfolg, so ist die Aussetzung der Vollziehung selbst dann zu versagen, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hat (BFH in BFH/NV 1989, 28 f.; vgl. ferner BFH-Beschlüsse vom 31. August 1987 V B 57/86, BFH/NV 1988, 174, 175; vom 12. Oktober 1988 I S 9/88, BFH/NV 1989, 444, 445).
  • BFH, 12.10.1988 - I S 9/88

    Aussetzung der Vollziehung eines Bescheids durch ein Gericht der Hauptsache

    Auszug aus BFH, 29.10.1991 - IX S 1/91
    Hat ein Rechtsbehelf in der Hauptsache keine Aussicht auf Erfolg, so ist die Aussetzung der Vollziehung selbst dann zu versagen, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hat (BFH in BFH/NV 1989, 28 f.; vgl. ferner BFH-Beschlüsse vom 31. August 1987 V B 57/86, BFH/NV 1988, 174, 175; vom 12. Oktober 1988 I S 9/88, BFH/NV 1989, 444, 445).
  • BFH, 29.10.1991 - IX B 25/91

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 29.10.1991 - IX S 1/91
    Der erkennende Senat hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Antragstellers mit Beschluß vom heutigen Tage im Verfahren IX B 25/91 als unzulässig verworfen.
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Rechtsprechung
   BFH, 29.10.1991 - IX B 25/91   

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https://dejure.org/1991,7635
BFH, 29.10.1991 - IX B 25/91 (https://dejure.org/1991,7635)
BFH, Entscheidung vom 29.10.1991 - IX B 25/91 (https://dejure.org/1991,7635)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 1991 - IX B 25/91 (https://dejure.org/1991,7635)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 259
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.06.1986 - IX B 90/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wesentlicher Verfahrensmangel - Umdeutung -

    Auszug aus BFH, 29.10.1991 - IX B 25/91
    Eine Umdeutung der unzulässigen Nichtzulassungsbeschwerde in eine zulassungsfreie Revision ist nicht möglich (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Juni 1986 IX B 90/85, BFHE 146, 395, 397 f., BStBl II 1986, 679; Gräber / Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., 1987, § 116 Anm. 5).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 29.10.1991 - IX B 25/91
    Dies bedeutet, daß der Kläger abstrakte Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und der Divergenzentscheidungen des BFH so bezeichnen muß, daß eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, 153, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 10.02.1989 - VI R 60/86

    Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids wegen nachträglich

    Auszug aus BFH, 29.10.1991 - IX B 25/91
    Der Beschluß vom 23. November 1987 GrS 1/86 (BFHE 151, 495, BStBl II 1988, 180) und das Urteil vom 10. Februar 1989 VI R 60/86 (BFH/NV 1989, 623) behandeln die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden wegen nachträglich bekanntgewordener Tatsachen oder Beweismittel.
  • BFH, 23.11.1987 - GrS 1/86

    Änderung wegen neuer Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen nur bei

    Auszug aus BFH, 29.10.1991 - IX B 25/91
    Der Beschluß vom 23. November 1987 GrS 1/86 (BFHE 151, 495, BStBl II 1988, 180) und das Urteil vom 10. Februar 1989 VI R 60/86 (BFH/NV 1989, 623) behandeln die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden wegen nachträglich bekanntgewordener Tatsachen oder Beweismittel.
  • BFH, 02.09.1987 - I R 110/86

    Unterscheidung der Irrtümer error in procedendo und error in iudicando

    Auszug aus BFH, 29.10.1991 - IX B 25/91
    Das BFH-Urteil vom 2. September 1987 I R 110/86 (BFH/NV 1988, 176) betrifft die Voraussetzungen des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) und das Verhältnis von Grundlagen- und Folgebescheid.
  • FG Nürnberg, 17.07.1989 - V 243/88

    Abgabenordnung; Bekanntgabe eines Steuerbescheids an Ehegatten

    Auszug aus BFH, 29.10.1991 - IX B 25/91
    Auf die angebliche Abweichung vom Urteil des FG Nürnberg vom 17. Juli 1989 V 243/88 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1990, 47), welches der Kläger irrtümlich als BFH-Urteil bezeichnet, kann die Nichtzulassungsbeschwerde ohnehin nicht gestützt werden.
  • BFH, 29.05.2002 - IX K 1/01

    NZB; unstatthafter Wiederaufnahmeantrag

    Die vom Antragsteller erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 29. Oktober 1991 IX B 25/91 (BFH/NV 1992, 259) als unzulässig verworfen.

    Sein rechtliches Interesse gehe aber dahin, einen bereits im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde IX B 25/91 geltend gemachten Verfahrensfehler im Rahmen des Wiederaufnahmeverfahrens erneut durch den BFH überprüfen zu lassen.

    Der Beschluss des BFH vom 29. Oktober 1991 IX B 25/91, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde des Antragstellers als unzulässig verworfen worden ist, ist dessen Bevollmächtigten mit Einschreiben vom 2. Januar 1992 zugestellt worden.

  • BFH, 29.05.2002 - IX B 210/01

    Wiederaufnahmeverfahren; Abtrennung der Klage des Ehegatten

    Die Nichtzulassungsbeschwerde ihres Ehemannes wurde vom Bundesfinanzhof (BFH) als unzulässig verworfen (Beschluss vom 29. Oktober 1991 IX B 25/91).
  • BFH, 29.10.1991 - IX S 1/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines

    Der erkennende Senat hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Antragstellers mit Beschluß vom heutigen Tage im Verfahren IX B 25/91 als unzulässig verworfen.
  • BFH, 17.01.1994 - VIII B 102/93

    Festlegung des Beginns einer Außenprüfung

    Eine Umdeutung der Nichtzulassungsbeschwerde in eine zulassungsfreie Revision ist wegen der Eindeutigkeit des eingelegten Rechtsmittels und der Unterschiede zwischen beiden Verfahrensarten nicht möglich (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Okober 1991 IX B 25/91, BFH/NV 1992, 259 m.w.N.).
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