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   BFH, 20.08.1991 - VII S 40/91   

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https://dejure.org/1991,3670
BFH, 20.08.1991 - VII S 40/91 (https://dejure.org/1991,3670)
BFH, Entscheidung vom 20.08.1991 - VII S 40/91 (https://dejure.org/1991,3670)
BFH, Entscheidung vom 20. August 1991 - VII S 40/91 (https://dejure.org/1991,3670)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Befugnis der Behörde zur Gewährung einer vorläufigen Vollstreckungsaussetzung als Rechtsgrundlage für den Anordnungsgrund

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 317
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.11.1986 - VII B 108/86

    Möglichkeit einer Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich von Säumniszuschlägen

    Auszug aus BFH, 20.08.1991 - VII S 40/91
    Wird im Verwaltungsvollstreckungsverfahren nach der AO 1977 als vorläufiger Rechtsschutz durch ein FG die Verpflichtung der Behörde zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung oder Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme verlangt, so kommt als Rechtsgrundlage für den Anordnungsanspruch die nach § 258 AO 1977 in das Ermessen der Behörde gestellte Befugnis zur Gewährung einer vorläufigen Vollstreckungsaussetzung in Betracht (Beschluß des Senats vom 4. November 1986 VII B 108/86, BFH/NV 1987, 555, 556 m. w. N.).

    Wie das FG zutreffend ausgeführt hat, könnten Vollstreckungsmaßnahmen des FA vor endgültiger Entscheidung über den Erlaßantrag allenfalls dann als unbillig angesehen werden, wenn mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit mit dem beantragten Erlaß zu rechnen wäre (Senat in BFH/NV 1987, 555, 556 mit Hinweisen auf die ständige Rechtsprechung des BFH).

  • BFH, 13.05.1977 - VII B 9/77

    Ermessensentscheidung - Gewährung einer Stundung - Anordnungsanspruch -

    Auszug aus BFH, 20.08.1991 - VII S 40/91
    Unter welchen Voraussetzungen dieser vorläufige Rechtsschutz durch ein Gericht erlangt werden kann, ist, da der Anordnungsanspruch eine behördliche Ermessensentscheidung betrifft, umstritten (vgl. Beschluß des Senats vom 5. und 13. Mai 1977 VII B 9/77, BFHE 122, 28, BStBl II 1977, 587).
  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BFH, 20.08.1991 - VII S 40/91
    Das kann in besonders gelagerten Einzelfällen dazu führen, daß bei Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen von Schuldner und Gläubiger die der Zwangsvollstreckung entgegenstehenden, unmittelbar der Erhaltung von Leben und Gesundheit dienenden Interessen des Schuldners im konkreten Fall wesentlich schwerer wiegen als die Gläubigerinteressen, so daß die Vollstreckung auch für einen längeren Zeitraum einzustellen ist (BVerfGE 52, 214 [BVerfG 03.10.1979 - 1 BvR 614/79]).
  • FG Saarland, 03.02.2006 - 2 V 44/06

    Unbilligkeit der Zwangsvollstreckung wegen Gesundheitsbeeinträchtigung des

    Der Vollstreckungsschuldner muss daher eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung als eine Beeinträchtigung hinnehmen, die üblicherweise mit derartigen Vollstreckungsmaßnahmen verbunden ist und die ihn im Vergleich zu anderen, gesunden Vollstreckungsschuldnern nicht übermäßig belastet (Anschluss an BFH, Beschluss vom 20. August 1991 VII S 40/91, BFH/NV 1992, 317).

    Das Gericht hat auch keine Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit des Antrags im Hinblick darauf, dass § 258 AO eine in das Ermessen der Behörde gestellte Befugnis zur Gewährung einer vorläufigen Vollstreckungsaussetzung begründet (vgl. zum Beispiel BFH, Beschlüsse vom 4. November 1986 VII B 108/86, BFH/NV 1987, 555, 556 mit weiteren Nachweisen; vom 20. August 1991 VII S 40/91, BFH/NV 1992, 317).

    Unter welchen Voraussetzungen dieser vorläufige Rechtsschutz durch ein Gericht erlangt werden kann, ist, da der Anordnungsanspruch eine behördliche Ermessensentscheidung betrifft, umstritten (vgl. BFH, Beschlüsse vom 5. und 13. Mai 1977 VII B 9/77, BStBl. II 1977, 587; vom 20. August 1991 VII S 40/91, BFHNV 1992, 317).

    Eine längerfristige Einstellung der Vollstreckung - wie sie der Ast. möglicherweise anstrebt - kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die betreffenden Vollstreckungsmaßnahmen geeignet sind, Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Vollstreckungsschuldners auszulösen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Oktober 1979 1 BvR 726/78, BVerfGE 52, 214; BFH, Beschlüsse vom 20. August 1991 VII S 40/91, BFH/NV 1992, 317; vom 8. Oktober 1998 VII B 2/98, BFH/NV 1999, 443; vom 5. Oktober 2001 VII B 15/01, BFH/NV 2002, 160).

    Das kann in besonders gelagerten Einzelfällen dazu führen, dass bei Abwägung der widerstreitenden Interessen von Schuldner und Gläubiger die der Zwangsvollstreckung entgegenstehenden, unmittelbar der Erhaltung von Leben und Gesundheit dienenden Interessen des Schuldners im konkreten Fall wesentlich schwerer wiegen als die Gläubigerinteressen, so dass die Vollstreckung auch für einen längeren Zeitraum einzustellen ist (BVerfG, Beschluss vom 3. Oktober 1979 1 BvR 726/78, BVerfGE 52, 214; vgl. dazu auch BFH, Beschluss vom 20. August 1991 VII S 40/91, BFH/NV 1992, 317).

    Das Gericht ist dabei der Auffassung, dass dies im Verwaltungsvollstreckungsverfahren nach den §§ 249 ff. AO nicht durch eine entsprechenden Anwendung des § 765a ZPO zu beachten, sondern bei der Anwendung und Auslegung des § 258 AO zu berücksichtigen ist (offengelassen von BFH, Beschluss vom 20. August 1991 VII S 40/91, BFH/NV 1992, 317).

  • FG Bremen, 27.11.2018 - 2 K 164/18

    Einstellung der Vollstreckung bis zur Tilgung von Abgabenrückstände durch Zahlung

    Eine längerfristige Einstellung der Vollstreckung kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn der Vollstreckungsschuldner eine natürliche Person ist und die betreffenden Vollstreckungsmaßnahmen geeignet sind, Gefahr für ihr Leben oder ihre Gesundheit auszulösen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Oktober 1979 1 BvR 614/79, BVerfGE 52, 214 , juris Rz 17 m. w. N.; BFH, Beschlüsse vom 20. August 1991 VII S 40/91, BFH/NV 1992, 317 , juris Rz 12; vom 8. Oktober 1998 VII B 2/98, BFH/NV 1999, 443 , juris Rz 13; vom 5. Oktober 2001 VII B 15/01, BFH/NV 2002, 160 , juris Rz 6).
  • FG Münster, 08.06.2020 - 11 V 1541/20

    Corona-Krise: Freigabe der Pfändung einer Soforthilfen für Kleinstunternehmer und

    Wird im Vollstreckungsverfahren nach der AO als vorläufiger Rechtsschutz die Verpflichtung der Behörde zur Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung oder Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme durch ein Finanzgericht verlangt, so kommt als Rechtsgrundlage die nach § 258 AO in das Ermessen der Behörde gestellte Befugnis zur Gewährung einer vorläufigen Vollstreckungsaussetzung in Betracht (vgl. u.a. Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 10.08.1991 VII S 40/91, BFH/NV 1992, 317).
  • BFH, 08.10.1998 - VII B 2/98

    Forderungspfändung; Pfändungsschutz

    Dem ist der Senat gefolgt, wobei er offengelassen hat, ob § 765a ZPO bei der Vollstreckung nach der AO 1977 unmittelbar heranzuziehen ist oder ob die zu dieser Vorschrift entwickelten Maßstäbe mittelbar bei der Anwendung des § 258 AO 1977 zu berücksichtigen sind (Senatsbeschluß vom 20. August 1991 VII S 40/91, BFH/NV 1992, 317).

    Es fehlt bereits an einer Gegenüberstellung von abstrakten Rechtssätzen aus dem angefochtenen FG-Urteil mit solchen aus den als Divergenzentscheidungen in Anspruch genommenen Entscheidungen des BVerfG in BVerfGE 52, 214 und des BFH (Beschlüsse vom 10. März 1987 VII B 169/86, BFH/NV 1988, 71, und in BFH/NV 1992, 317), aus denen sich eine solche Abweichung ergeben könnte.

    Entsprechendes gilt hinsichtlich des Senatsbeschlusses in BFH/NV 1992, 317, wonach die Rechtsprechung des BVerfG auch in der Steuervollstreckung zur Anwendung kommen soll.

  • FG Münster, 22.10.2020 - 6 V 2806/20

    Finanzamt muss gepfändete Corona-Überbrückungshilfe freigeben

    Wird im Vollstreckungsverfahren nach der AO als vorläufiger Rechtsschutz die Verpflichtung der Behörde zur Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung oder Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme durch ein Finanzgericht verlangt, so kommt als Rechtsgrundlage die nach § 258 AO in das Ermessen der Behörde gestellte Befugnis zur Gewährung einer vorläufigen Vollstreckungsaussetzung in Betracht (vgl. u.a. BFH, Beschluss vom 10.08.1991 VII S 40/91, BFH/NV 1992, 317).
  • FG München, 13.11.2023 - 12 V 2078/23

    Einstweilige Anordnung, Solidaritätszuschlag, Vorauszahlung,

    Unbilligkeit im Sinne des § 258 AO ist nur anzunehmen, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen unangemessenen Nachteil bringen würde, der durch kurzfristiges Abwarten oder durch eine andere Vollstreckungsmaßnahme vermieden werden könnte (BFH-Beschlüsse vom 8. Dezember 1992 VII B 150/92, BFH/NV 1993, 709; vom 20. August 1991 VII S 40/91, BFH/NV 1992, 317; vom 18. November 2010 XI B 56/10, BFH/NV 2011, 199, jeweils m.w.N.).

    Das ist der Fall, wenn ohne vorläufige Regelung die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Antragstellers bedroht wäre (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1993, 709; in BFH/NV 1992, 317; vom 23. September 1998 I B 82/98, BFHE 186, 433, BStBl II 2000, 320, jeweils m.w.N.).

  • FG Münster, 29.05.2020 - 11 V 1496/20

    Corona-Krise: Freigabe der Pfändung einer Soforthilfen für Kleinstunternehmer und

    Wird im Vollstreckungsverfahren nach der AO als vorläufiger Rechtsschutz die Verpflichtung der Behörde zur Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung oder Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme durch ein Finanzgericht verlangt, so kommt als Rechtsgrundlage allein die nach § 258 AO in das Ermessen der Behörde gestellte Befugnis zur Gewährung einer vorläufigen Vollstreckungsaussetzung in Betracht (vgl. u.a. Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 10.08.1991 VII S 40/91, BFH/NV 1992, 317).
  • BFH, 15.01.2003 - V S 17/02

    Einstweilige Anordnung; Vollstreckung

    Ist ein Erlass- oder Stundungsantrag gestellt worden, so sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH Vollstreckungsmaßnahmen nur dann unbillig, wenn mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit mit der beantragten Stundung zu rechnen ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. April 1989 VII B 202/88, BFH/NV 1989, 766, 767; vom 20. August 1991 VII S 40/91, BFH/NV 1992, 317, 318, m.w.N.; vom 20. Juli 2000 VII B 47/00, BFH/NV 2001, 313).
  • FG Münster, 15.06.2020 - 10 V 1604/20

    Verfahrensrecht - Zum einstweiligen Rechtsschutz gegen die Pfändung eines Kontos,

    Wird im Vollstreckungsverfahren nach der AO als vorläufiger Rechtsschutz die Verpflichtung der Behörde zur Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung oder Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme durch ein Finanzgericht verlangt, so kommt als Rechtsgrundlage allein die nach § 258 AO in das Ermessen der Behörde gestellte Befugnis zur Gewährung einer vorläufigen Vollstreckungsaussetzung in Betracht (vgl. u.a. Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 10.08.1991 VII S 40/91, BFH/NV 1992, 317).
  • FG Münster, 01.10.2015 - 7 V 2897/15

    Gewährung von Vollstreckungsschutz gegenüber einer fälligen

    Wird im Vollstreckungsverfahren nach der AO als vorläufiger Rechtsschutz durch ein Finanzgericht die Verpflichtung der Behörde zur Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung verlangt, so kommt als Rechtsgrundlage allein die nach § 258 AO in das Ermessen der Behörde gestellte Befugnis zur Gewährung einer vorläufigen Vollstreckungsaussetzung in Betracht (BFH, Beschluss vom 10.08.1991 - VII S 40/91, BFH/NV 1992, 317 m.w.N.).
  • BFH, 12.06.2013 - VII B 211/12

    Aussetzung eines Vollstreckungsverfahrens wegen Verfassungsbeschwerde im

  • BFH, 20.07.2000 - VII B 47/00

    Ermessen bei Aussetzung der Verfahrens wegen einstweiliger Einstellung der

  • FG Köln, 20.01.2005 - 3 K 6182/03

    Einstellung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme wegen der Verjährung von

  • FG München, 14.11.2008 - 14 V 3293/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Pfändungsverfügung - Zulässigkeit der Pfändung

  • FG München, 25.05.2012 - 14 V 1222/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen

  • FG München, 25.06.2008 - 14 V 1002/08

    Verfahren der Aussetzung der Vollziehung - Anerkennung von Vorsteuern im

  • FG München, 31.07.2009 - 14 V 1410/09

    Erlass verwirkter Säumniszuschläge wegen sachlicher Unbilligkeit: kein Erlass

  • FG München, 25.11.2008 - 14 V 3463/08

    Keine Nichtigkeit des Prüfungsberichts und Steuerbescheids bei nachträglicher

  • FG München, 17.12.2009 - 14 V 2498/09

    Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen

  • FG München, 17.11.2009 - 14 V 2365/09

    Haftung des Geschäftsführers

  • FG München, 15.01.2008 - 14 V 3841/07

    Einstweiliger Rechtsschutz bei drohenden Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamts

  • FG München, 15.01.2008 - 14 V 3843/07

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen

  • FG Baden-Württemberg, 03.03.1999 - 9 V 68/98
  • FG München, 15.01.2008 - 4 V 3841/07

    Verpflichtung der Behörde zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung

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