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BFH, 31.07.1991 - II B 152/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer Berichtigung eines Urteils nach § 107 Finanzgerichtsordnung (FGO)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1992, 477
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 14.10.1976 - V B 16/76
Ähnliche offenbare Unrichtigkeit - Erklärungsmangel - Widerspruch zu …
Auszug aus BFH, 31.07.1991 - II B 152/90
Das setzt voraus, daß ein Erklärungsmangel vorliegt, der erkennbar zu dem Erklärungswillen des Gerichts in Widerspruch steht (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Oktober 1976 V B 16/76, BFHE 120, 145, BStBl II 1977, 38). - BFH, 31.07.1975 - V R 121/73
Auslegung - Umsatzsteuerveranlagung - Elektronische Datenverarbeitung - …
Auszug aus BFH, 31.07.1991 - II B 152/90
Selbst wenn, wie die Klägerin meint, die Auffassung des FG zu den Auswirkungen der Abtretung der Kaufpreisforderung unrichtig wäre - was aber dahingestellt bleiben kann -, würde es sich entweder um eine unrichtige Tatsachenwürdigung oder um die fehlerhafte Auslegung des § 39 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) und damit um einen Denkfehler und nicht um eine offenbare Unrichtigkeit handeln (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1975 V R 121/73, BFHE 116, 462, BStBl II 1975, 868; m. w. N.). - BFH, 27.02.1970 - III B 3/69
Berichtigung des Rubrums - Zulässigkeit - Denkfehler
Auszug aus BFH, 31.07.1991 - II B 152/90
Schon die Möglichkeit, daß es sich bei der begehrten Berichtigung um die Berichtigung eines Denkfehlers handeln könnte, schließt eine Berichtigung nach § 107 FGO aus (BFH-Beschluß vom 27. Februar 1970 III B 3/69, BFHE 99, 94, BStBl II 1970, 546). - BFH, 11.11.1987 - I B 33/87
Berichtigungspflichten eines Gerichts bei offensichtlichen Unrichtigkeiten …
Auszug aus BFH, 31.07.1991 - II B 152/90
Die Berichtigung nach § 107 FGO kann deshalb nur dazu führen, daß der erklärte Text des Urteils mit dem erkennbar gewollten Inhalt der Aussage in Deckung gebracht wird (vgl. BFH-Beschluß vom 11. November 1987 I B 33/87, BFH/NV 1989, 26).
- BFH, 08.02.1999 - VII B 202/98
Außerordentliche Beschwerde; unstatthaftes Rechtsmittel
Offenbar unrichtig i.S. von § 107 FGO ist eine Entscheidung mit einem Erklärungsmangel, der mit dem Erklärungswillen des Gerichts erkennbar nicht übereinstimmt und sich unmittelbar aus der Entscheidung selbst ergibt (vgl. BFH-Beschluß vom 31. Juli 1991 II B 152/90, BFH/NV 1992, 477). - BFH, 25.11.1993 - IV B 80/93
Folgen möglicher Denkfehler, Verfahrensverstöße oder unzutreffenden …
Die Voraussetzungen des § 107 FGO sind nicht erfüllt, wenn auch nur die Möglichkeit eines - wenn auch offensichtlichen - Fehlers in der Rechtsanwendung oder Tatsachenwürdigung besteht (Senatsurteil vom 28. November 1985 IV R 178/83, BFHE 145, 226, 229, BStBl II 1986, 293, 294 zu § 129 der Abgabenordnung - AO 1977 - m.w.N.) oder ein Verfahrensverstoß (…BFH-Beschluß vom 20. Januar 1987 VII B 137/86, BFH/NV 1987, 723) oder Denkfehler nicht ausgeschlossen werden können (BFH-Beschluß vom 31. Juli 1991 II B 152/90, BFH/NV 1992, 477).