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   BFH, 28.01.1992 - IX R 144/86   

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https://dejure.org/1992,8212
BFH, 28.01.1992 - IX R 144/86 (https://dejure.org/1992,8212)
BFH, Entscheidung vom 28.01.1992 - IX R 144/86 (https://dejure.org/1992,8212)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 1992 - IX R 144/86 (https://dejure.org/1992,8212)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Behandlung der Beiträge eines Arbeitnehmers zur gesetzlichen Rentenversicherung als vorab entstandene Werbungskosten oder als im Rahmen der für Vorsorgeaufwendungen geltenden Höchstbeträge abzugsfähigen Sonderausgaben - Wirksame Ausübung eines Nießbrauchs an einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 587
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 29.07.1986 - IX R 206/84

    Rentenversicherung - Arbeitnehmer - Werbungskosten - Sonderausgaben -

    Auszug aus BFH, 28.01.1992 - IX R 144/86
    Nach der Senatsentscheidung vom 29. Juli 1986 IX R 206/84 (BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747) sind Beiträge eines Arbeitnehmers zur gesetzlichen Rentenversicherung keine vorab entstandenen Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG zur Erlangung späterer sonstiger Einkünfte nach § 22 Nr. 1 Buchst. a EStG, sondern nur als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG im Rahmen der für Vorsorgeaufwendungen geltenden Höchstbeträge (§ 10 Abs. 3 EStG) abziehbar.

    Er verweist zur weiteren Begründung auf seine Entscheidung in BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747.

  • BFH, 21.01.1986 - IX R 27/83

    Ermittlung des einkommensteuerpflichtigen Nutzungswerts einer Wohnung im eigenen

    Auszug aus BFH, 28.01.1992 - IX R 144/86
    Hierfür genügt ein schuldrechtliches Nutzungsrecht (Senatsurteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390, und vom 23. Oktober 1984 IX R 48/80, BFHE 143, 313, BStBl II 1985, 453), das auch durch einen Leihvertrag begründet werden kann und für dessen Zustandekommen es keiner besonderen Form bedarf (Senatsurteil vom 21. Januar 1986 IX R 27/83, BFH/NV 1986, 456).
  • BFH, 30.07.1991 - IX R 43/89

    Anteilige Kosten des Käufers für künftige Renovierung des Gemeinschaftseigentums

    Auszug aus BFH, 28.01.1992 - IX R 144/86
    Zwar hat die Vorinstanz insoweit eine notwendige Auslegung unterlassen, doch kann sie der Senat als Revisionsgericht selbst vornehmen, da das FG die hierfür erforderlichen tatsächlichen Feststellungen getroffen hat (vgl. Senatsentscheidung vom 30. Juli 1991 IX R 43/89, BFHE 165, 245, BStBl II 1991, 918, m. w. N.).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 28.01.1992 - IX R 144/86
    Es wird bei der Ermittlung der erhöhten Absetzungen gemäß § 7 b EStG berücksichtigen müssen, daß nach dem Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847) die Vermögensübertragung zur vorweggenommenen Erbfolgeregelung insoweit zu Anschaffungskosten des Übernehmers führt, als er Verbindlichkeiten übernimmt.
  • BFH, 25.10.1988 - IX R 132/85

    Zurechnung des Nutzungswertes einer Erdgeschosswohnung gegenüber den

    Auszug aus BFH, 28.01.1992 - IX R 144/86
    Wie der Senat bereits im Urteil vom 25. Oktober 1988 IX R 132/85 (BFH/NV 1989, 295 m. w. N.) entschieden hat, kann der Nießbrauch an einem Zweifamilienhaus auch dadurch wirksam ausgeübt werden, daß eine Wohnung vom Nießbraucher selbst genutzt, die andere dem Eigentümer unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen wird; der Nutzungswert der letzteren ist dann gemäß § 21 Abs. 2 Alternative 2 EStG vom nutzenden Eigentümer zu versteuern.
  • BFH, 24.10.1988 - X B 54/88

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 28.01.1992 - IX R 144/86
    Wie der Senat bereits im Urteil vom 25. Oktober 1988 IX R 132/85 (BFH/NV 1989, 295 m. w. N.) entschieden hat, kann der Nießbrauch an einem Zweifamilienhaus auch dadurch wirksam ausgeübt werden, daß eine Wohnung vom Nießbraucher selbst genutzt, die andere dem Eigentümer unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen wird; der Nutzungswert der letzteren ist dann gemäß § 21 Abs. 2 Alternative 2 EStG vom nutzenden Eigentümer zu versteuern.
  • BFH, 16.10.1984 - IX R 81/82

    Werbungskosten - Nutzungswert - Wohnung

    Auszug aus BFH, 28.01.1992 - IX R 144/86
    Hierfür genügt ein schuldrechtliches Nutzungsrecht (Senatsurteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390, und vom 23. Oktober 1984 IX R 48/80, BFHE 143, 313, BStBl II 1985, 453), das auch durch einen Leihvertrag begründet werden kann und für dessen Zustandekommen es keiner besonderen Form bedarf (Senatsurteil vom 21. Januar 1986 IX R 27/83, BFH/NV 1986, 456).
  • BFH, 23.10.1984 - IX R 48/80

    Nutzungswert - Entgeltliche Nutzung - Zurechnung - Rohmietwert - Abzug von

    Auszug aus BFH, 28.01.1992 - IX R 144/86
    Hierfür genügt ein schuldrechtliches Nutzungsrecht (Senatsurteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390, und vom 23. Oktober 1984 IX R 48/80, BFHE 143, 313, BStBl II 1985, 453), das auch durch einen Leihvertrag begründet werden kann und für dessen Zustandekommen es keiner besonderen Form bedarf (Senatsurteil vom 21. Januar 1986 IX R 27/83, BFH/NV 1986, 456).
  • BFH, 15.01.1985 - IX R 81/83

    Aufteilung der Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung auf Boden- und

    Auszug aus BFH, 28.01.1992 - IX R 144/86
    Das FG hat jedoch keine Feststellungen getroffen, die es ermöglichen, die Anschaffungskosten auf den Grund und Boden und das Gebäude aufzuteilen (vgl. hierzu die Senatsentscheidung vom 15. Januar 1985 IX R 81/83, BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252).
  • BFH, 30.07.1985 - VIII R 71/81

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Nutzungsrechts an einem Grundstück und

    Auszug aus BFH, 28.01.1992 - IX R 144/86
    Die Dauer eines Nutzungsrechts kann mit dem Urteil in BFHE 144, 376, BStBl II 1986, 327 - Ziff. 1 b) Abs. 4 der Gründe - auch mit Hilfe (ergänzender) Vertragsauslegung ermittelt werden.
  • BFH, 28.07.1981 - VIII R 124/76

    Zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Vorbehaltsnießbrauchs

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