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   BFH, 09.10.1991 - II R 27/91   

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https://dejure.org/1991,6892
BFH, 09.10.1991 - II R 27/91 (https://dejure.org/1991,6892)
BFH, Entscheidung vom 09.10.1991 - II R 27/91 (https://dejure.org/1991,6892)
BFH, Entscheidung vom 09. Oktober 1991 - II R 27/91 (https://dejure.org/1991,6892)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der Revisionsfrist - Zustellung durch Niederlegung bei der Poststelle an dem Ort der Zustellung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 604
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.07.1988 - II B 183/87

    Finanzgerichtsverfahren - Verfahrensfehler - Zustellung - Niederlegung

    Auszug aus BFH, 09.10.1991 - II R 27/91
    Durch Beschluß vom 6. Juli 1988 II B 183/87 (BFHE 153, 509, BStBl II 1988, 897) hat der erkennende Senat die Revision zugelassen, weil das Urteil des FG auf einem Verfahrensmangel beruhe.

    Dies gilt auch dann, wenn Zustellpostamt ein anderes Postamt ist (vgl. den Beschluß des Senats vom 6. Juli 1988 II B 183/87 und die dort aufgeführten Literaturnachweise).

  • BVerfG, 11.01.1991 - 1 BvR 1435/89

    Effektivität des Rechtsschutzes und Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BFH, 09.10.1991 - II R 27/91
    Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat durch Beschluß vom 11. Januar 1991 (Az.: 1 BvR 1435/89) den Beschluß des BFH vom 6. September 1989 aufgehoben und die Sache an den BFH zurückverwiesen.

    Ausgehend von dem Beschluß des BVerfG vom 11. Januar 1991 1 BvR 1435/89, an den der Senat nach § 31 Abs. 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht gebunden ist, und abweichend von dem vom BVerfG aufgehobenen Beschluß des Senats vom 6. September 1989 liegen im Streitfall derartige Umstände, die die Kläger zu eigenen Nachforschungen hätten veranlassen müssen, nicht vor.

  • BFH, 10.07.1974 - I R 223/70

    Ausbuchung von Anteilen - Notwendiges Betriebsvermögen - GmbH - Überführung in

    Auszug aus BFH, 09.10.1991 - II R 27/91
    Eine Tatsache ist glaubhaft gemacht, wenn aufgrund des oder der benutzten Beweismittel ein nicht nur geringes Maß an Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der Tatsachenbehauptung spricht; an Gewißheit grenzende Wahrscheinlichkeit ist nicht erforderlich, überwiegende Wahrscheinlichkeit reicht aus (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 10. Juli 1974 I R 223/70, BFHE 113, 209, BStBl II 1974, 736, 740; Baumbach / Lauterbach / Albers / Hartmann, Zivilprozeßordnung, 49. Aufl., § 294 Anm. 1 m. w. N.).
  • BGH, 18.01.1984 - IV ZB 112/83

    Wahrung der Rechtsmittelfrist durch rechtzeitige Aufgabe zur Post; Vertrauen auf

    Auszug aus BFH, 09.10.1991 - II R 27/91
    Von einem an Eides Statt als richtig versicherten Vortrag darf bei dieser Würdigung solange ausgegangen werden, als nicht konkrete Anhaltspunkte es ausschließen, den geschilderten Sachverhalt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit für zutreffend zu erachten und der Beurteilung zugrunde zu legen (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 18. Januar 1984 IV ZB 112/83, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1985, 130, 131).
  • BFH, 30.04.1987 - V B 86/86

    BFH - Beschwerdegericht - Prüfungsumfang - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BFH, 09.10.1991 - II R 27/91
    Da nach den Ermittlungen des Senats (wegen der Zulässigkeit von Tatsachenermittlungen durch das Revisionsgericht vgl. BFH-Beschluß vom 30. April 1987 V B 86/86, BFHE 149, 437, BStBl II 1987, 502) die Wohnsitzgemeinde B über ein eigenes Postamt verfügte, hätte die Niederlegung der Einspruchsentscheidung bei diesem Postamt erfolgen müssen.
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 461/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 09.10.1991 - II R 27/91
    In diesem Zusammenhang dürfen die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was der Betroffene veranlaßt haben und vorbringen muß, um nach einer Fristversäumung die Wiedereinsetzung zu erhalten (vgl. Beschluß des BVerfG vom 15. April 1980 2 BvR 461/79, BVerfGE 54, 80, 84) [BVerfG 15.04.1980 - 2 BvR 461/79].
  • BFH, 15.03.1999 - VII B 243/98

    Wiedereinsetzung trotz wirksam zugestellten Bescheides

    Schließlich rügt die Beschwerde, das Urteil des FG weiche von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Oktober 1991 II R 27/91 (BFH/NV 1992, 604) ab.
  • FG Hamburg, 04.08.1998 - II 128/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Krankheit und eingeschränkter

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  • FG München, 19.06.2007 - 13 K 911/07

    Fristbeginn für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im

    Die Frist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO beginnt daher bereits dann, sobald der Beteiligte bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können und müssen, und nicht erst, sobald er erkannt hat, dass die Frist des § 56 Abs. 1 FGO versäumt worden ist (BFH-Urteil vom 9. Oktober 1991 II R 27/91, BFH/NV 1992, 604; BFH-Beschlüsse vom 20. Dezember 2000 I B 116/00; BFH/NV 2001, 481; vom 18. Februar 2004 I R 45/03, BFH/NV 2004, 1108).
  • FG Saarland, 27.11.2003 - 2 V 311/03

    Aussetzung der Vollziehung bzgl. Einskommenssteuer 1999 und 2000

    Eine Tatsache ist glaubhaft gemacht, wenn aufgrund des oder der benutzten Beweismittel ein nicht nur geringes Maß an Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit für die Tatsachenbehauptung spricht; an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit ist nicht erforderlich, überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt (BFH, Urteil vom 9. Oktober 1991 II R 27/91, BFH/NV 1992, 604).
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