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Rechtsprechung
   BFH, 20.02.1992 - VIII B 151/90   

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https://dejure.org/1992,12358
BFH, 20.02.1992 - VIII B 151/90 (https://dejure.org/1992,12358)
BFH, Entscheidung vom 20.02.1992 - VIII B 151/90 (https://dejure.org/1992,12358)
BFH, Entscheidung vom 20. Februar 1992 - VIII B 151/90 (https://dejure.org/1992,12358)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine erfolgreiche Rüge des Übergehens von Teilen des klägerischen Vortrags bei der Beweiswürdigung durch das Finanzgericht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 616
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 08.11.1973 - V R 130/69

    Revision - Verfahrensrüge - Hinweis auf Akteninhalt - Ordnungsgemäße Erhebung -

    Auszug aus BFH, 20.02.1992 - VIII B 151/90
    Sollte in diesem Zusammenhang auch gerügt werden, daß das FG bei seiner Beweiswürdigung Teile des klägerischen Vortrags übergangen habe (d. h. gegen den Inhalt der Akten verstoßen habe, § 96 FGO), so fehlt es insoweit an der genauen Bezeichnung der Aktenteile, die das FG nicht berücksichtigt haben soll (BFH-Urteil vom 8. November 1973 V R 130/69, BFHE 110, 493, BStBl II 1974, 219).

    Einmal sind die Aktenteile, die das FG nach Ansicht der Beschwerdeführerin nicht berücksichtigt hat, nicht genau bezeichnet (Urteil in BFHE 110, 493, BStBl II 1974, 219).

  • BFH, 07.07.1976 - I R 218/74

    Medizinischer Fußpfleger erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 20.02.1992 - VIII B 151/90
    Dabei ist vom Rechtsstandpunkt des FG auszugehen (BFH-Urteil vom 7. Juli 1976 I R 218/74, BFHE 119, 274, BStBl II 1976, 621, zu I.).
  • BFH, 21.06.1968 - III B 58/67

    Besonderheiten des Bewertungsrechts - Streitwert - Rechtsschutzinteresse -

    Auszug aus BFH, 20.02.1992 - VIII B 151/90
    Der Schriftsatz vom 15. November 1991 kann als Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht berücksichtigt werden, soweit darin neue Gründe für die Zulassung der Revision vorgetragen werden; er ist nach Ablauf der Frist gemäß § 115 Abs. 3 Satz 1 FGO beim Revisionsgericht eingegangen (BFH-Beschluß vom 21. Juni 1968 III B 58/67, BFHE 93, 503, BStBl II 1969, 36).
  • BFH, 10.08.1988 - IX R 220/84

    Werbungskosten - Darlehn

    Auszug aus BFH, 20.02.1992 - VIII B 151/90
    Die Beschwerdeführerin rügt Abweichung des finanzgerichtlichen Urteils vom BFH-Urteil vom 10. August 1988 IX R 220/84 (BFHE 154, 503, BStBl II 1989, 137).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 20.02.1992 - VIII B 151/90
    Dazu ist darzutun, daß das FG seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit dem abstrakten Rechtssatz in einer Entscheidung des Revisionsgerichts nicht übereinstimmt (BFH-Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 07.10.1996 - VIII B 138/95
    Hierbei ist von der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des FG auszugehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Februar 1995 II B 97/94, BFH/NV 1995, 987, 988; vom 20. Februar 1992 VIII B 151/90, BFH/NV 1992, 616; BFH-Urteil vom 9. Oktober 1985 I R 163/82, BFH/NV 1986, 288, 289).

    Ob ein Rückgang geschäftlicher Aktivitäten durch Maßnahmen des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt -- FA --) bei der indiziellen Beweiswürdigung bezüglich des Tatbestandsmerkmals der Gewinnerzielungsabsicht abweichend von den Wertungen des FG in dem angefochtenen Urteil zu werten sein könnte, betrifft eine Frage der Richtigkeit der Beweiswürdigung und damit eine materiell-rechtliche Frage (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1992, 616).

  • BFH, 02.06.1998 - XI B 83/97

    Divergenz - Verfahrensmangel - Fremdvergleich - Arbeitsvertrag mit Fremden -

    Hierbei ist von der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des FG auszugehen (vgl. BFH-Urteil vom 9. Oktober 1985 I R 163/82, BFH/NV 1986, 288; BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 1992 VIII B 151/90, BFH/NV 1992, 616; vom 15. Februar 1995 II B 97/94, BFH/NV 1995, 987, und vom 7. Oktober 1996 VIII B 138/95, BFH/NV 1997, 412).
  • FG Münster, 16.06.2021 - 7 K 30/19

    Wirksame Aufrechnung einer zivilrechtlichen Forderung mit einem

    Wird gegen Gegenforderung ein Rechtsbehelfsverfahren geführt, so ist das den Abrechnungsbescheid betreffende Verfahren nach § 74 FGO auszusetzen (BFH-Urteil vom 04.05.1993 VII R 82/92, BFH/NV 1994, 285 zur Aufrechnung mit Einkommensteueransprüchen; BFH-Beschluss vom 26.02.1991 VIII B 151/90, BFH/NV 1992, 86 zur Aufrechnung mit einer Forderung aus einem Haftungsbescheid; BFH-Urteil vom 17.09.1987 VII R 50-51/86, BStBl. II 1988, 366 zur Aufrechnung mit rechtswegfremden Forderungen).
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Rechtsprechung
   BFH, 27.02.1992 - VI R 7/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,13514
BFH, 27.02.1992 - VI R 7/91 (https://dejure.org/1992,13514)
BFH, Entscheidung vom 27.02.1992 - VI R 7/91 (https://dejure.org/1992,13514)
BFH, Entscheidung vom 27. Februar 1992 - VI R 7/91 (https://dejure.org/1992,13514)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 616
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.04.1991 - III R 181/90

    Unzulässige Revision wird nicht durch Erfolg gleichzeitig eingelegter

    Auszug aus BFH, 27.02.1992 - VI R 7/91
    Für die Rüge des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO (Fehlen von Entscheidungsgründen) hätte es unter Angabe konkreter Tatsachen geltend machen müssen, das FG habe seine Entscheidung überhaupt nicht oder hinsichtlich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen (BFH-Urteil vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638).

    Die Entscheidung ist vielmehr nur dann im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nicht mit Gründen versehen, wenn die Gründe völlig fehlen oder das FG ein wesentliches Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergeht, das der Revisionskläger in dem Verfahren vor dem FG tatsächlich geltend gemacht hat (BFH-Urteil in BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638 m. w. N.).

  • BFH, 27.06.1990 - II R 8/89
    Auszug aus BFH, 27.02.1992 - VI R 7/91
    Für ein Fehlen von Entscheidungsgründen reicht es nicht aus, wenn das Urteil lediglich den Sachverhalt nicht vollständig wiedergibt oder zu einem Punkt schweigt, den das FG auf Grund seiner Amtsermittlungspflicht (§ 76 FGO) von sich aus hätte aufgreifen müssen, denn bei den in § 116 FGO genannten, die zulassungsfreie Revision eröffnenden Gründen muß es sich um grobe Verfahrensverstöße handeln (BFH-Beschluß vom 27. Juni 1990 II R 8/89, nicht veröffentlicht - NV -).
  • FG Baden-Württemberg, 23.11.2005 - 3 K 202/04

    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Rennrad und das Waschen von

    Nach der Rspr. des BFH (Urteil vom 29.6.1993 Az. VI R 7/91, BStBl. II 1993, 837/838), der sich das Gericht anschließt, sind auch die Kosten für die Reinigung typischer Berufskleidung in der häuslichen Waschmaschine Werbungskosten im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
  • FG Münster, 27.08.2002 - 1 K 4636/00

    Kosten der Reinigung von Arbeitskleidung in der häuslichen Waschmaschine

    Nach der Rspr. des BFH (Urteil vom 29.6.1993 VI R 7/91, BStBl. II 1993, 837/838), der sich der Senat anschließt, sind auch die Kosten für die Reinigung typischer Berufskleidung in der häuslichen Waschmaschine Werbungskosten i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
  • FG Nürnberg, 05.12.2014 - 7 K 1981/12

    Keine Berücksichtigung der Kosten für den Empfang anlässlich der eigenen

    Glaubt ein Steuerpflichtiger nicht, dass die ihm nach diesen Sätzen gewährte "Aufwandsentschädigung" zu Unrecht nicht oder nicht ausreichend als echte steuerfreie Aufwandsentschädigung anerkannt worden sei, steht es ihm frei, dem Finanzamt ihn einzelnen die entstandenen Kosten darzutun (BFH-Urteil vom 09.07.1992 VI R 7/91, BStBl II 1993, 50).
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