Weitere Entscheidungen unten: BFH, 07.04.1992 | BFH, 02.04.1992

Rechtsprechung
   BFH, 06.04.1992 - IV B 167/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5195
BFH, 06.04.1992 - IV B 167/91 (https://dejure.org/1992,5195)
BFH, Entscheidung vom 06.04.1992 - IV B 167/91 (https://dejure.org/1992,5195)
BFH, Entscheidung vom 06. April 1992 - IV B 167/91 (https://dejure.org/1992,5195)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,5195) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung des Streits über die Antragsrücknahme im Beschwerdeverfahren gegen den Einstellungsbeschluss

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 681
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 22.08.1996 - XI B 137/95

    Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Klagerücknahme

    Gegen einen Einstellungsbeschluß gemäß § 72 Abs. 2 Satz 2 FGO ist die Beschwerde, mit welcher die Unwirksamkeit der Klagerücknahme geltend gemacht wird, statthaft (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH- Beschlüsse vom 9. Mai 1972 IV B 99/70, BFHE 105, 246, BStBl II 1972, 543; vom 6. April 1992 IV B 167/91, BFH/NV 1992, 681).

    Wird daher gegen den förmlichen Beschluß nach § 72 Abs. 2 Satz 2 FGO Beschwerde eingelegt, in der die Unwirksamkeit der Rücknahme geltend gemacht wird, hat das FG regelmäßig der Beschwerde abzuhelfen und in dem (dann fortzusetzenden) Klageverfahren entweder in der Sache zu entscheiden oder aber auszusprechen, daß die Klage zurückgenommen ist (BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 1972 II B 26/69, BFHE 104, 291, BStBl II 1972, 352; in BFHE 105, 246, BStBl II 1972, 543; vom 28. März 1990 II B 163/89, BFHE 159, 486, BStBl II 1990, 503; in BFH/NV 1992, 681).

    Dabei wird das FG wegen der unterlassenen Abhilfe allerdings die Anwendbarkeit des § 8 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) zu prüfen haben (BFH-Beschluß in BFH/NV 1992, 681).

  • BFH, 23.10.2003 - II B 131/00

    VSt: Aussetzung des Verfahrens

    Denn aus der Sicht der Kläger liegt eine förmliche Gerichtsentscheidung vor, die ihrem Begehren um eine weitere Aussetzung des Klageverfahrens entgegen steht und sie soweit formell beschwert (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 28. März 1990 II B 163/89, BFHE 159, 486, BStBl II 1990, 503; vom 6. April 1992 IV B 167/91, BFH/NV 1992, 681, und vom 7. Juli 1995 III B 8/95, BFH/NV 1996, 149, 150).
  • BFH, 21.05.2001 - IV B 99/00

    Eheleute - Einkommensteuer - Gewerbesteuer - Messbescheid - Einstellungsbeschluss

    Half es der form- und fristgerecht eingelegten Beschwerde nicht ab, so hatte der BFH den Einstellungsbeschluss aufzuheben und die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens an das FG zurückzuverweisen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 1972 II B 26/69, BFHE 104, 291, BStBl II 1972, 352; vom 6. April 1992 IV B 167/91, BFH/NV 1992, 681; vom 11. März 1999 X B 91/98, BFH/NV 1999, 1227, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.03.1999 - II B 70/98

    Wiederaufnahme eines ausgesetzten Verfahrens

    Denn aus der Sicht des Klägers liegt eine förmliche Gerichtsentscheidung vor, die seinem Begehren um eine weitere Aussetzung des Klageverfahrens entgegensteht und ihn soweit formell beschwert (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 28. März 1990 II B 163/89, BFHE 159, 486, BStBl II 1990, 503; vom 6. April 1992 IV B 167/91, BFH/NV 1992, 681, und vom 7. Juli 1995 III B 8/95, BFH/NV 1996, 149, 150).
  • BFH, 30.10.2000 - X B 72/00

    Anordnung zur Bestellung eines Bevollmächtigten

    Diese Maßnahmen sind jedoch dann entbehrlich, wenn --wie im Streitfall-- die begründete Besorgnis besteht, dass der Beteiligte trotz der zuvor angebotenen Mithilfe des Vorsitzenden oder Berichterstatters nicht in der Lage ist, sachgemäße Anträge zu stellen oder auf die bestehende und sich ändernde Prozesslage nach entsprechender Aufklärung durch das Gericht mit sachgemäßen Prozesserklärungen zu reagieren (BFH-Beschluss vom 7. April 1992 VI B 68/91, BFH/NV 1992, 681).
  • BFH, 07.07.1995 - III B 8/95

    Voraussetzungen für die Aussetzung des Verfahrens

    Denn aus der Sicht des Klägers liegt eine förmliche Gerichtsentscheidung vor, die seinem Begehren um eine weitere Aussetzung des Klageverfahrens entgegensteht und ihn insoweit formell beschwert (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 28. März 1990 II B 163/89, BFHE 159, 486, BStBl II 1990, 503, und vom 6. April 1992 IV B 167/91, BFH/NV 1992, 681).
  • BFH, 04.08.1997 - VIII B 31/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. Beschlüsse vom 6. April 1992 IV B 167/91, BFH/NV 1992, 681, und vom 29. Juli 1996 X B 164/95, BFH/NV 1997, 52, m.w.N.) kann mit der Beschwerde die Unwirksamkeit der Klagerücknahme geltend gemacht werden (Argument aus § 72 Abs. 2 Satz 3 FGO ).
  • BFH, 29.10.1996 - IV B 163/95

    Rechtsschutzinteresse bei Einlegung der Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung

    Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung die Beschwerde gegen den Einstellungsbeschluß nach § 72 Abs. 2 Satz 2 FGO möglich (vgl. z. B. Senatsbeschluß vom 6. April 1992 IV B 167/91, BFH/NV 1992, 681, sowie Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 17. April 1996 I B 6/96, BFH/NV 1996, 827).
  • BFH, 29.07.1996 - X B 164/95

    Einstellung des Verfahrens infolge gerichtlicher Feststellung der Klagerücknahme

    Gegen einen Einstellungsbeschluß gemäß § 72 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist gemäß § 128 Abs. 1 FGO die Beschwerde, mit der die Unwirksamkeit der Klagerücknahme geltend gemacht wird, statthaft (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 6. April 1992 IV B 167/91, BFH/NV 1992, 681, m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 07.04.1992 - VI B 68/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,11285
BFH, 07.04.1992 - VI B 68/91 (https://dejure.org/1992,11285)
BFH, Entscheidung vom 07.04.1992 - VI B 68/91 (https://dejure.org/1992,11285)
BFH, Entscheidung vom 07. April 1992 - VI B 68/91 (https://dejure.org/1992,11285)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,11285) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 681
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 09.08.1974 - V B 23/74

    Bestellung eines Bevollmächtigten - Anordnung - Rechtfertigung der Anordnung -

    Auszug aus BFH, 07.04.1992 - VI B 68/91
    Hiernach ist die Anordnung dann gerechtfertigt, wenn der Beteiligte nicht in der Lage ist, seine Rechte wahrzunehmen, insbesondere wenn ihm die Fähigkeit zum schriftlichen oder mündlichen Vortrag fehlt (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. August 1974 V B 23/74, BFHE 113, 267, BStBl II 1975, 17), wenn er zum sachgemäßen Vortrag seines Streitfalles und zur Stellung sachgemäßer Anträge nicht in der Lage ist (BFH-Beschluß vom 27. Januar 1967 VI B 39/66, BFHE 88, 72, BStBl III 1967, 289), wenn er die Notwendigkeit bestimmter verfahrensrechtlicher Voraussetzungen nicht einzusehen vermag und für Rechtsbelehrungen nicht zugänglich ist (BFH-Beschluß vom 18. Februar 1971 5 K 1/69, BFHE 101, 357, BStBl II 1971, 370), wenn er mit unsachlichen und beleidigenden Ausführungen in seinen Schriftsätzen Anlaß gibt, an seiner Fähigkeit zu einer dem eigenen Interesse dienenden sachgerechten Prozeßführung zu zweifeln (BFH-Beschluß vom 14. November 1988 IV B 77/88, BFH/NV 1989, 515).

    Das vorliegende Zwischenverfahren betrifft allein den Kläger, der mit seinem Rechtsmittel Erfolg gehabt hat (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 113, 267, BStBl II 1975, 17).

  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80

    Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus BFH, 07.04.1992 - VI B 68/91
    Es muß zunächst prüfen, ob die anzuordnende Maßnahme rechtsstaatlichen Erfordernissen, insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, entspricht, ob sie also geeignet und erforderlich ist, ihren Zweck zu erreichen, und ob sie den Betroffenen nicht übermäßig belastet (vgl. Beschluß des BVerfG vom 19. Oktober 1982 1 BvL 34, 55/80, BVerfGE 61, 126, 134).

    Eine Maßnahme ist nicht erforderlich im vorstehenden Sinne, solange noch die Möglichkeit besteht, den angestrebten Erfolg durch ein milderes Mittel sicherzustellen (BVerfG in BVerfGE 61, 126, 135).

  • BFH, 14.11.1988 - IV B 77/88

    Aufhebung eines Urteils wegen geänderter Umstände

    Auszug aus BFH, 07.04.1992 - VI B 68/91
    Hiernach ist die Anordnung dann gerechtfertigt, wenn der Beteiligte nicht in der Lage ist, seine Rechte wahrzunehmen, insbesondere wenn ihm die Fähigkeit zum schriftlichen oder mündlichen Vortrag fehlt (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. August 1974 V B 23/74, BFHE 113, 267, BStBl II 1975, 17), wenn er zum sachgemäßen Vortrag seines Streitfalles und zur Stellung sachgemäßer Anträge nicht in der Lage ist (BFH-Beschluß vom 27. Januar 1967 VI B 39/66, BFHE 88, 72, BStBl III 1967, 289), wenn er die Notwendigkeit bestimmter verfahrensrechtlicher Voraussetzungen nicht einzusehen vermag und für Rechtsbelehrungen nicht zugänglich ist (BFH-Beschluß vom 18. Februar 1971 5 K 1/69, BFHE 101, 357, BStBl II 1971, 370), wenn er mit unsachlichen und beleidigenden Ausführungen in seinen Schriftsätzen Anlaß gibt, an seiner Fähigkeit zu einer dem eigenen Interesse dienenden sachgerechten Prozeßführung zu zweifeln (BFH-Beschluß vom 14. November 1988 IV B 77/88, BFH/NV 1989, 515).
  • BFH, 27.01.1967 - VI B 39/66
    Auszug aus BFH, 07.04.1992 - VI B 68/91
    Hiernach ist die Anordnung dann gerechtfertigt, wenn der Beteiligte nicht in der Lage ist, seine Rechte wahrzunehmen, insbesondere wenn ihm die Fähigkeit zum schriftlichen oder mündlichen Vortrag fehlt (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. August 1974 V B 23/74, BFHE 113, 267, BStBl II 1975, 17), wenn er zum sachgemäßen Vortrag seines Streitfalles und zur Stellung sachgemäßer Anträge nicht in der Lage ist (BFH-Beschluß vom 27. Januar 1967 VI B 39/66, BFHE 88, 72, BStBl III 1967, 289), wenn er die Notwendigkeit bestimmter verfahrensrechtlicher Voraussetzungen nicht einzusehen vermag und für Rechtsbelehrungen nicht zugänglich ist (BFH-Beschluß vom 18. Februar 1971 5 K 1/69, BFHE 101, 357, BStBl II 1971, 370), wenn er mit unsachlichen und beleidigenden Ausführungen in seinen Schriftsätzen Anlaß gibt, an seiner Fähigkeit zu einer dem eigenen Interesse dienenden sachgerechten Prozeßführung zu zweifeln (BFH-Beschluß vom 14. November 1988 IV B 77/88, BFH/NV 1989, 515).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.1973 - III 805/73
    Auszug aus BFH, 07.04.1992 - VI B 68/91
    Aufgrund der vorstehenden Erwägungen hält der Senat die Anordnung nach § 62 Abs. 1 Satz 2 FGO für den Regelfall nur dann für gerechtfertigt, wenn die begründete Besorgnis besteht, daß der Beteiligte trotz der zuvor angebotenen Mithilfe des Vorsitzenden oder Berichterstatters nicht in der Lage ist, sachgemäße Anträge zu stellen oder auf die bestehende und sich ändernde Prozeßlage nach entsprechender Aufklärung durch das Gericht mit sachgemäßen Prozeßerklärungen zu reagieren (ebenso: Verwaltungsgerichtshof - VGH - Mannheim, Beschluß vom 6. Dezember 1973 III 805/73, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1974, 764; vgl. auch: Hübschmann / Hepp / Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 62 FGO Rz. 7; Eyermann / Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 9. Aufl., § 67 Rdnr. 23, 25: "Das Gericht muß den Beteiligten zunächst erfolglos abgemahnt haben.").
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus BFH, 07.04.1992 - VI B 68/91
    Hiernach haben die Gerichte dafür zu sorgen, daß die Rechtsverwirklichung nicht an der Unkenntnis, Unerfahrenheit oder Unbeholfenheit des Rechtsuchenden scheitert (vgl. BVerwG-Urteil vom 8. Mai 1984 9 C 141/83, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ - 1985, 36).
  • BFH, 18.02.1971 - V K 1/69

    Auflage - Bestellung eines Bevollmächtigten - Unzulässigkeit von Prozeßhandlungen

    Auszug aus BFH, 07.04.1992 - VI B 68/91
    Hiernach ist die Anordnung dann gerechtfertigt, wenn der Beteiligte nicht in der Lage ist, seine Rechte wahrzunehmen, insbesondere wenn ihm die Fähigkeit zum schriftlichen oder mündlichen Vortrag fehlt (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. August 1974 V B 23/74, BFHE 113, 267, BStBl II 1975, 17), wenn er zum sachgemäßen Vortrag seines Streitfalles und zur Stellung sachgemäßer Anträge nicht in der Lage ist (BFH-Beschluß vom 27. Januar 1967 VI B 39/66, BFHE 88, 72, BStBl III 1967, 289), wenn er die Notwendigkeit bestimmter verfahrensrechtlicher Voraussetzungen nicht einzusehen vermag und für Rechtsbelehrungen nicht zugänglich ist (BFH-Beschluß vom 18. Februar 1971 5 K 1/69, BFHE 101, 357, BStBl II 1971, 370), wenn er mit unsachlichen und beleidigenden Ausführungen in seinen Schriftsätzen Anlaß gibt, an seiner Fähigkeit zu einer dem eigenen Interesse dienenden sachgerechten Prozeßführung zu zweifeln (BFH-Beschluß vom 14. November 1988 IV B 77/88, BFH/NV 1989, 515).
  • BFH, 30.10.2000 - X B 72/00

    Anordnung zur Bestellung eines Bevollmächtigten

    Diese Maßnahmen sind jedoch dann entbehrlich, wenn --wie im Streitfall-- die begründete Besorgnis besteht, dass der Beteiligte trotz der zuvor angebotenen Mithilfe des Vorsitzenden oder Berichterstatters nicht in der Lage ist, sachgemäße Anträge zu stellen oder auf die bestehende und sich ändernde Prozesslage nach entsprechender Aufklärung durch das Gericht mit sachgemäßen Prozesserklärungen zu reagieren (BFH-Beschluss vom 7. April 1992 VI B 68/91, BFH/NV 1992, 681).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 02.04.1992 - VII B 39/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,18721
BFH, 02.04.1992 - VII B 39/92 (https://dejure.org/1992,18721)
BFH, Entscheidung vom 02.04.1992 - VII B 39/92 (https://dejure.org/1992,18721)
BFH, Entscheidung vom 02. April 1992 - VII B 39/92 (https://dejure.org/1992,18721)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,18721) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei fehlender Bezeichnung der angeblich verletzten Norm des Verfahrensrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 681
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht