Rechtsprechung
BFH, 24.04.1992 - XI B 76/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung einer pauschal geltend gemachten Rechtswidrigkeit von Grundbeträgen und Freibeträgen e im Billigkeitsverfahren im Rahmen eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1992, 692
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 11.03.1988 - III R 236/84
Voraussetzungen für den Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis
Auszug aus BFH, 24.04.1992 - XI B 76/91
Der Antrag auf Erlaß gemäß § 227 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) ist ermessensfehlerfrei (vgl. § 5 AO 1977; § 102 FGO) zurückgewiesen worden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. März 1988 III R 236/84, BFH/NV 1989, 432).Die vom Kläger geltend gemachte doppelte Besteuerung der Umsätze ist - ggf. - durch Korrektur der entsprechenden Umsatzsteuerbescheide zu beseitigen, nicht aber durch Billigkeitsmaßnahmen im Erlaßverfahren, dessen Funktion es nicht ist, fehlerhafte Steuerfestsetzungen zu korrigieren (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1989, 432).
- BFH, 18.08.1988 - V B 71/88
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen unter Berücksichtigung der vorangemeldeten …
Auszug aus BFH, 24.04.1992 - XI B 76/91
Da danach bereits die Erlaßbedürftigkeit zu verneinen ist, kann dahinstehen, ob die Erlaßwürdigkeit mit zutreffenden Gründen abgelehnt worden ist (vgl. BFH-Beschluß vom 18. August 1988 V B 71/88, BFH/NV 1990, 137).
- BFH, 27.09.2001 - X R 134/98
Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung
Der Erlass ist in diesem Fall mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Kläger verbunden, er wirkt sich auf seine Existenz konkret aus (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. März 1990 VII S 3/90, BFH/NV 1991, 171, und vom 24. April 1992 XI B 76/91, BFH/NV 1992, 692;… offen gelassen im Senatsbeschluss in BFH/NV 1989, 285). - BFH, 30.09.1996 - X B 131/96 Der Steuerpflichtige kann z. B. vortragen, wie seine wirtschaftlichen Pläne für die Zukunft aussehen und inwieweit ihn die vorhandenen Steuerschulden an der Realisierung dieser Pläne hindern (vgl. BFH-Beschluß vom 24. April 1992 XI B 76/91, BFH/NV 1992, 692;… vgl. ferner Beschluß vom 13. März 1990 VII S 3/90, BFH/NV 1991, 171).
- FG Köln, 06.11.2002 - 11 K 1612/00
Erlass von Säumniszuschlägen
Der Erlaß ist in diesem Fall mit einem wirtschaftlichen Vorteil für die Klägerin verbunden und er wirkt sich auf ihre Existenz konkret aus (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 13.03.1990 VII S 3/90, BFH/NV 1991, 171; vom 24.04.1992 XI B 76/91, BFH/NV 1992, 692; BFH in BStBl II 2002, 176, 179).
- FG Niedersachsen, 26.04.2006 - 3 K 337/05
Korrektur einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung durch den Erlass von …
Es ist nicht Funktion des Billigkeitserlasses aus sachlichen Billigkeitsgründen, eine fehlerhafte Steuerfestsetzung zu korrigieren (BFH-Beschluss vom 24.04.1992 XI B 76/91, BFH/NV 1992, 692). - FG Hamburg, 30.11.2011 - 4 K 151/10
Marktordnungsrecht: Erlass von Zinsen auf Rückforderung der Ausfuhrerstattung, …
Die Funktion des Billigkeitserlasses aus sachlichen Gründen ist es dagegen nicht, fehlerhafte Abgabenfestsetzungen zu korrigieren (vgl. BFH, Beschluss vom 24.04.1992, XI B 76/91, BFH/NV 1992, 692). - FG München, 11.11.2008 - 13 K 1418/07
Änderung einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung im Billigkeitsverfahren
Soweit die Klägerin die sachliche Prüfung der bestandskräftigen Steuerfestsetzungen im Billigkeitsverfahren begehrt, ist dies nur möglich, wenn die Steuerfestsetzungen offensichtlich und eindeutig falsch sind und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar gewesen ist, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (…BFH-Urteil vom 11. März 1988 III R 236/84, BFH/NV 1989, 432;… BFH-Beschlüsse vom 20. März 1998 V B 141/97, BFH/NV 1998, 1191; vom 24. April 1992 XI B 76/91, BFH/NV 1992, 692). - FG Saarland, 06.11.2013 - 2 K 1205/13
Keine abweichende Festsetzung des Kindergeldes nach Einspruchsrücknahme
Denn Sinn des Billigkeitserlasses aus sachlichen Gründen ist es nicht, fehlerhafte Steuerfestsetzungen zu korrigieren (so BFH vom 24. April 1992 XI B 76/91, BFH/NV 1992, 692 für den Erlass nach § 227 AO).