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   BFH, 26.02.1992 - I R 47/89   

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https://dejure.org/1992,3758
BFH, 26.02.1992 - I R 47/89 (https://dejure.org/1992,3758)
BFH, Entscheidung vom 26.02.1992 - I R 47/89 (https://dejure.org/1992,3758)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 1992 - I R 47/89 (https://dejure.org/1992,3758)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Befreiung von der Körperschaftssteuer für einen Verein, der die Förderung der Allgemeinheit durch Verbreitung von geistigen Werten anstrebt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 695
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.04.1989 - I R 3/88

    Eine gemeinnützige Körperschaft muß ihre Zwecke in der eigenen Satzung genau

    Auszug aus BFH, 26.02.1992 - I R 47/89
    Denn durch eine solche Bezugnahme auf eine andere außerhalb der Satzung des Klägers liegende Regelung werden die eigenen Satzungsregelungen nur in unbestimmter Weise relativiert und eine Prüfung der steuerlichen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit ohne Heranziehung der in Bezug genommenen Satzungen der übergeordneten Organisation unmöglich gemacht (vgl. BFH vom 19. April 1989 I R 3/88, BFHE 156, 381, BStBl II 1989, 595).
  • BFH, 13.12.1978 - I R 39/78

    Zum Begriff "Förderung der Allgemeinheit" im Gemeinnützigkeitsrecht

    Auszug aus BFH, 26.02.1992 - I R 47/89
    Zwar reicht es aus, wenn sich der begünstigte Zweck und die Art seiner Verwirklichung durch Auslegung der Gesamtheit der Satzungsbestimmungen ergeben (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1978 I R 39/78, BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482).
  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus BFH, 26.02.1992 - I R 47/89
    In der Öffentlichkeit wird die transzendentale Meditation aber auch in einen Zusammenhang mit "Jugendreligionen" und "Jugendsekten" gestellt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. Mai 1989 7 C 2/87, BVerwGE 82, 76 ff. = Neue Juristische Wochenschrift 1989, 2272 ff. m. w. N.).
  • Drs-Bund, 27.04.1979 - BT-Drs 8/2790
    Auszug aus BFH, 26.02.1992 - I R 47/89
    Dazu gehören u. a. die Verfolgung einer Weltverbesserungsideologie mit Totalitätsanspruch, die Anerkennung einer umstrittenen autoritären Führergestalt, das Fördern eines missionarischen Sendungsbewußtseins der Anhänger der transzendentalen Meditation, die Verfolgung fester Gruppenstrukturen und gruppenspezifischer Rituale (vgl. BTDrucks 8/2790 S. 2 ff.).
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