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   BFH, 17.09.1991 - X R 19/91   

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https://dejure.org/1991,2715
BFH, 17.09.1991 - X R 19/91 (https://dejure.org/1991,2715)
BFH, Entscheidung vom 17.09.1991 - X R 19/91 (https://dejure.org/1991,2715)
BFH, Entscheidung vom 17. September 1991 - X R 19/91 (https://dejure.org/1991,2715)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 750
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 22.04.1986 - III R 176/85

    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge

    Auszug aus BFH, 17.09.1991 - X R 19/91
    Verfahrensmängel i. S. des § 116 Abs. 1 FGO sind jedoch nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, die Mängel ergeben, d. h. wenn sie schlüssig vorgetragen sind (z. B. BFH-Beschlüsse vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568; vom 22. April 1986 III R 176/85, BFH/NV 1987, 95, und vom 25. Januar 1988 VII R 101/87, BFH/NV 1988, 580).

    Eine Urteilsbegründung, die lediglich lückenhaft, rechtsfehlerhaft ist, vermag die Einlegung einer Revision ohne Zulassung nicht zu rechtfertigen (z. B. BFH-Beschlüsse vom 26. März 1987 V R 8/87, BFH/NV 1987, 789; in BFH/NV 1987, 95, und in BFH/NV 1990, 663, 664).

    Die Rüge des Beigeladenen, das Urteil enthalte auch keine Feststellungen über seine Hinzuziehung im Einspruchsverfahren, d. h. die Entscheidung gebe den Sachverhalt nicht vollständig bzw. fehlerhaft wieder, betrifft nicht das Fehlen der rechtlichen Begründung, das allein die zulassungsfreie Verfahrensrevision eröffnet (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1987, 95, 96), sondern allenfalls den Fehler mangelhafter Sachaufklärung (§ 76 Abs. 1 FGO), der nur mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann.

  • BFH, 09.01.1990 - VII R 77/89

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Finanzamtes - Anforderungen an die

    Auszug aus BFH, 17.09.1991 - X R 19/91
    Das ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen war (z. B. BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417; BFH-Beschlüsse vom 13. August 1986 VI R 152/85, BFH/NV 1987, 50; vom 5. Februar 1988 VI R 65/86, BFH/NV 1988, 583, und vom 9. Januar 1990 VII R 77/89, BFH/NV 1990, 663).

    Eine Urteilsbegründung, die lediglich lückenhaft, rechtsfehlerhaft ist, vermag die Einlegung einer Revision ohne Zulassung nicht zu rechtfertigen (z. B. BFH-Beschlüsse vom 26. März 1987 V R 8/87, BFH/NV 1987, 789; in BFH/NV 1987, 95, und in BFH/NV 1990, 663, 664).

  • BFH, 23.01.1985 - I R 292/81

    Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer

    Auszug aus BFH, 17.09.1991 - X R 19/91
    Das ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen war (z. B. BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417; BFH-Beschlüsse vom 13. August 1986 VI R 152/85, BFH/NV 1987, 50; vom 5. Februar 1988 VI R 65/86, BFH/NV 1988, 583, und vom 9. Januar 1990 VII R 77/89, BFH/NV 1990, 663).
  • BFH, 25.01.1988 - VII R 101/87

    Berufen auf das Fehlen eines Tatbestandsmerkmals als Verfahrensrüge

    Auszug aus BFH, 17.09.1991 - X R 19/91
    Verfahrensmängel i. S. des § 116 Abs. 1 FGO sind jedoch nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, die Mängel ergeben, d. h. wenn sie schlüssig vorgetragen sind (z. B. BFH-Beschlüsse vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568; vom 22. April 1986 III R 176/85, BFH/NV 1987, 95, und vom 25. Januar 1988 VII R 101/87, BFH/NV 1988, 580).
  • BFH, 13.08.1986 - VI R 152/85

    Zulässigkeit einer Revision hinsichtlich wirksamer Rüge eines Verfahrensmangels

    Auszug aus BFH, 17.09.1991 - X R 19/91
    Das ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen war (z. B. BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417; BFH-Beschlüsse vom 13. August 1986 VI R 152/85, BFH/NV 1987, 50; vom 5. Februar 1988 VI R 65/86, BFH/NV 1988, 583, und vom 9. Januar 1990 VII R 77/89, BFH/NV 1990, 663).
  • BFH, 05.02.1988 - VI R 65/86

    Geltendmachung des Verfahrensmangels der fehlenden Entscheidungsgründe -

    Auszug aus BFH, 17.09.1991 - X R 19/91
    Das ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen war (z. B. BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417; BFH-Beschlüsse vom 13. August 1986 VI R 152/85, BFH/NV 1987, 50; vom 5. Februar 1988 VI R 65/86, BFH/NV 1988, 583, und vom 9. Januar 1990 VII R 77/89, BFH/NV 1990, 663).
  • BFH, 21.04.1986 - IV R 190/85

    Zulassungsfreie Revision - Rüge von Verfahrensmängeln - Schlüssiger Vortrag -

    Auszug aus BFH, 17.09.1991 - X R 19/91
    Verfahrensmängel i. S. des § 116 Abs. 1 FGO sind jedoch nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, die Mängel ergeben, d. h. wenn sie schlüssig vorgetragen sind (z. B. BFH-Beschlüsse vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568; vom 22. April 1986 III R 176/85, BFH/NV 1987, 95, und vom 25. Januar 1988 VII R 101/87, BFH/NV 1988, 580).
  • BFH, 26.03.1987 - V R 8/87

    Zulassungsfreie Revision aufgrund der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 17.09.1991 - X R 19/91
    Eine Urteilsbegründung, die lediglich lückenhaft, rechtsfehlerhaft ist, vermag die Einlegung einer Revision ohne Zulassung nicht zu rechtfertigen (z. B. BFH-Beschlüsse vom 26. März 1987 V R 8/87, BFH/NV 1987, 789; in BFH/NV 1987, 95, und in BFH/NV 1990, 663, 664).
  • BFH, 09.10.1985 - I R 97/83

    Statthaftigkeit einern Streitwertrevision - Zulässigkeitsvoraussetzungen einer

    Auszug aus BFH, 17.09.1991 - X R 19/91
    Hierzu hätte es der Angabe bedurft, von welcher Seite im finanzgerichtlichen Verfahren die formellen Voraussetzungen für den Erlaß der angefochtenen Feststellungsbescheide in Frage gestellt worden sind (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 9. Oktober 1985 I R 97/83, BFH/NV 1987, 46, 47).
  • BFH, 19.01.1993 - VII R 121/92

    Unzureichende Begründung des Widerrufstatbestands

    Verfahrensmängel i.S. des § 116 Abs. 1 FGO sind jedoch nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, die Mängel ergeben, d.h., wenn sie schlüssig vorgetragen sind (vgl. BFH-Beschluß vom 17. September 1991 X R 19/91, BFH/NV 1992, 750, 751, m.w.N.).

    Das ist nur dann der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet oder einen eigenständigen Klagegrund oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen war (vgl. BFH/NV 1992, 750, 751, m.w.N.).

  • BFH, 04.06.1996 - IV R 20/95

    Frage des Vorliegens eines absoluten Revisionsgrundes im Falle der Öffentlichkeit

    Verfahrensmängel i. S. des § 116 Abs. 1 FGO sind jedoch nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, die Mängel ergeben, d. h., wenn sie schlüssig vorgetragen sind (vgl. BFH-Beschluß vom 17. September 1991 X R 19/91, BFH/NV 1992, 750, 751, m. w. N.).

    Das ist nur dann der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet oder einen eigenständigen Klagegrund oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen war (vgl. BFH/NV 1992, 750, 751, m. w. N.).

  • BFH, 20.06.2000 - VIII R 47/99

    Anforderungen an Urteilsbegründung und Urteilstatbestand

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung des BFH einen wesentlichen Verfahrensmangel i.S. des § 119 Nr. 6 FGO auch dann bejaht, wenn das Urteil hinsichtlich eines "wesentlichen Streitpunkts" nicht mit Gründen versehen ist (BFH-Beschluss in BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351; BFH-Urteil vom 3. März 1970 VII R 43/68, BFHE 98, 525, BStBl II 1970, 494, 495, li.Sp.; BFH-Beschluss vom 2. Februar 1987 III R 131/86, BFH/NV 1987, 311, unter 2. a; BFH-Beschlüsse vom 17. September 1991 X R 19/91, BFH/NV 1992, 750, 751, und in BFH/NV 1993, 367, 368, mittlere Sp.) bzw. wenn das angefochtene Urteil in Bezug auf einen "bestimmten Sachverhaltskomplex" der rechtlichen Gründe entbehrt (vgl. BFH-Beschlüsse in BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351; vom 13. August 1986 VI R 152/85, BFH/NV 1987, 50, 51, mittlere Sp.; in BFH/NV 1987, 311, unter 2. a).
  • BFH, 10.01.2007 - VIII B 218/05

    Urteil ohne Gründe; Steuerhinterziehung

    Darin könnte nur dann ein teilweises Fehlen von Entscheidungsgründen und nicht lediglich eine lückenhafte Begründung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 20. Mai 1994 VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707) zu sehen sein, wenn die Frage der Festsetzungsverjährung einen wesentlichen Streitpunkt vor dem FG gebildet hätte (BFH-Beschluss vom 17. September 1991 X R 19/91, BFH/NV 1992, 750 a.E.).
  • BFH, 13.11.2006 - II B 164/05

    NZB: fehlende Urteilsbegründung als Verfahrensmangel

    Darin könnte nur dann ein teilweises Fehlen von Entscheidungsgründen und nicht lediglich eine lückenhafte Begründung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 20. Mai 1994 VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707) zu sehen sein, wenn die Frage der Festsetzungsverjährung einen wesentlichen Streitpunkt vor dem FG gebildet hätte (BFH-Beschluss vom 17. September 1991 X R 19/91, BFH/NV 1992, 750 a.E.).
  • BFH, 24.08.1998 - VII R 95/97

    Zulassungsfreie Revision

    Dies ist dann der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen ist (BFH-Beschluß vom 17. September 1991 X R 19/91, BFH/NV 1992, 750, m.w.N.).
  • BFH, 30.06.2000 - V R 1/00

    Zulassungsfreie Revision

    Dies ist dann der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen ist (BFH-Beschluss vom 17. September 1991 X R 19/91, BFH/NV 1992, 750, m.w.N.).
  • BFH, 24.08.1999 - VIII R 37/98

    Revision - Zulassungsfreie Revision - Verfahrensmangel - Fehlende Begründung -

    Das ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen war (z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. September 1991 X R 19/91, BFH/NV 1992, 750, m.w.N.).
  • BFH, 14.12.1995 - VIII R 26/95

    Zulässigkeit einer zulassungsfreien Verfahrensrevision

    Das ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht oder jedenfalls zu einem wesentlichen Teil nicht begründet, indem ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen wird (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 15. April 1986 VIII R 325/84, BFHE 147, 101, BStBl II 1987, 195; vom 17. September 1991 X R 19/91, BFH/NV 1992, 750 m. w. N.; Beschluß vom 12. Juli 1994 VII R 2/94, BFH/NV 1995, 230 m. w. N.).
  • BFH, 12.04.1994 - III R 44/93

    Hinderung eines Senats wegen der Besetzung an der Entscheidung der Streitsache

    Diese Rüge betrifft nach den obigen Ausführungen jedoch nicht das Fehlen einer rechtlichen Begründung der Entscheidung selbst, sondern allenfalls einen Fehler des - vor oder bei der Findung der Entscheidung - zu beachtenden gerichtlichen Verfahrens; ein solcher Fehler wäre im Streitfall mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend zu machen (vgl. hierzu auch den BFH-Beschluß vom 17. September 1991 X R 19/91, BFH/NV 1992, 750).
  • BFH, 11.02.1998 - X R 114/97

    Anforderungen an die Behauptung mangelhafter Urteilsbegründung

  • BFH, 04.03.1997 - X R 123/96

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Revision

  • BFH, 13.11.1996 - X R 18/95

    Sinn des Begründungszwangs für Urteile - Mitteilung der wesentlichen rechtlichen

  • BFH, 14.12.1995 - VIII R 27/95

    Zulässigkeit der zulassungsfreien Verfahrensrevision

  • BFH, 30.08.1995 - VIII R 83/93
  • BFH, 20.10.1994 - VIII R 19/93

    Rüge einer nicht ordnungsgemäßen Ladung als Verfahrensmangel - Rüge der

  • BFH, 16.03.1994 - VIII B 8/94

    Zurückweisung einer Beschwerde mangels Divergenz des Urteils

  • BFH, 28.01.1994 - IX R 58/92
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